Mitteilungsblatt (22. Stück)
Studienjahr 2022/2023
Ausgegeben am 22. Februar 2023
22. Stück
Inhalt
337. Änderung des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen“
Der Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 10. Februar 2022, 17. Stück, Nr. 277, geändert mit Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 23.11.2022, 9. Stück, Nr. 121, wird wie folgt geändert:
- 54 Abs. 2 lautet:
(2) „Die Bestimmungen betreffend die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten in § 25 Abs. 7 erster Satz, § 26 Abs. 7 erster Satz und § 27 sind ab 1. November 2023 anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind wissenschaftliche Arbeiten bei der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter in schriftlicher und elektronischer Form einzureichen.“
Für das Rektorat:
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor
Für den Senat:
Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
Vorsitzender