2021-06-24: Zukun­ftswerk­statt EU. Was wol­len, was kön­nen wir in Europa?

Workshop/Podiumsdiskussion am Donnerstag, 24.06.2021, 18:00 Uhr; Anwesenheit nur für geladene Gäste; Übertragung per Livestream.

Inhalt

Welche Erwartungen haben wir als Bürgerinnen und Bürger an die EU und welche Instrumente sollten hierzu reformiert oder neu begründet werden?

Zu welchen eigenen Beiträgen sind wir bereit, wenn es um Fragen der Solidarität, der Demokratie oder der Rechtsstaatlichkeit geht?

Sollte die EU weitere Regelungskompetenzen zur gemeinsamen Politikgestaltungen erhalten?

Sollten europäische Gesetzgebungsvorschläge nicht nur von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs, sondern auch vom Europäischen Parlament initiiert werden können?

Würden wir eine Europäische Union unterstützen, in der Fragen der Steuer-, Klima-, Sozial- oder Verteidigungspolitik mit Mehrheit entschieden werden?

Wir laden Sie ein über diese und andere Themen in einen offenen Diskurs zu treten und damit einen weiteren Beitrag zur Europäischen Zukunftskonferenz zu leisten.

Anwesenheit vor Ort ist nur für geladene Gäste erlaubt. Die Veranstaltung wird hier live übertragen: https://www.youtube.com/watch?v=OZud7BdpSDc

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

Programm

Impulse

  • Prof. Dr. Martin SELMAYR, Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich
  • Dr.in Eva LICHTENBERGER, MdEP a.D., Dozentin, Vizepräsidentin der Europäischen Föderalistischen Bewegung in Österreich
  • Mag. Paul SCHMIDT, Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik

Grußworte

  • Assoz. Prof. Dr. Franz EDER, Dekan der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften
  • Dr.in Irmgard PLATTNER, Vizerektorin für Forschungs- & Entwicklungsangelegenheiten, Pädagogische Hochschule Tirol

Moderation

  • Prof. Dr. Andreas MAURER, Professor und Jean-Monnet-Chair am Institut für Politikwissenschaft, Universität Innsbruck

 

Kontext

Zum Livestream

Datum/Uhrzeit

  • Donnerstag, 24. Juni 2021, Beginn 18:00 Uhr

Ort

  • Anwesenheit vor Ort ist nur für geladene Gäste erlaubt.
  • Kaiser-Leopold-Saal
    Universität Innsbruck
    Campus Universitätsstraße (Theologie-Gebäude)
    Karl-Rahner-Platz 3, 2. Obergeschoss
    6020 Innsbruck
  •   Anfahrt

Schutz- und Hygienemaßnahmen

  • Wir freuen uns wieder Besucherinnen und Besucher begrüßen zu dürfen! Beachten Sie bitte die Schutzmaßnahmen am Ende dieser Seite.

 

  Ankündigung

 


 


 


 




 

 


Schutzmaßnahmen in Zeiten von COVID-19

Wir bitten alle Teilnehmer*innen folgende Vorschriften sorgfältig zu lesen und einzuhalten:

