Neue Studienrichtung „Wirtschaftsrecht“
an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Ab Herbst 2003 wird an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck ein neues zukunftsträchtige Studium angeboten werden: das Diplomstudium „Wirtschaftsrecht“. Es dient zur Ausbildung von Juristen für die Wirtschaft und wirtschaftsnahe Berufe. Die Absolventen werden über ein solides juristisches Allgemeinwissen, ein vertieftes Wissen in den für eine entsprechende berufliche Betätigung erforderlichen juristischen Spezialgebieten und zusätzlich über das notwendige Wissen auf wirtschaftswissenschaftlichem und sonstigen Gebieten verfügen.
Möglich wird die neue Studienrichtung durch die über Initiative der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im vergangenen Jahr vorgenommene Novellierung des UniStG und die beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Vorbereitung befindliche und demnächst ergehende Änderung der Studienstandortverordnung Innsbruck. Die Studienrichtung „Wirtschaftsrecht“ kommt zum bislang an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eingerichteten (universaljuristischen) Studium „Rechtswissenschaften“ und dem „Integrierten Diplomstudium der Rechtswissenschaften“ (für das italienische Recht) hinzu. Mit der neuen Studienrichtung leistet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck österreichweit Pionierarbeit: diese Fakultät ist die einzige im Lande, an der die Studienrichtung „Wirtschaftsrecht“ durch eingerichtet werden soll.
Nicht halb Jurist und halb Wirtschaftler, sondern Spezialjurist für die Wirtschaft
Mit dem neuen Studium soll nicht etwa ein homunculus nach Art eines „halben Juristen und halben Ökonomen“ kreiert werden. Ziel der neuen Studienrichtung ist vielmehr die anforderungsgerechte Berufsvorbereitung von Juristen für die Wirtschaft und wirtschaftsnahe Berufsfelder, und zwar auf dem für einen ernstzunehmenden Juristen unerlässlichen Niveau einer universitären Ausbildung. Es werden nicht etwa „Schmalspurjuristen“ herangezogen werden, sondern hervorragend ausgebildete vollwertige Juristen, allerdings mit einer speziellen inhaltlichen Ausrichtung auf die Wirtschaft, also Juristen, die für die Bedürfnisse der Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Berufsfelder maßgeschneidert sind.
Nicht für die klassischen Juristenberufe
Bewusst nicht gedacht ist die neue Studienrichtung für die klassischen juristischen Tätigkeiten mit formalisierten Berufszugangsvoraussetzungen (z.B. als Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar). Wer einen dieser traditionellen Juristenberufe anstrebt, wird auch in Zukunft die universaljuristische Studienrichtung „Rechtswissenschaften“ studieren müssen. Wer sich alle Optionen offen halten will, hat die Möglichkeit zu einem Doppelstudium (zumal die speziellen Inhalte des wirtschaftsjuristischen Studiums auch für einen Teil der klassischen Juristenberufe überaus nützlich sind). Das Doppelstudium wird durch entsprechende gegenseitige Anrechnungsmöglichkeiten wesentlich erleichtert.
Zwei Drittel Rechtsfächer und ein Drittel Wirtschaftsfächer
Die spezielle Ausrichtung des Studiums auf die Wirtschaft erfordert, dass dem Studierenden neben den naturgemäß den Schwerpunkt bildenden Rechtsfächern auch ein gerüttelt Maß an Wirtschaftsfächern sowie weiteren Fertigkeiten (z.B. Fremdsprachen) vermittelt wird. Das Studium Wirtschaftsrecht weist gegenüber dem traditionellen Studium „Rechtswissenschaften“ oder dem Studium „Betriebswirtschaft“ eine erhöhte Stundenzahl auf. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass für ein Studium, in dem mehrere Disziplinen miteinander kombiniert werden, zwangsläufig mehr Stunden benötigt werden als für das Studium nur eines traditionellen Gebietes. Konkret entfallen rund 55 % des Studiums auf Rechtsfächer, ca. 20 % auf Wirtschaftsfächer und weitere 20 % auf Lehrveranstaltungen, bei denen zu gleichen Teilen sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Aspekte behandelt und zielgerichtet zusammengeführt werden (es handelt sich dabei um einen innovativen interdisziplinären Ansatz); den Rest bilden sonstige Fächer (z.B. Fremdsprachen, Rhetorik, Verhandlungsführung, Unternehmensethik u.s.w.). Grob gesprochen kann man sagen, dass das neue Studium 2/3 Rechtsfächer und 1/3 Wirtschaftsfächer umfasst. Eine Bedarfs- und Akzeptanzanalyse des Österreichischen Instituts für Berufsbildungsforschung hat der neuen Studienrichtung in jeder Hinsicht ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt und Absolventen mit einem derartigen fächerübergreifenden Ausbildungsprofil sehr gute Chancen am Arbeitsmarkt prognostiziert.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät als Ausbildungsstätte für Spitzenjuristen und rechtlich kompetente Manager für die Wirtschaft und wirtschaftsnahe Berufsfelder
Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Univ.-Prof. Karl Weber, und der Vorsitzende des Fakultätskollegiums der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Univ.-Prof. Gustav Wachter - der mit Fug und Recht als „Vater“ der neuen Studienrichtung bezeichnet werden kann -, sind überzeugt, dass sich die Fakultät mit dem innovativen Studium „Wirtschaftsrecht“ künftig als hochkarätige Ausbildungsstätte für Spitzenjuristen und rechtlich kompetente Manager für die Wirtschaft und wirtschaftsnahe Berufsfelder positionieren wird. Der akademische Titel „Mag. iur. rer. oec.“ [Innsbruck] wird systematisch zu einem entsprechenden Markenzeichen aufgebaut werden.
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der ReWi-Fakultät und der SoWi-Fakultät
Mit der neuen Studienrichtung, an deren Entstehen und inhaltlicher Konzeption Mitglieder der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät maßgeblichen Anteil haben, möchte die Rechtwissenschaftliche Fakultät überdies den Anstoß für die Verstärkung der Kooperation zwischen der Rechts- und der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät liefern, die einander in vielfältiger Weise ergänzen.
Beitrag zur Profilbildung der Universität Innsbruck
Zugleich hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät mit ihrer Initiative in der Strukturdebatte das Heft selbst in die Hand genommen und leistet einen namhaften Beitrag zur Profilbildung der Universität Innsbruck in der durch das UG 2002 grundlegend reformierten Universitätslandschaft Österreichs. Außerdem setzt diese Fakultät damit ein unübersehbares Signal, dass eine seriöse und fundierte Ausbildung von Wirtschaftsjuristen in jedem Fall Universitätsniveau erfordert und im Rahmen einer verantwortungsbewussten Bildungspolitik nicht Fachhochschulen (und solchen, die es werden wollen) überlassen werden kann. Und nicht zuletzt wird mit der neuen wirtschaftsjuristischen Studienrichtung der Bildungsstandort Tirol in eine zukunftsträchtige Richtung weiterentwickelt und gestärkt.
Weitere Informationen:
Univ.-Prof. Dr. Gustav Wachter
Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Tel.: +43 512 507 8180
E-Mail: Gustav.Wachter@uibk.ac.at