Causa Pelinka: Geiwi-Fakultät beschließt Resolution

In Zusammenhang mit der Verurteilung von Herrn Prof. Dr. Anton Pelinka hat das Fakultätskollegium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. Juni 2000 folgende Resolution beschlossen:

Resolution des Fakultätskollegiums
der Geisteswissenschaftlichen Fakultät

Die Sachlage:
Am 11. Mai wurde der am Innsbrucker Institut für Politikwissenschaft tätige Professor Dr. Anton Pelinka vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen "übler Nachrede" zu einer bedingten Geldstrafe von 60.000 S verurteilt. Gegenstand der Klage, die vor etwa einem Jahr vom nunmehrigen Justizminister Dieter Böhmdorfer für seinen Mandanten Jörg Haider eingebracht wurde, war die folgende, im Mai 1999 in einer Sendung der italienischen Fernsehanstalt RAI getätigte Aussage Prof. Pelinkas:

"Haider hat in seiner Karriere immer wieder Aussagen gemacht hat, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus zu werten sind. Er hat einmal die Vernichtungslager ‚Straflager' genannt. Insgesamt ist Haider verantwortlich für eine neue Salonfähigkeit bestimmter nationalsozialistischer Positionen und gewisser nationalsozialistischer Äußerungen."

Kommentar:
Es stimmt die Mitglieder des Fakultätskollegiums der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in höchstem Maße bedenklich, daß einer ihrer Wissenschaftlerkollegen für Aussagen verurteilt werden kann, die als nachvollziehbare, in Publikationen belegte Expertenmeinung zu werten sind.

Wenn derartige Aussagen in Österreich eine Verurteilung wegen übler Nachrede nach sich ziehen können, bedeutet das für jedwede auf aktuelle gesellschaftspolitische Fragestellungen gerichtete Forschung, daß ihre publizierten Resultate auf die Befindlichkeiten noch lebender zeitgeschichtlicher Protagonisten Rücksicht zu nehmen hätten, da andernfalls die jeweiligen ForscherInnen mit (womöglich existenzbedrohenden) gerichtlichen Folgen rechnen müßten.

Wir befürworten selbstverständlich, daß wissenschaftlich Forschende für die Wahrheit bzw. Belegbarkeit ihrer Aussagen verantwortlich sind und dafür einzustehen haben. Sie dürfen jedoch keinesfalls in der Möglichkeit kritischer Analysen und Stellungnahmen beschnitten werden. Die kritische Reflexion der Gegenwart ist ganz im Gegenteil eine zentrale Aufgabe wissenschaftlicher Forschung (wie auch der Publizistik ganz allgemein). Die äußeren Rahmenbedingungen für die Erfüllung dieser Aufgabe müssen in einem demokratischen Staatswesen selbstverständlich garantiert sein, wie natürlich die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung auch in allen anderen Bereichen gewährleistet sein muß.

Im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung dieser Grundwerte hat die Verurteilung in erster Instanz von Anton Pelinka in unseren Augen eine bedrohliche Signalwirkung. Wir appellieren an die Gerichtsbarkeit und die politischen Verantwortlichen in diesem Lande, alles zu tun, um die Freiheit der Meinungsäußerung auch weiterhin zu sichern und insbesondere gerichtliche Klagen nicht zu einem Mittel politischer Zensur werden zu lassen.

Nähere Informationen:
Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle
Fakultätsvorsitzender der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
Tel. 507-4086, email: karlheinz.toechterle@uibk.ac.at