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Der Anspruch auf Wahrheit

Autor:Hell Silvia
Veröffentlichung:
Kategorieartikel
Abstrakt:
Publiziert in:# Originalbeitrag für den Leseraum
Datum:2002-03-01

Inhalt

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An der Schwelle vom zweiten zum dritten Jahrtausend sind zwei bemerkenswerte Erklärungen verabschiedet worden: von römisch-katholischer Seite "Dominus Iesus" (1) (6. August 2000), ein Dokument, das sich primär mit dem interreligiösen und nur im vierten Kapitel mit dem interkonfessionellen Dialog beschäftigt, mit der der Erklärung zeitlich vorausgehenden "Note" (2) der Glaubenskongregation an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zum Gebrauch des Begriffes "Schwesterkirchen" (30. Juni 2000); von russisch-orthodoxer Seite eine Erklärung "Grundlagen der Beziehungen der Russischen Orthodoxen Kirche zu den Nicht-Orthodoxen" vom 14. August 2000 (Moskau).(3) In beiden Stellungnahmen beanspruchen sowohl die römisch-katholische als auch die russisch-orthodoxe Kirche die wahre Kirche Jesu Christi zu sein. Es sollen im folgenden beide Stellungnahmen untersucht und deren Argumentationen miteinander verglichen werden.

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1. Die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche

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Beide Kirchen sind sich im Bekenntnis zu der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche einig.

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Die römisch-katholische Kirche sagt, daß es nur eine einzige Kirche gibt: "Wie es nur einen einzigen Christus gibt, so gibt es nur einen einzigen Leib Christi, eine einzige Braut Christi: 'die eine alleinige katholische und apostolische Kirche'" (DI 16). Der Plural "Kirchen" könne nur auf die Teilkirchen angewendet werden: "Man kann von Schwesterkirchen im eigentlichen Sinn...im Zusammenhang mit katholischen und nicht katholischen Teilkirchen sprechen; deshalb kann auch die Teilkirche von Rom Schwester aller Teilkirchen genannt werden" (Note 11). Die universale, d.h. die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche jedoch ist "nicht Schwester, sondern Mutter aller Teilkirchen" (Note 10). Voll bestehe die Kirche Christi "nur in der katholischen Kirche" weiter (DI 16).

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Die russisch-orthodoxe Kirche bezeichnet die Kirche Jesu Christi ebenfalls als eine und einzige ("one and unique") und betont, daß die Einheit der Kirche auf der Tatsache basiere, daß es nur ein Haupt, Jesus Christus, und nur einen Geist gibt. Voll bestehe die Kirche Christi nur in der orthodoxen Kirche. Sie sei die wahre Kirche: "Die Orthodoxe Kirche ist die wahre Kirche Christi, gestiftet von unserem Herrn und Erlöser Selbst [sic!], gestärkt und erfüllt vom Heiligen Geist - die Kirche, von der unser Erlöser selbst gesagt hat: 'Ich baue meine Kirche. Und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen' (Mt. 16,18)" (4) (G2W, RO 1.1).

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Beide Kirchen beanspruchen jeweils für sich, die wahre Verwirklichung der einen Kirche Jesu Christi zu sein.

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2. Kirche und Leib Christi

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Für die russisch-orthodoxe Kirche ist die Einheit der Kirche untrennbar mit dem Sakrament der Eucharistie verbunden. Die Kirche ist Leib Christi: "Denn wenn wir alle eines Brotes teilhaftig sind, so sind wir alle ein Leib" (1 Kor 10,17 - G2W, RO 1.8) (5). Daraus folgt: Einheit der Kirche ist vor allem Einheit und Gemeinschaft in den Sakramenten. Die eigentliche Sakramentsgemeinschaft habe "nichts mit der Praxis der sog. 'Interkommunion'" (G2W, RO 2.12) zu tun: "Einheit kann nur verwirklicht werden bei völliger Übereinstimmung der Gnadenerfahrung und des Lebens, im Glauben der Kirche, in der Fülle des sakramentalen Lebens im Heiligen Geist" (G2W, RO 2.12) (6).

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Die römisch-katholische Kirche bringt die Eucharistie ebenfalls in enger Verbindung mit 'Kirche': Gültige Eucharistie wird als ein wichtiges Merkmal angeführt, um eine nicht römisch-katholische Kirche als echte Teilkirche anerkennen zu können: "Die Kirchen, die zwar nicht in vollkommener Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, aber durch engste Bande, wie die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie, mit ihr verbunden bleiben, sind echte Teilkirchen" (DI 17). Nicht geklärt wird in "Dominus Iesus", wann gültige Eucharistie vorliegt. Deutlich ist jedoch, daß auch für die römisch-katholische Kirche Eucharistie- und Kirchengemeinschaft zusammengehören.

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3. Apostolizität und Fülle der Wahrheit

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Beide Kirche legen großen Wert auf die Apostolizität der Kirche. Beide Kirchen argumentieren mit der Kategorie der "Fülle" und beanspruchen jeweils für sich, diejenige Kirche zu sein, in der sich die Fülle der Wahrheit - oder anders formuliert: die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche - verwirklicht.

