University Logo

Eskalation in der Ökumene
(Ausstieg der evangelischen Kirche aus dem gemeinsamen Bibelprojekt)

Autor:Hell Silvia
Veröffentlichung:
Kategoriekommentar
Abstrakt:Die evangelische Kirche hat ihre Mitarbeit am gemeinsamen Bibelprojekt „Ökumenische Einheitsübersetzung" gekündigt. Die in der Instruktion „Liturgiam authenticam" (28. März 2001) enthaltenen Prinzipien stünden in einem deutlichen Widerspruch zur evangelischen Auffassung („sola scriptura")
Publiziert in:# Originalbeitrag für den Leseraum
Datum:2005-10-05

Inhalt

1
Paragraph Icon

In letzter Zeit ist es zu Vorfällen gekommen, die den Dialog zwischen der evangelischen und römisch-katholischen Kirche massiv erschütterten und weiterhin erschüttern. Die Aufregungen um die Stellungnahme der Bischofskonferenz der VELKD zu „Allgemeines Priestertum, Ordination und Beauftragung nach evangelischem Verständnis“ (29. November 2004, Stellungnahme v. S. Hell im „Leseraum“ der Katholisch-Theologischen Fakultät Innsbruck) haben sich sowohl innerhalb als auch außerhalb der evangelischen Kirche, im besonderen in der römisch-katholischen Kirche, noch nicht gelegt. Am 11. September 2005 läßt Bischof Wolfgang Huber, Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirchen Deutschlands, mit einem Schreiben an die Deutsche Bischofskonferenz erneut aufschrecken. In diesem Schreiben teilt er mit, dass die evangelische Kirche nicht mehr bereit ist, sich am gemeinsamen Bibelprojekt, d.h. an der Überarbeitung der sogenannten „Einheitsübersetzung“, zu beteiligen. Eine Überarbeitung der Einheitsübersetzung ist aufgrund neuerer exegetischer Erkenntnisse unabdingbar geworden. In den 70er Jahren wurde dieses Projekt zunächst im Auftrag der katholischen Bischöfe aller deutschsprachigen Diözesen in Angriff genommen, die Übersetzung der Psalmen und des Neuen Testaments kam in Zusammenarbeit mit evangelischen Exegeten zustande. Herausgegeben wurde die von katholischer und evangelischer Kirche erarbeitete Einheitsübersetzung im Jahre 1979. Die evangelische Kirche ist nicht prinzipiell gegen eine Überarbeitung der Übersetzung, ihre Kritik bezieht sich vielmehr auf die in der römischen Instruktion „Liturgiam authenticam“ (28. März 2001) dargelegten Prinzipien einer Bibelübersetzung. Die Prinzipien seien nach römisch-katholischer Auffassung auch bei der Überarbeitung der „Einheitsübersetzung“ zu beachten. Nach evangelischer Auffassung stünden die in der Instruktion geäußerten Prinzipien nicht im Einklang mit dem evangelischen Verständnis.

2
Paragraph Icon

Es soll nun in einem dreifachen Schritt vorgegangen werden: Zuerst soll geklärt werden, was die eigentliche Absicht der Instruktion „Liturgiam authenticam“ ist und wie die von ihr aufgestellten Prinzipien einer Bibelübersetzung lauten (1). Danach sollen die von evangelischer Seite geäußerten Bedenken zur Sprache kommen (2). Abgeschlossen wird mit einer kurzen, persönlichen Stellungnahme (3).

3
Paragraph Icon

(1) Absicht und Prinzipien der Instruktion „Liturgiam authenticam“ (28. März 2001)

4
Paragraph Icon

 

5
Paragraph Icon

Die Instruktion beschäftigt sich mit dem Gebrauch der Volkssprache bei der Herausgabe der Bücher der römischen Liturgie. Es geht ihr nicht ausschließlich um die Übersetzung der Heiligen Schrift. Selbst da, wo die Heilige Schrift im Zentrum steht (bes. im Abschnitt „2. Weitere Normen für die Übersetzung der Heiligen Schrift und für die Erstellung der Lektionare“: Nr. 34-45), geht es der Instruktion um deren Verwendung in der Liturgie.

