3. Als eine unveränderliche Lehre versteht die Kirche auch die Regeln, von wem und wie in ihr Entscheidungen getroffen werden können (sogar bezüglich jener Fragen, die nicht die Lehre betreffen, etwa der des Pflichtzölibats für Priester). Eine neue Konzeption der Entscheidungsfindung in der Kirche unter echter Mitbeteiligung des Volkes Gottes wäre daher nur möglich, wenn die jetzigen amtlichen Entscheidungsträger die Lehre von der Unveränderlichkeit ihrer Lehre und ihres Amtsverständnisses korrigieren. Abgesehen davon, dass eine solche doppelte Änderung eine Kirchenkrise größten Ausmaßes auslösen würde, ist sie derzeit schon deshalb nicht denkbar, weil es kein überzeugendes Modell gemeinsamer Entscheidungsfindung in Glaubensfragen unter Wahrung der nötigen Einheit als Alternative zum jetzigen System gibt. Auch die kirchlichen Reformbewegungen wie „Wir sind Kirche“ (in Österreich unter dem Vorsitz von Dr. Martha Heizer) legen keines vor. Etwaige Mehrheitsentscheidungen wären in Glaubensfragen nur möglich, wenn alle Beteiligten jedes der möglichen Ergebnisse mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Das würde eine „gemeinsame Unterscheidung der Geister“ unter dem Anspruch der Einmütigkeit erfordern, wie sie am Anfang der Kirche im Apostelkonzil (vgl. Apg. 15) gelungen ist.4 |