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Die eine, heilige, katholische Kirche ist die apostolische Kirche. Diese sei, so betont die russisch-orthodoxe Kirche, in ihr bewahrt: "Die Orthodoxe Kirche ist die wahre Kirche, in der die Heilige Tradition und die Fülle der erlösenden Gnade Gottes ungeschmälert bewahrt werden" (G2W, RO 1,18)(7). Sie ist es, die das heilige Erbe der Apostel und Kirchenväter in seiner Gänze und Reinheit weitergibt. "Sie lebt in der Überzeugung [wörtlich: 'ist sich dessen bewußt'], daß ihre Lehre, ihre gottesdienstliche Struktur und ihre geistliche Praxis mit der frohen Botschaft der Apostel und der Tradition der Alten Kirche in voller Übereinstimmung sind" (G2W, Ro 1.18) (8). Sie sei die Hüterin der Tradition und der Gnadengaben der Alten Kirche (vgl. RO 3.1); sie habe, so ein Zitat (vgl. RO 4.1) aus dem Antwortschreiben des Heiligen Synods des Ökumenischen Patriarchats (1903), das gesamte Pfand Christi, d.h. das Zeugnis der Apostel und der heiligen Väter unverfälscht bewahrt. Mit ihrer Lehre, Liturgie und Spiritualität entspreche sie, die russisch-orthodoxe Kirche, der apostolischen Verkündigung und stehe seit Anbeginn in der Tradition der Frühen Kirche. Die apostolische Sukzession der Hierarchie seit den heiligen Aposteln ist für sie die Grundlage für Gemeinschaft und Einheit des Gnadenlebens (vgl. RO 1.9).

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Die römisch-katholische Kirche betont ebenfalls die Sukzession: Sie führt neben gültiger Eucharistie die apostolische Sukzession an, um eine andere nichtrömisch-katholische Kirche als echte Teilkirche anerkennen zu können. Auch sie ist überzeugt, die apostolische Sukzession voll bewahrt zu haben. Die Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, so hat bereits das Zweite Vatikanische Konzil formuliert, ist verwirklicht ("subsistit in") in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird (DI 16, zit. wird LG 8).(9) "Dominus Iesus" greift diesen Gedanken auf und verschärft: Die Interpretation jener, die von der Formel 'subsistit in' die Meinung ableiten, dass die einzige Kirche Christi auch in anderen christlichen Kirchen verwirklicht sein könnte" (DI Fußn. 56), widerspreche dem Konzilstext. Es gebe "nur eine einzige 'Subsistenz' der wahren Kirche", die die römisch-katholische Kirche "voll nur in der katholischen Kirche" (DI 16) gewahrt sieht. Außerhalb ihres sichtbaren Gefüges seien zwar "vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden" (DI 16), diese tendieren aber und führen, da sie Elemente derselben Kirche sind, zur katholischen Kirche hin (DI Fußn. 56).

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Die russisch-orthodoxe Kirche beansprucht zum einen die wahre Kirche Jesu Christi zu sein, da sie in ungebrochener Tradition stehe, erkennt zum anderen aber - ähnlich der römisch-katholischen Kirche - Elemente der Wahrheit außerhalb ihrer selbst an: "das Wort Gottes, den Glauben an Christus als Gott und Erlöser, der im Fleisch herniedergekommen ist...sowie aufrichtige Frömmigkeit" (G2W, RO 1.16) (10). Gemeinschaften, die von der Orthodoxie abgefallen sind, werden von der russisch-orthodoxen Kirche nicht als völlig der Gnade Gottes beraubt betrachtet. Jede Abspaltung führe zwar zu einer Erschütterung, aber nicht immer zu einem kompletten Verlust der Gnade: (11) "Das Zerreißen der kirchlichen Gemeinschaft führt zwar auf jeden Fall zu einer Schädigung des Glaubenslebens, jedoch nicht immer zu seinem völligen Verlust in den abgespaltenen Gemeinschaften" (G2W, RO 1.15) (12). Trotz des Verlustes der Einheit bleibe eine Verbundenheit bestehen, die auf allumfassende (katholische) Fülle und Einheit hindränge.

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In diesem Zusammenhang spielt die Taufe eine wichtige Rolle. Im Falle einer Exkommunikation, so die Erklärung der russisch-orthodoxen Kirche, kommt bereits schon für die frühe Kirche eine Wiedertaufe nicht in Frage: "Im Verständnis der Alten Kirche bedeutete Ausschluß [im Sinne von Exkommunizierung] Absonderung aus der eucharistischen Gemeinschaft. Die [Wieder-]Aufnahme eines Ausgeschlossenen in die Gemeinschaft der Kirche war niemals mit einer Wiederholung der Taufe verbunden" (G2W, RO 1.10) (13). Die Taufe hinterläßt ein unauslöschliches Merkmal und ist unwiederholbar. Das unauslöschliche Merkmal der Taufe wird im Sinne des Nicaeno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses interpretiert (vgl. RO 1.10f).(14) Daraus folgt, daß diejenigen, die sich abgespalten haben, nicht einfach wiedergetauft werden, wenn sie zur orthodoxen Kirche zurückkehren, wiewohl aber die Taufe Voraussetzung dafür ist, jemanden wieder aufzunehmen. Denn ungeachtet der zerstörten Einheit bleibe eine gewisse, zwar unvollkommene Gemeinschaft bestehen, die als Pfand für die Rückkehr in die Gemeinschaft der Kirche, in die katholische Fülle und Einheit diene: "Aus diesem Grunde nämlich erfolgt die Aufnahme von Menschen aus nicht-orthodoxen Gemeinschaften...in die Orthodoxe Kirche nicht ausschließlich durch das Sakrament der Taufe. Denn ungeachtet der zerstörten Einheit bleibt eine gewisse - unvollkommene - Gemeinschaft bestehen, die als Pfand für die Rückkehr in die Gemeinschaft der Kirche, in die katholische Fülle und Einheit dient."(15)

