Gemeinsame Distanzierung des Instituts für
Baugeschichte und Denkmalpflege der
Universität Innsbruck und des Bundes-
denkmalamts, Landeskonservatorat für Tirol:


Die neue Fassung des Sachverständigen- und Ortsbildschutzgesetzes vom Juli 2003 gibt wesentliche Kriterien und Prinzipien des Ensembleschutzes zugunsten größerer Freiräume der architektonischen Neugestaltung auf. Das ehemalige Erhaltungsgesetz wurde zu einem Gestaltungsgesetz. Damit dürfte europaweit das erste Orstbildschutzgesetz vorliegen, welches dem Schutz und der Erhaltung keine Priorität mehr einräumt. Denkmalamt und Universität haben seit langem deutlich gemacht, daß sie diese Aufweichung des Schutzes historischer Ensembles nicht mittragen können.

 

Erschwerend kommt die Verschiebung der Stimmverhältnisse im Sachverständigenbeirat zugunsten der Architekten hinzu. Was bei derartigen Mehrheitsverhältnissen zu erwarten ist, zeigt das Negativ-Beispiel der Renovierung des Hauses Schlossergasse 2 (ehem. Gapp-Haus): Denkmal und Ensemble bleiben auf der Strecke.

 

Prof. Dr. Rainer Graefe, Institut für Baugeschichte und Denkmalpflege, wird deshalb die Vertretung der Universität im Beirat zurücklegen und verzichtet auf Mitgliedschaft und Vorsitz. Das Denkmalamt sieht unter diesen Voraussetzungen ebenfalls keinen Sinn in einer weiteren Mitarbeit am Stadtkern- u. Ortsbildschutz und wird sich auf die denkmalpflegerischen Aspekte zurückziehen.