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Europa – offen für Gott?

Autor:Palaver Wolfgang
Veröffentlichung:
Kategoriekommentar
Abstrakt:Dieser Kommentar diskutiert die Frage, ob eine zukünftige Verfassung der Europäischen Union direkt einen Hinweis auf Gott enthalten soll.
Publiziert in:Europa - offen für Gott? In: Interesse. Soziale Information Nr. 3 (2002) 1f.
Datum:2002-09-17

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

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Die aktuelle Debatte über die Zukunft der EU im Europäischen Konvent hat auch die Frage nach einer Bezugnahme auf Gott in einer künftigen Verfassung Europas aufgeworfen. Kürzlich forderte die Kommission der katholischen Bischofskonferenzen des EU-Raumes ausdrücklich einen solchen Hinweis auf Gott. Die Nennung Gottes in der Verfassung wäre ein Zeichen für die Garantie von Freiheit und Menschenrechten in der EU und würde den Bürgern Europas eine Identifikation mit den Werten der EU erleichtern.

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Aber ist ein Verweis auf Gott in der europäischen Verfassung tatsächlich so wichtig, dass Christen sich dafür in der politischen Debatte einsetzen sollten? Gerade in Europa reagieren viele Menschen skeptisch auf solche Vorschläge. Die meisten europäischen Demokratien wurden in schwierigen Kämpfen gegen religiös legitimierte Gesellschaftsordnungen erkämpft, die mittels des Hinweises auf Gott sich gegen die Demokratisierung wehrten. Vor allem die katholische Kirche sperrte sich lange gegen den neuzeitlichen Gedanken der Volkssouveränität ("die Staatsgewalt geht vom Volk aus"), indem sie auf eine Bibelstelle im Römerbrief hinwies, wonach alle Gewalt von Gott ausgehe (Röm 13,1: "Es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt"). Noch am Beginn des 20. Jahrhunderts stellten sich viele Katholiken mit dem Hinweis auf Röm 13 gegen die moderne Demokratie. Der Appell, Gott in der künftigen Verfassung der EU zu nennen, erinnert daher nicht wenige Menschen an diese Zeit des katholischen Widerstands gegen die Demokratie. Sie stellen zu Recht die Frage, ob dieser Wunsch der katholischen Bischöfe Europas nicht der Versuch sein könnte, das Rad der Geschichte zurück zu drehen, um langfristig eine autoritäre katholische Vorherrschaft etablieren zu können. Viele Europäer verstehen sich als Menschen, die sich von allen religiös bestimmten politischen Modellen verabschiedet haben und deshalb als Vorkämpfer der westlichen Modernisierung gelten können. Stolz fühlen sich solche Europäer auch den US-Amerikanern überlegen, die trotz ihrer klaren Trennung von Staat und Kirche in ihren religiösen Überzeugungen fromm und traditionsgebunden geblieben seien. Ein Beispiel für diese Haltung ist der englische Journalist Will Hutton, der in seinem jüngsten Buch The World We're In (2002) seine britischen Landsleute für eine positivere Einstellung zur EU gewinnen will. Viele Briten sehen sich in größerer Nähe zu den USA als zur EU. Für Hutton ist aber gerade die für Europa typische religiöse Skepsis ein Argument für die EU und gegen die USA. In Großbritannien teilen so wie in den meisten westeuropäischen Ländern bloß ein Drittel der Menschen die Überzeugung, dass das Leben nur wegen der Existenz Gottes sinnvoll sei, wohingegen in den USA fast zwei Drittel der Menschen dieser Meinung zustimmen würden. Nach Hutton gehört eine skeptische Haltung gegenüber der Religion zur europäischen Identität. Unter den Meinungsmachern und Entscheidungsträgern in West- und Mitteleuropa steht Hutton damit keineswegs allein, sondern er repräsentiert die vorherrschende Meinung. Schon deshalb wäre es eine große Überraschung, sollte es tatsächlich zu einem Hinweis auf Gott in einer zukünftigen Verfassung Europas kommen. Ist damit aber die Frage nach Gott in der EU-Verfassung schon mit einem klaren Nein beantwortet? Wohl kaum! Diese erste Antwort muss vertieft werden. Die Frage nach Gott in der Verfassung berührt Probleme, die in der tagespolitischen Debatte kaum zum Vorschein kommen, obwohl sie von zentraler Bedeutung für die Zukunft Europas sind.

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Genügt das demokratische Bekenntnis zur Volkssouveränität für den Aufbau einer humanen Gesellschaft? Die jüngere Vergangenheit Deutschlands mahnt hier zur Vorsicht. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts darf nicht bloß als ein antidemokratischer Willkürakt verstanden werden, sondern war auch Folge eines absolut gesetzten Verständnisses der Volkssouveränität. Die Machtergreifung Hitlers war bis zu einem gewissen Grad auch Folge eines Demokratieverständnisses, das ohne Rücksicht auf Menschenrechte und humane Wertvorstellungen dem Willen einer - zugegeben aufgehetzten und manipulierten - Mehrheit eine schrankenlose Freiheit zugestand. Der Demokratie der Weimarer Republik fehlte das weltanschauliche Fundament, das ihre Selbstzerstörung verhindern hätte können.

