Mitteilungsblatt (48. Stück)

Studienjahr 2021/2022

Ausgegeben am 7. Juni 2022

48. Stück

Inhalt

567. Curriculum für das Masterstudium Archäologien an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Innsbruck 

  

Anlage zum Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 07.06.2022, 48. Stück, Nr. 567

Beschluss der Curriculum-Kommission an der Philosophisch-Historischen Fakultät vom 27.04.2022, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 07.06.2022:

 

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Z 10a des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, idgF, und des § 40 Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“, wiederverlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold- Franzens-Universität Innsbruck vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, idgF, wird verordnet:

   

Curriculum für das
Masterstudium Archäologien
an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Innsbruck

   

Inhaltsverzeichnis

§ 1     Zuordnung des Studiums

§ 2     Qualifikationsprofil

§ 3     Umfang und Dauer

§ 4     Zulassung

§ 5     Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern

§ 6     Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung

§ 7     Pflicht- und Wahlmodule

§ 8     Masterarbeit

§ 9     Prüfungsordnung

§ 10  Akademischer Grad

§ 11  Inkrafttreten

§ 12  Übergangsbestimmungen

   

§ 1     Zuordnung des Studiums

Das Masterstudium Archäologien ist gemäß § 54 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 – UG der Gruppe der geistes- und kulturwissenschaftlichen Studien zugeordnet.

 

§ 2     Qualifikationsprofil

  1. Das Masterstudium Archäologien richtet sich an Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Archäologien und an österreichische und internationale Studierende mit einem vergleichbaren Bachelorabschluss. Es dient der Vertiefung der archäologischen Ausbildung von der Steinzeit bis in die Gegenwart auf der Grundlage materieller Kultur, insbesondere im (vor-)
    alpinen und mediterranen Raum und bewegt sich an der Schnittstelle von Geschichts-, Kultur- und Naturwissenschaften. Neben einer fundierten theoretischen Ausbildung erwerben die Studierenden im Sinne einer forschungsgeleiteten Lehre vertiefende Kenntnisse zu angewandten Methoden insbesondere im praktischen Bereich wie der Vorbereitung, Organisation, Leitung und Durchführung archäologischer Ausgrabungen und Forschungsprojekte, der Konservierung, Restaurierung, wissenschaftlichen Bearbeitung und anschließenden musealen Präsentation archäologischer Fundkomplexe. Folgende Bereiche werden in Innsbruck angeboten: Ur- und Frühgeschichte, Vorderasiatische Archäologie, Klassische Archäologie, Provinzialrömische Archäologie sowie Mittelalter- und Neuzeitarchäologie.
  2. Die Absolventinnen und Absolventen erfassen die Bedeutung der Auseinandersetzung mit materieller Kultur als Erkenntnisquelle für weitreichende Themenfelder. Sie erwerben die Fertigkeit archäologisches Quellenmaterial selbständig und eigenverantwortlich zu bearbeiten, also dieses mit theoriegeleiteten Fragestellungen zu analysieren und mithilfe archäologischer, historischer sowie naturwissenschaftlicher Methoden auszuwerten. Sie sind in der Lage, die dabei gewonnenen Ergebnisse zu interpretieren, in ihrem historisch-kulturellen Kontext zu verorten, sie wissenschaftsgeschichtlich einzuordnen und dabei eine eigenständige kritische Position gegenüber existierenden wissenschaftlichen sowie populären Auffassungen, Theorien, Ideologien und Dogmen einzunehmen. Sie besitzen die Kompetenz zur kritischen, sachlichen und übersichtlichen Darstellung der sich aus ihren eigenständigen Forschungen ergebenden Sachverhalte, können diese also auf unterschiedlichen Ebenen präsentieren, vermitteln und zur Diskussion stellen. Durch die Auseinandersetzung und den respektvollen Umgang mit dem kulturellen Erbe der Vergangenheit erlangen die Studierenden Verständnis für die Vielfalt menschlicher Kulturen, also unterschiedliche historische, politische, kulturelle und religiöse Positionen, Traditionen und Werte.
  3. Das Masterstudium Archäologien qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen entsprechend den primären Berufsbildern für Tätigkeiten in Forschungs- bzw. Lehrinstitutionen, wie z. B. Universitäten und Akademien, in Einrichtungen der Denkmalpflege, in Museen sowie im Bereich des freiberuflichen archäologischen Arbeitens. Neben der Vorbereitung auf fachwissenschaftliche archäologische Berufe erarbeiten sich die Studierenden Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen, die zu Tätigkeiten in Arbeits- und Berufsfeldern mit sehr unterschiedlichen Anforderungsprofilen befähigen:
  1. Museologie, Sammlungs- und Ausstellungswesen
  2. Denkmalpflege und Kulturgüterschutz
  3. Private archäologische Dienstleister (Ausgrabungsfirmen …)
  4. Tourismus, Kulturreisen, Kulturvermittlung
  5. Kunsthandel (Galerien, Auktionshäuser)
  6. Archiv-, Bibliotheks- und Dokumentationswesen
  7. Öffentlicher Dienst (Kultur, Erziehung und Bildung, Diplomatie)
  8. Fachspezifische Erwachsenen- und Berufsfortbildung
  9. Kulturmanagement, Kulturpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
  10. Presse- und Medienarbeit (Print- und audiovisuelle Medien)
  11. Verlagswesen und Buchhandel, Publizistik
  1. Das Masterstudium Archäologien ist Basis für darauf aufbauende postgraduale Weiterbildung und bildet insbesondere die Grundlage für ein Doktoratsstudium und damit für eine spezifische wissenschaftliche Laufbahn.

 

§ 3     Umfang und Dauer

Das Masterstudium Archäologien umfasst 120 ECTS-Anrechnungspunkte (im Folgenden: ECTS-AP);

das entspricht einer Studiendauer von vier Semestern. Ein ECTS-AP entspricht einer Arbeitsbelastung von 25 Stunden.

 

§ 4     Zulassung

  1. Die Zulassung zum Masterstudium Archäologien setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich infrage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
  2. Als fachlich infrage kommendes Studium gilt jedenfalls der Abschluss eines Bachelorstudiums Archäologien an der Universität Innsbruck. Über das Vorliegen eines anderen fachlich infrage kommenden Studiums und über die Gleichwertigkeit eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung entscheidet das Rektorat gemäß § 64 Abs. 3 UG.
  3. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-AP vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind.

 

§ 5     Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern

  1. Nichtprüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:

Vorlesungen (VO) sind vorwiegend im Vortragsstil gehaltene Lehrveranstaltungen. Sie vermitteln Inhalte, Methoden und Lehrmeinungen eines Fachs. Teilungsziffer: keine

  1. Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:
    1. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets, die sich in Zusammenhang mit dem Vorlesungsteil stellen. Teilungsziffer: keine
    2. Seminare (SE) dienen zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Inhalten, Methoden und Techniken eines oder mehrerer Fachgebiete samt Präsentation und Diskussion von Beiträgen der Studierenden. Teilungsziffer: 30
    3. Praktika (PR) dienen zur praxisorientierten Ergänzung der Berufsvorbildung oder wissenschaftlichen Ausbildung. Teilungsziffer: 30
    4. Exkursionen (EX) dienen zur Veranschaulichung und Vertiefung der Studieninhalte und der praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets außerhalb der Universität und ihrer Einrichtungen. Für Exkursionen in den Wahlmodulen gilt eine Teilungsziffer von 30, für Exkursionen in den Pflichtmodulen eine Teilungsziffer von 8.

 

§ 6     Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die Plätze wie folgt vergeben:

    1. Studierende, denen aufgrund der Zurückstellung eine Verlängerung der Studienzeit erwächst, sind bevorzugt zuzulassen.
    2. Reicht Kriterium Z 1 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, so sind an erster Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Pflichtmoduls ist, und an zweiter Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Wahlmoduls ist, bevorzugt zuzulassen.
    3. Reichen die Kriterien Z 1 und Z 2 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, so werden die vorhandenen Plätze verlost.

 

§ 7     Pflicht- und Wahlmodule

 

  1. Pflichtmodule: Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 20 ECTS-AP zu absolvieren:

1.

Pflichtmodul: Vorbereitung Masterarbeit

SSt

ECTS-AP

 

Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé) sowie Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs; Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit

-

5

 

Summe

-

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls haben die Studierenden die Kenntnisse erworben, ein Thema zu vereinbaren, eine inhaltliche Kurzbeschreibung der geplanten Masterarbeit (Exposé) zu verfassen und einen zeitlichen Ablauf zu skizzieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

2.

Pflichtmodul: Master-Seminar

SSt

ECTS-AP

 

SE Master-Seminar

2

2,5

 

Summe

2

2,5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben die Kenntnisse erworben, erste Ergebnisse der Masterarbeit zu präsentieren, diese zur Diskussion zu stellen und Feedback aufzugreifen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

3.

Pflichtmodul: Verteidigung der Masterarbeit

SSt

ECTS-AP

 

Studienabschließende mündliche Verteidigung der Masterarbeit vor einem Prüfungssenat

-

2,5

 

Summe

-

2,5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben die Kenntnisse erworben, die Ergebnisse der Masterarbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums zu reflektieren und diese in Form eines Vortrags zu präsentieren und in einer Diskussion zu verteidigen. Dabei stehen theoretisches Verständnis, Methodenfragen, Vermittlung der Ergebnisse der Masterarbeit und Präsentationsfertigkeiten im Vordergrund.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung aller anderen Module und der Masterarbeit

 

4.

Pflichtmodul: Feldarchäologische Praxis

SSt

ECTS-AP

a.

EX Feldarchäologische Praxis I

4

5

b.

EX Feldarchäologische Praxis II

4

5

 

Summe

8

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben vertiefte feldarchäologische Kenntnisse erworben, selbstständig archäologische Arbeiten im Rahmen von Grabungen und Prospektionen mit besonderer Berücksichtigung der Aspekte eigenverantwortlicher Grabungsleitung durchzuführen. Sie können die notwendigen administrativen und budgetären Vorarbeiten leisten, die Grabungen unter Anwendung zeitgemäßer Methoden umsetzen und die dabei gewonnenen Ergebnisse präsentieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

  1. Wahlmodule: Es sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 80 ECTS-AP zu absolvieren.
    1. Archäologische Disziplinen (WM 1–5)
    2. Theorien und Methoden in den archäologischen Wissenschaften (WM 6–10)
    3. Querschnittsthemen und aktuelle Forschungen in den archäologischen Wissenschaften (WM 11–17)
    4. Archäologische Exkursionen (WM 18–19)
    5. Individuelle Wahl und Praxis (WM 20–21)

 

Aus A (WM 1–5) sind mindestens zwei Wahlmodule im Umfang von 10 ECTS-AP, aus B (WM 6–10), sind mindestens zwei Wahlmodule im Umfang von 10 ECTS-AP, aus D (WM 18–19) ist mindestens ein Wahlmodul im Umfang von 10 ECTS-AP zu absolvieren. Die restlichen 50 ECTS-AP können aus A, B, C, D, E gewählt werden. Anstelle der Wahlmodule „Individuelle Wahl“ (WM 20) und „Praxis“ (WM 21) kann ein Wahlpaket auf Masterebene nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Wahlpakete sind festgelegte Module im Umfang von 30 ECTS-AP, welche ein Masterstudium um Inhalte anderer Fachdisziplinen oder Studien ergänzen.

 

  1. Aus den Wahlmodulen Archäologische Disziplinen (WM 1–5) sind mindestens zwei Wahlmodule im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP zu absolvieren. Das Modul, dessen Themenbereich die Masterarbeit zuzuordnen ist, ist in Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Masterarbeit verpflichtend zu wählen:

1.

Wahlmodul: Ur- und Frühgeschichte

SSt

ECTS-AP

a.

