Mitteilungsblatt (27. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 5. April 2023

27. Stück

Inhalt

 

389. Konstituierung des Universitätsrats

 

Der Universitätsrat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat sich am 28. März 2023 in folgender Zusammensetzung für die fünfjährige Funktionsperiode konstituiert:

 

KommR Dr. Reinhard SCHRETTER, lic.oec.HSG - Vorsitzender des Universitätsrats

Mag. Dr. Christine BAUR LL.M - stellvertretende Vorsitzende des Universitätsrats

Em. o. Univ.-Prof. Dr. habil. Brigitte MAZOHL

SC Mag. Dr. iur. Angelika SCHÄTZ

Em. Univ. Prof. Dr. Heinrich SCHMIDINGER

Dr. Klaus SCHRÖDER

SC Mag. Dr. Mathias VOGL

                 

                      

Für den Universitätsrat:

Dr. Reinhad Schretter

Vorsitzende/r


 

390. Änderung des Entwicklungsplans 2022 – 2027 der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 22 Abs. 1 Z 2 des Universitätsgesetzes 2002 nach Stellungnahme des Senats und mit Genehmigung des Universitätsrats vom 28. März 2023 den Entwicklungsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck 2022 - 2027, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 4. Dezember 2020, 24. Stück, Nr. 229, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 1. Februar 2023, 18. Stück, Nr. 271, wie folgt geändert:

 

  1. In Kapitel 6. Entwicklung der Fakultäten und Professuren wird unter Punkt 6.8 Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik unter der Überschrift § 99 Abs. 1 UG Professuren für die Periode 2022–2025 die folgende Tabelle neu angefügt:

 

Besetzungszeitpunkt

Widmung

Bemerkungen

1.10.2023

Experimentelle Quantenoptik

Verlängerung der seit 1.10.2020 mit Univ.-Prof. Rainer Blatt besetzten und mit 30.9.2023 befristeten Professur bis 30.9.2025 bei gleichzeitiger Verringerung des Beschäftigungsausmaßes von bisher 50% auf 25%

 

  1. In Kapitel 6. Entwicklung der Fakultäten und Professuren wird unter Punkt 6.13 Katholisch-Theologische Fakultät in der Tabelle § 98 Abs. 1 UG Professuren für die Periode 2022–2024 die folgende Zeile neu angefügt:

 

2023

Pastoraltheologie und Homiletik

 

            

       

Für das Rektorat:

                Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


  Für den Universitätsrat:

Dr. Reinhard Schretter

Vorsitzender


 

391. Einteilung des Studienjahres 2024/2025

 

 

Wintersemester 2024/25

Beginn der Lehrveranstaltungen           1.10.2024

Ende der Lehrveranstaltungen              1.2.2025

 

Lehrveranstaltungsfreie Zeiten

18.10.2024 (Tag der Rektorin)

2.11.2024

17.12.2024 – 4.1.2025

3.2.2025 – 28.2.2025

Alle Sonntage und gesetzlichen Feiertage

 

Sommersemester 2025

Beginn der Lehrveranstaltungen           3.3.2025

Ende der Lehrveranstaltungen              28.6.2025

 

Lehrveranstaltungsfreie Zeiten

1.3.2025

14.4.2025 – 26.4.2025

30.6.2025 – 30.9.2025

Alle Sonntage und gesetzlichen Feiertage

                   

                     

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer

Vorsitzender des Senats


 

392. Verfügung des Rektorats anlässlich der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2023

 

(auf Empfehlung der Wahlkommission)

1)      Die Universität Innsbruck gestattet nicht die Verwendung ihrer offiziellen Zeichen (Siegel, Logo usw.) im Zusammenhang mit dem Wahlkampf; Fotos von universitärem Gelände und universitären Bauten im Hintergrund sind gestattet.

