Wissenschaftspreis für außergewöhnliche Forschungsleistung der Stiftung Südtiroler Sparkasse an der Universität Innsbruck

Zur Auszeichnung von hervorragender wissenschaftlicher Leistung an der Universität Innsbruck schreibt der Vizerektor für Forschung im Namen der Stiftung Südtiroler Sparkasse für das Jahr 2024 den "Wissenschaftspreis für außergewöhnliche Forschungsleistung der Stiftung Südtiroler Sparkasse“ aus.

Gewürdigt werden soll das exzellente wissenschaftliche Lebenswerk einer Wissenschaftlerin oder eines Wissenschaftlers, das zum Erfolg der Universität beigetragen hat.

Die Gesamtsumme des Preises beträgt 10.000 Euro. Dieser Preis wird als Würdigung für das wissenschaftliche Gesamtwerk an eine/n in Ausnahmefällen zwei Wissenschaftler:innen der Universität Innsbruck verliehen. Der Preis wird jährlich alternierend vergeben an

  • Naturwissenschaften und technische Wissenschaften 
  • Geisteswissenschaften, Bildungswissenschaften, Architektur, Sozialwissenschaften und Rechtswissenschaften

Für das Jahr 2024 können nach dieser Regelung Nominierungen aus  der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät, Philosophisch-Historischen Fakultät, Katholisch-Theologischen Fakultät, Fakultät für Bildungswissenschaften, Fakultät für LehrerInnenbildung, Fakultät für Architektur und Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften, Fakultät für Betriebswirtschaft, Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eingebracht werden.

Für das Jahr 2024 können nach dieser Regelung Nominierungen aus folgenden Fakultäten eingebracht werden:

  • Fakultät für Architektur
  • Fakultät für Betriebswirtschaft
  • Fakultät für Bildungswissenschaften
  • Fakultät für LehrerInnenbildung
  • Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften
  • Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik
  • Katholisch-Theologische Fakultät
  • Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
  • Philosophisch-Historische Fakultät
  • Rechtswissenschaftliche Fakultät

Nominierungen für den ausgeschriebenen „Wissenschaftspreis für außergewöhnliche Forschungsleistung der Stiftung Südtiroler Sparkasse“ können durch Institutsleiter:innen, Dekane:innen oder das Rektorat eingebracht werden.

Nominierungen sind bis spätestens

Mittwoch, den 31. Juli 2024

per E-Mail an forschungsfoerderung@uibk.ac.at zu senden.

Erforderliche Unterlagen:

  1. CV und beruflicher Werdegang sowie Publikationsliste der/des Nominierten
  2. Antragsformular

Die nächste Ausschreibung wird 2025 erfolgen.

Der „Wissenschaftspreis für außergewöhnliche Forschungsleistung“ wird von der Universität Innsbruck im Namen der Stiftung Südtiroler Sparkasse an diejenige Person verliehen, die vom Vizerektor für Forschung der Universität Innsbruck nach Begutachtung durch eine Jury vorgeschlagen wird. Die Jury setzt sich zusammen aus der Rektorin der Universität Innsbruck, dem Vizerektor für Forschung der Universität Innsbruck, dem Vorsitzenden des Universitätsrats der Universität Innsbruck und dem Vorsitzenden des Senats der Universität Innsbruck.

Die Zuerkennung des Wissenschaftspreises 2024 erfolgt im Rahmen einer feierlichen Übergabe voraussichtlich im Winter 2024/2025.


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