Universität prüft Angelegenheit einer Studentin
Die Leitung der Universität Innsbruck befasst sich derzeit mit der Angelegenheit einer Studentin der Erziehungswissenschaft, die aufgrund der Geburt eines Kindes während des Semesters ein bereits begonnenes Seminar nicht abschließen konnte.
Die Studentin hat bisher die ihr zur Verfügung stehenden Mittel für eine Revision der Entscheidung der Lehrveranstaltungsleiterin nicht wahrgenommen und die dafür verantwortlichen Stellen an der Universität noch nicht kontaktiert. Nachdem der Fall aufgrund von Medienberichten der Universitätsleitung bekanntgeworden ist, befassen sich seit dieser Woche die dafür Zuständigen an der Fakultät gemeinsam mit der Universitätsleitung mit der Angelegenheit und überprüfen, ob die Studentin die für einen Abschluss des Seminars notwendigen Leistungen bereits erbracht hat oder welche alternativen Möglichkeiten des Leistungsnachweises noch zur Verfügung stehen. Da die für das Seminar verantwortliche Lehrveranstaltungsleiterin derzeit im Ausland weilt, konnte diesbezüglich noch keine Entscheidung getroffen werden.
„Wir stehen hier mitten im Entscheidungsprozess und werden versuchen, der Studentin einen raschen Abschluss des Studiums zu ermöglichen“, sagt Rektor Tilmann Märk. „Für den erfolgreichen Abschluss sind allerdings entsprechende Leistungsnachweise zu erbringen, ohne die wir keine positiven Beurteilungen fällen können. Ich bin mir aber sicher, dass wir gemeinsam mit der Studentin einen Weg finden werden, wie dieser Nachweis erbracht werden kann“, zeigt sich Rektor Märk zuversichtlich.