2)      In der Zeit von Montag, 17. April 2023, 8.00 Uhr bis zum Donnerstag, 11. Mai  2023, 24.00 Uhr  sind Wahlwerbungen von wahlwerbenden Gruppen (Plakate, Fahnen, Transparente, Ständer, Stickers  u.ä.), die nicht größer als DIN A 0 wahrgenommen werden, zugelassen.  Zwischen in die selbe Richtung wirkenden Plakaten ist ein Mindestabstand von 50 cm einzuhalten, beim Überkleben von alten Plakaten darf der Gesamteindruck DIN A 0 nicht überschritten werden. Hinweise auf wahlwerbende Gruppen dürfen beim Überkleben nicht im Nahebereich der Wahlplakate sichtbar bleiben. Das Aufstellen von Plakatständern ist nur in Außenbereichen gestattet, die den Zugang zum Gebäude sowie die Fluchtwege  nicht behindern und kein Sicherheitsproblem darstellen. Zur Dekoration von Werbetischen/Werbeständen können Transparente und Fahnen verwendet und im näheren Umfeld bei Veranstaltungen mitgeführt werden. Werbetische und Werbestände (vgl. Punkt 6) müssen stets beaufsichtigt bleiben, unmittelbar nach Ende der Veranstaltung  abgebaut sowie das Werbematerial entfernt werden. Erforderliche  Sonderreinigungen werden den wahlwerbenden Gruppen weiterverrechnet. Verstöße werden rigoros gemäß der geltenden Haus- und Benützungsordnung der Universität Innsbruck geahndet. Widrigenfalls können Veranstaltungen untersagt oder Personen vom universitären Gelände verwiesen werden. Ausdrücklich wird auch um Beachtung der  Vorschriften zum Brandschutz oder zur Barrierefreiheit gebeten, bei Missachtung erfolgt unmittelbares Entfernen von Wahlwerbematerial auf Kosten der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe.

3)      Innerhalb der  Gebäude der Universität dürfen keine Plakatständer aufgestellt werden.      Zulässig ist innerhalb der Gebäude der Universität das Anbringen von  Plakaten bis zur Größe DIN A 1 auf ausdrücklich dafür vorgesehenen Flächen, sofern solche zur Verfügung stehen. Das direkte Ankleben von  Wahlwerbung  ohne Ständer auf Wänden, Säulen etc. ist nicht gestattet. Die Kosten für die Reinigung und/oder Entfernung werden in solchen Fällen den Verantwortlichen in Rechnung gestellt.

4)      Wahlveranstaltungen (ist z. B gegeben bei: fester Standort, Aufstellen Mobiliar, Kundgebungen)  sind  mindestens 7 Tage vor Beginn dem BfÖ und dem Vorsitzenden der Wahlkommission anzuzeigen, ebenso die Aufstellung von Informationstischen oder -ständen auf  kleiner Fläche, wo zulässig. Keiner Genehmigung bedarf die bloße Verteilung von Werbematerial. Auf die Haus- und Benützungsordnung sowie die Richtlinien zur Raumvergabe der Universität Innsbruck wird verwiesen. 

5)      Die Ausgabe von alkoholischen Getränken im Zuge einer Wahlveranstaltung vor 17.00 Uhr ist untersagt.

6)      An den Wahltagen ist die Verteilung von Wahlwerbemitteln, die Werbung für eine wahlwerbende Gruppe enthalten bzw. darstellen, untersagt. Die Universität wird an den Wahltagen keine Veranstaltungen oder Aktivitäten genehmigen, die nicht für ausschließliche Zwecke der  Forschung oder Lehre unbedingt erforderlich sind. 

7)   An den Wahltagen sind innerhalb der gemäß § 34 HSWO kundgemachten Verbotszonen jedwede Veranstaltung und jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die Wählerinnen und Wähler, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlwerbung oder durch das Mitführen oder Tragen von sichtbaren Hinweisen auf wahlwerbende Gruppen verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass Übertretungen gegen den § 34 Abs. 1 HSWO von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen von 100 bis zu 300 Euro zu ahnden sind.

8)      Sämtliche Wahlwerbung, Ständer etc. sind binnen 1 Woche nach dem letzten Wahltag, sohin bis zum Ablauf des 18. Mai 2023, völlig rückstandsfrei zu entfernen. Widrigenfalls erfolgt eine Entfernung auf Kosten der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe.

