3. Sieben Mal verwendet der Verfassungsgerichtshof die Formulierung „freie Selbstbestimmung“ in seinen Entscheidungsgründen. Wenn nun die legale Möglichkeit des assistierten Suizids geschaffen ist, dann ist es unausweichlich, dass sich Menschen in schwierigen Situationen fragen: Soll ich mich suizidieren? Innerer Druck ist unvermeidlich, gerade wenn man anderen nicht zur Last fallen möchte. Das Ideal der freien Selbstbestimmung in Grenzsituationen ist in der Realität nicht zu erreichen, auch nicht durch gesetzliche Bestimmungen. |