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Die römisch-katholische Kirche ist überzeugt, daß die Fülle der Kirche Jesu Christi voll nur in ihr bewahrt geblieben ist. Die Elemente der Heiligung und der Wahrheit existieren "in ihrer ganzen Fülle in der katholischen Kirche und noch nicht in dieser Fülle in den anderen Gemeinschaften" (DI 17). Sieht die römisch-katholische Kirche die Fülle der Kirche Jesu Christi einerseits zwar ausschließlich in ihr als gegeben an, so heißt das andererseits aber auch für sie nicht, daß nichtrömisch-katholische Kirchen keine Bedeutung und Gewicht im Geheimnis des Heiles hätten: "Deswegen 'sind diese getrennten Kirchen und Gemeinschaften trotz der Mängel, die ihnen nach unserem Glauben anhaften, nicht ohne Bedeutung und Gewicht im Geheimnis des Heiles. Denn der Geist Christi hat sich gewürdigt, sie als Mittel des Heiles zu gebrauchen, deren Wirksamkeit sich von der der katholischen Kirche anvertrauten Fülle der Gnade und Wahrheit herleitet'" (DI 17). (16) Die Taufe spielt auch für die römisch-katholische Kirche eine entscheidende Rolle: "Der Mensch wird durch das Sakrament der Taufe, wenn es gemäß der Einsetzung des Herrn recht gespendet und in der gebührenden Geistesverfassung empfangen wird", so heißt es im Ökumenismusdekret des Zweiten Vatikanischen Konzils (UR 22), "in Wahrheit dem gekreuzigten und verherrlichten Christus eingegliedert und wiedergeboren zur Teilhabe am göttlichen Leben...". "Die Taufe begründet...ein sakramentales Band der Einheit zwischen allen, die durch sie wiedergeboren sind" (UR 22). "...die in diesen Gemeinschaften Getauften sind...durch die Taufe Christus eingegliedert und stehen deshalb in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der Kirche. Die Taufe zielt nämlich hin auf die volle Entfaltung des Lebens in Christus durch das vollständige Bekenntnis des Glaubens, die Eucharistie und die volle Gemeinschaft in der Kirche" (DI 17, vgl. UR 22). Auch die römisch-katholische Kirche ist sich allerdings bewußt, daß durch die Taufe allein nicht schon volle Einheit gegeben ist.

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4. Das Zeugnis für die Wahrheit

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Beide Kirchen treten für ein authentisches Zeugnis der Wahrheit ein und warnen vor einer falsch verstandenen Ökumene:

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Die russisch-orthodoxe Kirche sagt: Die Einheit der Christen ist tatsächlich verloren gegangen. Es gibt keine Einheit "auf höherer Ebene", d.h. eine Einheit der Christen "außerhalb aller denominationellen Barrieren" (G2W, RO 2.4). Die Getrenntheit der Kirchen kann weder mit "der Unvollkommenheit der menschlichen Beziehungen" (G2W, RO 2.4) entschuldigt noch als eine "Folge der zwangsläufigen Unvollkommenheiten der christlichen Geschichte" (G2W, RO 2.6) betrachtet bzw. auf "lediglich tragische Mißverständnisse" (G2W, RO 2.8) zurückgeführt werden. "Die Existenz der Christenheit in Gestalt einzelner 'Zweige'" ist weder "normal" oder gar "vorherbestimmt".(17)

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Die römisch-katholische Kirche betont ganz in diesem Sinn: Die Kirche Christi ist nicht bloß "eine gewisse Summe von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften" (DI 17).

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Die russisch-orthodoxe und die römisch-katholische Kirche warnen davor, Differenzen im Glaubensverständnis außer Acht zu lassen, Kompromisse in Glaubensfragen einzugehen und Einheit bzw. Kirche bloß als unsichtbare Größen zu verstehen. Genau geprüft werden müsse, so die russisch-orthodoxe Kirche, wo die Grenzen der Verschiedenheit sind. Gefordert sei nicht nur ein Dialog der Liebe, sondern auch ein Dialog der Wahrheit. Aus der Enzyklika "Ut unum sint" (18) von Papst Johannes Paul II. (25. Mai 1995) geht hervor, daß dies auch für die römisch-katholische Kirche gilt: Der "Dialog der Liebe" (UUS 47) muß immer zugleich ein "Dialog der Gewissen" (UUS 34), ein "Dialog der Bekehrung" (UUS 35,82) und ein "Dialog des Heiles" (UUS 35) sein. Für beide Kirchen ergibt sich daraus die Notwendigkeit, sich den Differenzen im Glaubensverständnis zu stellen. Ein Engagement im ökumenischen Dialog ist für beide Kirchen nur möglich, wenn ein solches nicht auf Kosten der Wahrheit geht. Der russisch-orthodoxen Kirche wird ihre Mitgliedschaft im Ökumenischen Rat der Kirchen zunehmend fragwürdig. Es werden dort Forderungen gestellt, die sie mit ihrer Lehre nicht in Einklang zu bringen vermag (Interkommunion, Frauenordination, Bewertung der Homosexualität), (19) Konzepte von Einheit vertreten, die sie mit ihrer Auffassung von "Kirche" für unvereinbar hält (vgl. RO 2.3-2.10), und theologische Fragen nach dem Prinzip "der parlamentarischen Demokratie" (20) entschieden. Auch die römisch-katholische Kirche ist kein offizielles Mitglied des Ökumenischen Rates der Kirchen, wiewohl sie in verschiedenen Unterausschüssen mitarbeitet.

