Mitteilungsblatt (54. Stück)
Studienjahr 2021/2022
Ausgegeben am 15. Juni 2022
54. Stück
Inhalt
573. Bevollmächtigungen im Studienrecht – Änderung
Die im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 17. März 2022, 28. Stück, Nr. 381, kundgemachten Bevollmächtigungen für die Lehramtsstudien, geändert mit Mitteilungsblatt vom 27. April 2022, 37. Stück, Nr. 456, werden dahingehend geändert, dass die zweite Zeile unter der Überschrift „Alle Lehramtsstudien“ lautet wie folgt:
Bereich A: Pädagogische und schulpraktische Ausbildung bzw. die Bildungswissenschaftlichen Grundlagen in den Lehramtsstudien (ausgenommen UF Katholische Religion, Studienplan 2002) |
Mag. Ann-Kathrin Dittrich, PhD (V: Univ.-Prof. Dr. Martina Kraml) 7, 17 (ausgenommen 17l) |
Die Änderung tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft.
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Universitätsstudienleiter
574. Auflassung ordentlicher Studien
Auflassung ordentlicher Studien
- Mit Wirksamkeit ab Wintersemester 2022/2023 darf eine Zulassung zu folgenden ordentlichen Studien nicht mehr erfolgen:
- Masterstudium Alte Geschichte und Altorientalistik
(Curriculum kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 8. April 2009, 59. Stück Nr. 237, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 28. Juni 2019, 69. Stück, Nr. 608) - Masterstudium Klassische Philologie - Latein
Curriculum kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 11. April 2018, 23. Stück, Nr. 291, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 28. Juni 2019, 68. Stück, Nr. 602) - Masterstudium Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck
(Curriculum kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 13. Februar 2002, 24. Stück, Nur 130, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 28. Juni 2019, 67. Stück, Nr. 599)
- Der jeweilige Zeitraum, innerhalb dessen die Studierenden der in Abs. 1 genannten Studien berechtigt sind ihr Studium abzuschließen, ergibt sich aus den Übergangsbestimmungen folgender Curricula:
a. Curriculum für das Masterstudium Antike Welten (kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 7. Juni 2022, 49. Stück, Nr. 568) für die in Abs. 1 lit. a und b genannten Studien
b. Curriculum für das Masterstudium Philosophy of Religion (kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 10. Juni 2022, 53. Stück, Nr. 572) für das in Abs. 1 lit. c genannte Studium
Für das Rektorat
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Vizerektor für Lehre und Studierende
575. Berichtigung der Verlautbarung des Wahlpakets „Filmwissenschaft (A)“
Das Curriculum für das Wahlpaket Filmwissenschaft (A), kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 23. Mai 2022, 43. Stück, Nr. 530, wird wie folgt berichtigt:
Der Titel des Moduls 2 lautet wie folgt: „Modul: Film als kulturelle Praxis 1“
Für die Curriculum-Kommission:
Univ.-Prof. Dr. Sabine Schrader
Für den Senat:
Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
576. Berichtigung der Verlautbarung des Wahlpakets „Französische Linguistik“
Das Curriculum für das Wahlpaket Französische Linguistik, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 23. Mai 2022, 43. Stück, Nr. 530, wird wie folgt berichtigt:
Der Titel des Moduls 3 lautet wie folgt: „Modul: Sprache, Medien, Politik I“
Für die Curriculum-Kommission:
Univ.-Prof. Dr. Sabine Schrader
Für den Senat:
Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
577. Kundmachung betreffend gemäß § 5 Abs. 10 der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck über die Auflage der Gutachten des Habilitationswerbers Ass.-Prof. Dr. Jerome Mertens zur Einsichtnahme
Die Habilitationsschrift (inkl. sonstige Schriften und Publikationen) sowie die eingelangten Gutachten liegen vom 13. 6. 2022 bis 27. 6. 2022 in der Fakultäten Servicestelle Standort Technik, Technikerstraße 15, zur Einsichtnahme auf.
Gem. § 5 Abs. 11 der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck:
Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahestehenden Bereichs haben die Möglichkeit bis spätestens eine Woche nach Ende der Auflagefrist bei der Vorsitzenden der Habilitationskommission Stellungnahmen zu den Gutachten abzugeben (§ 103 Abs. 6 UG). Der Bewerber hat gleichfalls die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme zu den Gutachten abzugeben.
