Mitteilungsblatt (40. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 17. Mai 2023

40. Stück

Inhalt

496. Abänderung der Vereinbarung zum Verfahren zur Vergabe von Universitätswohnungen an der Medizinischen Universität Innsbruck und an der Universität Innsbruck

 

Die Rektorin hat auf Vorschlag der Betriebsräte und Dienststellenausschüsse, nach Einholung einer Stellungnahme des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und in Übereinstimmung mit dem Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck, die Vereinbarung zum Verfahren zur Vergabe von Universitätswohnungen an der Medizinischen Universität Innsbruck und an der Universität Innsbruck wie folgt geändert:

 

Haushaltskategorien, Richtgrößen und Vergabekriterien

§ 5. (1) Bei der Aufnahme einer Wohnungswerberin oder eines Wohnungswerbers gemäß § 2. Abs. (1) in den Vergabevorschlag (§ 6. Abs. 1) sind vom gemeinsamen Wohnungsausschuss folgende Haushaltskategorien und Richtgrößen zu beachten:

Haushaltskategorie 1-Person-Haushalt: Richtgröße: 1 Zimmer.

Haushaltskategorie 2-Personen-Haushalt: Richtgröße: 2 Zimmer.

Haushaltskategorie 3-Personen-Haushalt: Richtgröße: 3 Zimmer.

Haushaltskategorie 4- oder Mehr-Personen-Haushalt: Richtgröße: 4 oder mehr Zimmer.

Bei nachgewiesenem Mehrbedarf Richtgröße + 1 Zimmer: Mehrbedarf ist u.a. gegeben: bei aufrechter Besuchsregelung für Minderjährige, bei Pflegebedürftigkeit ab einschließlich Pflegestufe 2.

(2) Der Aufnahme einer Wohnungswerberin oder eines Wohnungswerbers (§ 2. Abs. 1) in den Vergabevorschlag (§ 6. Abs. 1) und der Zuordnung der Platzziffer derselben oder desselben in diesem, sind vom gemeinsamen Wohnungsausschuss Vergabekriterien zu Grunde zu legen, deren Gewicht das folgende Punktesystem bestimmt:

Glaubhaftgemachte Haushaltsangehörige (Ungeborene werden bei nachgewiesener Schwangerschaft Geborenen gleichgehalten): je Haushaltsangehörigen (Eheleute/Partner*in/Lebensgefährt*in, Ungeborene, Kinder mit Familienbeihilfe): 8 Punkte; übrige „Angehörige“ wenn sie vorher 1½ Jahre einen gemeinsamen Haushalt mit der in den Vergabevorschlag aufgenommenen Person hatten: 8 Punkte.

Bei Vorliegen von nachgewiesenem Mehrbedarf (u.a. bei aufrechter Besuchsregelung für Minderjährige, bei Pflegebedürftigkeit ab einschließlich Pflegestufe 2) für Wohnraum: 4 Punkte.

Glaubhaftgemachtes Beschäftigungsverhältnis eines weiteren Haushaltsangehörigen zur Universität: bis einschließlich 25%/50%/75%/100%: 2/4/6/8 Punkte; Teilzeitbeschäftigte ohne außeruniversitäre Beschäftigung aber mit familiären Betreuungsaufgaben (z.B. gegenüber Minderjährigen, gegenüber Pflegebedürftigen ab einschließlich Pflegestufe 2) sind 100% Beschäftigten gleichzuhalten.

Glaubhaftgemachter Wunsch nach Gründung eines eigenen oder gemeinsamen Haushalts oder nach Familiennachzug: 4 Punkte; Bei Vergabe von 4 Punkten ist zur Sicherstellung des Familiennachzugs bzw. der Begründung eines gemeinsamen Haushalts im Vergabevorschlag die Wohnungsvergabe auf drei Jahre zu befristen; die Entfristung ist an den Nachweis des seit 1½ Jahren bestehenden gemeinsamen Wohnsitzes gebunden.

Glaubhaftgemachtes Wohnverhältnis Untermiete: 4 Punkte.

Glaubhaftgemachtes beengtes Wohnverhältnis: weniger als 15m2 pro Kopf: 4 Punkte.

Glaubhaftgemachte Gesundheitsgefährdung in Zusammenhang mit der Wohnung: 8 Punkte.

Nachgewiesener drohender Wohnungsverlust: innerhalb eines ½ Jahres 16 Punkte; innerhalb 1 Jahres: 8 Punkte.

Nachgewiesene finanzielle Leistungsfähigkeit des Haushalts: monatliches Brutto-Einkommen bis einschließlich € 2000/4000/6000/8000: 16/12/8/4 Punkte; Der Wohnungsausschuss hat bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Haushalts den von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretenden Index zu berücksichtigen. Basisjahr ist das Jahr 2023. Schwankungen der Indexzahl bis 10 % sind nicht zu berücksichtigen.

Glaubhaftgemachte hohe Miet- und Betriebskosten: mehr als 30% des monatlichen Haushaltsbruttoeinkommens: 4 Punkte.

Glaubhaftgemachtes Beschäftigungsausmaß zur Universität: bis einschließlich 25%/50%/75%/100%: 4/8/12/16 Punkte; Teilzeitbeschäftigte ohne außeruniversitäre Beschäftigung aber mit familiären Betreuungsaufgaben (z.B. gegenüber Minderjährigen, Pflegebedürftigen ab einschließlich Pflegestufe 2) sind 100% Beschäftigten gleichzuhalten.

Glaubhaftgemachte Dauer des zu irgendeiner Zeit bestehenden Dienstverhältnisses zur Universität: ab 5/10 Jahre: 3/6 Punkte.

Glaubhaftgemachte einfache Wegstrecke Wohnung - Dienststelle: ab 80 km: 6 Punkte.

Angebot Tausch einer Universitätsmietwohnung: bei Änderung der Zahl der Haushaltsangehörigen (z.B. Familienzuwachs oder Auszug) 16 Punkte.

Nachgewiesene fehlende Barrierefreiheit des Wohnhauses: bei nachgewiesener Mobilitäts-Einschränkung (Nachweis z.B. durch Behindertenpass nach dem Bundesbehindertengesetz mit Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“) einer/eines Haushaltsangehörigen: 16 Punkte.

Aufnahme in einen Vergabevorschlag in den vergangenen drei Jahren an 2./3./4./oder jeder weiteren Stelle: je Aufnahme 8/6/4/2 Punkte.

Sonstige berücksichtigungswürdige Gründe im Einzelfall: Der gemeinsame Wohnungsausschuss kann ins Vergabeverfahren Aufgenommenen mit einstimmigem Beschluss bis zu 25 Punkte zuzählen; ein solcher Beschluss ist zu begründen.

Haus- oder Wohnungseigentum eines Haushaltsangehörigen ohne glaubhaftgemachte Absicht im Fall der Zuweisung aufzugeben: minus 25 Punkte; bei Nichtabzug von 25 Punkten ist zur Sicherstellung der Veräußerung des Eigentums im Vergabevorschlag die Wohnungsvergabe auf drei Jahre zu befristen; die Entfristung ist an den Nachweis der Veräußerung des Eigentums gebunden.

(3) Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Wohnungssuchenden legt der gemeinsame Wohnungsausschuss die Reihung der Punktegleichen innerhalb ihrer Punktezahl fest.

(4) Personen, die in keinem Dienstverhältnis zur Universität stehen und den Tausch einer Universitätsmietwohnung anbieten, hat der gemeinsame Wohnungsausschuss unter Berücksichtigung der Interessen aller Wohnungssuchenden einstimmig einer Haushaltskategorie sowie eine Punktezahl im Vergabevorschlag zuzuweisen. Sowohl die Zuweisung zu einer Haushaltskategorie als auch die zugewiesene Punktezahl sind im Vergabevorschlag zu begründen.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

497. Erteilung der Lehrbefugnis

 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Manuela Lehner, PhD, gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Atmosphärenwissenschaften“ erteilt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

 

498. Erteilung der Lehrbefugnis

 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Dipl.-Ing. Dr. techn. Matthias Neuner gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach "Applied and Computational Mechanics" erteilt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


  

499. Erteilung der Lehrbefugnis

 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Dr.-Ing. Fabian Ochs gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach "Bauphysik/Gebäudetechnik/Erneuerbare Energie" erteilt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

500. Erteilung der Lehrbefugnis

 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Dr. Birgit Pikkemaat gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Betriebswirtschaftslehre“ erteilt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

501. Erteilung der Lehrbefugnis

 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Dr. Karin Teichmann gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Betriebswirtschaftslehre“ erteilt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

502. Erteilung der Lehrbefugnis

 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Dr.Dr. Robert Deinhammer SJ, gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach "Christliche Philosophie" erteilt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

503. Ausschreibung Forschungspreise der Stiftung Südtiroler Sparkasse an der Universität Innsbruck 2023

 Stiftung Südtiroler Sparkasse Logo

 

 Zur Auszeichnung von hervorragender, aktueller wissenschaftlicher Leistung an der Universität Innsbruck schreibt der Vizerektor für Forschung im Namen der Stiftung Südtiroler Sparkasse für das Jahr 2023 die „Forschungspreise der Stiftung Südtiroler Sparkasse an der Universität Innsbruck" aus.

Es gelangen 10.000,- Euro zur Ausschreibung. Der Preis wird an zwei bis vier Preisträger*innen vergeben.

 

Antragsberechtigt sind:

Habilitierte Wissenschaftler*innen aller Fakultäten der Universität Innsbruck.

Eingereicht werden können:

           

  1. Bis zu max. drei inhaltlich zusammenhängende, hochkarätige Papers/Aufsätze, als auch Monographien bzw. (Sammel-)Habilitationen. Die einzureichenden Arbeiten müssen zwischen dem 1.1.2021 und dem Ende der Ausschreibungsfrist publiziert oder eingereicht worden sein
  2. Die Arbeit/en muss/müssen eine Affiliation zur Universität Innsbruck aufweisen.
  3. Bei Gemeinschaftsarbeiten kann ausschließlich der/die hauptverantwortliche Autor*in (Erstautor*in oder corresponding author) im Einvernehmen mit den Mitautor*innen einreichen.

 

Bewerbungen sind unter Beifügung folgender Angaben/Nachweise einzubringen:

 

1)

Wissenschaftliche Arbeit(en) (bei Habilitationen bitte sämtliche Gutachten beilegen).

2)

Wissenschaftlicher Abstract (max. 1 A4-Seite in der für das jeweilige Wissenschaftsgebiet üblichen Sprache). Bei zusammenhängenden Arbeiten bitte ein gemeinsames Abstract.

 

3)

Abstract für Laien verständlich formuliert in ca. 20-25 Sätzen und CV in 5-7 Sätzen in deutscher Sprache als docx-Dokument (wird für die Rede beim Festakt verwendet).

 

4)

Ausführlicher CV und beruflicher Werdegang für die Begutachtung als pdf-Format; Liste einschlägiger Publikationen des/der Antragstellers*in (als Publikationsnachweis gilt ausschließlich der FLD-Auszug).

5)

Zustimmungserklärung der Mitautor*innen bei Papers/Aufsätzen.

6)

Antragsformular

 

Die Bewerbung erfolgt über

  1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/ssp-forschungspreis/ausschreibung.html.de

 

  1. eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at.

 

 bis spätestens

Mittwoch, den 14. Juni 2023

 

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

 

Dr. Angelika Hintner, Forschungsförderung & Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-34416; E-Mail:
forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

Es wird darauf hingewiesen, dass wissenschaftliche Arbeiten, die bereits von der Universität Innsbruck ausgezeichnet wurden, nicht ein zweites Mal mit einem Preis bedacht werden.