6
Paragraph Icon

Erstens: Deutlich wird, warum die römisch-katholische Kirche so sehr auf eine vom Apostolischen Stuhl eingeholte Genehmigung (Approbation) Wert legt (klare Vorschriften für ein Prozedere der Promulgation, ausdrückliches Bekenntnis zur vom Apostolischen Stuhl gewährten ‚recognitio‘). Durch die Richtlinien für die Übersetzung liturgischer Texte und der in der Liturgie zur Sprache kommenden Heiligen Schrift (Lektionar) soll eine Zersplitterung verhindert und Einheit ermöglicht werden. „Bei der Erarbeitung und Durchführung dieser Ordnung möge man in gebührender Weise sicherstellen, dass durch die Auswahl der Volkssprachen, die in der Liturgie gebraucht werden sollen, die Gläubigen nicht in kleine Gruppen gespalten werden. Sonst besteht die Gefahr, dass unter den Bürgern Zwietracht gefördert wird zum Schaden für die Einheit der Völker sowie für die Einheit der Teilkirchen und der Gesamtkirche“ (Nr. 10). Die beim Apostolischen Stuhl einzuholende recognitio hat den Zweck, darüber zu wachen „dass die Übersetzung selbst sowie gewisse rechtmäßig in ihr vorgenommene Änderungen nicht der Einheit des Volkes Gottes schaden, sondern ihr vielmehr immer dienen“ (Nr. 80) Die recognitio wird in der Instruktion nicht als eine „reine Formalität“ (Nr. 80) betrachtet, sondern als „ein Akt der Leitungsgewalt, der unbedingt notwendig ist“ (Nr. 80). Ohne ihn hat der Beschluss einer Bischofskonferenz keine Gesetzeskraft. Sinn ist die Wahrung der Einheit.

7
Paragraph Icon

Zweitens: „Die Worte der Heiligen Schrift sowie andere Worte, die in den liturgischen Feiern, vor allem bei der Feier der Sakramente, vorgetragen werden“ (Nr. 19), sind nicht Privateigentum des Menschen, sondern Ausdruck einer Wirklichkeit ausserhalb unserer Wirklichkeit. Sie zielen folglich „nicht in erster Linie darauf ab, gewissermaßen die innere Verfassung der Gläubigen widerzuspiegeln, sondern sie drücken Wahrheiten aus, welche die Grenzen von Zeit und Ort überschreiten“ (Nr. 19). Die Instruktion warnt davor, den Orginaltext nicht genügend ernst zu nehmen. Die Originaltexte seien in die Volkssprache „getreu und genau“ zu übertragen (Nr. 20, weiters Nr. 21, 23, 24, 25, 31, 32, 42, 47, 52, 59, 80, von „wörtlicher Übersetzung“ ist die Rede in: Nr. 43, 56 ).

8
Paragraph Icon

Drittens: Zum einen sind unter „Originaltext“ die in lateinischer Sprache verfassten, liturgischen Bücher des römischen Ritus zu verstehen (‚editio typica‘ - Nr. 109). Zum anderen ist bei der Erarbeitung von Übersetzungen der Heiligen Schrift für den liturgischen Gebrauch nach Auffassung der Instruktion normalerweise die neue, vom Apostolischen Stuhl promulgierte Vulgata-Übersetzung (Nova Vulgata) heranzuziehen (Nr. 24). Auch die Septuaginta wird genannt (Nr. 41 b). „Um einen Text am besten so wiederzugeben, wie er in der lateinischen liturgischen Tradition gelesen und rezipiert wurde, ist es, wenn man zwischen verschiedenen Textvarianten wählen muss, empfehlenswert, sich an die Nova Vulgata zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, soll man sich auch auf die ältesten Bibelübersetzungen beziehen, wie die gewöhnlich Septuaginta genannte griechische Übersetzung des Alten Testaments, die die Christen schon seit den ältesten Zeiten der Kirche verwendet haben“ (Nr. 41 a u. b). Allerdings wird im vorhergehenden Kontext (Nr. 24) trotz klarer Option für die „Nova Vulgata“ etwas differenziert: „liturgische Texte der kirchlichen Tradition“ sind „aus dem Latein, Texte der Heiligen Schrift je nachdem aus dem Hebräischen, dem Aramäischen oder dem Griechischen“ (Nr. 24) zu nehmen. Für die Verwendung biblischer Texte in der Liturgie gilt allerdings die Option für die Übersetzung gemäß der vom Apostolischen Stuhl promulgierten „Nova Vulgata“.