Stellungnahmen zu den Gutachten sind an Frau ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Ursula Peintner (ursula.peintner@uibk.ac.at und an fss-technik@uibk.ac.at bis spätestens 4. 7. 2022 zu senden
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Ursula Peintner
Vorsitzende
578. 2019 wurde eine Kooperation zwischen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), der Universität Innsbruck (UIBK), der Medizinischen Universität Innsbruck (MUI) und dem Management Center Innsbruck (MCI) ins Leben gerufen, im Rahmen derer Forschungsprojekte gefördert werden, die im Betätigungsfeld der IKB (https://www.ikb.at) angesiedelt sind
Im Rahmen der
IKB-Forschungsförderung 2022
werden Projekte von Nachwuchswissenschafter*innen aus allen Wissenschaftsdisziplinen der Universität Innsbruck (UIBK), der Medizinischen Universität Innsbruck (MUI) und dem MCI – Die Unternehmerische Hochschule in folgendem Themenbereich gefördert:
Trinkwasser: die Einreichungen können sich unter anderem mit diesen Themenkreisen beschäftigen:
- Häusliche Verwendung
- Kommunale Verwendung (z.B. Versorgung, Kernaktivierung zur Kühlung, Bewässerung, Löschwasser, Reinigung, Bäder - inkl. Analysen z. B. Mikrobiom, Energie, etc.)
- Industrielle Verwendung (Prozessmedium, Reinigung, Hilfsstoff, Beschneiung, Energie, etc.)
- Wasseranalyse (z. B.: Mikroorganismen im Trinkwasser "Beyond the pathogens“; Spurenelemente im Wasser)
- Hygiene
Antragsrichtlinien
- Die Ausschreibung richtet sich an Nachwuchswissenschafter*innen (Masterstudierende, Diplomand*innen, PhD-Studierende, Doktoratsstudierende sowie Promovierte), die an der Universität Innsbruck (UIBK) , der Medizinischen Universität (MUI) oder dem MCI – Die Unternehmerische Hochschule inskribiert und/oder als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen beschäftigt sind und deren letzter akademischer Abschluss nicht länger als sieben Jahre zurückliegt.
- Gefördert werden Masterarbeitsprojekte, Dissertationsprojekte, Forschungs- und Lehreprojekte und/oder Öffentlichkeitsarbeitsprojekte.
- Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt EUR 25.000,- mit einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten. Es werden nach Möglichkeit 2 – 3, maximal aber fünf Projekte pro Ausschreibung gefördert. Der Beginn des geförderten Projektes muss innerhalb von drei Monaten nach Förderzusage erfolgen.
- Förderbare Kosten sind Personalkosten (einschließlich aller staatlichen Abgaben und kollektivvertraglich zu leistenden Zahlungen), Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten.
Einzureichende Unterlagen
- Antragsformular
- Kurzzusammenfassung des Projekts (maximal eine Seite, in Deutsch), die als Pressetext verwendet werden kann
- Projektbeschreibung (Forschungsfragen / Ziele; Ansatz / Methodik; Neuheitsgrad / Innovationsgrad; erwartete Projektergebnisse in Hinblick auf die Themen der Ausschreibung; wesentlich beteiligte Wissenschafter*innen)
- Zeitplanung
- Budget- und Ressourcenplanung
- Lebenslauf und Publikationsliste der Antragsteller*innen
- Antragsteller*innen des MCI: Der Antrag ist gemäß den MCI-Richtlinien zur Projektbeantragung & -abwicklung handzuhaben (die Projektanmeldung via MCI-Sharepoint ist zwingend erforderlich). Bei Fragen kontaktieren Sie: forschung@mci.edu
- Antragsteller*innen der MUI: Der Antrag muss den Anforderungen der Drittmittelrichtlinie der Medizinischen Universität Innsbruck entsprechen. https://www.i-med.ac.at/forschung/fo_drittmittel.html#Drittmittelrichtlinie
- Antragsteller*innen der UIBK: Der Antrag ist durch die zuständigen Projektdatenbankbeauftragten des Instituts, dem die Antragssteller*innen angehören, in die Projektdatenbank einzutragen. Alle Unterlagen sind in die Projektdatenbank hochzuladen (Anleitung am Ende des Formulars). Bitte per Mail an forschungsfoerderung@uibk.ac.at nur die Projektdatenbanknummer übermitteln. Die Übermittlung der Datenbanknummer per Mail sowie der Eintrag aller Unterlagen in der Datenbank gilt als Bewerbung.
Bewerbungen sind elektronisch bis spätestens
28. Juli 2022
an die E-Mail-Adresse forschungsfoerderung@uibk.ac.at zu übermitteln.
Das Antragsformular ist auf der Homepage des Vizerektorats für Forschung der Universität Innsbruck (https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/ikb/ausschreibung.html.de) abrufbar. Das Büro für Forschungsförderung und Mentoring im projekt.service.büro der UIBK steht Ihnen für Fragen zur Ausschreibung sehr gerne zur Verfügung: https://www.uibk.ac.at/projektservice/kontakt/interneforschungsfoerderung.html.de.