Arbeiten mit einem thematischen Bezug zu Südtirol genießen gegenüber anderen bei gleicher wissenschaftlicher Qualität Vorrang.

Der Forschungspreis der Stiftung Südtiroler Sparkasse kann an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.

Die Forschungspreise werden von der Universität Innsbruck im Namen der Stiftung Südtiroler Sparkasse an diejenigen Personen verliehen, die vom Vizerektor für Forschung der Universität Innsbruck nach internationaler Begutachtung und Vorbereitung durch ein Beratungsgremium vorgeschlagen werden.

Die Zuerkennung des Forschungspreises 2023 erfolgt im Rahmen einer feierlichen Übergabe voraussichtlich im Winter 2023/2024

 

 

Univ.-Prof. Dr. Gregor Weihs

Vizerektor für Forschung


 

 

504. Clemens-August-Andreae-Preis 2023 Beste Dissertation, Master-/Diplomarbeit Wirtschaftswissenschaften / Volkswirtschaft

 

Deutscher Freundeskreis

 

Mit dem Clemens-August-Andreae-Preis 2023 wird
 

  1. die beste wirtschaftswissenschaftliche Dissertation (bevorzugt mit Schwerpunkt Volkswirtschaft/Economics) ausgezeichnet, die an der Universität Innsbruck seit 2021 approbiert wurde. Ausgezeichnet werden können auch Dissertationen im genannten Bereich, die in einem Doktoratsstudium/PhD-Studium im In- oder Ausland seit 2021 approbiert worden sind, sofern sie von Absolventinnen/Absolventen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums einer Tiroler Hochschule erarbeitet wurden.
  2. die beste wirtschaftswissenschaftliche Diplom- oder Masterarbeit (bevorzugt mit Schwerpunkt Volkswirtschaft/Economics) ausgezeichnet, die an einer Innsbrucker Hochschule seit 2021 approbiert wurde.

 

Die Preise in Höhe von EUR 5.000,- (in Worten: fünftausend Euro) für die beste Dissertation und EUR 2.500,- (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) für die beste Diplom-/Masterarbeit werden vom Institut für Finanzwissenschaft der Universität Innsbruck in Erinnerung an seinen Gründer ausgeschrieben. Diese Preise wurden anlässlich des 50-Jahr-Jubiläums des Instituts vom Deutschen Freundeskreis der Universitäten in Innsbruck e.V. gestiftet und werden alle zwei Jahre vergeben.
 

Neben einer Beurteilung mit „Sehr gut“ müssen die ausgezeichneten Arbeiten eine Frage untersuchen, die eine hohe wirtschafts- bzw. gesellschaftspolitische Relevanz aufweist. Damit soll an Clemens-August Andreae erinnert werden, für den die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der konkreten Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik von großer Bedeutung war.
 

Eingereicht werden können Arbeiten, die seit 01.01.2021 mit „Sehr gut“ oder einer äquivalenten Bewertung beurteilt worden sind.


Einreichungen für den Clemens-August-Andreae-Preis 2023 müssen bis spätestens 31. Mai 2023 in digitaler Form an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: karin.jarz@uibk.ac.at


Die Einreichung muss aus folgenden Unterlagen (in einer gemeinsamen PDF-Datei) bestehen:

  • Dissertation bzw. Diplom-/Masterarbeit
  • Zeugnis über die Beurteilung der Arbeit mit „Sehr gut“ oder einer äquivalenten Bewertung
  • Gutachten im Rahmen des Dissertationsverfahrens bzw. Diplomarbeits-/Masterarbeitsverfahrens
  • Begleitschreiben (1 Seite), in dem die wirtschafts- bzw. gesellschaftspolitische Relevanz der Arbeit begründet wird.
  • Nachweis über ein wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Tiroler Hochschule
  • Tabellarischer Lebenslauf

 

Die Auswahl der besten Arbeiten erfolgt durch eine Jury, die sich aus je einer Vertreter:in von Rektorat und Deutschem Freundeskreis der Universitäten in Innsbruck e.V. sowie drei Vertreter:innen der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik der Universität Innsbruck zusammensetzt.
 

