Doktoratsstudium Rechtswissenschaften
Curriculum (2009W)
Ab dem Wintersemester 2013/2014 darf eine Zulassung zu diesem Studium nicht mehr erfolgen.
Doktorin/Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.)
Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
* Informationen zum Curriculum (2009W)
- Mitteilungsblatt vom 22.04.2009, 70. Stück, Nr. 262
- Mitteilungsblatt vom 29.06.2012, 41. Stück, Nr. 357 (Auflassung ordentlicher Studien)
Informationen zum Studium
Module und Dissertation
Pflichtmodule 66 ECTS-AP | Dissertation 110 ECTS-AP |
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Wissenschaftlichtheoretische Kernkompetenzen12 ECTS-AP Berufsbezogene Schlüsselqualifikationen12 ECTS-AP Generische Kompetenzen5 ECTS-AP Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema16 ECTS-AP Vertiefung in einem dissertationsnahen Rechtsgebiet16 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist den juristischen Pflichtfächern oder den juristischen gebundenen Wahlfächern des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zu entnehmen mit Ausnahme der dort unter § 15 Z 6 und 7 genannten Wahlfächerkörbe. Es werden Lehrveranstaltungen aus folgenden Rechtsgebieten angeboten: Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Römisches Recht und Rechtsgeschichte; Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Kriminologie; Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht; Unternehmens-, Gesellschafts- und Steuerrecht; Zivilgerichtliches Verfahren und Allgemeine Verfahrenslehre; Arbeitsrecht und Sozialrecht; Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre; Europarecht, Völkerrecht und Internationale Beziehungen; Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht; Wohn und Immobilienrecht. Die oder der Studierende hat ein Betreuungsteam das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Fällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese nicht innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe bescheidmäßig untersagen. |
Wahlmodul4 ECTS-AP | |
Gemäß Curriculum ist ein Wahlmodul im Umfang von 4 ECTS-AP zu absolvieren. |
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studiendekan
Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer