Nach Abschluss der Leistungsvereinbarungen erhält die Universität Innsbruck um 37,5 Millionen Euro mehr Budget
Als Ergebnis der ersten Leistungsvereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Universität Innsbruck für die Jahre 2007 bis 2009 stehen der Universität Innsbruck in den kommenden drei Jahren 37,5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
„Wir haben uns sorgfältig vorbereitet, unsere Hausaufgaben gemacht und ein zukunftsfähiges Konzept vorgelegt. Die Universität Innsbruck bekommt ab 2007 erstmals die finanziellen Mittel, die ihrem Marktwert besser gerecht werden als bisher“, erklärt Rektor Manfried Gantner. Insgesamt wurde eine Finanzierungsleistung von 430,5 Millionen Euro vereinbart. Dieser Betrag entspricht einer Steigerung um 37,5 Millionen Euro verglichen mit der Zuweisung 2006. Mit einer Budgeterhöhung um 9,55 Prozent und der gezielten Auflösung von Rücklagen der Universität können nunmehr alle Ziele aus dem Entwicklungsplan erreicht werden. Hinzu kommen seitens des Bundes die Mittel zur Finanzierung der jährlichen Gehaltsabschlüsse sowie die vom Ministerium einbehaltenen Reservemittel in Höhe von 42 Millionen Euro.
Mehr Geld für Professuren und junge ForscherInnen
Das sehr gute Verhandlungsergebnis in Wien ermöglicht eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse durch die Einrichtung von neuen Professuren, einschließlich jener, die mit dem Vorbehalt der finanziellen Bedeckbarkeit in den Entwicklungsplan aufgenommen wurden. Von 2005 bis 2009 plant das Rektorat die Einrichtung von insgesamt 87 ProfessorInnenstellen. In die Leistungsvereinbarungen wurden zudem die Fortführung der Forschungsmillion für den Nachwuchs und die Einführung neuer zukunftsweisende Doktoratsprogramme aufgenommen.
Raumsituation wird entschärft und Fakultäten bekommen mehr Mittel
In den Leistungsvereinbarungen wurde die Sanierung des GEIWI-Turms sowie die Schaffung von benutzerorientierten bibliothekarischen Strukturen durch die Realisierung des Baus der Universitätsbibliothek neu (UBI neu) verankert. Die finanzielle Situation der Fakultäten wird mit insgesamt plus 10 Prozent mehr Budget ab 2007 im Sachmittelbereich gestärkt.
Zusätzlich sollen vermehrt Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium mit Beruf bzw. Studium mit Familie als wichtiger Beitrag für Chancengleichheit und Geschlechtergleichstellung gefördert werden.
Die Entstehungsgeschichte zur ersten Innsbrucker Leistungsvereinbarung
Die Leistungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und dient der gemeinsamen Definition der gegenseitigen Verpflichtungen. Sie regelt, welche Leistungen von der Universität Innsbruck im Auftrag des Bundes erbracht werden und welche Leistungen der Bund hierfür zur Verfügung stellt.
Auf der Grundlage des 2005 beschlossenen Entwicklungsplans wurden bereits im selben Jahr die Vorarbeiten für die Erstellung des Entwurfs der Leistungsvereinbarung gemäß § 13 UG 2002 begonnen. Nach dem Beschluss dieses Entwurfs durch den Universitätsrat im April 2006 und nach fristgerechter Vorlage im damaligen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde dieser Entwurf nach interner Prüfung in den einzelnen Fachabteilungen des Ministeriums in drei Verhandlungsrunden im Juli, September und Oktober 2006 zwischen dem Rektorat der Universität Innsbruck und der Delegation des Ministeriums unter Sektionschef Mag. Friedrich Faulhammer und Sektionsleiter-Stellvertreter Dr. Johann Popelak verhandelt. Am 13. März wurde die Leistungsvereinbarung von Sektionschef Faulhammer und Rektor Gantner unterzeichnet.
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Rückfragehinweis:
MMag. Jürgen Steinberger
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Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
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