Der Clemens-August-Andreae-Preis 2023 wird anlässlich des Jahrestreffens des Deutschen Freundeskreises der Universitäten in Innsbruck e.V. im Oktober 2023 feierlich an den/die Preisträger-/innen überreicht.
 


Univ.-Prof. Dr. Heiner Schumacher
Leiter des Instituts für Finanzwissenschaft


 

505. Early Stage Funding 2023

Forschungsförderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Innsbruck

 Die Universität Innsbruck schreibt für 2023 nur eine Tranche des Early Stage Funding-Programms aus. Ziel des Programms ist die Durchführung eines eigenverantwortlichen, kleinen Forschungsprojekts am Beginn der wissenschaftlichen Karriere.

Antragsberechtigt sind Dissertant*innen sowie Absolvent*innen von Doktoratsstudien, deren Doktorats- oder PhD-Abschluss nicht länger als maximal 2 Jahre zurückliegt (Datum des Bescheides). Dabei werden Kindererziehungszeiten (zwei Jahre für jedes betreute Kind), Pflegezeiten (idR Pflegekarenz) und längere schwere Krankheiten, die zu einer Karriereunterbrechung geführt haben, berücksichtigt. Das Datum der Deadline der Ausschreibung wird zur Ermittlung der Frist herangezogen.

Es muss gewährleistet sein, dass der*die Projektleiter*in über die gesamte Laufzeit des Projektes ein aktives Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck aufweist.

  • Geförderte Laufzeit: max. 12 Monate
  • Förderung: max. 5.000,- Euro für Dissertant*innen und 10.000,- Euro für Absolvent*innen von Doktoratsstudien

Wissenschaftlerinnen können zusätzlich 2.000,- Euro für karrierefördernde Maßnahmen (z.B. Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen) beantragen.

Ein Zuschuss für die Kinderbetreuung von bis zu 2.000,- Euro ist für alle Antragsberechtigten möglich, wenn dies einen karrierefördernden Aspekt hat und betreuungspflichtige Kinder vorhanden sind.

Eine Bewilligungsquote von mind. 50% der Projekte von Wissenschaftlerinnen wird angestrebt. Bei gleicher Qualität der Anträge werden Frauen bevorzugt.

Bewerber*innen, die bereits eine Förderung aus diesem Programm erhalten haben, sind nur dann einreichberechtigt, wenn sie diese Förderung als Dissertant*in eingeworben haben und mittlerweile das Doktorat abgeschlossen haben.

 1. Inhalt und Form des Antrags

Ein vollständiger Antrag muss folgende Teile beinhalten:

1.1. Wissenschaftlicher Abstract in Deutsch oder Englisch mit max. 2000 Zeichen (inkl. Leerzeichen).

1.2. Projektbeschreibung (Deutsch oder Englisch) auf max. 5 Seiten, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der im Antrag zitierten Literatur.

Folgende Inhalte soll die Projektbeschreibung enthalten:

  • klar umrissene Ziele des zeitlich begrenzten Projekts und Hypothese(n) bzw. wissenschaftliche Fragestellung(en)
  • Bezug zum internationalen Stand der Forschung
  • Methodik (inkl. Qualifizierung und Quantifizierung)
  • Arbeits- und Zeitplanung (max. Laufzeit von 12 Monaten beachten)

1.3. Folgende Anhänge sind Bestandteil des Antrags und sind der Projektbeschreibung in folgender Reihenfolge anzuhängen:

  • Detaillierte Aufstellung und Begründung der beantragten Kosten (bitte Punkt 2 beachten)
  • Wissenschaftlicher Lebenslauf inklusive Publikationsliste
  • Ausgefülltes Antragsformular

 2. Beantragbare Kosten

Es sind nur folgende projektspezifische Kosten beantragbar:

2.1. Personalkosten

Personalkosten für studentische Mitarbeiter*innen, welche geringfügig max. 6 Monate beschäftigt werden. In der Regel sind max. 8 Wochenstunden bei einer geringfügigen Anstellung möglich. Bitte geben Sie die Berechnung an. Weitere Personalkosten sind nicht beantragbar, da es sich hier um Globalbudgetmittel handelt. Es ist keine Selbstanstellung möglich.

