AKADEMISCHER SENAT FORDERT AUSSETZUNG DES U O G 93
Auch Aussetzung des Vorlesungsbetriebs empfohlen
In der heutigen Pressekonferenz stellte der Rektor, Prof. Dr. Christian Smekal die Protestresolution vor, die am Donnerstag im Akademischen Senat einstimmig beschlossen wurde.
Darin solidarisiert sich das höchste Gremium der Universität Innsbruck mit allen Protestmaßnahmen die seitens der Studierenden und des Mittelbaues gesetzt werden . Ebenso solidarisiert man sich mit den übrigen österreichischen Univer-
sitäten. Der Senat empfiehlt allen Lehrenden der Universität Innsbruck ihre Vorlesungen auszusetzen.
Wir müssen jetzt ein deutliches und gemeinsames Zeichen setzen, wenn wir etwas erreichen wollen" unterstrich der Rektor. Es geht dabei nur am Rande um die zusätzliche finanzielle Belastung der Hochschullehrer, viel gravierender sind die massiven Einschnitte und Umstrukturierung beim akademischen Mittelbau, was letztlich zu einer massiven Verschlechterung in der Qualität von Forschung und Lehre führt."
Ausdrücklich unterstützt die Universität Innsbruck auch die Forderungen der Studierenden. Das Belastungspaket führt in diesem Bereich zu einer weiteren Verlängerung der Studienzeit, da Studierende in Zukunft weit mehr neben ihres Studiums arbeiten müßten. Neben den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, sei dies auch gesamtgesellschaftlich kontraproduktiv.
Die Universität Innsbruck schlägt vor das UOG 93 auszusetzen, da die Einführungskosten in etwa dem Sparvolumen entsprechen. Ebenso fordert man, daß mit allen Betroffenen verhandelt wird.
Für die kommende Woche sind weitere Protestmaßnahmen von Studierenden und Assistenten geplant.
Einstimmiger Beschluß des Akademischen Senates der Universität Innsbruck vom 14. März 1996
1) Der Akademische Senat der Universität Innsbruck erklärt sich solidarisch mit
den Protesten und Protestaktionen der österreichischen Universitäten und Hochschulen gegen die hochschulspezifischen Maßnahmen des Sparpakets der Regierung.
Der Akademische Senat stellt sich grundsätzlich hinter die Protestmaßnahmen der Studierenden und der Hochschullehrer an der Universität Innsbruck.
Der Akademische Senat begrüßt ausdrücklich das Aussetzen der Lehrveranstaltungen durch die Lehrenden der Universität Innsbruck. Er empfiehlt allen Lehrenden sich diesen Maßnahmen anzuschließen.
2) Der Akademische Senat der Universität Innsbruck protestiert schärfstens gegen die überfallsartige ministerielle Vorgehensweise, mit der das gesetzlich vorgesehene Begutachtungsverfahren ausgehöhlt wurde.
3) Der Akademische Senat stellt fest, daß bei Einführung der beabsichtigten Regelungen der Lehr- und Forschungsbetrieb an der Universität Innsbruck ab dem Wintersemester 1996/97 nicht mehr gewährleistet werden kann.
4) Der Akademische Senat der Universität Innsbruck fordert:
1. die Aussetzung des UOG 93
2. die Rücknahme der sozialen Härten für Studierende und Neuverhandlung mit den Betroffenen
3. die Rücknahme der Gesetzesentwürfe bezüglich der Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten und des Gehaltsgesetzes
4. die Rücknahme der Planstellenreduktion für 1996 -1997
5. die Rücknahme und Neuverhandlung des Universitätsstudiengesetzes.
5) Begründungen:
1. Die Aussetzung des UOG 1993 bringt eine Einsparung von jährlich rnindestens S 300 Millionen.
2. Folgende Maßnahmen haben einschneidende soziale Folgen für die Studierenden:
Verschärfung bei der Familienbeihilfe
Streichung der Freifahrt
Einschränkung der Leistungsstipendien
Kürzungen beim Karenzgeld für studierende Mütter.
Dies wird in zahlreichen Fällen zu einer Verlängerung der Studiendauer führen, weil Studierende vermehrt berufstätig sein müssen.
3. Die beabsichtigten besoldungsrechtlichen Änderungen führen zu unabsehbaren strukturellen Veränderungen beim Lehrangebot zu Lasten der Forschung.
4. Für die Universität Innsbruck bedeutet die geplante Planstellenreduktion eine jährliche Verringerung von bis zu 6%, das sind mehr als 100 Stellen. Dies hat schwerwiegende Beeinträchtigungen des Universitätsbetriebes zur Folge.
