Masterstudium Marketing und Branding
Curriculum (2024W)
Master of Science
Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Englisch
Voraussetzung
Bachelorabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Betriebswirtschaft
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0414 Marketing und Werbung
Studienkennzahl
UC 066 617
Bewerbung
Für einen optimalen Studienverlauf wird dringend empfohlen, das Studium im Wintersemester aufzunehmen. Mit Ausnahme eines Wahlkurses können im Sommersemester keine Kurse besucht werden.
Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.
Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Masterstudium Marketing und Branding, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.
Für das Masterstudium Marketing und Branding gilt aktuell das Curriculum 2024W.
Informationen zum Curriculum (2024W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Universität Innsbruck:
- Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften - Management and Economics
- Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften
- Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Es gelten zudem die folgenden qualitativen Zulassungsbedingungen gemäß § 63a Abs. 1 UG:
- Fundierte Kenntnisse in Marketing und in wirtschaftswissenschaftlichen Methoden; diese Kenntnisse gelten jedenfalls als erbracht, wenn Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 10 ECTS-AP aus dem Bereich Internes und Externes Rechnungswesen, 10 ECTS-AP aus Mathematik und/oder Statistik und/oder wirtschaftswissenschaftlichen Methoden sowie mindestens 12,5 ECTS-AP aus den Bereichen Marketing, Markenführung, Handel oder Dienstleistungsmanagement positiv absolviert wurden.
- Im Wintersemester 2024/25 wird ein überarbeitetes Curriculum für das Masterstudium Marketing und Branding in Kraft treten. Das Masterstudium Marketing und Branding und weitere Masterprogramme an der Fakultät für Betriebswirtschaft wurden grundlegend überarbeitet. Die Lehrveranstaltungen umfassen nun ein flexibles und an neuen (Forschungs-)Themen ausgerichtetes Angebot. Eine Änderung ist, dass für das Masterstudium Marketing und Branding und alle englischsprachigen Masterstudien als eine zusätzliche qualitative Zulassungsbedingung ein GMAT mit mind. 550 Punkten bzw. GMAT Focus mit mind. 525 Punkten vorgesehen ist.
Absolvent*innen der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Innsbruck mit einer Gesamtnote zwischen 1,0 und 2,8 können auf den GMAT verzichten. Diese Zulassungsbedingung gilt zusätzlich zu den bestehenden Bedingungen von 10 ECTS-AP aus dem Bereich Internes und Externes Rechnungswesen, 10 ECTS-AP aus Mathematik und/oder Statistik und/oder wirtschaftswissenschaftlichen Methoden sowie mindestens 12,5 ECTS-AP aus den Bereichen Marketing, Markenführung, Handel oder Dienstleistungsmanagement.
Da die Zulassungsprüfung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, ist es empfehlenswert, für einen Start des Studiums zum Wintersemester (1.10.) den entsprechenden Antrag auf Zulassung entsprechend frühzeitig einzureichen.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
10 ECTS-AP: PM Marktforschung und Datenanalyse
10 ECTS-AP: PM Strategisches Marketing und Strategische Markenführung
10 ECTS-AP: PM Konsumenten- und Technologieverhalten
10 ECTS-AP: Wahlmodul gemäß § 8 Abs. 2
10 ECTS-AP: Wahlmodul gemäß § 8 Abs. 2
10 ECTS-AP: Wahlmodul gemäß § 8 Abs. 2
10 ECTS-AP: PM Wissenschaftliches Forschen
10 ECTS-AP: 2 Wahlmodule gemäß § 8 Abs. 2
10 ECTS-AP: 2 Wahlmodule gemäß § 8 Abs. 2 oder Interdisziplinäre Kompetenzen
2,5 ECTS-AP: Konzeption der Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Begleitung der Masterarbeit
25 ECTS-AP: Masterarbeit
in Bearbeitung
Semester | ECTS-AP | Titel |
---|---|---|
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | = 100% | ||
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | |||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | |||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | |||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15
Informationen zum Studium: master-marketing-branding@uibk.ac.at
Studienbeauftragte
Mag. Mag. Dr. Verena Wieser
Studiendekan
Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters