Mitteilungsblatt (13. Stück)

Studienjahr 2021/2022

Ausgegeben am 19. Jänner 2022

13. Stück

Inhalt

161. Änderung des Curriculums für das Masterstudium Atmosphärenwissenschaften

Das Curriculum für das Masterstudium Atmosphärenwissenschaften an der Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 3. Juni 2015, 61. Stück, Nr. 458, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 28. Juni 2019, 66. Stück, Nr. 582 wird wie folgt geändert:

(Beschluss der Curriculum-Kommission an der Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften vom 07.07.2021, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 07.10.2021)

   

  1. Der Studientitel lautet anstelle von „Masterstudium Atmosphärenwissenschaften“ nunmehr „Masterstudium Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften“.

 

  1. In § 1 wird der Begriff „Atmosphärenwissenschaften“ durch „Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften“ ersetzt.

 

  1. In § 2 Abs. 1 wird der Studientitel „Atmosphärenwissenschaften“ durch „Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften“ ersetzt.

 

  1. § 2 Abs. 1 letzter Satz lautet: „Der Erwerb von fortgeschrittenen Kenntnissen in numerischer Modellierung, mathematischen und statistischen Methoden, experimentellen Methoden und Programmieren liefert die Grundlage für die atmosphären- und kryosphärenwissenschaftlichen Kompetenzen.“

    

  1. In § 2 Abs. 3, 4 und 5 wird der Begriff „Atmosphärenwissenschaften“ jeweils durch „Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften“ ersetzt.

 

  1. In § 3 wird der Begriff „Atmosphärenwissenschaften“ durch „Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften“ ersetzt.

 

  1. In § 4 Abs. 1 wird der Begriff „Atmosphärenwissenschaften“ durch „Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften“ ersetzt.

 

  1. § 4 Abs. 2 erster Satz lautet: „Als fachlich infrage kommendes Studium gilt jedenfalls der Abschluss eines Bachelorstudiums der Atmosphärenwissenschaften, Kryosphärenwissenschaften bzw. der Meteorologie im Umfang von 180 ECTS-Anrechnungspunkten an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.“

 

  1. Die Summenzeile des § 7 Z 1 lautet:

 

Summe                                                                                                                                                                       

   6   

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  1. § 8 Abs. 2 lautet „Das Thema der Masterarbeit ist aus den Pflichtmodulen 1–7 zu entnehmen.“

 

  1. In § 11 wird der Begriff „Atmosphärenwissenschaften“ durch „Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften“ ersetzt.

 

  1. Dem § 12 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Änderung in der Fassung des Mitteilungsblattes der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 19.01.2022, 13. Stück, Nr. 161 tritt mit 1. Oktober 2022 in Kraft und ist auf alle Studierenden anzuwenden.“

        

Für die Curriculum-Kommission:

Univ.-Prof. Dr. Tabea Bork-Hüffer

Für den Senat:

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer


162. Richtlinie des Rektorats betreffend Refundierung des Studienbeitrages bei Erwerbstätigkeit


I. Grundsätzliches


1. Nach ersatzlosem Auslaufen der Regelung des Studienbeitragserlasses für Berufstätige (Entfall des § 92 Abs. 1 Z 5 UG) sieht die Universität Innsbruck auch weiterhin eine befristete Möglichkeit vor, ordentlichen Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen bereits eingezahlte Studienbeiträge zu refundieren, wenn sie ihr Studium wegen Erwerbstätigkeit nicht in der vorgesehenen Studienzeit beenden konnten. Diese Regelung wurde vom Rektorat am 12.01.2022
beschlossen und gilt für eingezahlte Studienbeiträge im Wintersemester 2021/2022 und Sommersemester 2022. Die konkrete Durchführung wird – da die Studienbeiträge zunächst zu entrichten sind und erst ex post an Berechtigte refundiert werden – erst 2022 stattfinden. Diese Regelung wird im Sommersemester 2022 evaluiert und gegebenenfalls verlängert.

2. Auf die Refundierung besteht kein Rechtsanspruch.


II. Voraussetzungen und Durchführung der Refundierung


1. Sowohl nicht selbstständig als auch selbstständig erwerbstätige ordentliche Studierende eines Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums können – sofern sie die nachstehenden Kriterien erfüllen - bei der Studienabteilung um Refundierung ansuchen. Nicht ansuchen können außerordentliche Studierende und Drittstaatsangehörige mit erhöhten Studienbeiträgen.

2. Voraussetzungen für die Refundierung sind:
a. ein entsprechender Studienfortschritt (mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkte) im abgelaufenen Studienjahr 2020/2021 (1. Oktober 2020 bis 30. September 2021) ist nachzuweisen
und
b. das steuerpflichtige Einkommen im Jahr 2021 muss über € 6.132,70 brutto und unter € 20.000 brutto liegen.
c. Die erste Antragstellung setzt überdies voraus:
- bei Bachelorstudien: die Absolvierung von mindestens 120 ECTS -Anrechnungspunkten
- bei Master- und Diplomstudien: die Absolvierung von mindestens 80 ECTS-Anrechnungspunkten
- bei Doktoratsstudien: die Absolvierung von mindestens 15 ECTS-Anrechnungspunkten
sowie das Vorliegen der Dissertationsvereinbarung.
d. Die Studienzeit, innerhalb derer eine Refundierung gewährt werden kann, darf folgende Höchstgrenzen (entspricht der doppelten Studiendauer) nicht überschreiten:
- bei Bachelorstudien: 12 Semester
- bei Masterstudien: 8 Semester
- bei Diplomstudien: das Zweifache der im Curriculum/Studienplan festgesetzten Studiendauer
- bei Doktoratsstudien: 12 Semester.

3. Studierende eines Doktoratsstudiums können ihren Studienfortschritt –abweichend von Z. 2 lit. a
- auch mittels einer Bestätigung der Hauptbetreuerin/des Hauptbetreuers nachweisen, wonach der Dissertationsfortschritt im Studienjahr 2020/2021 (1. Oktober 2020 bis 30. September 2021) mindestens der Leistung entspricht, um in insgesamt sechs Jahren die Dissertation abzuschließen.


4. Das Jahreseinkommen ist nachzuweisen durch:
a. Vorlage des Einkommensteuerbescheides oder
b. Vorlage des Jahreslohnzettels des Dienstgebers oder
c. Datenübermittlung – Lohnzettel/Meldungen/Mitteilungen aus finanzonlinebmf.gv.at.


5. Für im Wintersemester 2021/2022 eingezahlte Studienbeiträge kann ab 1. März 2022, für im Sommersemester 2022 eingezahlte Studienbeiträge kann ab 1. Oktober 2022 angesucht werden.
Das Ansuchen kann längstens bis 30. September 2023 bei der Studienabteilung eingebracht werden.


Für das Rektorat:

Univ.-Prof. i. R. Dr. Dr. h. c. mult. Tilmann Märk


163. Bestellung von Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten gemäß dem Organisationsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 20 Abs. 5 des Universitätsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Organisationsplans mit Beginn ab 13. 1. 2022  bis zum Ende der Funktionsperiode am 29 2. 2024 Mag. Dr. Hemma Mayrhofer zur Leiterin, Dr. Walter Hammerschick zum stellvertretenden Leiter und Mag. Dr. Veronika Hofinger zur stellvertretenden Leiterin des Instituts für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie in Wien bestellt.


   

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor


164. Tiroler Wissenschaftsförderung Ausschreibung 2022

Die Tiroler Landesregierung ruft die

  • WissenschaftlerInnen und den wissenschaftlichen Nachwuchs der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, der Medizinischen Universität Innsbruck, der Privaten Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT), der Pädagogischen Hochschule Tirol (PHT), der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Edith-Stein (KPH), des Management Center Innsbruck (MCI), der FH Kufstein und der FHG - Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol, sowie
  • sonstige inländische und ausländische WissenschaftlerInnen, die an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, der Medizinischen Universität Innsbruck, der Privaten Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT), der Pädagogischen Hochschule Tirol (PHT), der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Edith-Stein (KPH), des Management Center Innsbruck (MCI), der FH Kufstein und der FHG - Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol wissenschaftliche Forschungsprojekte durchführen wollen, auf, sich mit wissenschaftlichen Projekten an der Ausschreibung des Jahres 2022 zu

Die Zielsetzung der Tiroler Wissenschaftsförderung ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit in Tirol.

  

Antragstellung

  • Der Antrag ist auf elektronischem Weg über die Homepage der Tiroler Wissenschaftsförderung (https://www.tirol.gv.at/wirtschaft-wissenschaft) beim Amt der Tiroler Landesregierung, Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
  • Das Antragsformular sowie ein Informationsblatt stehen ab 1. Februar 2022 auf der Homepage der Tiroler Wissenschaftsförderung zur Verfügung.
  • Für die Antragsstellung darf ausschließlich das in der Zeit vom 1. Februar 2022 bis 31. März 2022 vorgesehene Antragsformular verwendet werden.
  • Die Angaben im Antragsformular sind in deutscher Sprache zu verfassen.


  • Beginn der Einreichfrist: Februar 2022.
  • Ende der Einreichfrist: März 2022.
  • Ausschüttungssumme: € 100.000,–.

   

Förderungsausmaß:

Der Betrag von Projekten, die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und vom wissenschaftlichen Nachwuchs der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck gestellt werden, darf einen Betrag (Gesamtprojektkosten) von € 30.000,– (exklusive Umsatzsteuer) nicht über- schreiten.

Der Betrag von Projekten, die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und vom wissenschaftlichen Nachwuchs der Medizinischen Universität Innsbruck gestellt werden, darf einen Betrag (Gesamtprojektkosten) von € 40.000,– (exklusive Umsatzsteuer) nicht überschreiten.

   

Inhaltliche und formale Anforderungen – Rechtsgrundlagen:

   

Gang des Verfahrens:

Die rechtzeitig eingelangten Förderansuchen werden vom Amt der Tiroler Landesregierung einer formalen Prüfung unterzogen.

Die im § 3 der Richtlinie genannten Institutionen werden nach Abschluss des formellen Prüfverfahrens ersucht, die ihrer Sphäre zuzuordnenden wissenschaftlichen Forschungsprojekte, für die eine Förderung beantragt wurde, einer Begutachtung zu unterziehen und der Landesregierung im Anschluss daran einen Vorschlag darüber zu unterbreiten, welche dieser Projekte gefördert und in welchem Ausmaß dafür Fördermittel vergeben werden sollen.

Die Landesregierung hat sodann über die ihr vorgelegten Förderanträge zu entscheiden.

Im Verfahren zur Entscheidungsfindung können Auskunftspersonen, Sachverständige sowie andere sachkundige Personen angehört und vorliegende Gutachten anderer Forschungsförderungsinstitutionen verwertet werden.

   

Kontakt:

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft, Heiliggeiststraße 7, A-6020 Innsbruck, Tel.: +43 512 508 2402

E-Mail: wirtschaft.wissenschaft@tirol.gv.at, www.tirol.gv.at/wirtschaft-wissenschaft

   

Koordinationsstellen:

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit der jeweils zuständigen Koordinationsstelle Kontakt aufzunehmen. Welche Koordinationsstelle zuständig ist, richtet sich danach, an welcher Institution ein Förderungswerber/eine Förderungswerberin tätig ist bzw. wo das Forschungsprojekt durchgeführt wird.

  

LFU – Leopold-Franzens-Universität Innsbruck:

Projektservice-Buero

Technikerstrasse 21a, 6020 Innsbruck,

Dr. Robert Rebitsch,

E-Mail: Robert.Rebitsch@uibk.ac.at,

Tel.: +43 512 507 34407

MUI – Medizinische Universität Innsbruck:

Abteilung Forschungsförderung und Innovation

Fritz-Pregl-Straße 3, 6020 Innsbruck,

Eva Mayrgündter,

E-Mail: Eva.Mayrguendter@i-med.ac.at

Tel. 0043/(0)512/9003-71763

UMIT – Private Universität für Gesundheitswissenschaften Medizinische Informatik und Technik:

Eduard-Wallnöfer-Zentrum 1,

6060 Hall in Tirol,

Rektorin Prof. Dr.habil. Sandra Ückert,

E-Mail: rektorat@umit-tirol.at

Tel. +43 50 8648 3890

MCI – Management Center Innsbruck: Universitätsstraße 15, 6020 Innsbruck, Mag. Elisabeth Rhomberg,

E-Mail: elisabeth.rhomberg@mci.edu

Tel. 0043/(0)512/2070-1210

FH Kufstein Tirol:

Andreas-Hofer-Straße 7, 6330 Kufstein, Rektor Prof. (FH) PD Dr. Mario Döller,

E-Mail: mario.doeller@fh-kufstein.ac.at

Tel. 0043/(0)5372/71819-171

FHG – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol:

Innrain 98, 6020 Innsbruck,

Geschäftsführer Mag. Walter Draxl,

E-Mail: walter.draxl@fhg-tirol.ac.at

Tel. 0043/(0)50/8648-4701

PHT – Pädagogische Hochschule Tirol:

Pastorstraße 7, 6010 Innsbruck,

Rektor Prof. Mag. Thomas Schöpf,

E-Mail: thomas.schoepf@ph-tirol.ac.at

Tel. 0043/(0)512/59923-1001

KPH – Kirchliche Pädagogische Hochschule Edith-Stein:

Riedgasse 11, 6020 Innsbruck,

VR Mag. Dr. Nikolaus Janovsky,

E-Mail: nikolaus.janovsky@kph-es.at

Tel. 0043/(0)512/2230-5602

   

Landesrätin Mag. Annette Leja


 

165. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Büro für Öffentlichkeitsarbeit hat OR Mag. Dr. Silvia Prock bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Junge Uni 2022" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
       

HR Mag. Uwe Steger

Leiter der Organisationseinheit Büro für Öffentlichkeitsarbeit


166. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Christliche Philosophie hat Federica Malfatti bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "TRUST, AUTONOMY AND UNDERSTANDING" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Christian Kanzian

Leiter der Organisationseinheit Institut für Christliche Philosophie


167. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zivilrecht hat ao. Univ.-Prof. i. R. Mag. Dr. Christian Markl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Forschungsfinanzierung Markl" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Ganner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Zivilrecht


168. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Europarecht und Völkerrecht hat Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Andreas Müller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Legal study for a draft IIA on an independent EU Ethics Body" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder

Leiter der Organisationseinheit Institut für Europarecht und Völkerrecht


169. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Rechtsfragen eines Dottiersystems/Verkehrsbeeinflussung A1/A10" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre


170. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Mag. Mag. Dr. Arnold Autengruber bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Rechtliche Umsetzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bestellung von Mikro-ÖV - Nachhaltige Mobilität in der Praxis - KR21KB0K00001" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre


171. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Marcelo Jenny bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "ECPR General Conference 2022 Land Tirol" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

assoz. Prof. Mag. Dr. Martin Senn

Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft


172. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft hat Dr. Sarah Andrea Berens bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Varieties of Violence: How crime affects public policy preferences in developing countries" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

assoz. Prof. Mag. Dr. Martin Senn

Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft


173. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Soziologie hat Dr. Friederike Stotten bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Ko-Finanzierung FWF-Zukunftskolleg" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Kristina Stoeckl

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Soziologie


174. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen hat Dipl.-Ing. Katharina Anna Zangerle bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Strategizing uncertainty: Strategic Patenting as a Practice in the Pharmaceutical Industry" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Martin Messner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen


175. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Banken und Finanzen hat Univ.-Prof. Dr. Matthias Bank bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "IMCO Most Innovative Team award" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Dr. Jürgen Huber

Leiter der Organisationseinheit Institut für Banken und Finanzen


176. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Potentiale digitaler Technologien zur Entschärfung von Nutzungskonflikten zwischen Almwirtschaft und Erholungssuchenden , Preparing cross-country research partnership: Strengthening the resilience of mountain destinations in the Alps and Caucasus" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


177. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Univ.-Prof. Dipl.-Kffr. Dr. Nicola Stokburger-Sauer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Eruierung und Bewertung von Swarovski-Markenkollaborationen vor dem Hintergrund des "Crystal Lifestyle"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


178. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Nina Schweiger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Innovation through tradition: How family firms draw on their past knowledge for future innovations" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


179. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Univ.-Prof.  Thomas Lindner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Spendenkonto International Management" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


180. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Wirtschaftsinformatik, Produktionswirtschaft und Logistik hat Quirin Werner Ilmer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Behavioural causes for Supply Chain inefficiency in pandemic situations" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Remus

Leiter der Organisationseinheit Institut für Wirtschaftsinformatik, Produktionswirtschaft und Logistik


181. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Anglistik hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulrike Jessner-Schmid bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "OA Publikation Cognitive Advantages of Multilingual Learning on Metalinguistic Awareness, Working Memory and L1 Lexicon Size: Reconceptualization of Linguistic Giftedness from a DMM Perspective" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Mag. Dr. Ulla Ratheiser

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Anglistik


182. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik hat Mag. Antonio Salmeri bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Fluchtlinien des Imaginären im italienischen Emigrationskino." notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. Paul Danler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik


183. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Slawistik hat Mag. Dr. Emanuel Klotz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Slavia Tirolensis - Ortsnamen slawischer Herkunft in Tirol" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Andrea Zink

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Slawistik


184. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Univ.-Prof. Mag. Martin Schnitzer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Sporteventmanagement Russian International Olympic University 2022" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf

Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft


185. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Mag. Sabrina Scheiber bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Trainingsreisende als touristische Zielgruppe im Großraum Innsbruck - eine Standort- und Zielgruppenanalyse" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf

Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft


186. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Martin Niedermeier bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Placebo Effects on the Intention to Be Physically (More) Active" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf

Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft


187. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik hat Univ.-Prof. Dr. Robert Rollinger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Contextualizing Imperial Borderlands (9th c. BC - 9th c. AD), The Intellectual Heritage of the Ancient Near East: Papers held at the 64th Rencontre Assyriologique Internationale and the 12th Melammu Symposium, University of Innsbruck, July 16-20, 2018" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

assoz. Prof. Dr. Kordula Schnegg

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik


188. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Mag. Dr. Martin Auer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Publikation: Alpine Landschaftsnutzung im Ager Aguntinus" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche

Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien


189. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Elisabeth Waldhart bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Eine heiße Spur - Gebrauchsspurenanalysen an Objekten vom latène- und kaiserzeitlichen Brandopferplatz am Putzbichl/Oberleibnig (Bez. Lienz, Tirol)." notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche

Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien


190. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Kurt Scharr bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Workshop "Teilung Europas - Ideen, Politik, Praktiken"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Patrick Kupper Büchel

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


191. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Stephanie Schmidt bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "kulturanthropologisches Spiel "KULT- Anthropology in Action"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Patrick Kupper Büchel

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


192. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Dr. Jonathan Singerton bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "The Tyrolean Contribution to the Revival of Catholicism in the United States through the Leopoldine Society, 1829-1914." notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Patrick Kupper Büchel

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


193. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mathematik hat ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Förg-Rob bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "58. Internationales Symposium über Funktionalgleichungen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Math. Dr. Tim Netzer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Mathematik


194. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat Univ.-Prof. Dipl.-Inf. Dr. Matthias Harders bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Automated Brick Building for Virtual Scenes" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik


195. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Dr. Thomas Monz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Brisk Rydberg Ions for Scalable Quantum Processors" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


196. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Mag. Laurin Ostermann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "CQED-22 Science and Networking Meeting" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Barbara Kraus

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


197. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat assoz. Prof. Dr. Wolfgang Lechner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Polynomial scaling enhancement in ground-state preparation of Ising spin models via counter-diabatic driving" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Barbara Kraus

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


198. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Univ.-Prof. Dr. Josep Oriol Romero Isart bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Refundierungen AG Romero-Isart" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Barbara Kraus

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


199. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Biochemie hat Alexander Martin Heberle bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Novel mTOR complexes integrate RNA metabolism" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kathrin Thedieck

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Biochemie


200. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat ao. Univ.-Prof. Dr. Diethard Sanders bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Nationalkomitee für Geo/Hydro Sciences (Allgemeine Förderungen)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


201. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Marcel-Luciano Ortler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Developing a Data Science - driven methodology for advanced event stratigraphy in Lake Hallstatt " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


202. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geographie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Margreth Keiler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "APCC Assessment Report on Climate Change in Austria" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geographie


203. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geographie hat Christian Obermayr bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Creating Awareness for Sustainable Housing" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geographie


204. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat ao. Univ.-Prof. Dr. Jean Nicolas Haas bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Flözer-Bändeli Abri: Flora und Vegetation der Jüngeren Dryas-Zeit und des Frühholozäns im Bisistal, Kanton Schwyz, Schweiz" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter

Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik


205. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat assoz. Prof. Dr. Bozo Frajman bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Diversification of the Festuca varia group (Poaceae), Revision of Euphorbia for North Macedonia with emphasis on distribution and ecological divergence between different cytotypes of E. glareosa" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter

Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik


206. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Mag. Dr. Hermann Strasser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Melolontha spp. Monitoring und Persistenzerhebung des insektenpathogenen Pilzes Beauveria nach Solobehandlung mit MelocontTM-Pilzgerste, Sponsor Agreement 2022 Agrifutur s.r.l." notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie


207. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Thomas Klammsteiner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Expanding the value chain - biological extraction of chitosan for insect-based waste bioconversion" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie


208. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Veronika Pedrini-Martha bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Stress response plasticity of unusual structured multi-domain Metallothioneins in the freshwater snail Marisa cornuarietis " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte

Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie


209. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Birgit Lengerer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Adhesive proteins of a new glue in a freshwater model system" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte

Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie


210. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Philip Bertemes bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Genome sequencing using ultra-long reads for the discovery of novel bioadhesive proteins" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte

Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie


211. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Fan Zeng bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Chasing the Ciona intestinalis larval glue" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte

Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie


212. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat Mag. Karin Labek bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Endophenotype of Loss after financial bubble bursting - Endophänotypen von Verlust nach dem Platzen einer Finanzblase" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie


213. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat Luna Rabl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Capturing the antisocial cognitions of dark personality " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie


214. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat Dr. Hisaaki Tabuchi bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Auditive Temporale Verarbeitung und Integration " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie


215. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie hat Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr. Hubert Huppertz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Reduktion von Molybdänoxid II" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie


216. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organische Chemie hat Ricarda Zeindl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Functional structural flexibility of camelid nanobodies studied by NMR spectroscopy" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Magauer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Organische Chemie


217. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organische Chemie hat Liesa Röder bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "A Nazarov-Type Polyene Cyclization Strategy for the Total Synthesis of Tetracyclic Triterpenoids" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
       

Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Magauer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Organische Chemie


218. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organische Chemie hat Karolina Bartosik bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Development of New Methods for the Synthesis of Cyclic Oligoribonucleotides" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Magauer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Organische Chemie


219. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organische Chemie hat Nicolas Müller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Enantioselective Synthesis of Ganoderma Meroterpenoids: Total Synthesis of Ganoapplanin" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Magauer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Organische Chemie


220. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Mag. Fabian Jürgen Hammerle bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "AMPlify - Natural Products for Anti-Malaria Photodynamic Therapy" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


221. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Dott.ssa mag. Lucia Zanetti bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Validation of viral vectors for gene supplementation of Cav1.4 L-type calcium channels in retinal disease" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


222. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Dott. mag. Ludovica Filippini bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Towards a Cav1.3 - selective antagonist" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


223. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Jesse Radolinski bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Characterizing different trajectories of nitrate transport in a changing climate" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie


224. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Paul Scheier bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Reactive Ion Surface Collisions" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik


225. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat Univ.-Prof. Dr. Alexander Kendl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Computational Plasma Dynamics" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik


226. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Biomedizinische Alternsforschung hat Priv.-Doz. Dr. Birgit Weinberger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Übernahme Materialkosten" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
       

Dr. Pidder Jansen-Dürr

Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Biomedizinische Alternsforschung


227. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Biomedizinische Alternsforschung hat Ines Martic bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes " tBHP vs. UVB: how different environmental stressors affect melanocytes" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Dr. Pidder Jansen-Dürr

Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Biomedizinische Alternsforschung


228. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Limnologie, Mondsee hat Hans Rund bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "A qPCR based workflow designed to process and quantify target eDNA for fish metabarcoding" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Otto Eerikki Seppälä

Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Limnologie, Mondsee


229. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Michael-Popp-Forschungsinstitut hat Dr. Zhigang Rao bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Communication between the immune microenvironment and ferroptotic cancer cells" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Andreas Koeberle

Leiter der Organisationseinheit Michael-Popp-Forschungsinstitut


230. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Architekturtheorie und Baugeschichte hat Dott.ssa Sophie Elaine Wolf bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Im Norden 'Heimat', im Süden 'Moderne'? Architektennetzwerke in Tirol und Südtirol und ihre Rolle in der Konstruktion regionaler Identitäten nach dem Ersten Weltkrieg" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Klaus Tragbar

Leiter der Organisationseinheit Institut für Architekturtheorie und Baugeschichte


231. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften hat Dipl.-Ing. Paul König bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Dynamic vehicle-bridge-soil interaction of railway bridges" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph Adam

Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften


232. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Dipl.-Ing. Dr. Robert Klar bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Grundlagenversuch zur Erweiterung des Verständnisses des Kunststoffpartikel-Transports in Fließgewässern" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


233. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Markus Mailer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "CMC - Unterstützung Projekt Scoot & Ride, Masterarbeit - Mobilitätsapps im Tourismus" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


234. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Yannick Back bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Improving the proportion of latent heat to sensible heat to optimise climate change adaptation measures in urban dense areas, Optimising climate change adaptation strategies in dense urban areas" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


235. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Robert Hofmann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Detektion von potenziellen Hangmuren mit einem Wireless Sensor Network" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


236. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Mohsen Hajibabaei bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "SUStainable waTer mAnagement at the unIversity of iNnsbruck" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


237. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Matthias Flora bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "S16 Arlbergschnellstraße Neubau Lötztunnel: Wissenschaftliche Begelitung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


238. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat assoz. Prof. Dr.-Ing. Rainer Pfluger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Kontinuierliche BIM-basierte Energieeffizienzplanung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


239. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. Dr. Daniel Neyer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Anschubfinanzierung "Implementing smart energy audits applying innovative and newly digital solutions including supply chain members", BUILDING Energy Efficiency in Nepal, KP: Entwicklung einer neuartigen Bereifung für Steilhangmäher" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


240. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. Dr. Martin Hauer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Optimierte Fassadensteuerung für Komfort und Energieeffizienz" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


241. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Olaf Gipser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Stiftungsprofessur Wohnbau" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Gabriela Seifert-Kavan

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung


242. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Dipl.-Ing. Simon Bergmüller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "In-Situ vs. Ex-Situ Heat Treatment of Laser Powder Bed Fused High Speed Steel Parts" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik


243. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Valerie Sue Goettgens bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Development of a novel low-cost, light-weight and high-strength metastable Beta-titanium alloy for Laser Powder Bed Fusion " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik


244. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Robert Sebastian Weidner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Begleitstudie Produkteinführung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik


245. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Senior Lecturer an der Akademie der bildenden Künste Wien

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An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Senior Lecturer
am Institut für das Künstlerische Lehramt, Studienrichtung Kunst und Bildung/Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung, im Beschäftigungsausmaß von 10 Wochenstunden, ab 01.10.2022 auf sechs Jahre befristet.

  

Aufgabenbereiche

Kerninhalt der Studienrichtung Kunst und Bildung/Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung sind Grundlagen zu konzeptuellen Strategien, Medien, Werkzeugen, Technologien und deren Bedeutungen in der künstlerischen Praxis, künstlerische Kunstvermittlung, zeitgenössische Methoden von Kunstdidaktik und kritischer Kunstvermittlung sowie kulturwissenschaftliche und gesellschaftskritische Zugänge zur Geschichte der Kunst.  Der Aufgabenbereich umfasst die Abhaltung von Lehrveranstaltungen (im Ausmaß von 5 Semesterstunden-lit.b).

Der Schwerpunkt der Senior Lecturer Stelle liegt in der Grundlagenlehre künstlerischer Praxis im BA-Studium Kunst und Bildung/Unterrichtsfach bildnerische Erziehung sowie in der Lehre des künstlerischen Projekts im MA-Studium. Für das BA-Studium ist der Fokus der Lehre auf der Entwicklung der künstlerischen Arbeitspraxis der Studierenden in der Verbindung von Konzeption, Formfindung, und Materialität und deren Reflexion sowie die Präsentation der Arbeiten in einem öffentlichen Ausstellungsformat. Für das MA-Studium ist der Fokus der Lehre auf der Begleitung der Studierenden in Konzeption, Entwicklung, und Realisierung ihres künstlerischen Masterprojekts sowie die Präsentation der Abschlussarbeiten in der Master-Ausstellung.

  

Anstellungsvoraussetzungen

  • abgeschlossenes Studium (Master oder Diplom) der Kunst oder des künstlerischen Lehramts
  • Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens zwei Semestern
  • nachgewiesene Erfahrung in der künstlerischen Lehre mit Lehramtsstudierenden auf BA- und MA-Level sowie in der Umsetzung von Ausstellungen mit Studierendenarbeiten
  • ausgezeichnete Deutschkenntnisse

  

Gewünschte Qualifikationen

  • belegbare künstlerische Praxis und internationale Ausstellungstätigkeit
  • belegbare Kenntnisse einer Vielzahl künstlerischer Darstellungsverfahren und Medien
  • sehr gute Kenntnisse feministischer und geschichtspolitischer Zugänge in künstlerischer Praxis und Lehre
  • Fähigkeit zu selbständiger Arbeit, Teamarbeit und Kommunikationsbereitschaft
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

    

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 742,9 bei einem Beschäftigungsausmaß von 10 Stunden pro Woche.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 11.02.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

Diellza Ndreshaj, BA

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


246. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Senior Lecturer an der Akademie der bildenden Künste Wien

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An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Senior Lecturer
am Institut für das Künstlerische Lehramt, Studienrichtung Kunst und Bildung/Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung, im Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden, ab 01.10.2022 auf sechs Jahre befristet.

   

Aufgabenbereiche

Kerninhalt der Studienrichtung Kunst und Bildung/Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung sind Grundlagen zu konzeptuellen Strategien, Medien, Werkzeugen, Technologien und deren Bedeutungen in der künstlerischen Praxis, künstlerische Kunstvermittlung, zeitgenössische Methoden von Kunstdidaktik und kritischer Kunstvermittlung sowie kulturwissenschaftliche und gesellschaftskritische Zugänge zur Geschichte der Kunst.

Der Aufgabenbereich umfasst die Abhaltung von Lehrveranstaltungen (im Ausmaß von 10 Semesterstunden-lit.b) in der Grundlagenlehre mit den Schwerpunkten digitale Werkzeuge, Programme und Technologien, digitale Darstellung, Animation, Webdesign sowie digitale Drucktechniken.

Der Schwerpunkt der Senior Lecturer Stelle liegt im BA-Studium sowie im MA-Studium Kunst und Bildung/Unterrichtsfach bildnerische Erziehung im Gestaltungsunterricht und Werkstattunterricht im Bereich digitaler und webbasierter Medien.

   

Anstellungsvoraussetzungen

  • abgeschlossenes Studium (Master oder Diplom) der Kunst oder des künstlerischen Lehramts
  • Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens zwei Semestern 
  • nachgewiesene Erfahrung in der Lehre digitaler Gestaltungsgrundlagen mit Studierenden auf BA-Level und insbesondere in der Entwicklung künstlerisch-gestalterischer Aufgabenstellungen für den Einsatz digitaler Werkzeuge
  • ausgezeichnete Deutschkenntnisse

   

Gewünschte Qualifikationen

  • belegbare künstlerische und gestalterische Praxis im digitalen und webbasierten Medienbereich
  • sehr gute Kenntnisse digitaler Werkzeuge und Technologien, insbesondere von FLOSS Free/Libre Open Source Software sowie digitaler Ausstellungsformate auf webbasierten Plattformen
  • belegbare Auseinandersetzung mit den Implikationen von Digitalität in der künstlerischen Lehre im Kontext künstlerisches Lehramtsstudium
  • Fähigkeit zu selbständiger Arbeit, Teamarbeit und Kommunikationsbereitschaft
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

  

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 1.485,8 bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Stunden pro Woche.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 11.02.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

   

Diellza Ndreshaj, BA

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


247. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Senior Lecturer an der Akademie der bildenden Künste Wien

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An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Senior Lecturer
am Institut für das Künstlerische Lehramt, Studienrichtung Kunst und Bildung/Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung, im Beschäftigungsausmaß von 10 Wochenstunden, ab 01.10.2022 auf sechs Jahre befristet.

   

Aufgabenbereiche

Kerninhalt der Studienrichtung Kunst und Bildung/Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung sind Grundlagen zu konzeptuellen Strategien, Medien, Werkzeugen, Technologien und deren Bedeutungen in der künstlerischen Praxis, künstlerische Kunstvermittlung, zeitgenössische Methoden von Kunstdidaktik und kritischer Kunstvermittlung sowie kulturwissenschaftliche und gesellschaftskritische Zugänge zur Geschichte der Kunst.

Der Aufgabenbereich umfasst die Abhaltung von Lehrveranstaltungen (im Ausmaß von 5 Semesterstunden-lit.b) mit Schwerpunkt auf kritischer künstlerischer Kunstvermittlung und künstlerischen kollaborativen Praxen.

   

Anstellungsvoraussetzungen

  • abgeschlossenes Studium (Master oder Diplom) der Kunst oder des künstlerischen Lehramts
  • Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens zwei Semestern
  • nachgewiesene Erfahrung in der Lehre künstlerischer Kunstvermittlung mit Studierenden auf BA-Level sowie in der Umsetzung von Projekten im öffentlichen und urbanen Raum und in Zusammenarbeit mit Kultur-, Kunst- und Bildungsinstitutionen
  • ausgezeichnete Deutschkenntnisse

   

Gewünschte Qualifikationen

  • aktive Praxis in der künstlerischen Kunstvermittlung sowie eigenständiger künstlerische Praxis und/oder Forschungs- und Publikationstätigkeit
  • sehr gute Kenntnisse von künstlerischer Kunstvermittlungspraxis mit den Schwerpunkten antirassistische, feministische, dekoloniale, migrationsgesellschaftliche Zugänge
  • Interesse an Bildungsfragen und schulischen wie außerschulischen Lehr- und Lernkontexten
  • Fähigkeit zu selbständiger Arbeit, Teamarbeit und Kommunikationsbereitschaft
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
  • Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 742,9 bei einem Beschäftigungsausmaß von 10 Stunden pro Woche.

   

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 11.02.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

   

Diellza Ndreshaj, BA

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


248. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

    

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber


 

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