5. Die Umsetzung des Entwurfs zum Universitätsstudiengesetz verursacht Kosten von 50 Mio. S und führt zur Vermehrung von Verwaltungsstellen.
PROTESTRESOLUTION
Am 14. März 1996 hat an der Universität Innsbruck eine
Dienststellenversammlung
der Hochschullehrer (Universitätsprofessoren, Universitäts- und Vertrags-
assistenten, Bundes- und Vertragslehrer) stattgefunden, an der rund fünfhundert Kolleginnen und Kollegen teilgenommen haben.
Die Dienststellenversammlung hat mit Betroffenheit und Entrüstung die Vorschläge des BMWFK zur Novellierung des Gehaltsgesetzes 1956 und des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen 1974 zur Kenntnis genommen.
* Diese Vorschläge sind überfallsartig erfolgt. Die Universitäten hatten weder Gelegenheit, den Inhalt mitzugestalten, noch die Möglichkeit, auch nur Stellung zu nehmen.
* Diese Vorschläge stellen eine eklatante Verletzung grundlegender Prinzipien demokratischer Willensbildung dar.
* Diese Vorschläge nehmen in keiner Weise Rücksicht auf die den Universitäten übertragenen Aufgaben und Ziele .
* Diese Vorschläge bringen höchstens kurzfristig wirksame Einsparungs-
effekte, gefährden aber langfristig die internationale Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Universitäten.
* Diese Vorschläge belasten die Hochschullehrer - zusätzlich zu den allgemeinen Sparmaßnahmen, also kumulativ - in überproportionaler Weise und wirken sich - ebenso wie die Sparmanahmen an den Studierenden - vor allem bei Frauen als den sozial Schwachen verheerend aus.
* Diese Vorschläge bedeuten vordergründig eine weitere, massive Belastung insbesondere des "Mittelbaus". Im Hintergrund aber steht eine tiefgreifende strukturelle Änderung, die es den Universitäten unmöglich macht, ihren Bildungsauftrag zu erfüllen.
* Diese Vorschläge entlarven die Erklärungen hochrangiger Politiker zum Wert von Wissenschaft und Forschung als reine Lippenbekenntnisse.
Diese Vorschläge des BMWFK werden von der Dienststellenversammlung mit allem Nachdruck abgelehnt.
Zu diesen Vorschlägen stellt die Dienststellenversammlung in einhelliger Willensbildung folgende
Forderungen
* Diese Vorschläge müssen umgehend zurückgezogen werden.
* Intensive Gespräche mit den Universitäten über eine - unbestrittenermaßen notwendige und wünschenswerte - Neuregelung der Vergütung für Lehr- und Prüfungstätigkeiten müssen geführt werden. Dabei ist jeder Universität die Möglichkeit zu geben, den Bereich, in dem Einsparungsmaßnahmen gesetzt werden sollen, selbst zu bestimmen ("Autonomes Sparen") .
* Der Aufnahmestop für wissenschaftliches und für nichtwissenschaftliches Personal an den Universitäten ist umgehend zu beenten und keinesfalls wieder fortzusetzen.
* Strukturelle Veresserungen für Hochschullehrerinnen sind umgehend in Angriff zu nehmen.
* Die beabsichtigten, die Studierenden massiv treffenden Maßnahmen (Familienbeihilfe und damit verknüpfte Sozialleistungen) sind umgehend zurückzuziehen.
* Das Universitätsorganisationsgesetz 1993 ist außer Kraft zu setzen. Zumindest ist die Fortsetzung seiner Implementierung umgehend auszusetzen . Die dadurch erreichbaren Einsparungen sind bei weitem größer und kommen den Universitäten zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre unmittelbar zugute.
* Der Entwurf zu einem Universitäts-Studiengesetz muß grundlegend neu erarbeitet und einer Begutachtung zugeführt werden.
DIE DIENSTSTELLENVERSAMMLUNG FORDERT ALLE
KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN UND DIE LEHRBEAUFTRAGTEN
ZUR AUSSETZUNG ALLER LEHRVERANSTALTUNGEN AB
SOFORT UND AUF UNBESTIMMTE ZEIT AUF UND BETRACHTET
DIES ALS GEEIGNETE MASSNAHME. DIE DIENSTSTELLEN-
VERSAMMLUNG ERKLÄRT SICH SOLIDARISCH MIT DEN
FORDERUNGEN DER STUDIERENDEN.
Dr. Ludwig CALL, Vorsitzender