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Der kirchliche Hinweis auf Röm 13 bestand demgegenüber nicht bloß in einer fragwürdigen Abwehrhaltung gegenüber der Demokratie, er war zum Teil auch der berechtigte Ausdruck für die Einsicht, dass dem politischen Willen der Menschen grundsätzliche Grenzen gesetzt sind, die nicht überschritten werden dürfen. Ein eindrückliches Beispiel dafür ist der deutsche Bischof Clemens August von Galen (1878-1946), der sich zu Beginn der Weimarer Republik unter Hinweis auf Röm 13 nicht nur lange gegen den Gedanken der Volkssouveränität wehrte, sondern später auch entschieden den Nationalsozialisten entgegentrat, als diese mit der Vernichtung von sogenanntem "lebensunwerten" Leben begannen. Selbst eine politische Mehrheit darf niemals völlig frei über die Gestaltung des menschlichen Lebens bestimmen. Der Hinweis auf Gott als dem Herrn der Welt bietet hier einen Schutz gegen jene politischen Allmachtsträume, die notwendigerweise zu Gewalt und Mord führen. Die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus haben die Verfassungsväter der modernen Bundesrepublik veranlasst, im Bonner Grundgesetz von 1949 ausdrücklich auf die "Verantwortung vor Gott" hinzuweisen, um dadurch die menschlichen Grundwerte besser schützen zu können.

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Wenn wir heute auf das Problem der Zunahme rechtspopulistischer Tendenzen in Europa blicken, erkennen wir, dass auch unsere Zeit nicht davor gefeit ist, Menschenrechte auf demokratische Weise zu gefährden. Der Schutz der Menschenrechte gehört zu den zentralen Voraussetzungen jeder humanen Demokratie. Die Menschenrechte gelten unabhängig von der Meinung der demokratischen Mehrheit. Sie bleiben dem demokratischen Prozess gegenüber transzendent und verweisen letztlich auf ihr transzendentes Fundament in Gott, der jedem Menschen seine unaufhebbare Würde schenkt. Diese Überlegungen bleiben auch für ein zukünftiges Europa zentral. Würde die Nennung Gottes in einer EU-Verfassung diesen Gedanken stützen, so wäre sie durchaus zu begrüßen.

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Im Hinblick auf das Verhältnis von Religion und Politik bilden die USA ein interessantes Beispiel, die auch für das zukünftige Europa eine gewisse Vorbildwirkung haben könnten. Die amerikanische Demokratie musste sich nicht gegen religiös unterstützte Formen autoritärer Herrschaft durchsetzen, sondern konnte sich - im Gegensatz zur Entwicklung in Europa - sogar als politische Ausfaltung des Christentums verstehen. Daher verbinden bis heute viele Menschen in den USA ihre Form der Demokratie mit dem Gedanken der einen "Nation unter Gott". Die demokratischen Entscheidungen der Menschen nehmen demnach nicht den Platz der obersten Wahrheit ein, sondern bleiben dem Willen Gott untergeordnet. Ausdrücklich verdankt sich auch das Menschenrechtsverständnis in den USA dieser Haltung. Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 hält ausdrücklich fest, dass die Menschen "von ihrem Schöpfer ... mit Rechten begabt" sind.

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Kürzlich protestierte ein atheistischer Amerikaner gegen den morgendlichen Fahneneid an staatlichen Schulen, weil er seine Tochter zwinge, von einer "Nation unter Gott" zu sprechen. So fragwürdig Fahneneide auch sein mögen, so naiv und dumm ist dieser Protest, der völlig verkennt, dass gerade der Hinweis auf Gott den patriotischen Fahneneid davor bewahren könnte, zur Hetze gegen andere Nationen auszuarten. Solange sich die USA tatsächlich als Nation "unter" Gott verstehen, maßen sie sich nicht die Herrschaft über die Welt an. Die parteiübergreifende Kritik vieler amerikanischer Abgeordneter an der Entscheidung eines Gerichts in Kalifornien, das dem atheistischen Vater Recht gab, zeigt, wie ungebrochen positiv die politische Elite der USA zur Religion eingestellt ist.

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Obwohl in den USA sich die Demokratie im Einklang mit dem Christentum entfalten konnte, war aber die politische Verfassungswirklichkeit seit 1791 - als das 1. Amendment die staatliche Etablierung einer bestimmten Religion verbot - von einer strikten Trennung von Staat und Kirche gekennzeichnet. Das Beispiel der USA zeigt also, dass ein positives Verhältnis zu Gott nicht notwendigerweise auch im Verfassungstext zum Ausdruck kommen muss.

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Für eine humane Zukunft Europas ist es wichtig, dass die politische Verfassung offen für die Transzendenz bleibt und damit auch der Wirklichkeit Gottes Raum gibt. In welcher Form dies in einem Verfassungstext ausgedrückt wird, ist demgegenüber zweitrangig. Das antireligiöse Ressentiment der gegenwärtigen politischen Eliten West- und Mitteleuropas macht es schwer vorstellbar, dass ein Bekenntnis zu Gott tatsächlich festgeschrieben werden wird. Vielleicht führt aber die Erweiterung der EU zu einem Umdenken in dieser Frage. Dabei denke ich gar nicht in erster Linie an den Beitritt Polens mit seiner großen religiös engagierten Bevölkerung, sondern an die Vorbildwirkung des tschechischen Präsidenten und Agnostikers (!) Václav Havel. Wie die jüngste Redensammlung Havels Moral in Zeiten der Globalisierung (1998) zeigt, betont der tschechische Präsident eindringlich die Bedeutung der Transzendenz für das politische Zusammenleben der Menschen. Das Haus Europa kann er sich nur vorstellen, wenn dessen Architektur ausdrücklich auch offen für die Transzendenz bleibt.

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