9
Paragraph Icon

Viertens: Beim Übersetzen von Bibelstellen, die kantig und nicht ganz leicht lesbar sind, weil sie mitunter „unelegante Wörter oder Ausdrücke enthalten“ (Nr. 27), soll das Bemühen vermieden werden, diese Eigenart zu beseitigen. Gewarnt wird davor, bestimmte Begriffe „erklärend und interpretierend durch eher ‚abstrakte‘ oder vage Begriffe wiederzugeben“ (Nr. 43).

10
Paragraph Icon

Fünftens: Die Übersetzung der Heiligen Schrift ist nach Auffassung der Instruktion im Kontext der Tradition zu sehen. Deshalb müssten die Übersetzer eindringlich gemahnt werden, „die Auslegungsgeschichte aufmerksam zu erforschen, die man aus den in den Werken der Kirchenväter angeführten Schriftstellen schöpfen kann, aber auch aus den biblischen Bildern, welche in der christlichen Kunst und Hymnendichtung häufiger verwendet werden“ (Nr. 41). Zwar dürfe der historische Kontext von Bibelstellen nicht verdunkelt werden (vgl. Nr. 42), man dürfe aber nicht vergessen, dass das in der Liturgie verkündete Wort Gottes „nicht etwa wie ein bloß historisches Dokument ist“ (Nr. 42). „Denn der Bibeltext handelt nicht nur von den berühmten Menschen und Ereignissen des Alten und des Neuen Testamentes, sondern auch von den Heilsmysterien und betrifft die Gläubigen unserer Zeit und deren Leben. Wenn ein Wort oder ein Ausdruck die Wahl zwischen mehreren Übersetzungsmöglichkeiten bietet, soll man sich unter steter Wahrung der Treue gegenüber dem Originaltext darum bemühen, dass die gewählte Variante den Zuhörer befähigt, sich selbst und Züge seines Lebens möglichst lebendig in den Personen und Ereignissen des Textes wiederzuerkennen“ (Nr. 42). Die Übersetzungen sollen „demjenigen Verständnis biblischer Schriftstellen angeglichen werde, welches durch den liturgischen Gebrauch und durch die Tradition der Kirchenväter überliefert ist“ (Nr. 41). Man müsse äußerst gewissenhaft dafür sorgen, „dass die Übersetzung den überlieferten christologischen, typologischen oder geistlichen Sinn wiedergibt sowie die Einheit und den Zusammenhang zwischen den beiden Testamenten verdeutlicht“ (Nr. 41). Für sämtliche Übersetzungen liturgischer Texte gelte es (in der Instruktion wird dies nicht ausdrücklich und ausschließlich auf die Heilige Schrift bezogen), „die Grundlagen des Glaubens und der christlichen Sittenlehre im Leben der Christgläubigen einzuprägen“ (Nr. 26). Ebenso müsse die Übersetzung der Texte mit der „gesunden Lehre“ (Nr. 26) übereinstimmen.

11
Paragraph Icon

Sechstens: Man soll einerseits die Treue zum Originaltext beibehalten, zum anderen gefährliche Verwechslungen vermeiden. „Unter Wahrung der Erfordernisse einer gesunden Exegese soll alle Sorgfalt darauf verwandt werden, den Wortlaut von Bibelstellen beizubehalten, die man allgemein in der Katechese und in Gebeten, in denen die Volksfrömmigkeit zum Ausdruck kommt, gebraucht. Anderseits muss man sich mit ganzer Kraft darum bemühen, dass nicht ein Wortschatz oder ein Stil übernommen wird, die das katholische Volk mit dem Sprachgebrauch nichtkatholischer kirchlicher Gemeinschaften oder anderer Religionen verwechseln könnte, damit dadurch nicht Verirrung oder Ärgernis entsteht“ (Nr. 40).

12
Paragraph Icon

(2) Von evangelischer Seite geäußerte Bedenken und Kritik

13
Paragraph Icon

 

14
Paragraph Icon

Erstens: Kritisiert wird von evangelischer Seite der von der römisch-katholischen Kirche ausgehende Zeitdruck. Die Instruktion fordert in Nr. 77 ausdrücklich, „in den Hauptsprachen eine vollständige Übersetzung aller liturgischen Bücher [wohl auch der in der Liturgie verwendeten Heiligen Schrift, Anm. S.H.] in angemessener Zeit“ zu erstellen. Für die römisch-katholische Seite steht die Bibelübersetzung in einem engen Zusammenhang mit der Überarbeitung des Deutschen Messbuchs und des Gebets- und Gesangbuchs.