 2.2. Gerätekosten

Beantragbar sind Geräte oder Software, die spezifisch für das Projekt notwendig sind, allenfalls mit Begründung, weshalb vorhandene Geräte nicht verwendet werden können.

 

 

2.3. Materialkosten

Materialkosten sind Verbrauchsmaterialien und Kleingeräte sowie Lizenzen mit zeitlicher Befristung jeweils unter 1.500,- Euro inkl. USt.

 2.4. Reisekosten

Es können Kosten für projektspezifische Reisen und Aufenthalte, Feldarbeiten, Expeditionen etc. beantragt werden. Die Projektbeschreibung muss einen genauen Reiseplan enthalten. Kongressreisen fallen unter die nicht förderbaren Kosten. Die Dienstreiserichtlinien sowie Freistellungsrichtlinien der Universität Innsbruck sind zu beachten. Das Klimaticket kann nicht abgerechnet werden. Für die Berechnung der Kosten beachten Sie bitte folgende Links:

uniwiki/Dienstreiseantrag

uniwiki/Naechtigungskosten

 2.5. Sonstige Kosten

Darunter fallen Kosten für die externe Durchführung projektspezifischer Arbeiten (z. B. extern zu vergebende Analysen, Befragungen, Probenahmen, Herstellung von Dünnschliffen, Kosten für projektspezifisch erforderliche Versuchstiere, Publikationskosten, etc.). Bitte beachten Sie die Gebarungsrichtlinien der Universität Innsbruck und die Informationen der Personalabteilung zum Thema Werkvertrag: uniwiki/Werkvertrag

2.6. Karrierefördernde Maßnahmen für Wissenschaftlerinnen

Darunter fallen Kosten für Weiterbildungs-, Coaching- oder sonstige Maßnahmen, die die Antragstellerin unterstützen. Allerdings werden Kosten, die durch die Personalentwicklung getragen werden, nicht übernommen.

https://www.uibk.ac.at/personalentwicklung/kostenzuschuesse/

Bitte beachten Sie die nicht förderbaren Kosten.

 2.7. Zuschuss für Kinderbetreuungskosten

Beantragt werden können aber Kinderbetreuungskosten, wenn der geschaffene Freiraum zur Karriereentwicklung genutzt werden kann. Bis zu 1.000,- Euro pro Kind pro Kalenderjahr können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem EStG abgabenfrei veranschlagt werden, darüber liegt ein zu versteuernder Sachbezug vor. Nähere Informationen zum Zuschuss der Kinderbetreuungskosten entnehmen Sie bitte: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/early-stage-funding/kinderbetreuungszuschuss

Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder ist/sind beizulegen.

 2.8. NICHT förderbare Kosten:

Personalkosten (mit Ausnahme von Punkt 2.1), Kongressreisen, Veranstaltungskosten, Lehrersatzleistung.

Die Zuerkennung einer Förderung ist mit folgenden Verpflichtungen verbunden:

(1) Während der vereinbarten Projektlaufzeit, muss ein Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck bestehen.

(2) Die Laufzeit soll 12 Monate nicht überschreiten. Nach Beendigung des Projektes muss eine detaillierte Endabrechnung und ein Endbericht via Upload in der Projektdatenbank übermittelt werden.

(3) Der/Die Antragssteller*in verpflichtet sich, in sämtlichen öffentlichen Unterlagen den Fördergeber anzuführen bzw. bei Publikationen die Förderung durch das Vizerektorat für Forschung der Universität Innsbruck zu erwähnen.

 Die Bewerbung erfolgt über

  1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/es-funding/2023/formular 

  1. eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at

 bis spätestens

Donnerstag, 29. Juni 2023

 Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Dr. Katharina Steinmüller, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34411; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

 Die Zuerkennung ist für Herbst 2023 geplant.