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Ein besonderes Problem stellt für die russisch-orthodoxe Kirche der Proselytismus dar: "Die Russische Orthodoxe Kirche erklärt, daß Mission durch traditionelle Konfessionen nur dann möglich ist, wenn sie ohne Proselytenmacherei, ohne 'Weglocken' der Gläubigen und insbesondere ohne den Einsatz materieller Güter durchgeführt wird" (G2W, RO 6.2) (21). "Die Orthodoxe Kirche macht einen klaren Unterschied zwischen nicht-orthodoxen Bekenntnissen, die den Glauben an die Heilige Dreifaltigkeit und das Gottmenschentum Jesu Christi anerkennen, und Sekten, die grundlegende christliche Dogmen leugnen" (G2W, RO 6.3) (22).

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Die römisch-katholische Kirche legt im Zweiten Vatikanischen Konzil ein klares Bekenntnis zur Anerkennung der Religions- und Gewissensfreiheit ab und distanziert sich damit von jeglichen Praktiken gewaltsamer Missionierung und Proselytenmacherei. (23)

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Die russisch-orthodoxe Kirche spielt, ohne es namentlich zu nennen, auf ein den ökumenischen Dialog mit der römisch-katholischen Kirche sehr belastendes Problem, nämlich auf das der unierten Ostkirchen, an.

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5. Die Bewertung der Existenz anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften

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Auch wenn den von der Orthodoxen Kirche getrennten Gemeinschaften Heilsbedeutsamkeit nicht grundsätzlich abgesprochen werden kann, so schließt das nach Auffassung der russisch-orthodoxen Kirche nicht aus, daß die fundamentale Einheit der Christen faktisch zerbrochen ist: "Die Orthodoxe Kirche kann nicht die These akzeptieren, daß...- ungeachtet der historischen Spaltungen - die grundsätzliche und tiefe Einheit der Christen nicht wirklich zerstört wäre..." (G2W, RO 2.4) (24). Wer so tue, als ob es nur um ein Sichtbarmachen einer bereits unsichtbar existierenden Einheit gehe, belebe auf diese Weise nur "die im Zuge der Reformation entwickelte Lehre von der 'Unsichtbaren Kirche'" (vgl. RO 2.4). (25) Die russisch-orthodoxe Kirche sieht in der Existenz verschiedener christlicher Kirchen einen beklagenswerten Zustand: "Die Trennung der Christen ist eine offene, blutende Wunde am Leibe Christi. Die Tragödie der Spaltung wurde zu einer gewaltigen, unübersehbaren Verunstaltung der christlichen Universalität, zu einem Hindernis beim Zeugnis für Christus in der Welt" (G2W, RO 1.20) (26). Jede Spaltung und jedes Schisma führe zu einem Abfall von der kirchlichen Fülle (vgl. RO 1.14). Irrtümer und Häresien seien die Folge egoistischer Selbstdarstellung und Isolierung. Da in diesem Zusammenhang von den Spaltungen im ersten Jahrtausend und von denen innerhalb des westlichen Christentums, nämlich der Reformation, die Rede ist (vgl. RO 1.13), legt sich der Schluß nahe, daß die russisch-orthodoxe Kirche nicht-orthodoxe Kirchen prinzipiell negativ bewertet. Die Trennung, so die russisch-orthodoxe Kirche, ist nicht bloß eine Trennung "in dogmatischen Formeln", sondern eine "in der eigentlichen Glaubenserfahrung" (G2W, RO 2.11). "Daher muß eine volle und wahrhaftige Übereinstimmung in der Glaubenserfahrung selbst erreicht werden - nicht nur in ihren [ihrer - sic!] äußeren Erscheinungsformen. Einheit im Formal-Dogmatischen kann nicht die ganze Fülle der Einheit der Kirche ausschöpfen, wenngleich diese eine ihrer unerläßlichen Bedingungen darstellt" (G2W, RO 2.11) (27).

27
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Die Orthodoxe Kirche schließt eine Gleichwertigkeit der verschiedenen Denominationen aus: "Die Orthodoxe Kirche kann keine 'Ebenbürtigkeit der Denominationen' anerkennen: Die von der Kirche Abgefallenen können mit ihr nicht wieder vereint werden in dem Zustand, in dem sie sich gegenwärtig befinden; die bestehenden dogmatischen Differenzen müssen überwunden - und dürfen nicht einfach überspielt werden. Das heißt: Der Weg zur Einheit ist ein Weg der Buße, der Umkehr und der Erneuerung" (G2W, RO 2.7) (28). Eine Reduktion der Problematik der Trennung auf bloße Mißverständnisse oder auf kulturelle, soziale und politische Faktoren wird zurückgewiesen. Es gebe Glaubensdifferenzen - und hier ist Toleranz eben nicht möglich.

