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Gedanken zur Exkommunikation von Dr. Martha und Mag. Gert Heizer

Autor:Weß Paul
Veröffentlichung:
Kategoriekommentar
Abstrakt:
Publiziert in:
Datum:2014-05-26

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

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1. Ein wichtiger Kritikpunkt ist meiner Ansicht nach, dass hier die Feier der Eucharistie, also eine sakramentale symbolische Handlung der Gemeinschaft mit Christus und der ganzen Kirche (weshalb sie von einem gesamtkirchlich Beauftragten geleitet werden soll), zum „Streitobjekt“ für ein anderes Kirchenbild und Amtsverständnis gemacht wurde (bereits durch den Fernsehbericht von einer solchen „Eucharistiefeier“), obwohl in diesem privaten Rahmen eine Agapefeier1 angebracht gewesen wäre.

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2. Andererseits wird in diesem Konflikt ein Grundproblem des gegenwärtigen lehramtlichen Selbstverständnisses der Kirche und ihrer Amtsträger sichtbar:

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Dieses beruht darauf, dass die Lehre der Kirche über den Glauben oder die Sitten (das sogenannte „depositum fidei“) unfehlbar und daher unveränderlich („unantastbar“) ist und nur vom außerordentlichen Lehramt des Papstes und vom ordentlichen Lehramt des Bischofskollegiums unter der Leitung des Papstes authentisch festgelegt und eventuell weiterentwickelt – aber nicht inhaltlich korrigiert – werden darf.2 Unter dieser Voraussetzung wären keine inhaltlichen Änderungen der Lehre möglich, wie sie etwa in den Fragen des Priesteramtsverständnisses und des Frauenpriestertums vom Ehepaar Heizer und vielen anderen verlangt werden. Denn auch der „Glaubenssinn des Volkes Gottes“ steht „unter der Leitung des heiligen Lehramtes“.3

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3. Als eine unveränderliche Lehre versteht die Kirche auch die Regeln, von wem und wie in ihr Entscheidungen getroffen werden können (sogar bezüglich jener Fragen, die nicht die Lehre betreffen, etwa der des Pflichtzölibats für Priester). Eine neue Konzeption der Entscheidungsfindung in der Kirche unter echter Mitbeteiligung des Volkes Gottes wäre daher nur möglich, wenn die jetzigen amtlichen Entscheidungsträger die Lehre von der Unveränderlichkeit ihrer Lehre und ihres Amtsverständnisses korrigieren. Abgesehen davon, dass eine solche doppelte Änderung eine Kirchenkrise größten Ausmaßes auslösen würde, ist sie derzeit schon deshalb nicht denkbar, weil es kein überzeugendes Modell gemeinsamer Entscheidungsfindung in Glaubensfragen unter Wahrung der nötigen Einheit als Alternative zum jetzigen System gibt. Auch die kirchlichen Reformbewegungen wie „Wir sind Kirche“ (in Österreich unter dem Vorsitz von Dr. Martha Heizer) legen keines vor. Etwaige Mehrheitsentscheidungen wären in Glaubensfragen nur möglich, wenn alle Beteiligten jedes der möglichen Ergebnisse mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Das würde eine „gemeinsame Unterscheidung der Geister“ unter dem Anspruch der Einmütigkeit erfordern, wie sie am Anfang der Kirche im Apostelkonzil (vgl. Apg. 15) gelungen ist.4

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4. Es wäre völlig ungenügend, in diesem Konflikt bloß auf die geltende Ordnung der Kirche hinzuweisen, aus der deren Kritiker ja austreten können. Denn die meisten ihrer Mitglieder wurden ohne eine eigene Entscheidung in die Kirche aufgenommen. Hier ist also noch die Frage zu stellen, ob die Kirchenleitung voraussetzen darf, dass alle Getauften gläubige Christen sind, die als solche die Kirche in ihrer jetzigen Gestalt anzuerkennen und ihre Lehren zu übernehmen haben (vgl. CIC can. 96 und 204).

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Anmerkungen

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1Vgl. P. Weß, „Sie brachen in ihren Häusern das Brot“ (Apg 2,46). In: Heiliger Dienst 67 (2013) 63-69.

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2Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution „Lumen gentium“, Art. 25 (DH 4149). Die Korrekturen, die im Konzil erfolgten (Religionsfreiheit u. a.), wurden nicht als solche eingestanden.

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3Vgl. ebd., Art. 12 (DH 4130).

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4Vgl. P. Weß, Einmütig. Gemeinsam entscheiden in Gemeinde und Kirche. Thaur 1998; ders., Glaube zwischen Relativismus und Absolutheitsanspruch. Beiträge zur Traditionskritik im Christentum. Wien 22008; ders., Papstamt jenseits von Hierarchie und Demokratie. Wien – Berlin 32013.

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