SE Ur- und Frühgeschichte

1

2,5

b.

VU Ur- und Frühgeschichte

1

2,5

 

Summe

2

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit neuen Themenstellungen im Bereich der Ur- und Frühgeschichte auseinanderzusetzen und eigenständige wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, analysieren, vergleichen und bewerten eigene und fremde Forschungsergebnisse und können Forschungsfragen und kontroverse Perspektiven aus ihrer Disziplin erläutern und quellenkritisch reflektieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

2.

Wahlmodul: Vorderasiatische Archäologie

SSt

ECTS-AP

a.

SE Archäologie Altvorderasiens

1

2,5

b.

VU Archäologie Altvorderasiens

1

2,5

 

Summe

2

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, spezifische Forschungsfragen im Bereich der Vorderasiatischen Archäologie eigenständig zu erarbeiten und ihre kulturhistorische Bedeutung für die Geschichtsrekonstruktion anhand von praxisorientierten Fallbeispielen zu erörtern.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

3.

Wahlmodul: Klassische Archäologie

SSt

ECTS-AP

a.

SE Klassische Archäologie

1

2,5

b.

VU Klassische Archäologie

1

2,5

 

Summe

2

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit neuen Themenstellungen im Bereich der Klassischen Archäologie auseinanderzusetzen und eigenständige wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, analysieren, vergleichen und bewerten eigene und fremde Forschungsergebnisse und können Forschungsfragen und kontroverse Perspektiven aus ihrer Disziplin erläutern und quellenkritisch reflektieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

4.

Wahlmodul: Provinzialrömische Archäologie

SSt

ECTS-AP

a.

SE Provinzialrömische Archäologie

1

2,5

b.

VU Provinzialrömische Archäologie

1

2,5

 

Summe

2

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit neuen Themenstellungen im Bereich der Provinzialrömischen Archäologie auseinanderzusetzen und eigenständige wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, analysieren, vergleichen und bewerten eigene und fremde Forschungsergebnisse und können Forschungsfragen und kontroverse Perspektiven aus ihrer Disziplin erläutern und quellenkritisch reflektieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

5.

Wahlmodul: Mittelalter- und Neuzeitarchäologie

SSt

ECTS-AP

a.

SE Seminar Mittelalter- und Neuzeitarchäologie

1

2,5

b.

VU Mittelalter- und Neuzeitarchäologie

1

2,5

 

Summe

2

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit neuen Themenstellungen im Bereich der Mittelalter- und Neuzeitarchäologie auseinanderzusetzen und eigenständige wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, analysieren, vergleichen und bewerten eigene und fremde Forschungsergebnisse und können Forschungsfragen und kontroverse Perspektiven aus ihrer Disziplin erläutern und quellenkritisch reflektieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

  1. Aus den Wahlmodulen Theorien und Methoden in den archäologischen Wissenschaften (WM 6–10) sind mindestens zwei Wahlmodule im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP zu absolvieren:

6.

Wahlmodul: Archäologische Theorien und Methoden

SSt

ECTS-AP

a.

VU Archäologische Theorien und Methoden

1

2,5

b.

PR Archäologische Theorien und Methoden

2

2,5

 

Summe

3

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit neuen Themenstellungen im Bereich der Theorien und Methoden der Archäologie auseinanderzusetzen und eigenständige wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, erfassen Stärken und Schwächen unterschiedlicher Theorien und methodischer Zugänge und können sich mit diesen in anwendungsbezogenen Fragestellungen auseinandersetzen, diese kritisch reflektieren und Schlussfolgerungen daraus ziehen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

7.

Wahlmodul: Archäologie und Gesellschaft

SSt

ECTS-AP

a.

VU Archäologie und Gesellschaft

1

2,5

b.

PR Archäologie und Gesellschaft

2

2,5

 

Summe

3

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit neuen Themenstellungen im Bereich der Archäologie und Gesellschaft auseinanderzusetzen und eigenständige wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, erfassen Stärken und Schwächen unterschiedlicher methodischer Zugänge und können sich mit relevanten Aspekten dieser Beziehungen in anwendungsbezogenen Fragestellungen auseinandersetzen, diese kritisch reflektieren und Schlussfolgerungen daraus ziehen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

8.