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Trotz der prinzipiell negativen Bewertung nicht-orthodoxer Kirchen legt die russisch-orthodoxe Kirche Wert darauf, festzustellen, daß sie ihnen "auf differenzierte Weise" begegne: "Die Existenz verschiedener Stufen der Aufnahme (Taufe, Myronsalbung und Bußsakrament) zeigt, daß die Orthodoxe Kirche nicht-orthodoxen Konfessionen auf differenzierte Weise begegnet. Als Kriterium gilt, in welchem Maße Glauben und Ordnung der Kirche sowie die Normen des geistlichen christlichen Lebens bewahrt sind" (G2W, RO 1.17) (29). Die russisch-orthodoxe Kirche beeilt sich, hinzuzufügen: "Wenn auch die Orthodoxe Kirche verschiedene Stufen der Aufnahme festlegt, so macht sie sich dennoch nicht zum Richter darüber, in welchem Maße die Nicht-Orthodoxen das Gnadenleben bewahrt - oder aber geschädigt haben. Die Entscheidung darüber betrachtet sie als Geheimnis der Vorsehung und des Gerichtes Gottes" (G2W, RO 1.17) (30).

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Die römisch-katholische Kirche weiß auch um die Tragik der Spaltung und bemüht sich um eine differenziertere Sicht anderer christlichen Kirchen: In "Dominus Iesus" unterscheidet sie zwischen "echten Teilkirchen" und "nicht Kirchen im eigentlichen Sinn" (DI 17). Die Frage ist, wann eine Gemeinschaft "nicht Kirche im eigentlichen Sinn" ist. Es heißt zwar nicht, daß jegliches Kirchesein fehlt, wohl aber daß die betreffende Gemeinschaft nicht das voll verwirklicht, was zum Kirche-Sein gehört. Dazu "Dominus Iesus": "Die kirchlichen Gemeinschaften hingegen, die den gültigen Episkopat und die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, sind nicht Kirchen im eigentlichen Sinn" (DI 17). Daß sich das Kirche-Sein verschieden verwirklichen kann, hat das Zweite Vatikanische Konzil in seiner Dogmatischen Konstitution über die Kirche (LG 14-16) deutlich aufgezeigt. Es geht folglich nicht bloß um irgendwelche "Irrtümer" und "Häresien", sondern um die Frage, was zur Verwirklichung von Kirche-Sein gehört und wie sich die Zugehörigkeit zur Kirche Jesu Christi jeweils konkret verwirklicht. (31)

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6. Zwei Wahrheitsansprüche und kein Ausweg aus dem Dilemma?

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6.1 Die Unterscheidung zwischen Gehalt und Gestalt

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Die römisch-katholische und russisch-orthodoxe Kirche beanspruchen jeweils für sich, die Kirche Jesu Christi in ihrer Fülle bewahrt zu haben. Wie ist nun mit diesem doppelten Wahrheitsanspruch umzugehen? Wer hat Recht?

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Ein Aspekt, der noch nicht zur Sprache gekommen ist, ist der eschatologische Vorbehalt bzw. die Unterscheidung zwischen der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche einerseits und der konkret-sichtbaren Kirche andererseits. Jede sichtbar-konkrete Kirche steht unter einem eschatologischen Vorbehalt: Der Gehalt (= das, was Kirche ihrem Wesen nach ist) und die Gestalt (= die sichtbare Kirche) dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Der Gehalt ist größer als die jeweilige Gestalt. Jede Kirche hat das Recht zu erklären, was ihrer Meinung nach alles zu dieser Gestalt gehört. Keine Kirche hat aber das Recht, so zu tun, als ob die konkret sichtbare Gestalt den Gehalt völlig ausschöpfen könnte. Die Sukzession, die für beide Kirchen eine wichtige Rolle spielt, hat mit der Suche nach einer möglichst authentischen Gestalt des Gehaltes "Kirche" und mit deren Verwirklichung zu tun. Jede der beiden Kirchen hat sich zu fragen, erstens worin der Gehalt der Kirche besteht, zweitens wie dieser unter Berücksichtigung der Sukzession zum Ausdruck gebracht werden kann und drittens in welchem Verhältnis die übrigen Gestalten des Kircheseins zur eigenen Gestalt stehen.

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6.2 Der Umgang mit Differenzen

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Für die russisch-orthodoxe Kirche ist Kircheneinheit untrennbar mit dem Sakrament der Eucharistie verbunden. Auch für die römisch-katholische Kirche gilt: Volle Eucharistiegemeinschaft ist nur bei voller Kirchengemeinschaft möglich. "Volle Eucharistiegemeinschaft ist nur möglich bei voller Kirchengemeinschaft, denn die Einheit der Kirche und die Communio von Leib und Blut Christi bedingen und tragen sich gegenseitig", so formuliert die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. (32) Eucharistiegemeinschaft ist nicht bloß eine Angelegenheit des "good will", sondern hat mit der Wahrheitsfrage zu tun. Die römisch-katholische Kirche hat in der Frage der Zulassung nicht römisch-katholischer Christen zur Kommunion in der römisch-katholischen Eucharistiefeier unterschiedliche Kriterien entwickelt.(33) Sie führt in c. 844 § 3 u. 4 bestimmte Situationen an, in denen Angehörigen orientalischer Kirchen bzw. den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen die Sakramente Buße, Eucharistie und Krankensalbung erlaubt gespendet werden können. Daraus folgt, daß die für eine volle Kirchengemeinschaft erforderlichen Bedingungen, nämlich das Band des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung (c. 205 / CIC 1983), nicht alle auf derselben Stufe stehen. Eine wenn auch nur bedingte Zulassung zur Kommunion von nicht römisch-katholischen Christen läßt erkennen, daß die Anerkennung der kirchlichen Leitung, d.h. des päpstlichen Jurisdiktionsprimates, nicht gleich gewichtet werden darf wie das Glaubensbekenntnis. Bezüglich der oben genannten Sakramente müssen nach römisch-katholischer Auffassung als Bedingung 'sine qua non' der katholische Glaube bekundet werden (c. 844 § 4). Auch wenn von römisch-katholischer Seite noch deutlicher zu klären ist, was unter dem Bekunden des katholischen Glaubens gemeint ist, so ist doch eine für bestimmte Situationen geltende Regelung möglich, die die pastorale Not der Menschen im Auge hat (nach dem Prinzip 'salus animarum suprema lex').

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Die russisch-orthodoxe Kirche führt in ihrer Erklärung bezüglich der Zulassung zur Kommunion keine Ausnahmeregelungen an. Sie stellt nur allgemein fest, daß Kircheneinheit untrennbar mit dem Sakrament der Eucharistie verbunden ist (vgl. RO 1.8). Wo keine Kircheneinheit vorliegt, gibt es auch keine Eucharistiegemeinschaft. Ob das für die orthodoxe Kirche so wichtige Prinzip der "Oikonomia" in bestimmten Situationen auch für die Frage der Zulassung zur Kommunion gelten kann, geht aus dem vorliegenden Text nicht hervor, bedarf aber vor allem im Umgang mit Christen aus konfessionsverschiedenen Ehen und Familien dringend einer Klärung. Deutlich ist aber, daß die russisch-orthodoxe Kirche (dies gilt für die gesamte 'orthodoxe Kirche') - wie auch die römisch-katholische Kirche - Interkommunion ablehnt (RO 2.12).

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Eine differenziertere Sichtweise gibt es in der Erklärung der russisch-orthodoxen Kirche zwar nicht im Blick auf eine unter bestimmten Bedingungen mögliche Eucharistiegemeinschaft, aber sowohl in der Bewertung ihrer eigenen Struktur, d.h. der Existenz verschiedener orthodoxer Kirchen, als auch in der grundsätzlichen Anerkennung der Heilsbedeutsamkeit derjenigen Gemeinschaften ("communities"), die sich von der Orthodoxen Kirche abgespaltet haben. Bezüglich der Existenz verschiedener orthodoxer Kirchen sagt die russisch-orthodoxe Kirche: Diese heben die Einheit der Kirche in keiner Weise auf. "Die Kirche ist weltumspannend - in der Welt lebt sie in Gestalt verschiedener Ortskirchen: dadurch wird die Einheit der Kirche aber keineswegs beeinträchtigt"(34) (G2W, RO 1.7)(35). In der Zugehörigkeit zu einer bestimmten orthodoxen Kirche verwirklicht sich Gemeinschaft mit der ganzen Kirche. Bezüglich der Heilsbedeutsamkeit derjenigen Gemeinschaften, die sich von der Orthodoxen Kirche abgespalten haben, sagt die russisch-orthodoxe Kirche, wie wir oben bereits schon entfaltet haben: Solche Gemeinschaften, die von der Orthodoxie abgefallen sind, haben zwar die Fülle der Gnade verloren, aber man könne nicht sagen, daß dort jegliche Gnade fehlt. Es bleibe trotz des Verlustes der Einheit eine - wenn auch nur unvollständige - Gemeinschaft bestehen, die auf eine Rückkehr zur Einheit in der Kirche, zur katholischen Fülle und Einheit dränge, wie sie in der russisch-orthodoxen Kirche verwirklicht sei.

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6.3 Einheit - aber welche?

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Eine Ökumene, die sich den Differenzen im Glaubensverständnis nicht stellt, ist zum Scheitern verurteilt. Beide Kirchen lehnen einen faulen Kompromiß bzw. eine falsch verstandene Konsensökumene ab. Die entscheidende und von beiden Kirchen zu klärende Frage ist, worin Differenzen bestehen und wie mit diesen umzugehen ist. Wieviel Verschiedenheit verträgt die Einheit? Welche Einheit ist gemeint? Daß Einheit nicht auf Kosten der Wahrheit gehen darf, ist beiden Kirchen klar. Ein ökumenisches Engagement ist für beide deshalb nur in solchen Einrichtungen möglich, in denen kein Abrücken von ihrer Grundüberzeugung gefordert ist.

