Mitteilungsblatt (4. Stück)
Studienjahr 2022/2023
Ausgegeben am 19. Oktober 2022
4. Stück
Inhalt
57. Bevollmächtigungen im Studienrecht – Änderungen
Die im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 29. September 2022, 73. Stück, Nr. 748, kundgemachten Bevollmächtigungen für die Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik werden ersetzt durch nachstehende Bevollmächtigungen:
5. Fakultät für Volks-wirtschaft und Statistik
|
Univ.-Prof. Mag. Dr. Janette Walde (V: Univ.-Prof. Dr. Markus Walzl) 3 bis 5, 8 bis 15, 17 für die Studien: BA gemeinsames Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus der Universität Innsbruck und der UMIT MA Nachhaltige Regional- und Destinationsentwicklung -gemeinsames Studienprogramm der Universität Innsbruck und der UMIT. MA Angewandte Ökonomik – Applied Economics MA Experimental and Empirical Economics Dr. gemeinsames PhD Program in Economics and Statistics der Universität Innsbruck und der Joh. Kepler Universität Linz Für das Studium BA Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics: 3, 4, 8 bis 11 und 17 für folgende Module gemäß Curriculum: § 5 Abs. 1 Z 2, 10 bis 12, 14, 15 § 5 Abs. 3 § 5 Abs. 4 Z 2, 16 bis 30 5, 12, 14 und 15 für die Vertiefungsrichtung Volkswirtschaft. 17g für alle der Fakultät für Volkswirtschaft zugeordneten Studien |
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Rupert Sendlhofer 7 für das Studium: BA Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics |
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Veronika Eberharter 7 für das Studium: MA Angewandte Ökonomik – Applied Economics MA Experimental and Empirical Economics |
||
Univ.-Prof. Mag. Dr. Johann Scharler 7 für das Studium: Dr. gemeinsames PhD Program in Economics and Statistics der Universität Innsbruck und der Joh. Kepler Universität Linz
|
||
Univ.-Prof. Mag. Dr. Gottfried Tappeiner 7 für die Studien: BA Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus MA Nachhaltige Regional- und Destinationsentwicklung |
Die Änderung tritt mit 19. September 2022 in Kraft.
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Universitätsstudienleiter
58. Preise der Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften
Für das Jahr 2022 werden Preise in zwei Kategorien vergeben:
- Bestbeurteilte Dissertation
- Bestbeurteilte Masterarbeit
Zur Ausschreibung gelangen € 2.400.- für die beste Dissertation und € 1.200.- für die beste Masterarbeit. In jeder Kategorie können bis zu 3 Preise vergeben werden.
Prämiert werden aktuelle und herausragende Abschlussarbeiten in den an der Fakultät angebotenen Doktorats- bzw. Master-Studiengängen.
Antragsberechtigt sind alle Absolventinnen und Absolventen der betreffenden Doktorats- bzw. Master-Studiengänge an der Universität Innsbruck des Studienjahres 2021/22.
Als Voraussetzung für die Einreichung gelten:
- Für die beste Dissertation:
- Abschluss des Doktoratsstudiums zwischen 1.10.2021 und 30.9.2022 (Datum des Bescheides über die Verleihung des akademischen Grades)
- Hervorragend beurteilte Dissertation
- Für die beste Masterarbeit:
- Abschluss des Masterstudiums zwischen 1.10.2021 und 30.9.2022 (Datum des Bescheides über die Verleihung des akademischen Grades)
- Hervorragend beurteilte Masterarbeit
Bewerbungen sind unter Beifügung folgender Angaben/Nachweise einzubringen:
- Das ausgefüllte Antragsformular (Antragsformular - Masterarbeit, Antragsformular - Dissertation)
- Dissertation bzw. Masterarbeit (elektronisch)
- Studienrichtung und Studienbeginn sowie Nachweis der Studiendauer (das online abrufbare Blatt „Studienblatt und Studienzeitbestätigung“ beilegen)
- Kopie des Zeugnisses der kommissionellen Abschlussprüfung im Falle einer Dissertation (Rigorosenzeugnis) und des Bescheids über die Verleihung des akademischen Grades
- Im Falle einer Dissertation: Kopien aller Dissertationsgutachten
- Kurzbeschreibung des Themas der Dissertation bzw. Masterarbeit in deutscher Sprache (halbe Seite)
- Lebenslauf, wissenschaftlicher Werdegang und ggfs. Publikationsliste des/der Bewerber/in
- Kurzlebenslauf in 5-8 Sätzen in deutscher Sprache (für den Festakt)
- Motivationsschreiben (warum soll Ihre wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet werden, 1 Seite)
Die Bewerbung richten sie bis spätestens Mittwoch, den 14.12.2022 per Email an dekanat-geowiss@uibk.ac.at.