Wahlmodul: ArchaeoSciences

SSt

ECTS-AP

a.

VU ArchaeoSciences

1

2,5

b.

PR ArchaeoSciences

2

2,5

 

Summe

3

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit neuen Themenstellungen im Bereich der ArchaeoSciences auseinanderzusetzen und eigenständige wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, erfassen Stärken und Schwächen unterschiedlicher methodischer Zugänge und können sich mit diesen in anwendungsbezogenen Fragestellungen auseinandersetzen, diese kritisch reflektieren und Schlussfolgerungen daraus ziehen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

9.

Wahlmodul: Digital Archaeology

SSt

ECTS-AP

a.

VU Digital Archaeology

1

2,5

b.

PR Digital Archaeology

2

2,5

 

Summe

3

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit neuen Themenstellungen im Bereich der Digital Archaeology auseinanderzusetzen und eigenständige wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, erfassen Stärken und Schwächen unterschiedlicher methodischer Zugänge und können sich mit diesen in anwendungsbezogenen Fragstellungen auseinandersetzen, diese kritisch reflektieren und Schlussfolgerungen daraus ziehen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

10.

Wahlmodul: Quantitative Methoden

SSt

ECTS-AP

a.

VU Quantitative Methoden

1

2,5

b.

PR Quantitative Methoden

2

2,5

 

Summe

3

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit neuen Themenstellungen im Bereich der quantitativen Methoden auseinanderzusetzen und eigenständige wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, erfassen Stärken und Schwächen unterschiedlicher methodischer Zugänge und können sich mit diesen in anwendungsbezogenen Fragstellungen auseinandersetzen, diese kritisch reflektieren und Schlussfolgerungen daraus ziehen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

  1. Wahlmodule zu Querschnittsthemen und aktuellen Forschungen in den archäologischen Wissenschaften (WM 11–17)

11.

Wahlmodul: Architektur – Siedlung – Landschaft

SSt

ECTS-AP

a.

VO Architektur – Siedlung – Landschaft

1

2,5

b.

PR Architektur – Siedlung – Landschaft

2

2,5

 

Summe

3

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit dem Thema Architektur – Siedlung – Landschaft auseinanderzusetzen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, verfügen über Sicherheit im Erkennen von Zusammenhängen und können das erworbene Faktenwissen kontextualisieren und interpretieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

12.

Wahlmodul: Montanarchäologie – Ressourcen – Umwelt

SSt

ECTS-AP

a.

VO Montanarchäologie – Ressourcen – Umwelt

1

2,5

b.

PR Montanarchäologie – Ressourcen – Umwelt

2

2,5

 

Summe

3

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit dem Thema Montanarchäologie – Ressourcen – Umwelt auseinanderzusetzen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, verfügen über Sicherheit im Erkennen von Zusammenhängen und können das erworbene Faktenwissen kontextualisieren und interpretieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

13.

Wahlmodul: Wirtschaft – Handel – Technik

SSt

ECTS-AP

a.

VO Wirtschaft – Handel – Technik

1

2,5

b.

PR Wirtschaft – Handel – Technik

2

2,5

 

Summe

3

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit dem Thema Wirtschaft – Handel – Technik auseinanderzusetzen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, verfügen über Sicherheit im Erkennen von Zusammenhängen und können das erworbene Faktenwissen kontextualisieren und interpretieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

14.

Wahlmodul: Kult – Ritual – Religion

SSt

ECTS-AP

a.

VO Kult – Ritual – Religion

1

2,5

b.

PR Kult – Ritual – Religion

2

2,5

 

Summe

3

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit dem Thema Kult – Ritual – Religion auseinanderzusetzen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, verfügen über Sicherheit im Erkennen von Zusammenhängen und können das erworbene Faktenwissen kontextualisieren und interpretieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

15.