 

Univ.-Prof. Dr. Gregor Weihs

Vizerektor für Forschung


 

 

506. IKB-Forschungsförderung 2023

 IKB1

 

2019 wurde eine Kooperation zwischen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), der Universität Innsbruck (UIBK), der Medizinischen Universität Innsbruck (MUI) und dem Management Center Innsbruck (MCI) - Die Unternehmerische Hochschule ins Leben gerufen, im Rahmen derer Forschungsprojekte gefördert werden, die im Betätigungsfeld der IKB (https://www.ikb.at) angesiedelt sind.

 

Im Rahmen der

IKB-Forschungsförderung 2023

werden Projekte von Nachwuchswissenschafter*innen aus allen Wissenschaftsdisziplinen der Universität Innsbruck (UIBK), der Medizinischen Universität Innsbruck (MUI) und dem MCI – Die Unternehmerische Hochschule in folgenden Themenbereichen gefördert:

  • Klimawandel im urbanen Umfeld: Gesellschaftliche/infrastrukturelle/individuelle Auswirkungen unter besonderer Berücksichtigung der kommunalen Dienstleister.
  • Der Wert von Energie: Wie sieht eine ideale Bewusstseinsbildung für die Wichtigkeit von Energie, deren vielschichtige Verwendungs- und Gewinnungsformen sowie deren Wert aus?

 Antragsrichtlinien

  • Die Ausschreibung richtet sich an Nachwuchswissenschafter*innen (Masterstudierende, Diplomand*innen, PhD-Studierende, Doktoratsstudierende sowie Promovierte), die an der Universität Innsbruck (UIBK), der Medizinischen Universität (MUI) oder dem MCI – Die Unternehmerische Hochschule inskribiert und/oder als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen beschäftigt sind und deren letzter akademischer Abschluss nicht länger als sieben Jahre zurückliegt.
  • Gefördert werden Masterarbeitsprojekte, Dissertationsprojekte, Forschungs- und Lehreprojekte und/oder Öffentlichkeitsarbeitsprojekte.
  • Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt EUR 25.000,- mit einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten. Es werden nach Möglichkeit 2 – 3, maximal aber fünf Projekte pro Ausschreibung gefördert. Der Beginn des geförderten Projektes muss innerhalb von drei Monaten nach Förderzusage erfolgen.
  • Förderbare Kosten sind Personalkosten (einschließlich aller staatlichen Abgaben und kollektivvertraglich zu leistenden Zahlungen), Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten.

Einzureichende Unterlagen (bitte beachten Sie die Bezeichnung der Antragsteile im Formular)

  1. Antragsformular
  2. Kurzzusammenfassung des Projekts (maximal eine Seite, in Deutsch), die als Pressetext verwendet werden kann
  3. Projektbeschreibung (Forschungsfragen / Ziele; Ansatz / Methodik; Neuheitsgrad / Innovationsgrad; erwartete Projektergebnisse in Hinblick auf die Themen der Ausschreibung; wesentlich beteiligte Wissenschafter*innen)
  4. Zeitplanung
  5. Budget- und Ressourcenplanung
  6. Lebenslauf und Publikationsliste der Antragsteller*innen
  • Antragsteller*innen des MCI: Der Antrag ist gemäß den MCI-Richtlinien zur Projektbeantragung & -abwicklung handzuhaben (die Projektanmeldung via MCI-Sharepoint ist zwingend erforderlich). Bei Fragen kontaktieren Sie: forschung@mci.edu
  • Antragsteller*innen der MUI: Der Antrag muss den Anforderungen der Drittmittelrichtlinie der Medizinischen Universität Innsbruck entsprechen. https://www.i-med.ac.at/forschung/fo_drittmittel.html#Drittmittelrichtlinie
  • Antragsteller*innen der UIBK: Der Antrag ist durch die zuständigen Projektdatenbankbeauftragten des Instituts, dem die Antragssteller*innen angehören, in die Projektdatenbank einzutragen. Alle Unterlagen sind in die Projektdatenbank hochzuladen (Anleitung am Ende des Formulars). Bitte per Mail an forschungsfoerderung@uibk.ac.at nur die Projektdatenbanknummer übermitteln. Die Übermittlung der Datenbanknummer per Mail sowie der Eintrag aller Unterlagen in der Datenbank gilt als Bewerbung.