Wir bitten um vollständige Übermittlung der Bewerbungsunterlagen.
Über die Projektförderung entscheidet eine Jury aus Vertreter*innen der IKB, der UIBK, der MUI und des MCI. Die Entscheidung ist für Herbst 2022 vorgesehen.
Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer
Vizerektorin für Forschung der Universität Innsbruck
Univ.-Prof. Dr. Christine Bandtlow
Vizerektorin für Forschung und Internationales der Medizinischen Universität Innsbruck
FH-Prof. Dr. Michael Kraxner
CTO & Leiter Forschung, Entwicklung & TechTransfer, MCI – Die Unternehmerische Hochschule®
579. Ausschreibung: Forschungspreis der Wirtschaftskammer Tirol 2022
Die Universität Innsbruck schreibt hiermit den Forschungspreis der Wirtschaftskammer Tirol 2022 aus.
Die Wirtschaftskammer Tirol setzt insgesamt 3 Preise zu je € 2.000,-, gesamt € 6.000,- (in Worten: sechstausend Euro) für Diplomarbeiten/ Masterarbeiten, Dissertationen/PhD-Arbeiten zu bestimmten Themen aus, die an der Universität Innsbruck, am Management Center Innsbruck oder an der Fachhochschule Kufstein in folgenden drei Bereichen mit der Note „sehr gut” approbiert wurden:
- Naturwissenschaften
- Technische Wissenschaften
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Mit dem Preis sollen Arbeiten ausgezeichnet werden, die sich durch einen hohen Mehrwert für die Gesellschaft einerseits, sowie durch die Verwertungsmöglichkeiten und Innovationsgrad andererseits auszeichnen und für die Tiroler Wirtschaft von Bedeutung sind.
Bewertungskriterien der Jury sind:
- Neuheit, Ambition und Originalität der Arbeit
- Der Mehrwert und der Nutzen für die Gesellschaft
- Die Verwertung und der mögliche Technologietransfer
- Die Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Tirol
Teilnahmeberechtigt sind alle Diplomarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen und PhD-Arbeiten, die in den letzten beiden Kalenderjahren (beginnend mit 01.01.2021) an der Universität Innsbruck mit der Note „sehr gut“ approbiert wurden. Eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Dissertation oder PhD-Arbeit darf maximal einmal eingereicht werden. Eine Teilung des Preises auf mehrere Diplomarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen oder PhD-Arbeiten ist nach der Zustimmung der Jury möglich. Gesperrte Arbeiten sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung des die Arbeit beauftragenden Unternehmens zugelassen.
Bewerbungen sind per E-Mail (forschungsfoerderung@uibk.ac.at) bis spätestens
Mittwoch, 15. Juli 2022
mit allen erforderlichen Unterlagen und dem Antragsformular einzureichen.
Antragsformular unter:
https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/wk-preis/ausschreibung.html
Etwaige Fragen richten Sie bitte an:
Dr. Angelika Hintner,
Büro für Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-34416; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/
Über die Zuerkennung der Preise entscheidet ein zweistufiger Evaluierungsprozess. In der ersten Stufe werden von der Universität Innsbruck jeweils die drei besten Arbeiten nominiert. In der zweiten Stufe werden in der Form eines kurzen Hearings die Arbeiten der Jury vorgestellt. Die Jury wählt drei Sieger (ein Sieger pro Bereich) nach den oben angeführten Evaluierungskriterien aus.
Die Jury setzt sich zusammen aus drei VertreterInnen der Wirtschaftskammer Tirol. Von Seiten der Universität, des MCI und der FH Kufstein wird jeweils ein/e Vertreter/in mit Stimmrecht hinzugezogen. Die Jury fällt ihre Entscheidung in nicht öffentlicher Sitzung.
Die feierliche Verleihung findet voraussichtlich am Freitag den 07.12.2022 im Festsaal der Wirtschaftskammer statt.
Präsident Christoph Walser
(Wirtschaftskammer Tirol)
Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer
(Vizerektorin für Forschung)
580. Ausschreibung: Preis des Fürstentums Liechtenstein 2022 für wissenschaftliche Forschung an der Universität Innsbruck und der Medizinischen Universität Innsbruck
Das Fürstentum Liechtenstein schreibt für das Jahr 2022 den "Preis des Fürstentums Liechtenstein für wissenschaftliche Forschung an der Universität Innsbruck und der Medizinischen Universität Innsbruck (Liechtenstein-Preis)" aus. Dieser Preis dient als Anerkennung für hervorragende wissenschaftliche Forschung. Die Gesamtsumme des Preises wird an eine Preisträgerin/einen Preisträger oder mehrere Preisträgerinnen/Preisträger (Mindestbetrag für einen Preis: € 3.500,-) vergeben. Im Regelfall werden drei Preise an Mitglieder der Universität Innsbruck und ein Preis an ein Mitglied der Medizinischen Universität Innsbruck verliehen.