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Es ist Aufgabe einer ökumenisch ausgerichteten Theologie, Kriterien für eine möglichst authentische Gestalt der Kirche Jesu Christi hier auf Erden zu entwickeln. Die römisch-katholische und die russisch-orthodoxe Kirche haben in ihren beiden Stellungnahmen solche Kriterien genannt (Treue zu Schrift und Tradition, apostolische Sukzession, gültige Eucharistie). Wird allerdings der eschatologische Vorbehalt zu wenig beachtet, führt das nur zu schnell zu einer "Rückkehrökumene". Die jeweils andere Konfession hätte dann bloß ihre eigene Identität aufzugeben und in den Schoß der römisch-katholischen bzw. orthodoxen Kirche zurückzukehren. Der Ruf "Zurück" kann sich nur auf die Kirche Jesu Christi (= Gehalt) selbst beziehen, nicht aber auf eine bestimmte konkret-sichtbare Gestalt einer konfessionellen Kirche. Wie allerdings Gehalt und Gestalt zusammenhängen, ist noch deutlicher zu klären. Einer Totalidentifikation von beidem ist eine klare Absage zu erteilen. Die vorläufige Gestalt einer konkreten Kirche ist nicht mit ihrer end-gültigen zu verwechseln. Daß die Kirche gespalten ist, wird man nicht gutheißen können. Daß die verschiedenen Kirchen einander 'Stachel im Fleisch' sind, kann aber zu einer heilsamen Unruhe führen, die letztlich der Wahrheitsfindung dient.

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Anmerkungen:

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1. Kongregation für die Glaubenslehre, Erkärung 'Dominus Iesus'. Über die Einzigkeit und die Heilsuniversalität Jesu Christi und der Kirche (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 148). Bonn 2000 (= DI).

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2. "Note" der Glaubenskongregation vom 30. Juni an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zum Gebrauch des Begriffes "Schwesterkirchen". In: KathPress-Sonderpublikation 5 (2000) 21-23 (= Note).

44
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3. Die Nummerierungen beziehen sich auf die Erklärung der russisch-orthodoxen Kirche (= RO). Die autorisierte englische Übersetzung lautet "Basic Prinziples of the attitude of the Russian Orthodox Church toward the other christian confessions" und ist abrufbar unter: <http://www.russian-orthodox-church.org.ru/s2000e13.htm>. Eine deutsche Übersetzung, die dem englischen Text folgt, ist erschienen in: Glaube in der 2. Welt 29/1 (2001) 14-19 (= G2W). Auszüge aus der Erklärung sind in deutscher Sprache auch abgedruckt in: Ökumenische Rundschau 50/2 (2001) 210-215 (mit einigen Abweichungen zum englischen Text). Ich folge der von der russisch-ortodoxen Kirche ins Internet gestellten Version.

45
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4. "The Orthodox Church is the true Church of Christ estabished by our Lord and Saviour Himself, the Church confirmes and sustained by the Holy Spirit, the Church about which the Saviour Himself has said: 'I will build my church; and the gates of hell shall not prevail against it' (Mt. 16:18)" (RO 1.1).

46
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5. "Indeed, if 'we are all partakers of that one bread', then we all comprise one Body (1 Cor. 10:17)..." (RO 1.8).

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6. "Unity can realized only in an identical grace-filled experience and life, in the faith of the Church, in the fullness of sacramental life in the Holy Spirit" (RO 2.12).

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7. "The Orthodox Church is the true Church in which the Holy Tradition and the fullness of God's saving grace are preserved intact" (RO 1.18). In dem Text, den die Ökumenische Rundschau wiedergibt, findet sich zwar dieser Text, er folgt aber einer anderen Numerierung.

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8. "She is aware that her teaching, liturgical structures and spiritual practice are the same as those of the apostolic proclamation and the tradition of the Early Church" (RO 1.18).

50
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9. Vgl. Gestrich Christof, Kirchen - nicht auf gleicher Augenhöhe? In: Ökumenische Rundschau 50/2 (2001) 216-221, bes. 216f: "Während...das römisch-katholische Dokument 'Dominus Iesus' die Beziehung zwischen der wahren Kirche Christi und der römisch-katholischen Kirche mit Hilfe des Terminus 'Subsistenz' umschrieb und somit eine vorsichtige Differenzierung zwischen 'wahrer Kirche' und 'empirischer Kirche' durchführte..., wagte der Moskauer Text die direkte Gleichsetzung (die Orthodoxe Kirche ist die wahre Kirche Christi), was entweder nur eine zufällige sprachliche Variante darstellt oder aber eine theologisch gewollte Relativierung der Unterscheidung zwischen unsichtbarer Kirche und sichtbarer Kirche." Daß es allerdings in "Dominus Iesus" zu einer Verschärfung des Subsistenz-Begriffs gekommen ist, wie oben noch zu zeigen ist, darauf geht Gestrich nicht ein. Man braucht diesbezüglich nur LG 8 und die Fußnote 56 in DI miteinander zu vergleichen.

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10. "...the Word of God, faith in Christ as God and Saviour come in the flesh (1 Jn. 1:1-2; 4,2,9), and sincere devotion" (RO 1.16).

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11. "Any break from communion with the Church inevitably leads to an erosion of her grace-filled liefe, but not always to its complete loss in these separated communities" (RO 1.15).

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12. "Any break from communion with the Church inevitably leads to an erosion of her grace-filled life, but not always to its complete loss in these separated communities" (RO 1.15).

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13. "In the understanding of the Early Church, excommunication was exclusion from the eucharistic assembly. Those excommunicated, however, were never re-admimitted to Church communion through re-baptism" (RO 1.10).

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14. "In the understanding of the Early Church, excommunication was exclusion from the eucharistic assembly. Those excommunicated, however, were never re-admitted to Church communion through re-baptism. Faith in the indelible nature of baptism is confessed in the Nicean-Constantinopolitan Creed..." (RO 1.10).

