Uni Innsbruck feiert Habilitationen

Die Habilitation ist der höchste akademische Abschluss, für den herausragende Leistungen in wissenschaftlicher Forschung und universitärer Lehre nachgewiesen werden müssen. Heute fand die zweite Habilitationsfeier an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck statt. Drei von sechs Habilitierten kommen aus dem Bereich der Geisteswissenschaften.

 

Rektor Gantner freut sich über die feierliche Überreichung der Habilitationsurkunden: „Sie ist Ausdruck eines neuen Stils dieses Rektorats, die herausragenden Leistungen entsprechend zu würdigen und zu honorieren.“ Entscheidende Vorraussetzungen für die Habilitation sind die Promotion, didaktische Fähigkeiten in der Lehre und die positive Beurteilung der vorgelegten wissenschaftlichen Arbeiten.

 

GeisteswissenschaftlerInnen auf dem Vormarsch

Mit Dr. Andreas Vonach (Institut für Bibelwissenschaften und Fundamentaltheologie), Dr. Dr. Peter Tschugnall (Institut für Sprachen und Literaturen), Dr. Wolfgang Weber (Institut für Geschichte), Dr. Maria A. Wolf (Institut für Erziehungswissenschaften), Dr. Dieter Leibfried (Institut für Experimentalphysik) und Dr. Marco Keiner (Institut für Geographie) reihten sich heute sechs weitere Habilitanden in die Reihe der Lehrenden der LFU Innsbruck ein.

 

„Die Universitätsleitung sieht die Bedeutung der Geisteswissenschaften vor allem in der gesellschaftspolitischen Kontrolle. Es freut mich daher besonders, dass von den Geehrten sich drei an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät habilitiert haben“, betont Rektor Gantner. „Mit Dr. Andreas Vonach von unserer Katholisch-Theologischen Fakultät hat sich ein aufstrebender Wissenschaftler habilitiert, der sich zudem auch in der universitären Selbstverwaltung als Senatsmitglied engagiert“:

 

Senatsmitglied hat sich habilitiert

Andreas Vonach, geboren 1965 in Vorarlberg, studierte Theologie an der LFU Innsbruck. Sein Studienaufenthalt in Jerusalem zu den Schwerpunkten Bibelwissenschaften und biblische Archäologie prägten sein gesamte weiteres Leben sowie seine wissenschaftliche Karriere. Neben der Organisation und Betreuung zahlreicher Studienreisen ist er Vorsitzender des Komitees für christliche und jüdische Zusammenarbeit Tirol. Vonach widmet sich aber nicht nur intensiv seiner Forschungsarbeit, sondern übernimmt eine umfassende Lehrtätigkeit im Bereich der alttestamentlichen Bibelwissenschaften. „Er ist bei sehr vielen Studierenden ein äußerst beliebter Universitätslehrer“, bekräftigt Fakultätsstudienleiter Prof. Reinhard Meßner in seiner Laudatio.

 

Forschungsvizerektor Märk gibt den Neo-Habilitanden in seinen Abschlussworten eine Empfehlung für die zukünftige wissenschaftliche Karriere mit auf den Weg: „Nützen sie die Vorteile des aus Traditionen bestehenden universitären Korsetts, sprengen Sie dieses Korsett jedoch, wo es notwendig ist. Forscher dürfen und sollen Querdenker sein. Bauen Sie auf das Fundament Ihrer Vordenker, verlassen Sie es aber, wo es Neues gilt zu erproben.“

 

Österreichische Tradition seit 1848

Die Bezeichnung Habilitation ist im akademischen Bereich seit 1684 üblich. Jedoch wurde erst 1819 in Preußen die erste Habilitationsordnung durch Wilhelm von Humboldt als Sektionschef für Kultus und Unterricht im Preußischen Innenministerium erlassen. In Österreich wurde die Habilitation im Zuge der bürgerlichen Revolution von 1848 unter Federführung von Universitätsreformer Minister Leo Graf Thun-Hohenstein eingeführt.

 

 

 

Rückfragehinweis:

 

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