15
Paragraph Icon

Zweitens: Die Hauptkritik richtet sich gegen das in der Instruktion vorkommende Verständnis von „Originaltext“. Evangelischerseits leuchtet nicht ein, dass den alten, wenngleich revidierten Bibelübersetzungen, vorrangig Vulgata (Nova Vulgata), aber auch Septuaginta, die gleiche Autorität zukommen soll wie den biblischen Urtexten.

16
Paragraph Icon

Drittens: Hinter der Auffassung, dass alte Bibelübersetzungen den biblischen Urtexten vorzuziehen sind, stehe ein von der evangelischen Kirche abgelehntes Traditionsverständnis. Die Übersetzung der Heiligen Schrift sei nach Auffassung der römisch-katholischen Kirche demjenigen Verständnis biblischer Schriftstellen anzugleichen, „welches durch den liturgischen Gebrauch und durch die Tradition der Kirchenväter überliefert ist“ (Instruktion Nr. 41). Hinzu komme in der Instruktion die Aufforderung, „den Wortlaut von Bibelstellen beizubehalten, die man allgemein in der Katechese und in Gebeten, in denen die Volksfrömmigkeit zum Ausdruck kommt, gebraucht“ (Nr. 40). Die Forderung nach „Berücksichtigung der bisherigen Lehr-, Glaubens- und Auslegungstradition sowie der Volksfrömmigkeit“ (Diözesanzeitung „Kirche“ vom 18. September 2005, 10) stünde nach evangelischer Auffassung in einem Widerspruch zum reformatorischen Prinzip „sola scriptura“.

17
Paragraph Icon

Viertens: Die Kritik an der Art der Erstellung von Bibelübersetzungen ist gekoppelt mit einer prinzipiellen Kritik an der Vorgehensweise der römisch-katholischen Kirche. Die Instruktion beschreibt diese in Nr. 80. Für alle Übersetzungen liturgischer Texte und damit auch für die Bibelübersetzung ist nach römisch-katholischer Auffassung die ‚recognitio‘ durch den Apostolischen Stuhl einzuholen. Dieser gewähre „die notwendige Sicherheit“, die erkennen lasse, „dass die Übersetzung authentisch ist und mit den Originaltexten übereinstimmt“ (Nr. 80). Genau hier aber liegt das Problem. Nicht die biblischen Urtexte sind im Blick, sondern eine Übersetzung getreu der katholischen Lehre. Evangelischerseits wird befürchtet, dass die Tradition über die Heilige Schrift gestellt wird und das Amt, im besonderen das Lehramt (die Apostolische Autorität), Kriterien für die Authentizität einer Bibelübersetzung aufstellt, die die Originalität biblischer Urtexte verdunkeln.

18
Paragraph Icon

(3) Persönliche Bemerkung aus römisch-katholischer Sicht

19
Paragraph Icon

 

20
Paragraph Icon

Erstens: Bei der Frage der rechten Bibelübersetzung zeigen sich oft allzuschnell überspielte konfessionelle Differenzen. Geklärt werden muss trotz bereits vorhandener, wichtiger Studien (z.B. Verbindliches Zeugnis I: Kanon - Schrift - Tradition [Dialog der Kirchen Band 7].Freiburg i. Breisgau 1992) nochmals das Verhältnis von Heiliger Schrift und Tradition. Die Heilige Schrift ist, wie es in der Dogmatischen Konstitution über die Offenbarung (II. Vat., Dei Verbum 9) heißt, „Gottes Rede“, „insofern sie unter dem Anhauch des Heiligen Geistes schriftlich aufgezeichnet wurde“, und die Heilige Überlieferung die Weitergabe des göttlichen Wortes. Auch wenn in DV 9 geagt wird, dass sowohl die Heilige Schrift als auch die Tradition „mit gleicher Liebe und Achtung angenommen und verehrt“ werden sollen, so geht aus dem Kontext doch klar hervor, dass das Wort Gottes über der Überlieferung der Kirche (Tradition) steht (s. dazu II. Vat., DV 10). Ohne allerdings die besondere Bedeutung der Heiligen Schrift schmälern zu wollen (norma normans), muss beachtet werden, dass die Heilige Schrift in einem Traditionsprozess steht. Das gilt nicht nur für die Entstehung der einzelnen biblischen Schriften, sondern auch für den hermeneutischen Rezeptionsprozess (Tradition als „norma normata“). Zu klären ist, was die Autoren der Heiligen Schrift damals sagen wollten und wie das damals Gesagte auch heute noch ankommen kann. Die Rückbindung an die biblischen Urtexte scheint mir dringend notwendig zu sein, ohne dabei die Tradition aus den Augen zu verlieren. Würde man die Rückbindung an die biblischen Urtexte preisgeben, käme das einem Rückschritt, d.h. einem Rückfall hinter das Zweite Vatikanische Konzil, insbesondere hinter die Dogmatische Konstitution über die Offenbarung (DV) gleich.

