PhD Studium Management
Curriculum (2023W)
Doctor of Philosophy
Dauer/ECTS-AP
6 Semester/180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Englisch
Voraussetzung
Masterabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Betriebswirtschaft
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F
0413 Management und Verwaltung
Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 360 xxx
Das Curriculum beinhaltet alle formalen Regelungen des PhD-Programms, wie z.B. die Programmstruktur, die Prüfungsordnung, die Pflicht- und Wahlpflichtmodule und die Regelungen zur Gestaltung der Dissertation. Bitte sehen Sie sich dieses wichtige Dokument sorgfältig an.
Informationen zum Curriculum 2023W
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Die allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme des PhD-Programms Management ist der Abschluss eines fachlich infrage kommenden Master- oder Diplomstudiums einer Universität oder Fachhochschule oder ein gleichwertiger Abschluss einer etablierten österreichischen oder ausländischen tertiären Bildungseinrichtung.
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften
- Masterstudium: Accounting, Auditing and Taxation
- Masterstudium: Banking and Finance
- Masterstudium: Wirtschaftsinformatik
- Masterstudium Marketing and Branding
- Masterstudium: Organization Studies
- Masterstudium: Strategisches Management und Innovation
- Masterstudium: Wirtschaftspädagogik
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Informationen zum Studium
- Einreichung der Dissertation
(Anmeldung, Einreichung, Verteidigung/Rigorosum und Statistische Erfassung der Dissertation) - Fristenregelung
- Information Leaflet zum PhD Program Management
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen 10 (§10) Prüfungsordnung des Curriculums.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | = 100% | ||
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | |||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | |||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | |||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Aktualisierung folgt
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungssenat für das Modul Literaturreview
- Bestätigung Professionelle Entwicklung
- Anmeldung der Dissertation
- Deckblatt Dissertation
- Eidesstattliche Erklärung (der Dissertation beifügen)
- Einreichung der Dissertation
- Sperre der Dissertation
- Anmeldung zur Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
- Erfassung von Dissertationen in der Österreichischen Dissertationsdatenbank
Anerkennungen
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
ACHTUNG: Füllen Sie bitte das Formular UND das Beiblatt aus. Hinweise für das Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen »
Das Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen erfolgt im Prüfungsreferat Universitätsstraße 15.
Dem Formular „Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen“ sind folgende Unterlagen beizulegen(bitte zu jedem Ansuchen):
(Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten)
1. Zeugnis
a. Prüfung abgelegt in Österreich:
Original-Zeugnis und eine Kopie bzw. Studienerfolgsnachweis
b. Prüfung abgelegt im Ausland:
Original-Zeugnis und eine Kopie der ausländischen Universität mit Notenschlüssel
2. Aktuelles Studienblatt
3. Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen und Beiblatt
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15
StudiendekanUniv.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters
Studienbeauftragter
Univ.-Prof. Dr. Albrecht Becker
Weitere Einzelheiten zu vielen Aspekten der Dissertation bei uns finden Sie hier.
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck