Das Fakultätskollegium der Katholisch-Theologischen Fakultät Innsbruck hat sich auf der Sitzung am 16.04.2002 mit dem Entwurf zum Universitätsgesetz 2002 befasst und wie folgt einstimmig beschlossen:
Die Theologische Fakultät Innsbruck beantragt folgende Änderungen zum vorgelegten Entwurf des Universitätsgesetzes 2002:
eine Reduktion der Kompetenzen des Universitätsrates auf Aufsichtsfunktionen
en Schutz kleinerer Organisationseinheiten
die Übereinstimmung von materieller und formeller Kompetenz bei Berufungsverfahren von Universitätsprofessoren und Universitätsprofessorinnen
die Übereinstimmung von materieller und formeller Kompetenz bei Habilitationsverfahren
Subsidiaritätsprinzip und Teilhabe aller Universitätsangehörigen im Senat und in den Kollegialorganen
und übernimmt im Einzelnen vollinhaltlich die Änderungsvorschläge, wie sie die Theologische Fakultät Wien erarbeitet hat.
Univ. - Prof. Ddr. G. Leibold, Vorsitzender des Fakultätskollegiums
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