Resolution der Universitätsleitung der Universität Innsbruck
Mit großer Sorge nehmen Rektor und Senat der Universität Innsbruck die derzeitigen Entwicklungen in der österreichischen Forschungspolitik zur Kenntnis:
Es wird immer eine der vordringlichen Aufgaben des Staates bleiben, nicht kommerzielle und Grundlagen-Forschung zu fördern. Grundlagenforschung und eine Forschung, die an den Problemen der Wissenschaft selbst orientiert ist, sind von fundamentaler Wichtigkeit für die Wissenskultur und die "knowledge societies" der Zukunft und somit ein unverzichtbarer Bestandteil des Auftrags an die Universitäten eines Landes. Eine der zentralen österreichischen Institutionen zur Förderung eben dieser Art von Forschung stellt der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) dar.
Jede Schwächung dieses Fonds ist für den Forschungsstandort Österreich politisch unverantwortlich. In der Förderung der Projektforschung, bei der Etablierung von Forschungsschwerpunkten und bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist der FWF für die österreichischen Universitäten und ihre WissenschaftlerInnen unverzichtbar. Schon die Loslösung des FWF aus dem ehemaligen Wissenschaftsressort und damit von den Universitäten führt nicht zu der notwendigen Bündelung der ohnehin knappen Forschungsressourcen. Die Trennung der Projektförderung und der unterschiedlichen FWF-Stipendienprogramme hat eine weitere Zersplitterung der Kompetenzen zur Folge.
Diese Schwierigkeiten werden jedoch massiv von den für dieses Jahr vorgesehenen realen Budgetkürzungen um ca. ein Viertel überschattet. Die im Regierungsprogramm deklarierte Absicht, bis zum Jahr 2005 die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 2,5 % des BIP zu erhöhen und schon im Jahr 2002 einen Zwischenstand von 2 % des BIP zu erreichen, wird durch derartige Kürzungen völlig unglaubwürdig. Zukunftsweisende Forschungsstrategien, wie sie im "Grünbuch zur Österreichischen Forschungspolitik" angekündigt wurden, scheinen Makulatur zu sein.
Gerade im Zusammenhang mit den die Universitäten zusätzlich treffenden Sparmaßnahmen (Kürzung der Ermessensausgaben und der Investitionen) führt dies zu einer unverantwortbaren Belastung mit gravierenden Folgen für die langfristige Forschungsintensität und -qualität. Dies umso mehr, als die Universitäten noch die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des KA-AZG notwendigen Zusatzkosten einer Planstellenvermehrung an Universitätskliniken zu verkraften haben. Rektor und Senat der Universität Innsbruck fordern mit allem Nachdruck, die notwendige und geplante Budgeterhöhung des FWF von jährlich 10 % ohne jede Unterbrechung fortzusetzen und die organisatorische Trennung der Forschungsförderung von den Universitäten umgehend rückgängig zu machen.
Weitere Informationen:
Univ.-Prof. Dr. Stephan Laske, Senatsvorsitzender
Tel. 0512-507-2005, Fax. 0512-507-2752