                        

                                                      

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

393. Bestellung zum Lehrgangsleiter des Universitätslehrgangs Digital International Affairs (DIA)

 

Gemäß § 48 des Satzungsteils "Studienrechtliche Bestimmungen", verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, zuletzt

geändert mit Mitteilungsblatt vom 23.11.2022, 9. Stück, Nr.121 werden

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Senn (UIBK) und Prof. Markus Kornprobst, M.A., Ph.D. (DA)

 

bis auf Widerruf zu den Lehrgangsleitern des 

Universitätslehrgangs Digital International Affairs (DIA) 

bestellt.

                   

                          

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Vizerektor für Lehre und Studierende


 

394. Erteilung der Lehrbefugnis

 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Dr. Biljana Krüger gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Mineralogie und Kristallographie“ erteilt.

                         

                                

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

395. Kundmachung des Wahlergebnisses zur Nachwahl der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb/ Fakultätsrats der Fakultät für Bildungswissenschaften.

 

Die am 15.03.2023 durchgeführte Nachwahl für den Rest der Funktionsperiode bis 30.11.2023 hat folgendes Ergebnis gebracht:

Zahl der abgegebenen Stimmen:19

Zahl der gültigen Stimmen:19

Zahl der ungültigen Stimmen:0

 

Über folgenden Wahlvorschlag wurde abgestimmt:

- Eva-Maria Embacher (Hauptmitglied, PsyKo)

- Anna Krimmer (Ersatzmitglied ad personam, PsyKo)

 

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 1

 

Als Mitglieder in den Fakultätsrat wurden gewählt: Eva-Maria Embacher

 

Als Ersatzmitglieder in den Beirat wurden gewählt: 1. Anna Krimmer (Ersatzmitglied ad Personam)

                              

                          

Martin Haselwanter

Wahlleiterin/Wahlleiter


 

396. Euregio Mobility Fund

 

Der Europäische Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) „Europaregion Tirol- Südtirol-Trentino“ unterstützt das Projekt „Euregio Mobility Fund“ der drei Universitäten von Bozen, Innsbruck und Trient. Damit werden die Mobilität und der akademische Austausch von Studierenden und Lehrenden in der Europaregion gefördert.

 

Mit den Mitteln soll die Mobilität von Studierenden und Lehrenden in der Europaregion forciert und

nachhaltig unterstützt werden. Die Ausschreibung der sechsten Tranche liegt hiermit für das

Studienjahr 2023/2024 vor.

Ausschreibungsstart: 31. März 2023

Einreichfrist: 23. Mai 2023

 

Die beantragte Fördersumme pro EUREGIO Mobilitätsprojekt darf € 8.000,- nicht überschreiten.

 

Beispiele für Initiativen:

  • Joint Lectures und gemeinsame Seminare
  • Lehrveranstaltungen im Virtual Exchange oder Blended Mobility Format
  • gemeinsame Exkursionen in der Europaregion
  • Initiativen, die auf eine längerfristige Entwicklung von gemeinsam anrechenbaren Lehrveranstaltungen oder Modulen abzielen
  • Winter- oder Summerschools, die zumindest von einer Euregio Universität veranstaltet werden und für die Studierenden der anderen Euregio Universitäten offenstehen

 

Antragsberechtigt:

Alle wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, die ein aktives Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck

haben (das Dienstverhältnis muss die Länge der Initiative überdauern).

 

Bewertungskriterien:

  • Qualität des Antrages
  • Anzahl teilnehmender Studierender der Euregio-Universitäten
  • Aktivitäten, die auf langfristige Initiativen abzielen

 

Hier finden Sie alle Informationen zur Ausschreibung:

Ausschreibungstext

Antragsformular

Nähere Infos: https://www.uibk.ac.at/international/europaregion/euregio-mobilitaetsfond.html.de

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

Marta Romeo, MA

Koordinatorin des Italien-Zentrums der Universität Innsbruck

Tel.: +43 512 507 38301

E-Mail: marta.romeo@uibk.ac.at

 

 

Dr. Barbara Tasser

Leiterin Internationale Dienste und Italien-Zentrum der Universität Innsbruck

Tel.: +43 512 507 38300

E-Mail: barbara.tasser@uibk.ac.at 

                                 

                               

Dr. Barbara Tasser

Leiterin Internationale Dienste und Italien-Zentrum
 der Universität Innsbruck


 

397. Ausschreibung von Druckkostenzuschüssen 2023 (1. Tranche) für Nachwuchswissenschaftler:innen der Universität Innsbruck

 

Das Vizerektorat für Forschung stellt aus dem Nachwuchsförderungsprogramm der Universität Innsbruck Druckkostenzuschüsse (max. Förderhöhe € 2.000,-) für die Veröffentlichung von Dissertationen aller Wissenschaftsdisziplinen zur Verfügung, die an der Universität Innsbruck erarbeitet und eingereicht wurden.