Antragsberechtigt an der Universität Innsbruck sind:
Promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fakultäten der Universität Innsbruck. Zum Zeitpunkt der Einreichung darf der Promotionsabschluss nicht länger als maximal 12 Jahre zurückliegen. Dabei werden Kindererziehungszeiten (zwei Jahre für jedes betreute Kind), Pflegezeiten (idR Pflegekarenz) und längere schwere Krankheiten, die zu einer Karriereunterbrechung geführt haben, berücksichtigt. Das jeweilige Einreichungsdatum wird zur Ermittlung der Zwölfjahresfrist herangezogen.
Eingereicht werden können an der Universität Innsbruck:
Monographien, (Sammel-)Dissertationen, (Sammel-) Habilitationen oder zwei bis drei inhaltlich zusammenhängende, hochkarätige Papers/Aufsätze. Die einzureichenden Arbeiten müssen in den letzten drei Kalenderjahren (d.h. 2019 oder später) publiziert oder eingereicht worden sein.
Die Arbeiten müssen eine Affiliation zur Universität Innsbruck aufweisen.
Bei Gemeinschaftsarbeiten kann ausschließlich die hauptverantwortliche Autorin/der hauptverantwortliche Autor (Erstautorin/Erstautor oder corresponding author) im Einvernehmen mit den Mitautorinnen/Mitautoren einreichen.
Antragsberechtigt an der Medizinischen Universität Innsbruck sind:
Dozentinnen/Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie Studierende der Medizinischen Universität Innsbruck. Der Preis wird als Anerkennung für herausragende wissenschaftliche Forschung verliehen.
Eingereicht werden können an der MUI:
Ein bis drei wissenschaftliche Arbeiten, die in den letzten drei Kalenderjahren (d.h. 2019 oder später) an der Medizinischen Universität Innsbruck fertiggestellt bzw. publiziert wurden. Die Arbeiten müssen eine Affiliation zur Medizinischen Universität Innsbruck aufweisen. Es kann ausschließlich die Erstautorin/der Erstautor oder die korrespondierende Autorin/der korrespondierende Autor im Einvernehmen mit den Mitautorinnen/den Mitautoren einreichen.
Ansuchen sind bis spätestens
Donnerstag, 28. Juli 2022
mit den erforderlichen Unterlagen wie folgt einzureichen:
Universität Innsbruck |
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Einreichung |
https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/liechtenstein/ausschreibung.html.de
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Information |
Dr. Angelika Hintner, Büro für Forschungsförderung und Mentoring projekt.service.büro, Universität Innsbruck Tel. 0512/507-34416; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at |
Medizinische Universität Innsbruck |
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Einreichung |
Online unter: http://fld.i-med.ac.at/gar |
Informationen |
Eva Mayrgündter, Abteilung Forschungsservice und Innovation Tel. 0512/9003 – 71763; E-Mail: eva.mayrguendter@i-med.ac.at |
Es wird darauf hingewiesen, dass wissenschaftliche Arbeiten, die bereits von der Universität Innsbruck bzw. der Medizinischen Universität Innsbruck ausgezeichnet wurden, nicht ein zweites Mal mit einem Preis bedacht werden.
Der Vergabevorschlag wird vom zuständigen Mitglied des Rektorats auf der Basis von unabhängigen Fachgutachten erstellt.
Richtlinien
für die Verleihung des Preises des Fürstentums Liechtenstein für wissenschaftliche Forschung an der Universität Innsbruck und an der Medizinischen Universität Innsbruck (Liechtenstein-Preis)
Im Rahmen des Statuts der Regierung des Fürstentums Liechtenstein vom 22. Oktober 1982 mit der Abänderung vom 24. März 2020 zur Verleihung des Preises des Fürstentums Liechtenstein für wissenschaftliche Forschung an der Universität Innsbruck (LFU) und an der Medizinischen Universität Innsbruck (MUI) gelten folgende Richtlinien,
§ 1.a Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein verleiht an promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fakultäten der Universität Innsbruck, die zum Zeitpunkt der Einreichfrist ihr Doktorat maximal vor zwölf Jahre erworben haben, einen Preis als Anerkennung für hervorragende wissenschaftliche Forschung („Liechtenstein-Preis“). Das jeweilige Einreichungsdatum wird zur Ermittlung der Zwölfjahresfrist herangezogen. Dabei werden Kindererziehungszeiten (zwei Jahre für jedes betreute Kind), Pflegezeiten (i.d.R. Pflegekarenz) und längere schwere Krankheiten, die zu einer Karriereunterbrechung geführt haben, berücksichtigt.