Informationen für das Betreten der Einrichtung
  1. Vermeidung von Aufstauungen beim Eintreffen und Einhaltung der Abstandsvorgaben:
    Die Räumlichkeiten der Universität sind laut Öffnungszeiten zugänglich. Unter Berücksichtigung der Anzahl und der organisatorischen Möglichkeiten ist darauf zu achten, dass im Eingangsbereich die Abstandsvorgaben eingehalten und Stauungen vermieden werden.
  2. Das Tragen von einer FFP2-Maske ist ab dem Betreten bis zum Verlassen des Gebäudes verpflichtend. Die FFP2-Maske muss während der gesamten Veranstaltung getragen werden, auch am Sitzplatz.
    Richtiges An- und Ablegen von Masken:
    • Händehygiene
    • die Befestigungsbänder über die Ohren bzw. den Kopf legen ohne die Maske zu berühren
    • Nasenbügel durch andrücken am Nasenrücken anpassen
    • Maske nur an den Befestigungsbändern anfassen und ablegen, Händehygiene nach dem Ablegen der Maske.
  3. Verkehrsflächen:
    Nach Beendigung der Veranstaltung/Besprechung etc. ist das Universitätsgebäude schnellst möglich zu verlassen.
  4. Lifte nur einzeln bzw. große Lifte zu zweit nutzen (FFP2-Maskenpflicht), wenn möglich sollen hauptsächlich die Treppenhäuser benützt werden.
  5. Bedachtes Berühren von allgemeinen Flächen (z.B: Liftpaneel, Geländer, Türklinken)
  6. Umsetzung der Händehygiene: Hände mind. 20 bis 30 Sekunden regelmäßig und gründlich mit Seife waschen; evt. Verwendung von Handschutz
  7. Händekontakt vermeiden (Händeschütteln oder Umarmungen)
  8. Augen, Nase und Mund nicht berühren
  9. Atemhygiene einhalten (Husten und Niesen in die eigene Armbeuge bzw. in Einwegtaschentücher, welche sofort nach Gebrauch entsorgt werden müssen)
  10. Räumlichkeiten werden regelmäßig gelüftet
Zutrittsnachweis für Veranstaltungen

Ein Zutritt zu Veranstaltungen in all unseren Veranstaltungsräumen ist nur mit einem Nachweis "Getestet-Genesen-Geimpft" möglich. Der Nachweis kann digital oder in Papierform erfolgen und muss vor jeder Veranstaltung vorgezeigt werden.

Als Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen muss ab Juni 2021 ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Zulässig sind Antigen-Schnelltests (max. 48h alt) und PCR-Tests (max. 72h alt) einer anerkannten öffentlichen Testmöglichkeit (z.B. Ärzte, Apotheken, Teststraßen). Gurgeltests und Selbsttests werden aufgrund der niedrigen Trefferquote nicht anerkannt. 

Personen die einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen können sind je nach Nachweis für unterschiedliche Zeiträume von dieser Testpflicht an der UIBK befreit. Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt:

  • Personen, die eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Covid-19 Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde, vorweisen können, sind für 6 Monate (ab dem ersten positiven PCR-Test) von der Testpflicht befreit
  • Personen, die einen Absonderungsbescheid (nicht älter als 6 Monate) vorweisen können, sind für 6 Monate von der Testpflicht befreit
  • Personen, mit einem Nachweis über die neutralisierenden Antikörper (nicht älter als 3 Monate) sind für 3 Monate von der Testpflicht befreit
  • Ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19:
    • Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung ist die geimpfte Person für 3 Monate von der Testpflicht befreit
    • Nach Erhalt der Zweitimpfung ist die geimpfte Person für 9 Monate ab der Erstimpfung von der Testpflicht befreit
    • Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, ist die geimpfte Person für 9 Monate von der Testpflicht befreit
    • Geimpfte Personen, die mindestens 21 Tage vor der Impfung einen positiven molekularbiologischen Test auf Covid-19 oder einen Nachweis über neutralisierende Antikörper vorweisen können, sind für 9 Monate von der Testpflicht befreit

Die freigegebenen Räumlichkeiten für Veranstaltungen entsprechen exakt den gültigen Sicherheitsstandards der Universität. Dort dürfen nur die gekennzeichneten Sitzplätze bzw. vorhandene Bestuhlung benützt werden!

Weitere Informationen zur COVID-19-Unterweisung der Universität Innsbruck: https://www.uibk.ac.at/public-relations/veranstaltungen/covid19-informationen/teilnehmerinnenbestaetigung-und-hygieneempfehlung.html.de

 Wenn sich jemand am Veranstaltungstermin krank fühlt, bitte zuhause bleiben.

 

Mit Ihrer Hilfe kehren wir Schritt für Schritt in die Normalität zurück. Dafür möchten wir Ihnen herzlich danken!

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