PhD Studium Management

Curriculum (2023W)

Doctor of Philosophy

Dauer/ECTS-AP
6 Semester/180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Englisch

Voraussetzung
Masterabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Betriebswirtschaft

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

ISCED-F 
0413 Management und Verwaltung

Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 360 xxx

Das Curriculum beinhaltet alle formalen Regelungen des PhD-Programms, wie z.B. die Programmstruktur, die Prüfungsordnung, die Pflicht- und Wahlpflichtmodule und die Regelungen zur Gestaltung der Dissertation. Bitte sehen Sie sich dieses wichtige Dokument sorgfältig an.

Weitere allgemeine Informationen über das PhD Programm sowie über die praktischen Aspekte einer Dissertation finden Sie hier.

Informationen zum Curriculum 2023W

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Die allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme des PhD-Programms Management ist der Abschluss eines fachlich infrage kommenden Master- oder Diplomstudiums einer Universität oder Fachhochschule oder ein gleichwertiger Abschluss einer etablierten österreichischen oder ausländischen tertiären Bildungseinrichtung.

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Informationen zum Studium

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen 10 (§10) Prüfungsordnung des Curriculums.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition  %-Satz 
 1 SEHR GUT:  Hervorragende Leistung= 100%
 2  GUT:  Generell gut, einige Fehler
 3 BEFRIEDIGEND:  Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
 4 GENÜGEND:  Leistung entspricht den Minimalkriterien
 5 NICHT GENÜGEND:  Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Aktualisierung folgt

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Formulare

Anerkennungen

  • Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
    ACHTUNG: Füllen Sie bitte das Formular UND das Beiblatt aus.
  • Hinweise für das Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen »

    Das Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen erfolgt im Prüfungsreferat Universitätsstraße 15.
    (Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten)

    Dem Formular „Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen“ sind folgende Unterlagen beizulegen(bitte zu jedem Ansuchen):
    1. Zeugnis
    a. Prüfung abgelegt in Österreich:
              Original-Zeugnis und eine Kopie bzw. Studienerfolgsnachweis
    b. Prüfung abgelegt im Ausland:
    Original-Zeugnis und eine Kopie der ausländischen Universität mit Notenschlüssel
    2. Aktuelles Studienblatt
    3. Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen und Beiblatt
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