Gefördert wird die verlagsmäßige Drucklegung von aktuellen und ausgezeichneten (d.h. die Note „sehr gut“ in beiden Gutachten) Dissertationen (siehe auch die Möglichkeit der Drucklegung beim Universitätsverlag iup: http://www.uibk.ac.at/iup/service.html). Bei der Drucklegung von Habilitationen wird davon ausgegangen, dass die verlagsmäßige Drucklegung über den FWF gefördert wird (siehe dazu: http://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/selbststaendige-publikationen/ ).

Die Bewerbung erfolgt über

  1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:

 

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/diss-druck-2023-1/ausschreibung.html.de

 

  1. eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at

  

 bis spätestens

Dienstag, den 25. April 2023

 

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Dr. Gundula Schwinghammer, Büro für Forschungsförderung und Mentoring,
projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

 

Die Zuerkennung erfolgt spätestens im Juni 2023.

                

                              

Univ.-Prof. Dr. Gregor Weihs

Vizerektor für Forschung


 

398. Ausschreibung von Förderungsbeiträgen für Projekte mit Bezug zur (Berg)Landwirtschaft

 

Call for Projects 2023

I.

Im Jahr 2023 führt das Forschungszentrum für Berglandwirtschaft zum siebzehnten Mal einen „Call for Projects“ durch. Eingereicht werden können Projekte die sich mit landwirtschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzen.

 

Für diesen Call stehen insgesamt € 28.000,- zur Verfügung. Einzelprojekte werden dabei mit maximal € 5.000,- gefördert. Bevorzugt werden Anträge von NachwuchswissenschafterInnen und jene die als Vorprojekte für größere Projekte dienen oder die eine Ausweitung eines bestehenden Projektes (mit erkennbarem Mehrwert) zum Ziel haben. Besonders innovative Anträge von NachwuchswissenschaftlerInnen können mit mehr als € 5.000,- gefördert werden. 

 

II.

 

Antragsformulare finden Sie unter:

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/berglandwirtschaft/ausschreibung.html (Sonstige Ausschreibungen)

III.

 

Die Zuerkennung der Förderungsbeiträge des Forschungszentrums Berglandwirtschaft erfolgt voraussichtlich Ende April 2023.

IV.

Die Zuweisung einer Förderung ist mit folgenden Verpflichtungen verbunden:

 

(1)

Beginn des geförderten Projektes innerhalb von 3 Monaten nach Mittelzuweisung, ansonsten ist die Subvention rückzuerstatten. Die Fördermittel können bis Ende des Jahres in dem die Förderung zugesprochen wird verwendet werden. Alle Fördermittel welche nicht innerhalb dieser Frist verbraucht wurden sind auf die fördergebende SAP-Kontierung zu refundieren.

 

 

(2)

Kurzer Abschlussbericht an das FZ Berglandwirtschaft über den Verlauf und die Ergebnisse des geförderten Projektes und am Ende des Projektes (spätestens 12 Monate nach Bewilligung) eine detaillierte Endabrechnung und Endbericht.

 

(3)

Nach Projektabschluss Übertragung der Sachmittel, die mit dem gewährten Förderungsbetrag angekauft wurden (Geräte, Bücher etc.), in das Eigentum der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck – hierfür muss eine Meldung als Fremdinventar mit dem Anlagenerfassungsblatt binnen 1 Monat nach Projektabschluss erfolgen.

