Steuern sparen und die Forschung fördern
Wer noch Geld zur Verfügung hat und dieses nicht dem Finanzamt überlassen will, könnte mit großzügigen Spenden an die Universität sein Steueraufkommen reduzieren. Für Unternehmen wie für Privatpersonen dürfen Spenden an die Unis abgesetzt werden.
Mit der Einführung von steuerlichen Begünstigungen für Spenden an österreichische Universitäten wurde das Interesse der heimischen Steuerberater geweckt: „Aus dem Betriebsvermögen geleistete Zuwendungen an Universitäten können als Betriebsausgaben abgesetzt und für Privatpersonen können sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden“, zeigt der Finanzwirtschafter Prof. Manfried Gantner, Rektor der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck auf. Die finanziellen Zuwendungen der Unternehmen mit Interessen an Forschungsförderung und/oder sinnvoller steuerschonender Gestaltung ihres Jahresabschlusses dürfen jedoch nicht 10 Prozent des Gewinnes des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres übersteigen. Bei Schenkungen und Erbschaften an Universitäten kommt es zu keiner steuerlichen Belastung.
Es werden nur Zahlungen berücksichtigt, die zu keiner Gegenleistung des Spendenempfängers – der Universität – führen, d.h. sie müssen zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des Gebers führen. Steuerlich begünstigt werden ausschließlich Zuwendungen für begünstigte Zwecke wie die Durchführung von Lehr- und Forschungsaufgaben sowie die damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen oder Dokumentationen. Die unterstützte Universität muss die geförderten Aufgaben selbst durchführen und die Verwertungsrechte müssen an der jeweiligen Alma Mater bleiben. Selbst der Ankauf wissenschaftlicher Publikationen wird begünstigt, wenn sie die Voraussetzung für konkrete Forschungs- oder Lehraufgaben bilden.
Für das Finanzamt ist vom Spendenempfänger eine Bestätigung über die geleistete Zuwendung erforderlich. Es sind auch Sachzuwendungen zugelassen. Unternehmen mit Vorjahresverlusten dürfen das Steuergeschenk des Finanzministers jedoch nicht annehmen.
Mit dem Forschungsfreibetrag einer weiteren Steuerbegünstigung von 25 Prozent und der Forschungsprämie von 8 Prozent nimmt Österreich weltweit eine Sonderstellung ein: „Mit diesen Maßnahmen kann Österreich ein attraktiver Forschungsstandort werden. Allerdings sind noch weitere Initiativen und mehr finanzielle Mittel notwendig, um die österreichischen Universitäten international wettbewerbsfähig zu halten“, erklärt Gantner. Insgesamt investiert der Finanzminister mit dem Forschungsfreibetrag zusätzliche 100 Millionen Euro jährlich in die österreichischen Universitäten. Neben Kanada ist Österreich das einzige Land mit dieser Form der Forschungsförderung.
Rückfragehinweis:
MMag. Jürgen Steinberger
Leiter des Büros für Öffentlichkeitsarbeit und Kulturservice
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Tel.: 0512 / 507 – 2007
0664 / 812 50 07
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E-Mail: juergen.steinberger@uibk.ac.at