Lehramtsstudium Unterrichtsfach Deutsch
Curriculum (2001W)
Ab dem Wintersemester 2015/2016 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen.
Fakultät
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Dauer/ECTS-AP
9 Semester/270 ECTS-AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern)
Akademischer Grad
Magistra/Magister der Philosophie (Mag.phil.)
Studienkennzahl
333
Curriculum
Informationen zum Curriculum (2001W) *
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent
Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.
* Informationen zum Studienplan (2001W)
Die Gesamtfassung des Studienplans spiegelt den aktuell gültigen Studienplan wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Studienplans inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Studienplanversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 29.06.2015, 77. Stück, Nr. 507 (Auflassung ordentlicher Studien)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 27.01.2014, 10. Stück, Nr. 117 (Verordnung Aufnahmeverfahren)
- Studienplan/Gesamtfassung (ab 01.10.2011)
- Mitteilungsblatt vom 08.06.2011, 26. Stück, Nr. 467 (Änderung des Studienplans)
- Mitteilungsblatt vom 17.12.2003, 13. Stück, Nr. 81 (Anerkennungsverordnung: Studien an Pädagogischen Akademien)
- Mitteilungsblatt vom 17.12.2003, 13. Stück, Nr. 80 (Anerkennungsverordnung "Lehramt alt" - "Lehramt neu")
- Mitteilungsblatt vom 21.08.2002, 63. Stück, Nr. 543 (Abänderung des Studienplans)
- Mitteilungsblatt vom 06.02.2002, 18. Stück, Nr. 290 (Anerkennung von Prüfungen)
- Mitteilungsblatt vom 13.09.2001, 68. Stück, Nr. 831
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 35,0 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 33,0 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 22,0 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 10,0 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Studieneingangs- und Orientierungsphase
Die Regelungen zur Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) treten mit Studienjahr 2014/2015 außer Kraft und sind dann für alle Studierenden dieses Studiums nicht mehr anzuwenden.
Für Studierende, die ihr Studium vor dem 01.10.2014 (Studienjahr 2014/2015) begonnen haben, bedeutet das, dass die bisher im Curriculum als „STEOP-Lehrveranstaltungen“ ausgewiesenen Lehrveranstaltungen, wie alle Lehrveranstaltungen, bei negativem Prüfungsergebnis viermal wiederholt (= fünf Prüfungsantritte) werden können. Bereits erfolgte Antritte werden gemäß § 77 (2) UG auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte angerechnet.
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase des Lehramtsstudiums sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
Je eine in den zwei Unterrichtsfächern und eine über die Orientierungseinheit, SL 2, 2 ECTS-AP, der pädagogischen Ausbildung.
1. Einführung in das Studium der Germanistik (SL 1, 2,5 ECTS-AP)
2. Lehrveranstaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase aus dem gewählten zweiten
Unterrichtsfach
3. Orientierungseinheit (SL 2, 2 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Diplomarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Fachliche und fachdidaktische Ausbildung:
- Germanistik als wissenschaftliche Disziplin
- Sprachkompetenz
- Verhaltenslinguistik
- Einführung in die Literaturwissenschaft
- Sprachwissenschaft für die Schule I
- Textanalyse und Interpretation
- Sprache der Schüler
- Geschichte der Literatur und literarisches Leben der Gegenwart I
- Deutschuntericht im Überblick
- Kommunikationskompetenz
- Sprachgeschichte als Kulturgeschichte
- Sprachdidaktik
- Lese- und Literaturdidaktik
- Sprachverhalten der Schüler
- Überblick über die deutsche Literaturgeschichte (1500-1848)
- Sprecherzeihung
- Stimmtraining
- Sprachpsychologie
- Sprachwissenschaft für die Schule II
- Überblick über die ältere deutsche Literatur
- Lektüre und Interpretation
- Geschichte der Literatur und literarisches Leben der Gegenwart II (VO und SE)
- Textproduktion
Die übrigen Lehrveranstaltungen sind frei einteilbar.
Schulpädagogische und schulpraktische Ausbildung:
1. Studienjahr: Orientierungseinheit, Eingangspraktikum, Reflexionseinheit
2. Studienjahr: Grundlagen des Lernens und Lehrens und Basiskompetenzen 1
3. Studienjahr: Basiskompetenzen 2, Basispraktikum, Fachpraktikum 1 und 2
Freier Zeitpunkt: Wahlfachmodul, nicht-schulisches pädagogisches Praktikum.
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Ziel des Lehramtsstudiums ist die wissenschaftliche Berufsvorbildung für das Lehramt an höheren Schulen in fachlicher, fachdidaktischer, pädagogischer und schulpraktischer Hinsicht. Durch eine solide wissenschaftliche Grundausbildung sollen die AbsolventInnen in die Lage versetzt werden, sich in ihren Berufsfeldern flexibel und kompetent zu bewähren.