21
Paragraph Icon

Zweitens: Die von der evangelischen Kirche erhobene Forderung einer Rückbindung an die biblischen Urtexte ist ernst zu nehmen. Fragt man aber genauer nach, was denn die biblischen Urtexte sind, steht man vor einer ganzen Reihe von Problemen. Die Urtexte an sich sind uns nicht mehr zugängig, sie können nur aus verschiedenen Textüberlieferungen rekonstruiert werden. Die Erstellung bzw. Überarbeitung einer Bibelübersetzung (es geht ja bei dem besagten Bibelprojekt nicht um eine völlige Neuübersetzung, sondern nur um eine Überarbeitung einiger Stellen) erfordert dringend die Einbeziehung von exegetischen Fachleuten - und zwar beider Konfessionen (unter Anhörung der exegetischen Fachmeinung anderer Konfessionen). Nicht zu vergessen ist, dass gerade die evangelische Kirche mit ihren Exegeten enorme Fortschritte in der Bibelauslegung erzielt hat.

22
Paragraph Icon

Drittens: Ängste bestehen auf evangelischer Seite gegenüber dem Procedere bei der Bibelübersetzung. Bei Konflikten in der Auslegung soll nach Auffassung der evangelischen Kirche, wie ursprünglich mit der römisch-katholischen Kirche vereinbart, das Konsensprinzip zum Tragen kommen. Das in Konfliktsituationen anzuwendende Mehrheitsprinzip diene nicht der Wahrheitsfindung, sondern würde nur darauf hinauslaufen, dass die evangelische Kirche durch die römisch-katholische überstimmt würde. Bei der Suche nach dem biblisch Geoffenbarten eignet sich m.E. tatsächlich ein, wenngleich auch nur in Konfliktfällen anzuwendendes, demokratisches Mehrheitsprinzip nicht. Die Wahrheit kann nur ans Tageslicht kommen, wenn die Kirchen in ihrem mühsamen Ringen um die Wahrheit nicht voneinander ablassen.

23
Paragraph Icon

Viertens: Die Bemühungen um eine den Hagiographen gerecht werdende Bibelübersetzung soll von kontroverstheologischen Überlegungen Abstand nehmen. Die Aussage, dass bei der Bibelübersetzung „nicht ein Wortschatz oder ein Stil übernommen“ werden soll, der dem „Sprachgebrauch nichtkatholischer kirchlicher Gemeinschaften oder anderer Religionen“ (Instruktion Nr. 40) nahekomme, lassen auf römisch-katholischer Seite Ängste erkennen. Solche könnten vermieden werden, wenn es vorrangig um den biblischen Urtext gehen würde.

24
Paragraph Icon

Fünftens: Das Argument, dass die römisch-katholische Kirche die evangelische Kirche unter Zeitdruck setze, scheint mir das am wenigsten plausible Argument zu sein, um aus dem Bibelprojekt auszusteigen.

25
Paragraph Icon

Schlussendlich kann man nur hofffen, dass der Ausstieg der evangelischen Kirche aus dem Bibelprojekt nicht das letzte Wort hat. Es bräuchte heute mehr denn je eine solide Übersetzung der Bibel - orientiert an den biblischen Urtexten, eingebunden in die liturgisch-kirchliche Tradition (Verkündigung) und ausgedrückt in einer Sprache, die dem Sinn der biblischen Schriften gerecht wird und die der heutige Mensch versteht. Es wäre Schade, wenn ausgerechnet die Bibel eine neue Kluft zwischen den Kirchen reißen würde.

© Universität Innsbruck - Alle Rechte vorbehalten
Webredaktion | Impressum

Powered by XIMS