Wahlmodul: Tod – Bestattung – Nekropolen

SSt

ECTS-AP

a.

VO Tod – Bestattung – Nekropolen

1

2,5

b.

PR Tod – Bestattung – Nekropolen

2

2,5

 

Summe

3

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit dem Thema Tod – Bestattung – Nekropolen auseinanderzusetzen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, verfügen über Sicherheit im Erkennen von Zusammenhängen und können das erworbene Faktenwissen kontextualisieren und interpretieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

16.

Wahlmodul: Materielle Kultur

SSt

ECTS-AP

a.

VO Materielle Kultur

1

2,5

b.

PR Materielle Kultur

2

2,5

 

Summe

3

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit dem Thema Materielle Kultur auseinanderzusetzen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, verfügen über Sicherheit im Erkennen von Zusammenhängen und können das erworbene Faktenwissen kontextualisieren und interpretieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

17.

Wahlmodul: Bilder – Medien – Kommunikation

SSt

ECTS-AP

a.

VO Bilder – Medien – Kommunikation

1

2,5

b.

PR Bilder – Medien – Kommunikation

2

2,5

 

Summe

3

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller Forschungstendenzen mit dem Thema Bilder – Medien – Kommunikation auseinanderzusetzen. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, verfügen über Sicherheit im Erkennen von Zusammenhängen und können das erworbene Faktenwissen kontextualisieren und interpretieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

 

 

  1. Aus den Wahlmodulen Archäologische Exkursionen (WM 18–19) ist mindestens ein Wahlmodul im Umfang von 10 ECTS-AP zu absolvieren:

18.

Wahlmodul: Archäologische Exkursionen I

SSt

ECTS-AP

a.

EX Archäologische Exkursion Ia

3

3

b.

EX Archäologische Exkursion Ib

5

7

 

Summe

8

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich historische Lebensräume, archäologische Fundstätten sowie Museen selbstständig zu erarbeiten, sich im Rahmen schriftlicher Arbeiten mit ihnen auseinanderzusetzen und diese in eigenverantwortlichen Gruppenführungen zu präsentieren. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, im Sinne eines interkulturellen Austausches ergeben sich aber auch vielfältige Anknüpfungspunkte zur Sensibilisierung für andere Länder, Kulturen, Lebensweisen und Glaubensvorstellungen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

19.

Wahlmodul: Archäologische Exkursionen II

SSt

ECTS-AP

a.

EX Archäologische Exkursion IIa

3

3

b.

EX Archäologische Exkursion IIb

5

7

 

Summe

8

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, sich historischer Lebensräume, archäologischer Fundstätten sowie Museen selbstständig zu erarbeiten, sich im Rahmen schriftlicher Arbeiten mit ihnen auseinanderzusetzen und diese in eigenverantwortlichen Gruppenführungen zu präsentieren. Sie beherrschen den vermittelten Stoff, im Sinne eines interkulturellen Austausches ergeben sich aber auch vielfältige Anknüpfungspunkte zur Sensibilisierung für andere Länder, Kulturen, Lebensweisen und Glaubensvorstellungen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

  1. Individuelle Wahl und Praxis (WM 20–21):

20.

Wahlmodul: Individuelle Wahl

SSt

ECTS-AP

 

Es können Lehrveranstaltungen im Umfang von 20 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck oder einer anderen in- bzw. ausländischen Universität eingerichteten Masterstudien frei gewählt werden. Empfohlen wird der Besuch einer Lehrveranstaltung, bei der Genderaspekte samt den fachlichen Ergebnissen der Frauen- und Geschlechterforschung behandelt werden.

 

20

 

Summe

 

20

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden erwerben zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen.

 

21.

Wahlmodul: Praxis

SSt

ECTS-AP

 

Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis absolvieren. Die Praxis muss im Umfang von 240 Stunden in einschlägigen Einrichtungen wie Universitäten, Denkmalämtern, Museen und anderen Forschungsinstitutionen sowie im Bereich von Grabungsfirmen und ähnlichen Einrichtungen absolviert werden. Vor Antritt ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen.