 

(4)

Nach Möglichkeit Vorstellung von Forschungsergebnissen bei wissenschaftlichen Tagungen in Form von Vorträgen bzw. Postern. Zudem ist erwünscht, die Erkenntnisse aus dem geförderten Forschungsprojekt auch Personenkreisen  außerhalb der Scientific Community zu erschließen.

 

(5)

Der/die AntragsstellerIn verpflichtet sich, in sämtlichen Unterlagen und Veröffentlichungen das Forschungszentrum Berglandwirtschaft (Mountain Agriculture Research Unit) als Sponsor anzuführen bzw. bei Publikationen die Förderung durch das Forschungszentrum Berglandwirtschaft entsprechend zu erwähnen.

 

(6)

Zuweisung der aus dem geförderten Projekt entstandenen wissenschaftlichen Leistungen (z.B. Publikationen, Tagungsbeiträge, akademische Abschlussarbeiten) zum Forschungszentrum Berglandwirtschaft in der Forschungsleistungsdatenbank der Universität Innsbruck.

 

 

Bei Nichteinhaltung dieser Auflagen ist der gewährte Förderungsbetrag rückzuerstatten.

 

Ansuchen sind bis spätestens

 

Mittwoch, 12. April 2023 (Einlangen hier!)

 

durch die/den zuständigen Projektdatenbankbeauftragte/en in die Projektdatenbank einzutragen, dem Forschungszentrum Berglandwirtschaft zuzuordnen und die kompletten Antragsunterlagen (Antragsformular inkl. aller Beilagen) in elektronischer Form in die Datenbank zu laden.

Zusätzlich sind Ansuchen per E-Mail unter Verwendung des im Internet unter der Adresse

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/berglandwirtschaft/ausschreibung.html

erhältlichen Antragsformulars binnen derselben Frist (12. April 2023, Einlangen hier!) an das Vizerektorat für Forschung unter forschungsfoerderung@uibk.ac.at zu richten.

                                  

                                           

Univ. Prof. Dr. Michael Traugott

Sprecher des Forschungszentrums

Berglandwirtschaft


AP. Prof. Dr. Rike Stotten

Stellvertretende Sprecherin des Forschungszentrums

Berglandwirtschaft


 

 

399. Ausschreibung: Doktoratsstipendium aus der Nachwuchsförderung der Universität Innsbruck, 2023/1. Tranche

 

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist – in Übereinstimmung mit Bestrebungen der österreichischen und europäischen Wissenschafts- und Bildungspolitik – ein zentraler Zielpunkt der Universität Innsbruck. Aus diesem Grund wurde bereits 2005 ein Nachwuchsförderprogramm geschaffen, das auch 2023 Mittel für Doktoratsstipendien zur Verfügung stellt.

Um junge Nachwuchswissenschaftlerinnen besonders zu fördern, wird angestrebt mindestens 50 Prozent des zur Verfügung gestellten Betrages an Frauen zu vergeben. Daher werden Frauen besonders zur Bewerbung aufgefordert.

Anträge, die in das Schwerpunktsystem (Forschungsschwerpunkte, -plattformen und –zentren) und/oder Antragsteller/innen, die an Projektanträgen (mit)arbeiten, werden bei gleicher wissenschaftlicher Qualität vorrangig behandelt.

Achtung: Eine Bewerbung für dieses Programm von Doktoratsstudierenden, die Mitglieder eines Doktoratskollegs der Universität Innsbruck sind, ist nicht zulässig. Doktoratsstudierende, die Mitglieder in einem Doktoratskolleg der Universität Innsbruck sind, bewerben sich bitte um ein Exzellenzstipendium für Doktoratskollegs.

Voraussetzungen / allgemeine Informationen:

 

 

(1)

Bewerbungsberechtigt sind Doktoratsstudierende, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben, zur Fortsetzung gemeldet und kein Mitglied eines Doktoratskollegs sind.

(2)

Anmeldung der Dissertation muss vorhanden sein

(3)

Antragsteller/innen müssen einen ausgezeichneten Studienerfolg (hervorragender Notendurchschnitt + Normalstudiendauer) nachweisen.

