Fingierter "Ski-Klau" lohnt sich nicht
Besonders in der Wintersaison häufen sich scheinbar die Diebstähle in Tirol. Nicht selten sind es Touristen, die den Verlust ihrer Ausrüstung beklagen. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass hier doch so mancher versucht, die leere Urlaubskasse zu Lasten der Versicherungen wieder aufzufüllen.
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck hat man nun dieses Phänomen etwas genauer untersucht. Roland Reisch, Diplomant bei Prof. Andreas Schei am Institut für Strafrecht hat in seiner Abschlussarbeit 107 fingierte Diebstahlsanzeigen in vier bekannten Tiroler Wintersportorten (Mayerhofen, St. Anton, Sölden, Ischgl) zwischen 1997 und 1999 analysiert.
Wer tut so etwas?
Die Täter kommen aus allen Bevölkerungsschichten und allen Ländern - keine Nation ist im Verhältnis zu den Nächtigungszahlen überdurchschnittlich vertreten. Jedoch wurden nur drei Österreicher ertappt. Sie wissen scheinbar, dass solche Delikte von der Gendarmerie häufig sehr schnell aufgeklärt werden. Die meisten Täter sind um die 30 Jahre alt und männlich, mit 10 % auffallend gering ist der Anteil an Frauen.
Hoher Schaden
Als gestohlen angezeigt werden vor allem Ski, Skistöcke, Snowboards und Wintersportbekleidung, aber auch Foto- und Videoapparate. Der Wert der angeblich gestohlenen Gegenstände reicht von 950 bis 25.000 ATS, der Gesamtwert in den vier untersuchten Wintersportorten beträgt 676.000 ATS. Auffallend ist auch, dass der Großteil der Anzeigen am Freitag und Samstag, den typischen Abreisetagen, erfolgt.
Lügen haben kurze Beine
Die Gendarmerie hat inzwischen große Routine. Nicht selten werden die Delikte schon am Gendarmerieposten aufgeklärt, weil sich der Anzeiger oder eine Begleitperson in Widersprüche verwickeln. Aber auch bei einem Lokalaugenschein finden sich oft vermeindlich gestohlene Gegenstände dann im Gepäck der Touristen wieder. Fingierter Diebstahl zahlt sich also nicht aus. Beim Gendarmerieposten Kitzbühel weist inzwischen eine mehrsprachige Warntafel schon im Eingangsbereich auf die Strafbarkeit dieses Deliktes hin, und lässt hoffentlich manche Touristen doch noch einmal genauer nachdenken.
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Andreas Scheil
Institut für Strafrecht und sonstige Kriminalwissenschaften
Tel. +43-512-507 / 8258, email: andreas.scheil@uibk.ac.at