Das Konkordat räumt der Römisch-Katholischen Kirche auch eine Abgaben- und Beitragshoheit ein. Darin ist das Recht enthalten, Kirchenbeiträge in Eigenregie zu erheben. Diese dienen zur Finanzierung der Bediensteten, d. h. von Klerikern und LaienmitarbeiterInnen, und zum Bau und Erhalt von zahlreichen Gebäuden. Zudem ermöglicht der Kirchenbeitrag auch eine Vielzahl von sozialen und karitativen Aktivitäten sowie von Bildungseinrichtungen, wie u. a. von Krankenhäusern, Altersheimen, Kindergärten usw. Wenn der Staat der Römisch-Katholischen Kirche hierbei Zuschüsse gewährt, so unter der Rücksicht, dass die Kirche den Staat in seiner sozialen Verantwortung und in seiner Erziehungsverpflichtung wesentlich entlastet. Gäbe es diese Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft nicht, so müsste die Republik Österreich auf Grund ihrer Sozial- und Bildungsverpflichtung hier einspringen. Damit wären wohl höhere Kosten verbunden als mit einer Bezuschussung. Ähnliches gilt auch mit Blick auf Schulen in Trägerschaft der Römisch-Katholischen Kirchen. Eine finanzielle Unterstützung dieser Schulen ist daher mehr als verständlich. So ermöglicht der Staat ein plurales Schulwesen und trägt einer freiheitlich verfassten Gesellschaft Rechnung. |