§ 1.b. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein verleiht an Dozentinnen /Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie an Studierende der Medizinischen Universität Innsbruck (MUI) einen Preis als Anerkennung für herausragende wissenschaftliche Forschung.
§ 2. (1) Der Preis wird von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an diejenige Person oder an diejenigen Personen verliehen, die ihr vom zuständigen Rektoratsmitglied für Forschung nach Vorbereitung durch ein Beratungsgremium vorgeschlagen werden. Den diesbezüglichen Beratungen des Beratungsgremiums kann eine von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein bestellte Vertretung beigezogen werden.
(2) Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein oder eine von ihr bestellte Stellvertretung überreicht den Preis im Rahmen einer akademischen Feier an der Universität Innsbruck bzw. im Fürstentum Liechtenstein.
§ 3. Der Preis wird als Anerkennung für eine bereits erbrachte wissenschaftliche Leistung vergeben.
§ 4. (1) Der Preis besteht in einem Geldbetrag. Dieser Betrag kann für eine wissenschaftliche Arbeit oder anteilig für mehrere wissenschaftliche Arbeiten vergeben werden. Bei Gemeinschaftsarbeiten wird der Preis an die/den hauptverantwortliche/n Autorin/Autor vergeben.
(2) Bei einer Aufteilung auf mehrere Preisträgerinnen/Preisträger soll der einzelne Anteil nicht weniger als € 3.500.00 betragen.
(3) An dieselbe Person kann der Preis nur einmal vergeben werden.
(4) Die Urheberrechte der Preisträgerinnen/Preisträger bleiben unberührt.
§ 5. Bei bereits erbrachten wissenschaftlichen Leistungen darf die Fertigstellung oder die Veröffentlichung der Arbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
§ 6. Für den Fall der Nichterfüllung der Bestimmungen des Statuts oder dieser Richtlinien behält sich die Regierung des Fürstentums Liechtenstein das Recht vor, unter Anhörung des Rektors den verliehenen Preis ganz oder teilweise zurückzuverlangen.
§ 7. Die Rektorate beider Universitäten laden jeweils auf Ersuchen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein zur Bewerbung um den Preis ein.
§ 8. (1) Bewerbungen sind im Wege des Vizerektorats für Forschung an der Universität Innsbruck bzw. der Abteilung Forschungsservice und Innovation der Medizinischen Universität Innsbruck (hier ausschließlich online über http://fld.i-med.ac.at/gar einzubringen.
(2) eingereicht werden können:
An der UIBK: Zwei bis drei inhaltlich zusammenhängende, hochkarätige Papers/Aufsätze, oder Monographien bzw. (Sammel-)Dissertationen oder (Sammel-) Habilitationen, die in den letzten drei Kalenderjahren (d.h. 2019 oder später) publiziert oder eingereicht wurden.
Die Arbeiten müssen eine Affiliation zur Universität Innsbruck aufweisen.
An der MUI: Ein bis drei wissenschaftliche Arbeiten, die in den letzten drei Kalenderjahren (d.h. 2019 oder später) an der Medizinischen Universität Innsbruck fertiggestellt bzw. publiziert wurden. Die Arbeiten müssen eine Affiliation zur Medizinischen Universität Innsbruck aufweisen.
(3) Bei Gemeinschaftsarbeiten kann ausschließlich die Erstautorin/der Erstautor oder die korrespondierende Autorin/der korrespondierende Autor im Einvernehmen mit den Mitautorinnen/Mitautoren.
Univ.-Prof.in Dr.in Ulrike Tanzer
Vizerektorin für Forschung der Universität Innsbruck
Univ.-Prof.in Dr.in Christine Bandtlow
Vizerektorin für Forschung und Internationales der Medizinischen Universität
581. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Internationale Dienste (Int.Services) hat Katharina Devich bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Erasmus+ KA131 Call 2022" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Dr. Barbara Tasser
Leiterin der Organisationseinheit Internationale Dienste (Int.Services)
582. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Europarecht und Völkerrecht hat Dipl.-Jur. Madlen Karg bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihr verantwortlich übertragenen Projekte "5th Young European Law Scholars Conference 2022, 5th Young European Law Scholars Conference 2022" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder
Leiter der Organisationseinheit Institut für Europarecht und Völkerrecht
583. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theorie und Zukunft des Rechts hat Mag. Mag. Dr. Clara Rauchegger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "CA19143 COST Action Global Digital Human Rights Network" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Matthias Christoph Kettemann
Leiter der Organisationseinheit Institut für Theorie und Zukunft des Rechts
584. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Die Entwicklung eines Regionalindex am Beispiel des Pitztals" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus
585. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Mag. Mag. Mag. Elisabeth Happ bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Innsbruck 2022 FISU World Uni. Championship Sport Climbing Research Seminar" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Martin Schnitzer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft
586. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Kurt Scharr bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Schemfil: Archiv, Edition und Lektorat " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
assoz. Prof. Dr. Elena Taddei
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie
587. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat Nora Hofer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Sommertechnikum UIBK - Forschungsbereich Steganografie" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik
588. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Dr. Tracy Eleanor Northup bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Position measurement of a levitated nanoparticle via interference with its mirror image" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs
Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik
589. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Kilian Elmar Ender bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Modular Parity Quantum Approximate Optimization" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Barbara Kraus
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik
590. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften hat Mag. Rainer Prinz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Massenhaushaltsbestimmungen Hintereis- und Kesselwandferner" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Mathias Rotach
Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften
591. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften hat assoz. Prof. Dr. Fabien Maussion bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "HYdro power: iMpact on the ELecTricity sector in Austria due to Climate Change in glaciated high alpine areas" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Mathias Rotach
Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften
592. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Sebastian Johannes Hupfauf bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Stability of the Anaerobic Digestion Process during Switch from Parallel to Serial Operation¿A Microbiome Study" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie
593. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Anna Buchheim bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Die Erfassung der Bindungsrepräsentanz bei Menschen aus Afghanistan und ihr konstruktiver psychotherapeutischer Einsatz " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig
Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie
594. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organische Chemie hat Dr. Tobias Pinkert bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Total Synthesis of the Marine Diterpenoid Elisabethin A" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Magauer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Organische Chemie
595. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Hermann Stuppner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Lifestyle-related diseases: from traditional medicine to molecular targets" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig
Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie
596. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Leopold Füreder bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Aktionsplan Biodiversität Tirol - Modul B" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie
597. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften hat Priv.-Doz. Dr. Lukas Neumann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Localize and quantity membrane damage using machine learning" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph Adam
Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften
598. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Kleidorfer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Vorstudie Abwasserverband Vils" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
599. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Barbara Schneider-Muntau bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Experimentelle Untersuchungen für Dammstatische Nachweise am Staudamm Bogenach" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
600. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Robert Hofmann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Dokumentation, Auswertung und Kurzbericht von stoßartigen Belastungen und Prüfungen von WLV-spez. Steinschlagschutzfundierungen im geneigten Gelände, Funktionscheck und Beratungsleistungen der Mikropfahl-Datenbank d. Forsttechn. Dienstes der WLV" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
601. Ausschreibung einer BMLRT Stiftungsprofessur für Holzbau - Architektur, Ressourceneffizienz und Fabrikation
Am Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften der Fakultät für Technische Wissenschaften der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle einer/eines
Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors
für
Holzbau – Architektur, Ressourceneffizienz und Fabrikation
BMLRT Stiftungsprofessur
gemäß § 98 UG zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%.
Es handelt sich um eine Stiftungsprofessur gefördert durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT)
Aufgaben
Die zu berufende Persönlichkeit soll die Fachbereiche der Professur in Forschung und Lehre engagiert vertreten, Akzente in der wissenschaftlichen Forschung in diesen Fachbereichen setzen sowie Projekte der Grundlagen- und angewandten Forschung in Zusammenarbeit mit der Industrie initiieren und durchführen.
Schwerpunkte sollen insbesondere in den Bereichen
- materialgerechtes Planen,
- Industrialisierung im Holzbau (Systematisierung, Modularisierung und Vorfertigung in Entwurf und Bauplanung inklusive Brandschutz) und
- großvolumiges Bauen mit Holz im städtischen, ländlichen und alpinen Kontext
liegen.
Die Lehre umfasst die Abhaltung von Lehrveranstaltungen in den Fachbereichen der Professur in deutscher und englischer Sprache und die Betreuung von Studierenden in den Bachelorstudien Bau- und Umweltingenieurwissenschaften und Architektur sowie in den Masterstudien Architektur, Bauingenieurwissenschaften und Umweltingenieurwissenschaften sowie im Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften.
Die Forschungsaktivitäten sollen sowohl national als auch international finanzierte Projekte in der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung und Auftragsforschung in enger Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Institutionen bzw. der Industrie einschließen. Weiters stehen der BMLRT Stiftungsprofessur für Holzbau - Architektur, Ressourceneffizienz und Fabrikation ein Modellbaulabor, die Technische Versuchs- und Forschungsanstalt der Universität Innsbruck (TVFA) sowie im TiroLignum eine Abbundanlage für die Durchführung von Forschungsprojekten und zu Schulungszwecken zur Verfügung.