(4)

Die monatliche Beihilfe beträgt € 910,-. Das Stipendium wird für 12 Monate bewilligt, wobei nach 6 Monaten eine Zwischenbegutachtung vorgesehen ist, d.h. die Bezugsdauer wird für jeweils 6 Monate fixiert. Die Zwischenbegutachtung besteht inhaltlich aus einem Fortschrittsbericht, der vom/von der Dissertationsbetreuer/in bestätigt wird. Eine Unterbrechung der 12-monatigen Dauer ist nur einmalig möglich. Die Unterbrechung darf nicht länger als 6 Monate dauern, da ansonsten ein neuer Antrag zu stellen ist. Dieses 12-monatige Stipendium soll als Anschub-/Zwischen-/Überbrückungs-/Abschlussfinanzierung für Doktoratsstudierende dienen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf externe Fördergeber für eine allfällige Weiterfinanzierung wie die Österreichische Akademie der Wissenschaft (DOC und DOC-Team), TNF sowie die Anstellung über andere Drittmittelprojekte (z.B. FWF, EU, FFG) hin. Nur in Ausnahmefällen (wie bei Überbrückungsfinanzierungen vor Projektentscheidungen oder Projektanstellungen oder bei kurz bevorstehendem Dissertationsabschluss) kann eine weitere Verlängerung gewährt werden. Für weiterführende Verlängerungen müssen wissenschaftliche Leistungen (Vorträge, Publikationen, Posterpräsentationen etc.) nachgewiesen werden.

(5)

Während der Bezugsdauer dieses Stipendiums ist keine Beschäftigung an der Universität Innsbruck zulässig.

Beschäftigungen – außerhalb der Universität Innsbruck - mit einem Beschäftigungsausmaß von mehr als 20 Wochenstunden sind unzulässig und führen zur sofortigen Einstellung der Beihilfe.

(6)

Sollten Sie im Rahmen des durch dieses Stipendium geförderten Studiums eine wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen, ist bei allen Publikationen, einschließlich der Dissertation, auf das von der Universität Innsbruck, Vizerektorat für Forschung, gewährte Stipendium hinzuweisen. In einer Affiliation ist die Universität Innsbruck anzugeben.

 

 

Die Bewerbung erfolgt während der Einreichfrist

Vom 27. März 2023 bis inkl. 03. Mai 2023

über das Studierendenportal LFU:online.

Folgende Unterlagen sind über das Studierendenportal LFU:online einzureichen (upload):

  • Beschreibung des geplanten Dissertationsprojekts: Einleitung/These, Stand der einschlägigen internationalen Forschung, Projektziele/Hypothesen, Erschließung des wissenschaftlichen Neulands/Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte (innovative Aspekte, präzise, klar definiert), Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, Kooperationen (national und international), etwaige ethische Aspekte, Verzeichnis der projektrelevanten Literatur, Gesamtlänge 8–12 Seiten

 

  • Abstract (ca. ½ Seite, in deutscher Sprache)

 

  • Empfehlungsschreiben der/s Dissertationsbetreuers/in

 

  • Lebenslauf und Publikationsliste 

 

Für Doktoratsstudierende, die nicht an der UIBK ihre Grundstudien absolviert haben, sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:

  • Sponsionsbescheid

 

  • Zeugnisse (Diplom-/Bachelor-/Masterzeugnisse) sämtlicher Studien

 

ACHTUNG: Eine Bewerbung ist nur für Doktoratsstudierende, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind, möglich. Auch die Anmeldung der Dissertation muss vorhanden sein. Anderenfalls lässt das System eine Bewerbung nicht zu.

Evaluierungskriterien sind neben der Beschreibung des Dissertationsvorhabens, die Beurteilung der Diplom- bzw. Masterarbeit sowie der Notendurchschnitt in den Grundstudien. Es wird empfohlen nur bei sehr guten Bewertungen einzureichen.

Etwaige Fragen richten Sie bitten an:

Dr. Gundula Schwinghammer, Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

Die Zuerkennung erfolgt voraussichtlich im Juni 2023.