Im Unterrichtsfach Deutsch beschäftigen sich die Studierenden wissenschaftlich mit der deutschen Sprache und Literatur in Geschichte und Gegenwart sowie mit den damit zusammenhängenden soziokulturellen und gesellschaftlichen Prozessen. Auf der Basis einer soliden Fachkompetenz können sie den Bildungs- und Lehraufgaben sowie den didaktischen Anforderungen so gerecht werden, dass der Unterricht sowohl den altersspezifischen Voraussetzungen der SchülerInnen und der Lebenswelt der Jugendlichen als auch den unterschiedlichen spezifischen Ausbildungszielen der verschiedenen Schultypen entspricht. Prinzipiell werden in der Ausbildung auch die sozialen, politischen und interkulturellen Möglichkeiten und Perspektiven der Beschäftigung mit Sprache und Literatur berücksichtigt, damit kulturelle Vielfalt und Mobilität als Chance und Aufgabe wahrgenommen werden können. Obwohl das Lehramtsstudium Deutsch der wissenschaftlichen Berufsvorbereitung für die Allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) und Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) dient, erwerben die AbsolventInnen dabei auch Kompetenzen und Fertigkeiten, die über das Berufsfeld der Schule hinaus, beispielsweise für den Bereich der Erwachsenenbildung, von großer Bedeutung sind.
Der erste Studienabschnitt versteht sich als Grundstudium und dient der Einführung in die Grundlagen des Studiums und der Erarbeitung der theoretisch-methodischen und inhaltlichen Voraussetzungen des Unterrichtsfaches. Der zweite Studienabschnitt dient der Erweiterung und Vertiefung im Sinne der wissenschaftlichen Berufsvorbereitung.
Durch die pädagogische und schulpraktische Ausbildung
- erwerben die AbsolventInnen ein vertieftes Wissen über Lernen und Lehren und können dieses Wissen zur effizienten Gestaltung ihres Unterrichts und zur Begleitung und Unterstützung von Lern- und Bildungsprozessen ihrer SchülerInnen nutzen;
- können sie ihren Unterricht methodisch abgesichert evaluieren und weiterentwickeln;
- verstehen sie Schule als Institution und Organisation und können auf dieser Basis Schule aktiv gestalten und entwickeln.
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen sind Fachleute für das Fördern von persönlichen Entwicklungsprozessen, für das Arrangieren von Lernsituationen, für das Begleiten von Lernprozessen und für das Beurteilen von Lernergebnissen.
Sie verfügen über fundierte Kenntnisse in den Bereichen der germanistischen Linguistik und Literaturwissenschaft sowie der Fachdidaktik. Sie sind in der Lage, den Bildungs- und Lehraufgaben sowie den methodisch-didaktischen Anforderungen gerecht zu werden, sodass der Unterricht den altersspezifischen Voraussetzungen der SchülerInnen und den spezifischen Ausbildungszielen der verschiedenen Schultypen entspricht.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Die AbsolventInnen eines universitären Lehramtsstudiums arbeiten insbesondere an höheren und mittleren Schulen. Die im Lehramtsstudium erworbenen Qualifikationen öffnen auch den Zugang zu Berufsfeldern des entsprechenden Fachstudiums, des Bildungsbereichs, der Sozial- und Jugendarbeit und der Kommunikation.
Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck
Formulare
- Prüfungsprotokoll über die erste Diplomprüfung
- Prüfungsprotokoll über die zweite Diplomprüfung
- Deckblatt der Diplomarbeit
- Eidestattliche Erklärung (der Diplomarbeit beifügen)
- Sperre der Diplomarbeit
- Pädagogische und Schulpraktische Ausbildung - 1. Studienabschnitt
- Pädagogische und Schulpraktische Ausbildung - 2. Studienabschnitt
Anerkennungen
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUND Beiblatt
(für die fachliche und fachdidaktische Ausbildung) - Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUND Beiblatt (pädagogische und schulpraktische Ausbildung)
(Lehrveranstaltungsprüfungen der pädagogischen und schulpraktischen Ausbildung)
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Bevollmächtigte für die fachliche und fachdidaktische Ausbildung
Mag. Dr. Elisabeth De Felip-Jaud
Studiendekan (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Markus Ammann
Informationen für Südtiroler Studierende*
Büro für Südtirolagenden
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse.
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck
Informationen zum Studium
- Allgemeine Informationen von der Fakultät für LehrerInnenbildung
- Verwaltungsablauf - Studienabschluss
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt der ULB