Kritik der Universität Innsbruck zur Neuregelung der Werkverträge

Die Einführung der neuen Werkvertragsregelung vor nunmehr einem knappen halben Jahr hat die befürchteten Konsequenzen dieses Gesetzes im universitären Bereich in jeder Hinsicht bestätigt.

Die Universität Innsbruck sieht sich daher veranlaßt, noch einmal mit Entschiedenheit und in aller Form gegen die Neuregelung der Werkverträge in der jetzigen Form zu protestieren, weil sie für viele Bereiche der Hochschulen eine geradezu ruinöse Mehrbelastung bedeutet, - bei gleichzeitiger erheblicher Kürzung der Einkommen der Werkvertragsnehmer. Die Universität unterstützt daher Intentionen, die bestehende Neuregelung noch einmal in allen ihren Konsequenzen zu überdenken und gegebenenfalls neu zu verhandeln.

In Zeiten des die Universitäten besonders belastenden Sparpaketes, in denen trotz ständig wachsender Studentenzahlen an neue, zusätzliche wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Stellen realistischerweise nicht zu denken ist, ja selbst frei gewordene Planstellen kaum mehr besetzt werden können, überleben zahlreiche universitäre Einrichtungen oft nur mehr mit der Hilfe von Drittmitteln.

Daß diese Situation, vor allem für die Werkvertagsnehmer wegen der fehlenden Sozialversicherung, aber auch für die Universitäten angesichts der bestehenden Rechtslage, seit langem unbefriedigt war, ist unbestritten. Ein Festhalten aber an der neuen Regelung kann wegen der Nichtfinanzierbarkeit für die Universitäten nur der Verzicht auf derartige Werkverträge überhaupt bedeuten und damit zugleich die Einstellung diverser Forschungseinrichtungen oder Forschungsprojekte. Und das wiederum heißt für junge interessierte und qualifizierte Akademiker, daß für sie der Zugang zu den Universitäten und die Möglichkeit des Erwerbs einer zusätzlichen wissenschaftlichen Qualifikation noch schwieriger als derzeit werden.

Aus den genannten Gründen, aber nicht zuletzt auch wegen des Verdachts des Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, im Vergleich etwa mit der Sonderregelung für die Erwachsenenbildungseinrichtungen der Kammern, erscheint uns eine Neuverhandlung bzw. Novellierung des geltenden Gesetzes in aller Dringlichkeit geboten.

Prof. Dr. Christian Smekal
Rektor