Die zum Abschluss der zweiten Sitzungsperiode, am 4. Dezember 1963, feierlich proklamierte Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ (Das heilige Konzil) stellt die erste große Frucht dieses Konzils dar. Die dadurch initiierten umfassenden Reformen sind auch das bis heute deutlichste Zeichen der konziliaren Veränderung. Sie wies den Weg in Richtung Siegeszug der modernen Sprachen in Liturgie und Theologie, war damit auch die Initialzündung aller Inkulturationsprozesse in der Kirche. Sie nahm aber auch das dogmatische Selbstverständnis der Kirche vorweg. Dieses wurde erst ein Jahr später in der Konstitution: „Lumen gentium“ (Licht der Völker) ausformuliert. Verstanden als Sakrament, als Zeichen und Werkzeug der Einheit mit Gott und der ganzen Menschheit, sprengt diese Vision das klassische Bild der Kirche als einer Organisation, mit klaren Kriterien der Mitgliedschaft. Nicht die Menschen entscheiden über ihren „Kirchenstatus“, Gott selber ist es, der sie beruft und in der Taufe erwählt. Vor allem aber niemals fallen lässt. Dieses „pilgernde Gottesvolk“, das keineswegs mit dem Reich Gottes identisch ist, deswegen auch von Gebrechlichkeit und Sünde gezeichnet ist, wird trotz allem gegenteiligen Anschein immer neu vom „Heiligen Geist“ geheiligt. Es hat Anteil an Ängsten und Hoffnungen der Menschheit, lebt aber aus der Kraft der geschenkten Versöhnung und auch der Hoffnung auf die Vollendung durch den Tod hindurch. All das wird zeichenhaft in der Liturgie gefeiert. |