                                 

                                                    

Univ.-Prof. Dr. Gregor Weihs

Vizerektor für Forschung


 

400. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Internationale Dienste (Int.Services) hat Mag. Dr. Marion Wieser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "UIBK-SAS University of London Joint Fellowship Programme" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
       

Dr. Barbara Tasser

Leiterin der Organisationseinheit Internationale Dienste (Int.Services)


    

401. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Bibelwissenschaften und Historische Theologie hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Vonach bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Anthropology in Digital Age: Theological and Philosophical Responses" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Dr. James Andrew Doole

Leiter der Organisationseinheit Institut für Bibelwissenschaften und Historische Theologie


     

402. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Anna Gamper bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Publikation "Das Argument der letzten Instanz"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre


403. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Gutachten zum Vorarlberger Raumplanungsgesetz" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre


   

404. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Italienisches Recht hat ao. Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Peter Hilpold bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Die Besteuerung von Kryptowerten" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Francesco Schurr

Leiter der Organisationseinheit Institut für Italienisches Recht


    

405. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen hat Univ.-Prof. Dr. Kerstin Neumann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Grand Challenges and the Rhetoric of Collective Action" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Martin Messner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen


406. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat ao. Univ.-Prof. Dr. Kurt Promberger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "ERP Future 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


   

407. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Tourismusforschungszentrum Tirol 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


    

408. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

       
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Mag. Mag. Alexander Anton Plaikner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Inklusiver Tourismus als Chance" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


    

409. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Kunstgeschichte hat ao. Univ.-Prof. i. R. Dr. Sybille Moser-Ernst bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Kunst und Wissenschaft im 18. Jahrhundert am Beispiel von Philipp Hallers Porträt von Peter Anich" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Steppan

Leiter der Organisationseinheit Institut für Kunstgeschichte


    

410. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Forschungsinstitut Brenner-Archiv hat Dr. Annette Steinsiek bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "11. Studientag der Forschungsgruppe "Auto_Biographie - De_Rekonstruktionen" zum Thema "Pazifismen und Biographien"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Leiterin der Organisationseinheit Forschungsinstitut Brenner-Archiv


 

411. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Suzanne Kapelari bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihr verantwortlich übertragenen Projekte "A European Academy for integrating Nature-based Solutions (NBS) in teacher education, Großprojektprämie kumulative Einwerbung Kapelari, Meta-Scientific Literacies in the (Mis-)Information Age" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Eva Maria Hirzinger-Unterrainer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik


   

412. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik hat Dr. Nicola Brocca bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "LadderWeb: A pragmatically annotated web-based corpus query interface for requests and cancellations in Italian L1 and L2,

 

 

German and Colombian Spanish" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Eva Maria Hirzinger-Unterrainer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik


    

413. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik hat Priv.-Doz. Mag. Mag. Dr. Sebastian Christoph Fink bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "The Linguistic Position of Sumerian: Isolate or not?" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

assoz. Prof. Dr. Kordula Schnegg

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik


   

414. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Priv.-Doz. Dr. Gert Goldenberg bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Tagung 17. Milestone-Meeting des FZ HiMAT" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche

Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien


    

415. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Univ.-Prof. Dr. Erich Kistler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Neutron activation analysis in Mediterranean Archaeology: current applications and future perspectives" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche

Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien


    

416. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Univ.-Prof. Dr. Ingo Schneider bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Publikationsreihe: "Bricolage. Innsbrucker Zeitschrift für Europäische Ethnologie" Band 13" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

assoz. Prof. Dr. Elena Taddei

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


    

417. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Fabrication of low-loss III-V Bragg-reflection waveguides for parametric down-conversion" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Hanns-Christoph Nägerl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


    

418. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Dr. Gerhard Kirchmair bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Hubs for advanced solid-state quantum information devices" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Hanns-Christoph Nägerl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


    

419. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat assoz. Prof. Dr. Wolfgang Lechner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "INQA conference 2023, Parity Quantum Optimization: Benchmarks, Parity Quantum Optimization: Compiler, Parity Quantum Optimization: Encoding Constraints" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


    

420. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Univ.-Prof. Dr. Thomas Franosch bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Thermophoresis beyond local thermodynamic equilibrium" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


    

421. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Dr. Giuliano Giudici bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Topological quantum matter with Rydberg atom arrays" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


    

422. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Christoph Spötl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Stalagmite fluid inclusion - Continental evolution and monsoon system evolution" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
       