Fragen richten Sie bitten an: Monika Kößler, Dekanat der Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften der Universität Innsbruck, Tel. 0512/507-30221; E-Mail: dekanat-geowiss@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/geo_und_atmosphaerenwissenschaften/
Über die Zuerkennung entscheidet eine Jury aus Mitgliedern der Fakultät.
Die Zuerkennung der Preise erfolgt im Rahmen einer feierlichen Übergabe voraussichtlich im Frühjahr 2023.
Univ.-Prof. Dr. Christoph Spötl
Dekan
ao. Univ.-Prof. Dr. Kurt Nicolussi
Studiendekan
59. Verleihung des Labels „Summer School“
Der Vizerektor für Lehre und Studierende hat folgendem Universitätskurs das Label „Summer School“ verliehen:
Open Science
Als Leiter des Universitätskurses wird Herr Felix Holzmeister, PhD bestellt.
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Vizerektor für Lehre und Studierende
60. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Molekularbiologie hat Francesca Finotello bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Spatial reconstruction of the cellular architecture of brain metastases" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Frank Oliver Stefan Edenhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Molekularbiologie
61. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Müller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Rechtliche Zulässigkeit grenzüberschreitender Tätigkeiten EU-ausländischer Zahnkliniken" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
62. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Erziehungswissenschaft hat Michael Ian Rasell bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Increasing responsiveness to citizen voice in social services across Europe" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Alfred Berger
Leiter der Organisationseinheit Institut für Erziehungswissenschaft
63. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Mag. Florian Messner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Gradara" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche
Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien
64. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat assoz. Prof. Dipl.-Ing. Mag. Dr. Michael Felderer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "1st Working Seminar on Quantum Software Engineering " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik
65. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat Univ.-Prof. Dr. Dieter Fensel bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Wissenszugriff in natürlicher Sprache" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik
66. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Dr. Gerhard Kirchmair bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Fabrication Facilities for Advanced Quantum Devices " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs
Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik
67. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Martin Ringbauer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Comb Infrastructure for Atoms and Ions" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs
Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik
68. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organische Chemie hat Univ.-Prof. Dr. Ronald Micura bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Nucleic Acid research Inst Mem" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Magauer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Organische Chemie
69. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Limnologie, Mondsee hat Univ.-Doz. Dr. Josef Wanzenböck bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Kleine Fische ganz groß - Biodiversität der Elritzen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Otto Eerikki Seppälä
Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Limnologie, Mondsee
70. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Chemieingenieurwissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr. Oliver Ingolf Strube bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Hochselektive Membran zur Abscheidung von Wasserstoff aus Hochdruck-Gasgemischen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Kai Olaf Langenbach
Leiter der Organisationseinheit Institut für Chemieingenieurwissenschaften
71. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dr. Nikolaus Weinberger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Flexible perovskite/CIGSe monolithic tandem solar cells" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
72. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Experimentelle Architektur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Marjan Colletti bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Traits 2022 Conference" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Kathrin Aste
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Experimentelle Architektur
73. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Dekan der Organisationseinheit Fakultät für Technische Wissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Kleidorfer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Masterstudium Elektrotechnik" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Günter Hofstetter
Dekan der Organisationseinheit Fakultät für Technische Wissenschaften
74. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals
Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home
Für die Redaktion:
Mag. Johannes Weber