Die enge Zusammenarbeit mit fachverwandten Arbeitsbereichen und Forschungszentren der Fakultäten für Technische Wissenschaften und Architektur sowie die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit werden erwartet.
Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt.
Anstellungserfordernisse
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung;
- fachnahe Lehrbefugnis (Habilitation) oder gleichzuhaltende Eignung;
- facheinschlägige außeruniversitäre Praxiserfahrung;
- Publikationen in internationalen referierten Fachzeitschriften in den Fachbereichen der Professur;
- Einbindung in die internationale Forschung;
- facheinschlägige Auslandserfahrung;
- Erfahrung in der Lehre und ausgeprägte didaktische Fähigkeiten;
- Erfahrung in der Einwerbung von Forschungsmitteln;
- Qualifikation zur Führungskraft.
Bewerbungen müssen bis spätestens
15. September 2022
an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Technikerstraße 17, A-6020 Innsbruck (fss-technik@uibk.ac.at) eingelangt sein.
Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Publikationen. Ergänzend sind die Unterlagen unter Verwendung des auf der unten angeführten Homepage verfügbaren Bewerbungsformulars zusammenzufassen. Die Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.
Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.437,70/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).
Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter
https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/technikerstrasse/berufung/bau/bau.html
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann MÄRK
R e k t o r
602. Ausschreibung einer Tenure-Track-Stelle für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt kulturelle Transformation
Am Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung der Fakultät für Bildungswissenschaft der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist eine
Tenure-Track-Stelle
für
Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt kulturelle Transformation
ab sofort zu besetzen.
Aufgaben
Diese Tenure-Track-Stelle soll selbständig im Fach Erziehungs- und Bildungswissenschaft Forschung und Lehre betreiben.
Die Forschungsschwerpunkte sollen in einem der folgenden Bereiche liegen:
- Wandel von unterschiedlichen Erziehungs-, Bildungs- und Wissenskulturen und deren Relationen;
- Formen der Erziehung und Bildung als Vermittlung von kulturellem Wissen;
- Praxis kultureller Bildung in unterschiedlichen Handlungsfeldern.
Dabei wird eine enge Zusammenarbeit mit den Arbeitsbereichen des Instituts erwartet.
Die Lehre umfasst die (Mit-)Betreuung von Lehrveranstaltungen in den erziehungs- bildungswissenschaftlichen Studienangeboten sowie die Betreuung von Studierenden inklusive (Mit-)Betreuung von Abschlussarbeiten.
Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung gilt als selbstverständlich.
Anstellungserfordernisse
- ausgezeichnete, facheinschlägige Kenntnisse in mindestens einem der genannten Bereiche;
- ausgezeichnete Promotion im Bereich Erziehungs- und Bildungswissenschaften oder einem fachnahen Bereich;
- Post-Doc Erfahrung;
- Einschlägige wissenschaftliche Leistungen über die Dissertation/PhD hinaus, dokumentiert insbesondere durch Publikationen in führenden internationalen referierten Fachzeitschriften, sowie durch Vorträge auf internationalen Konferenzen/Workshops;
- bevorzugt quantitative und qualitative forschungsmethodische Expertise;
- Mitwirkung in Forschungsprojekten und bei der Einwerbung von Forschungsmitteln;
- Ausgeprägte didaktische Fähigkeiten und Erfahrung in (Mit-)Betreuung von Studierenden;
- Deutschkenntnisse: C1-Niveau nach GERS; Englischkenntnisse: B2/C1;
- Team- und Kommunikationsfähigkeit.
Stellenformat
Eine Tenure-Track-Stelle ermöglicht an der Universität Innsbruck eine wissenschaftliche Karriere bis hin zur/zum unbefristeten UniversitätsprofessorIn („full professor“).
Der/Die erfolgreiche BewerberIn schließt einen auf 6 Jahre befristeten Arbeitsvertrag auf Basis des Angestelltengesetzes (Beschäftigungsausmaß: 100%) und gleichzeitig eine Qualifizierungsvereinbarung gem. § 27 des Kollektivertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten ab und startet seine/ihre Tätigkeit als „AssistenzprofessorIn“.
Nach Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung erfolgt die Entfristung der Stelle und der/die StelleninhaberIn ist berechtigt, den Titel „assoziierte/r ProfessorIn“ zu führen.
In der Folge wird eine Professur nach § 99 (4) des Universitätsgesetzes ausgeschrieben, auf welche sich der/die assoziierte/r ProfessorIn bewerben kann.
Bewerbungen müssen bis spätestens
11.08.2022
an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Innrain 52f, A-6020 Innsbruck (fss-innrain52f@uibk.ac.at) eingelangt sein.
Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A2 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 4.782,30/Monat (14 mal) vorgesehen. Nach Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung erhöht sich dieser Betrag auf € 5.175,50/Monat. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).
Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten. Forschungs- und Lehrkonzept, sowie Entwurf der Qualifizierungsziele, welche der/die BewerberIn auf dieser Stelle erreichen will. Diese sind beim Hearing zu erläutern und stellen in weiterer Folge den Ausgangspunkt für die Verhandlung zur Qualifizierungsvereinbarung dar.
Die Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.
Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/innrain52f/berufungen/
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
R e k t o r
603. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Senior Scientist am Institut für Kunst und Architektur an der Akademie der bildenden Künste Wien
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Senior Scientist
am Institut für Kunst und Architektur im halben Beschäftigungsausmaß ab 01.09.2022 als Ersatzkraft befristet auf ein Jahr.
Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einem spezifischen Schwerpunkt gewidmet sind. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP), Tragkonstruktion Material Technologie (CMT), Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe (ESC), Geschichte Theorie Kritik (HTC), Geographie Landschaften Städte (GLC).
Diese Stelle hat ihren Kompetenz- und Arbeitsschwerpunkt vorwiegend im Bereich ADP.
Aufgabenbereiche
- Mitwirkung in der Entwurfslehre
- Durchführung von Organisations- und Verwaltungsaufgaben
Anstellungsvoraussetzungen
- abgeschlossenes Diplom- bzw. Masterstudium der Architektur oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Diplom/Master gleich zu wertende Befähigung im Fach Architektur
- Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mind. 2 Semestern
Gewünschte Qualifikationen
- die Fähigkeit komplexe architektonische Aufgaben in ihrer gesellschaftlichen, methodischen und technischen Dimension zu erfassen und zu vermitteln
- eigenständige Herangehensweise an zeitgenössische und relevante Fragestellungen in der Architektur
- Erfahrungen in experimentellem Architekturentwurf
- fortgeschrittene Kenntnisse von entwurfsrelevanten digitalen Anwendungen und digitalen Fertigungstechniken und insbesondere ein experimenteller Umgang mit diesen
- die Fähigkeit zur Vermittlung methodischer Ansätze
- ausgezeichnete Deutsch- und sehr gute Englischkenntnisse
- soziale Kompetenzen und Teamfähigkeit
- Bereitschaft und Fähigkeit, organisatorische Aufgaben zu übernehmen und selbstständig zu agieren
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz bzw. die Bereitschaft sich diese Kompetenzen aktiv anzueignen und selbstständig zu erweitern
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 1.529,3 bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 08.07.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Laura Bianca Chirla
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
604. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Senior Scientist im Studienschwerpunk Konservierung am Institut für Konservierung – Restaurierung an der Akademie der bildenden Künste Wien
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Senior Scientist
im Studienschwerpunkt Konservierung – Restaurierung moderner und zeitgenössischer Kunst am Institut für Konservierung – Restaurierung im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Eintritt.
Aufgabenbereiche
- Lehrtätigkeit in Hinblick auf eine Mitverwendung im zentralen künstlerischen Fach (Atelierarbeit, externe Arbeit / „Conservation Practice“)
- Verwaltungstätigkeiten wie Projektabwicklung, Organisation und Materialverwaltung
- Unterstützung bei den Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsaufgaben des Instituts
Anstellungsvoraussetzungen
- ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium oder eine für die Verwendung in Betracht kommende gleichwertige künstlerisch-wissenschaftliche Eignung
- Nachweis wissenschaftlicher Qualifikation, z.B. Publikationen und Vorträge
- ausgezeichnete Deutsch- und sehr gute Englischkenntnisse
- gute IT-Kenntnisse, insbesondere Microsoft Office und Bildbearbeitung
Gewünschte Qualifikationen
- profunde Kenntnisse über Material, Technologie und künstlerische Praxis in einem breiten medialen Spektrum moderner und zeitgenössischer Kunst
- spezifische Kenntnisse zu Material und Technologie in den Bereichen synthetische Werkstoffe, zeitbasierte Medien und Installationen
- vertiefte Kenntnisse naturwissenschaftlicher und kunsttechnologischer Untersuchungsmethoden
- reflexive, vermittelnde und kritische Kompetenz in den Bereichen Methodik und Dokumentation
- didaktische/pädagogische Fähigkeiten
- Befähigung zur Entwicklung von innovativen Forschungsansätzen
- umfangreiche Erfahrung in der praktischen Umsetzung konservatorisch-restauratorischer Konzepte sowie deren Evaluierung
- Teamfähigkeit und organisatorische Fähigkeiten
- Bereitschaft zu interdisziplinärer Kooperation
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 3.058,6.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 24.06.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Laura Bianca Chirla
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
605. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals
Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home
Für die Redaktion:
Mag. Johannes Weber