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


    

423. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie hat Christian Obermayr bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Einzugsbegleitung Alpenländische (EBAL) - Integrationshaus Innsbruck" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Tabea Bork-Hüffer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie


    

424. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie hat Robert Hafner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Collective Approach of Research and Innovation for Sustainable Development in Highland" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Tabea Bork-Hüffer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie


    

425. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Mag. Dr. Sabine Podmirseg bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Center for Climate Creativity - Youth for Alpine Needs" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie


    

426. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organische Chemie hat em. o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Kräutler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Hydrogenobinamide and nibinamide - Metal-free ligand and Ni(ll)-analogue of the vitamin B12 precursor cobinamide" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Magauer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Organische Chemie


   

427. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. Werner Gächter bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "3.iBT-Treff = RUG - im Herzen der Alpen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


    

428. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. Dr. Roland Maderebner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Plates to Structures, Verbesserte Ingenieurmodelle für neuartige Möglichkeiten im Holzbau" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


    

429. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. Dr. David Geisler-Moroder bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Radiance Workshop 2023 Sponsoring" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


    

430. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung hat Dipl.-Ing. Dr. Rupert Werner Maleczek bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Plates to Structures" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Gabriela Seifert-Kavan

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung


   

431. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Johannes Leichtfried bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Additive Manufacturing Lab Plansee" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik


    

432. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Universitätsassistent_in (prae-doc) für das Fachbereich Kunst und Bildung an der Akademie der bildenden Künste Wien

 

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Universitätsassistent_in (prae-doc)

im Fachbereich Kunst und Bildung (Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung) am Institut für das künstlerische Lehramt. Diese Position wird ab 1.10.2023 befristet auf sechs Jahre im Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden vergeben. Das Aufgabengebiet umfasst künstlerische, wissenschaftliche und vermittlerische Praxis mit Fokus auf Kunstdidaktik/Kunstvermittlung und Digitalität.

Aufgabenbereiche

  • Mitarbeit am Schwerpunkt „Kunstdidaktik, Kunstvermittlung und Digitalität“ im Fachbereich Kunst und Bildung
  • Forschung im Bereich „Kunstdidaktik, Kunstvermittlung und Digitalität“ mit der Möglichkeit zur Promotion
  • Mitarbeit an Forschungs-, Publikations- und Konferenzvorhaben der Professur „Kunst und Bildung“
  • Mitarbeit an Ausstellungs- und Vermittlungsprojekten des Fachbereichs Kunst und Bildung
  • selbstständige Abhaltung von Lehrveranstaltungen
  • Betreuung von künstlerischen und wissenschaftlichen Arbeiten von Studierenden
  • Mitarbeit an Organisations-, Prüfungs- und Verwaltungsaufgaben
  • Mitwirkung an der Curricularentwicklung für das künstlerische Lehramt sowie in Gremien, Jurys und Arbeitsgruppen der Akademie

Anstellungsvoraussetzungen

  • ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium
  • Konzeptskizze für ein Forschungsvorhaben zu Kunstdidaktik und Digitalität oder Kunstvermittlung und Digitalität
  • Publikationen oder Vermittlungsprojekte zu Kunstdidaktik, Kunstvermittlung und Digitalität
  • Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens einem Semester
  • Kenntnisse queer-feministischer und intersektionaler Kunst, Vermittlung und Theorie
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
  • ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse

Gewünschte Qualifikationen

  • Lehrerfahrung in der Schule (Sekundarstufe)
  • Erfahrung in der Organisation von Veranstaltungen oder Betreuung von Publikationen
  • hohe Motivation zu wissenschaftlichem Arbeiten sowie zur Förderung von Studierenden
  • organisatorische und kommunikative Fähigkeiten
  • Teamfähigkeit
  • Interesse an der Entwicklung von Lehr- und Vermittlungsformaten mit dem Schwerpunkt
  • „Kunstdidaktik, Kunstvermittlung und Digitalität“

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 2.458,- bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 20.04.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind

 

Chirla Laura Bianca

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


 

433. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

 

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

 

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber


 

(PDF-Datei hier)  
  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Nach oben scrollen