 

10

 

Summe

 

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind über mögliche Berufsfelder informiert und haben ihr erworbenes Wissen und ihre erworbenen Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld angewandt. Sie verfügen über berufsfeldbezogene sowie soziale Erfahrungen (Organisations- und Projektmanagement, Teamarbeit, Arbeit in hierarchischen Organisationen).

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: frühestens nach Absolvierung von mindestens 30 ECTS-AP zulässig

 

§ 8       Masterarbeit

  1. Es ist eine Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS-AP abzufassen. Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.
  2. Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. Die Masterarbeit ist thematisch einem der Module Archäologische Disziplinen (WM 1–5) zuzuordnen.
  3. Die oder der Studierende ist berechtigt, die Masterarbeit in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreuerin oder der Betreuer zustimmt.
  4. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.
  5. Die Masterarbeit ist in elektronischer Ausfertigung und in der von der Universitätsstudienleiterin/dem Universitätsstudienleiter festgelegten Form einzureichen.

 

§ 9     Prüfungsordnung

  1. Die Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltungen der Module erfolgt durch Lehrveranstaltungsprüfungen. Lehrveranstaltungsprüfungen sind
    1. die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten dienen, die durch eine einzelne Vorlesung vermittelt wurden und bei denen die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Vorlesung erfolgt. Die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. der Lehrveranstaltungsleiter hat vor Beginn die Prüfungsmethode (schriftlich und/oder mündlich) festzulegen und bekanntzugeben.
    2. Prüfungen über Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, bei denen die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt. Die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. der Lehrveranstaltungsleiter hat vor Beginn der Lehrveranstaltung die Prüfungsmethode (schriftlich und/oder mündlich) und die Beurteilungskriterien festzulegen und bekanntzugeben.
  2. Die Leistungsbeurteilung des Moduls „Praxis“ (WM 21) erfolgt durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter. Diese hat zu erfolgen zum einen auf Basis eines Berichts des/der Studierenden, der neben Zielen, Arbeitsplan und Aktivitäten auch die Lernerfahrungen beinhaltet, zum anderen auf Basis einer Stellungnahme des/der externen Betreuenden der Einrichtung, die Angaben zu Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit genauso wie zum Engagement des/der Studierenden enthält. Die positive Beurteilung hat „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung hat „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.
  3. Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls „Vorbereitung der Masterarbeit“ (PM 1) erfolgt durch die Betreuerin/durch den Betreuer auf Basis eines Exposés. Die positive Beurteilung hat „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung hat „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.
  4. Die Leistungsbeurteilung des studienabschließenden Moduls „Verteidigung der Masterarbeit“ (PM 3) erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfungssenat, welchem drei Personen angehören.
  5. Für Lehrveranstaltungen, die aus anderen Masterstudien gewählt werden, gilt die Prüfungsordnung jenes Curriculums, aus dem sie übernommen sind. Für außercurriculare Wahlpakete gilt die Prüfungsordnung dieses Curriculums (§ 9).

 

§ 10   Akademischer Grad

An Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Archäologien wird der akademische Grad „Master of Arts“, abgekürzt „MA“, verliehen.

 

§ 11  Inkrafttreten

Dieses Curriculum tritt mit 1. Oktober 2022 in Kraft.

 

§ 12   Übergangsbestimmungen

  1. Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die mit dem Wintersemester 2022/2023 das Studium beginnen.
  2. Ordentliche Studierende, die das Masterstudium Archäologien, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 8. April 2009, 60. Stück, Nr. 238, an der Universität Innsbruck vor dem 1. Oktober 2022 begonnen haben, sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, dieses Studium innerhalb von längstens sechs Semestern abzuschließen.
  3. Wird das Masterstudium nicht fristgerecht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das Masterstudium Archäologien unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem Curriculum für das Masterstudium Archäologien zu unterstellen.

   

   

Für die Curriculum-Kommission:

Ao. Univ. Prof. Mag. Dr. Gunda Barth-Scalmani

Für den Senat:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer



Nach oben scrollen