Lehramtsstudium Unterrichtsfach Musikerziehung

2008W

Ab dem Wintersemester 2015/2016 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen. Das nachfolgende Bachelorstudium finden Sie hier »

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Die sog. künstlerischen Unterrichtsfächer werden an der Abteilung für Musikpädagogik Innsbruck der Universität Mozarteum Salzburg gelehrt, müssen aber an der Universität Innsbruck gemeldet werden. Vor Zulassung ist jedoch der Nachweis der künstlerischen Eignung gem. § 63.(1) UG 2002 am Mozarteum Salzburg zu erbringen. Informationen zu diesem Studium erhalten Sie an der Universität Mozarteum Salzburg.

Dauer/ECTS-AP
9 Semester/270 ECTS-AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern)

Akademischer Grad
Magistra/Magister der Künste (Mag. art.)

Studienkennzahl
U 593

Studienplan
Informationen zum Studienplan (2008W)*

Voraussetzung
Matura oder Äquivalent bestandene Zulassungsprüfung

Zusatzprüfung
Eine Zulassungsprüfung ist vor Studienbeginn im künstlerischen, musiktheoretischen und musikpädagogischen Bereich abzulegen.

*Informationen zum Studienplan (2008W)

Kurzbeschreibung

Musikerziehung (A1) umfasst pädagogische, künstlerische und wissenschaftliche Lehrveranstaltungen und ist mit einem zweiten Unterrichtsfach zu kombinieren. Als zweites Unterrichtsfach stehen alle Lehramtsstudien an der Universität Innsbruck sowie Instrumentalmusikerziehung (A2) an der Abteilung für Musikpädagogik in Innsbruck der Universität Mozarteum Salzburg zur Wahl.

Im Rahmen des A1-Studiums muss ein Künstlerisches Hauptfach studiert werden, wobei alle an den jeweiligen Standorten Salzburg und Innsbruck angebotenen Instrumente sowie Gesang gewählt werden können.

Wird Klavier oder Gesang, die beide verpflichtend belegt werden müssen, als Künstlerisches Hauptfach gewählt, ist kein drittes künstlerisches Fach erforderlich.

Die Zulassungsprüfung ist in folgenden Bereichen abzulegen:

  • Künstlerisches Hauptfach
  • Klavier, wenn nicht künstlerisches Hauptfach
  • Gesang, wenn nicht künstlerisches Hauptfach
  • Sensibilität des musikalischen Gehörs
  • Allgemeine Musiklehre
  • Teilnahme an einem musikalisch-kommunikativen Projekt

Detailinformationen zur Zulassungsprüfung, sowie zu den Lehrveranstaltungen sind dem Studienplan der Universität Mozarteum Salzburg zu entnehmen.

Das Lehramtsstudium A1 mit zweitem Unterrichtsfach an der Universität Innsbruck schließt nach 9 Semestern mit dem Magister artium (Mag. art.) ab.

Studieneingangs- und Orientierungsphase

Die Regelungen zur Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) treten mit Studienjahr 2014/2015 außer Kraft und sind dann für alle Studierenden dieses Studiums nicht mehr anzuwenden.

Für Studierende, die ihr Studium vor dem 01.10.2014 (Studienjahr 2014/2015) begonnen haben, bedeutet das, dass die bisher im Curriculum als „STEOP-Lehrveranstaltungen“ ausgewiesenen Lehrveranstaltungen, wie alle Lehrveranstaltungen, bei negativem Prüfungsergebnis viermal wiederholt (= fünf Prüfungsantritte) werden können. Bereits erfolgte Antritte werden gemäß § 77 (2) UG auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte angerechnet.

Die besonderen Regelungen zur Zulassung (Nachweis der künstlerischen Eignung gem. § 63.(1) UG 2002 am Mozarteum Salzburg) bleibt bestehen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie an der Universität Mozarteum Salzburg: http://www.moz.ac.at/

(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase des Lehramtsstudiums umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.

(2) Auf Grund der besonderen Regelungen zur Zulassung (Nachweis der künstlerischen Eignung gem. § 63.(1) UG 2002 am Mozarteum Salzburg) ist für das Unterrichtsfach Musikerziehung keine eigene Lehrveranstaltung in der Studieneingangs- und Orientierungsphase vorgesehen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie an der Universität Mozarteum Salzburg: http://www.moz.ac.at/

(3) Wird das Unterrichtsfach Musikerziehung mit einem anderen an der Universität Innsbruck eingerichteten Unterrichtsfach (Ausnahmen: Bewegung und Sport, Instrumentalmusikerziehung) kombiniert, sind im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase des Lehramtsstudiums aber folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
Eine in dem zweiten gewählten Unterrichtsfach und eine über die Orientierungseinheit, SL 2, 2 ECTS-AP, der pädagogischen Ausbildung.

  • Lehrveranstaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase aus dem gewählten zweiten Unterrichtsfach
  • Orientierungseinheit (SL 2, 2 ECTS-AP)

(4) Der positive Erfolg bei den in Abs. 3 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Diplomarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Allgemeine Informationen

Kontakt und Information

Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium www.uibk.ac.at/fakultaeten/soe/lehramt

Andrea Staudacher
Telefon +43 512 560319-3133
E-Mail Andrea.STAUDACHER@moz.ac.at

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