Österreichische Nationalbank bewilligte Forschungsprojekt:
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes unter der Lupe
Die Österreichische Nationalbank hat im Dezember ein Forschungsprojekt der LFU Innsbruck zum Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union und der Rolle des Europäischen Gerichtshofes für die Förderung mit Mitteln aus dem Jubiläumsfonds ausgewählt.
Der EuGH hat bereits mehrere Male mit der Begründung in die nationale Gesetzgebung eingegriffen, dass diese gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße. „In diesem Fall reiben sich Regierungen und Mitgliedsstaaten dann verwundert die Augen, da sie beim Beitritt zur Europäischen Union dachten, die Souveränität auf diesem Gebiet nicht zu verlieren, wie es in Österreich zum Beispiel bei der Regelung des Hochschulzugangs für EU-Ausländer, bei der Beschränkung der Grundverkehrsfreiheit oder bei den Verkehrsreglementierungen der Fall war“, erklärt Prof. Dr. Günter Roth vom Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der LFU Innsbruck, der das Forschungsprojekt leitet.
Die zentrale Fragestellung des Forschungsprojektes lautet, ob das Selbstverständnis des EuGH als „Motor der Integration“ in Zeiten einer bereits erreichten Konsolidierung des Gemeinschaftsrechts und gleichzeitig wachsender Integrationsskepsis noch angebracht ist.
In acht Teilprojekten, die alle Bereiche der Rechtssprechung abdecken, soll der Europäische Gerichtshof als rechtsetzende Gewalt kritisch analysiert werden. „Damit wollen wir die Kritik auf eine breite Grundlage stellen und diese auch methodisch vertiefen“, so Prof. Roth. „Als Ergebnis unserer Untersuchungen soll eine allgemeine Theorie des judical self-restraint für den EuGH abgeleitet werden, die die durch die nationale Souveränität gezogenen Grenzen ebenso bestimmt, wie die Rahmenbedingungen einer offenen und diskursiven Rechtsfortbildung.“
Die einzelnen Teilbereiche des Forschungsprojektes:
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Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser, Institut für Unternehmens- und Steuerrecht: Die direkten Steuern im Spannungsfeld der Grundfreiheiten des EG-Vertrages (Einkommen- und Körperschaftsteuer)
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Univ.-Ass. Dr. Manfred Büchele, Institut für Unternehmens- und Steuerrecht: Kompetenzen des EuGH im Gewerblichen Rechtsschutz (Warenverkehrsfreiheit und Subsidiarität im Marketing)
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Univ.-Doz. Dr. Peter Bußjäger, Institut für Öffentliches Recht: Der EuGH als rechtsschöpfende und rechtsgestaltende Instanz unter dem Blickwinkel des österreichischen Verwaltungsrechts (Grundverkehrsrecht, Verwaltungsverfahren u.a.)
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Ao.Univ.-Prof. Dr. Johann Egger, Institut für Arbeits- und Sozialrecht: Nichtdiskriminierung und Schutz nationaler Interessen: Die Rechtsprechung des EuGH zum Arbeits- und Sozialrecht (gerade arbeits- und sozialrechtliche Urteile sind auf Unverständnis gestoßen)
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Ao.Univ.-Prof. MMMag. Dr. Peter Hilpold, Institut für Italienisches Recht: Die Gestaltung der Unionsbürgerschaft durch den EuGH (Sozial- und Bildungsbereich, Hochschulzugang)
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Univ.-Prof. Mag. Dr. Bernhard Alexander Koch, Institut für Zivilrecht: Der EuGH als rechtsgestaltende und rechtsschöpfende Instanz – Einflüsse auf die (Weiter-?) Entwicklung des Haftungsrechts (Ausformungen der zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht, zB. Produkthaftung, Staatshaftung)
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Univ.-Prof. Dr. Günter H. Roth, Institut für Unternehmens- und Steuerrecht: Gesellschaftsrecht: Die Durchbrechung der nationalen Sitztheorie durch den EuGH (österreichische Unternehmen in Rechtsform der britischen limited: Bleibt der Schutz der inländischen Gläubiger auf der Strecke?)
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Univ.-Prof. Dr. Karl Weber, Institut für Öffentliches Recht: Europäische Grundfreiheiten und nationale Verkehrsplanung (Beschränkungen und Verlagerungen des Straßengütertransports).
Rückfragehinweis:
Mag. Susanne Röck
Büro für Öffentlichkeitsarbeit und Kulturservice
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Tel: 0512/ 507 2593
E-Mail: susanne.e.roeck@uibk.ac.at