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15. "This is why the Orthodox Church does not receive those coming to her from non-Orthodox communitis only through the Sacrament of Baptism. In spite of the rupture of unity, there remains a certain incomplete fellowship which serves as the pledge of a return to unity in the Church, to catholic fullness and oneness" (RO 1.15; Hervorheb. S.H.).

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16. Hervorheb. S.H.

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17. Ablehnung der "Zweig-Theorie" - s. dazu RO 2.5; Ablehnung einer Gleich-wertigkeit der Konfessionen - s. dazu RO 2.7.

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18. Papst Johannes Paul II., Enzyklika 'Ut unum sint' (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 121). Hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. Bonn 1995 (= UUS).

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19. Vgl. Bryner, Erich: Grenzen der Ökumene. Neue Stellungnahme der Russischen Orthodoxen Kirche zur Ökumene. In: Glaube in der 2. Welt 28/10 (2000) 9f, hier 10.

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20. Stricker, Gerd: 'Streben der Orthodoxie nach Einheit'. Interview mit einem Außenamtsreferenten des Moskauer Patriarchats über die Ökumene-Erklärung der russischen Bischofssynode. In: Glaube in der 2. Welt 29/1 (2001) 19.

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21. "The Russian Orthodox Church maintains that the mission of the traditional confessions is possible only if it is carried out without proselytism and not at the expense of 'stealing' the faithful, especially with the aid of material benefits" (RO 6.2).

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22. "The Orthodox Church draws a clear distinction between the non-Orthodox confessions which declare their faith in the Holy Trinity and the divine-human nature of Jesus Christ, on the one hand, and the sects which reject fundamental Christian doctrines on the other" (RO 6.3).

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23. Vgl. dazu: II. Vat., Das Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche "Ad gentes", Die Erklärung über die Religionsfreiheit "Dignitatis humanae". Vgl. dazu auch: Charta Oecumenica. Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa: "Wir verpflichten uns, die Religions- und Gewissensfreiheit von Menschen und Gemeinschaften anzuerkennen und dafür einzutreten, daß sie individuell und gemeinschaftlich, privat und öffentlich ihre Religion der Weltanschauung im Rahmen des geltenden Rechtes praktizieren dürfen..." (Pkt. 12). Der Text ist abrufbar im Internet: <http://www.cec-kek.org/Deutsch>.

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24. "The Orthodox Church cannot accept the assumption that despite the historical divisions, the fundamental and profound unity of Christians has not been broken..." (RO 2.4).

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25. Kritisch anzufragen ist hier, was denn "die im Zuge der Reformation entwickelte Lehre von der 'Unsichtbaren Kirche'" ist. Der Eindruck entsteht, als ob die Reformatoren die Kirche als eine unsichtbare Größe verstanden hätten. Eine solche Kennzeichnung ist zu oberflächlich und entspricht nicht der Auffassung z.B. eines Martin Luther, der durchaus sichtbare 'notae ecclesiae' anführt: verkündigtes Wort Gottes, Sakramente (Taufe und Abendmahl), Gebet, Kreuz, usw.

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26. Christian division has become an open and bleeding wound on the Body of Christ. The tragedy of divisions has become a serious visible distortion of Christian universality, an obstacle in the way of her witness to Christ before the world" (RO 1.20).

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27. "The division of Christendom is a division in the experience of faith itself, not just in doctrinal formulations. Formal doctrinal unity does not exhaust what is meant by the unity of the Church, though it is one of its essential conditions" (RO 2.11).

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28. "The Orthodox Church cannot recognise 'the equality of the denominations'. Those who have fallen away from the Church cannot reunite with her in their present state. The existing dogmatic differences should be overcome, not simply bypassed, and this means that the way to unity lies through repentance, conversion and renewal" (RO 2.7).

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29. "The existence of various rites of reception (through Baptism, through Chrismation, through Repentance) shows that the Orthodox Church relates to the different non-Orthodox confessions in different ways. The criterion is the degree to which the faith and order of the Church, as well as the norms of Christian spiritual life, are preserved in a particular confession" (RO 1.17).

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30. "By establishing various rites of reception, however, the Orthodox Church does not assess the extent to which frace-filled life has either been preserved intact or distorted in a non-Orthodox confession, considering this to be a mystery of God's providence and judgement" (RO 1.17).

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31. Siehe dazu LG 14-16 und die darin implizierte Vorstellung von einer "gestuften Zugehörigkeit zum Volk Gottes".

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32. Beschluß: Gottesdienst. In: Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung. Offizielle Gesamtausgabe. Hg. im Auftrag des Präsidiums der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz. Freiburg i. Breisgau 1978, 214.

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33. Siehe dazu: Die Ökumenische Forschungsgruppe der Katholisch-Theologischen Fakultät Innsbruck, Die Zulassung nichtkatholischer Christen zur Kommunion in der römisch-katholischen Kirche. In: Ökumenische Rundschau 47/4 (1998) 534-542.

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34. "The church is universal, but she exists in the world in the form of various Local churches. This does not diminish the unity of the Church in any way" (RO 1.7).

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35. "The Church is universal, but she exists in the world in the form of various Local Churches. This does not diminish the unity of the Church in any way" (RO 1.7).

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