Biowissenschaften und Biotechnologie |
Autor: | Fakultätskollegium der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck |
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Veröffentlichung: | |
Kategorie | kommentar |
Abstrakt: | |
Publiziert in: | # Originalbeitrag für den Leseraum |
Datum: | 2001-11-30 |
1 | 1. Der Fortschritt der Biowissenschaften und Biotechnologie stellt Politik und Gesellschaft vor nie da gewesene ethische Herausforderungen. Neue Methoden der Gentechnik und Reproduktionsmedizin wecken Hoffnungen, aber auch dramatische Befürchtungen. Zu den Hoffnungen gehören eine verbesserte Behandlung von Krankheiten, zu den Befürchtungen zählen die Folgen eines eugenischen, behindertenfeindlichen Denkens bis hin zur Idee des „Menschen nach Maß". |
2 | 2. Im Kern aller Diskussionen um die ethische Beurteilung des biowissenschaftlichen Handelns geht es um grundlegende Fragen der Anthropologie. Hinter der Frage, ob die Biowissenschaften dürfen, was sie können, steht die anthropologische Grundfrage nach dem Selbstverständnis des Menschen, genauer nach der Einstellung des Menschen zu seinem Leben, zu Krankheit und Gesundheit, zu seiner Geburtlichkeit ebenso wie zu seiner Sterblichkeit und zu seinem Tod. Diese Fragen können die Biowissenschaften allein für die Gesellschaft nicht beantworten. |
3 | 3. Die revolutionären technischen Verfahren haben den Handlungsspielraum der Biowissenschaften unvorstellbar erweitert. Gerade deshalb ist es heute geboten, sich in einem nie gekannten Umfang und unter Berücksichtigung komplexer Handlungsbedingungen über neue Grenzsetzungen des Handelns zu verständigen und die verfolgten Handlungszwecke der Wissenschaften sittlich zu verantworten. |
4 | 4. Zur Signatur der internationalen Diskussionslage gehört der Pluralismus von Ethik und Moral. Daher sind, wenn es um die Entwicklung gemeinsamer Vorstellungen von zukünftiger Humanität geht, alle gefragt. Das gilt auch für die christlichen Kirchen und die mit diesen verbundenen theologischen Fakultäten. Wohlwissend, dass die Synthese von christlicher und säkularer Ethik verloren gegangen ist, bringt die Theologische Fakultät Innsbruck die grundlegenden anthropologischen Bestimmungen des christlichen Glaubens in Erinnerung, deren Folgen jeden Menschen, nicht nur den christlich Glaubenden, betreffen. Der Mensch ist Geschöpf und Ebenbild Gottes. Daher kommt jedem Menschen seine Würde und sein Lebensrecht nicht aus seiner Natur zu, sondern aus seiner besonderen Beziehung zu Gott. Würde gebietet Distanz. Der christliche Gedanke der Unverfügbarkeit und Heiligkeit des menschlichen Lebens kann den Sinn der absoluten Geltung des auch von der säkularen Ethik geforderten Respekts der Würde des Menschen, seiner Selbstzwecklichkeit und des Rechts auf Integrität seines Lebens vertiefen und jedem reduktionistischen Menschenbild entgegen wirken. |
5 | 5. Die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Innsbruck bringt somit in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der „Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände Österreichs / AKV" vom 25. Oktober 2001 folgende ethische Grundforderungen in die Diskussion um das Konsultationspapier der Europäischen Kommission ein: |
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7 | Darüber hinaus soll kein Bürger der Europäischen Union direkt oder indirekt gezwungen werden können, sich einer Gendiagnose zu unterziehen, die im Interesse eines Arbeitgebers, einer Versicherung oder eines Nationalstaates gelegen sein kann. |
8 | Die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Innsbruck dankt der Europäischen Kommission für die Gelegenheit, ihre Anliegen für die Erstellung eines „Konsultationspapiers über die strategische Vision für Biowissenschaften und Biotechnologie" in den Entscheidungsprozess einfließen zu lassen. |
9 | Für die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Innsbruck: |
10 | Univ.-Prof. DDr. Gerhard Leibold (Vorsitzender des Fakultätskollegiums) |
11 | Univ.-Prof. Dr. Raymund Schwager (Dekan) |
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