Bewerbungen sind elektronisch bis spätestens

           14. Juli 2023

an die E-Mail-Adresse forschungsfoerderung@uibk.ac.at zu übermitteln.

Das Antragsformular ist auf der Homepage des Vizerektorats für Forschung der Universität Innsbruck (https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/ikb/ausschreibung.html.de) abrufbar. Das Büro für Forschungsförderung und Mentoring im projekt.service.büro der UIBK steht Ihnen für Fragen zur Ausschreibung sehr gerne zur Verfügung:

Dr. Katharina Steinmüller, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34411; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung 

Wir bitten um vollständige Übermittlung der Bewerbungsunterlagen.

Über die Projektförderung entscheidet eine Jury aus Vertreter*innen der IKB, der UIBK, der MUI und des MCI. Die Entscheidung ist für Herbst 2023 vorgesehen.

 

 

Univ.-Prof. Mag. Dr.
Gregor Weihs

Vizerektor für Forschung der Universität Innsbruck


 

Univ.-Prof. Dr.
Christine Bandtlow

Vizerektorin für Forschung und Internationales der Medizinischen Universität Innsbruck


FH-Prof. Dr. Michael
Kraxner

CTO & Leiter Forschung, Entwicklung & TechTransfer, MCI – Die Unternehmerische Hochschule®


 

507. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Unternehmens- und Steuerrecht hat Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "2. Tagung Nachhaltigkeit im Unternehmensrecht" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexander Schopper

Leiter der Organisationseinheit Institut für Unternehmens- und Steuerrecht


     
    

508. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung hat ao. Univ.-Prof. Dr. Erich Pummerer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Steuerlehretag 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Rudolf Steckel

Leiter der Organisationseinheit Institut für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung


        
    

509. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen hat Univ.-Prof. Dr. Annette Ostendorf bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "16. Österreichischer Wirtschaftspädagogik-Kongress" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Martin Messner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen


     
    

510. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Katja Hutter bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Managing Innovation and Change SS 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


      
    

511. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Germanistik hat assoz. Prof. Mag. Dr. Klaus Amann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Innsbrucker Beiträge zur 
Kulturwissenschaft. Germanistische Reihe" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika Dannerer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Germanistik


    
    

512. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Mag. Mag. Dr. Birgit Öhlinger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Transhumante Weidewirtschaftsformen und Nutztier-Mobilität im Bergland des eisenzeitlichen Westsizilien?  Strontiumisotopenanalysen an landwirtschaftlichen Nutztieren vom Monte Iato " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche

Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien


     
    

513. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Roman Lamprecht bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Von Jägern und Hirten: Archäologische Untersuchungen zur prähistorischen Nutzung (hoch)alpiner Flächen am Beispiel des Osttiroler Anteils des Karnischen Kammes  " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche

Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien


     
    

514. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Dr. Joachim Pechtl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Kals am Großglockner-Gradonna - Eine Schlüsselfundstelle zur Adaption früher bäuerlicher Wirtschaftsweisen im alpinen Raum" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche

Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien


    
    

515. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Nadja Angelina Neuner-Schatz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Transkription von qualitativen Interviews zum Thema Tierwohlpraxis in der kleinbäuerlichen Rinderhaltung in Tirol" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

assoz. Prof. Dr. Elena Taddei

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


    
    

516. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat Dr. Pascal Knierim bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Talente Praktikum Sustainable Living" 
notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik


517. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Quantum Science Austria" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Hanns-Christoph Nägerl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


    
    

518. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat assoz. Prof. Dr. Wolfgang Lechner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Rydberg blockade based parity quantum optimization" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


     
    

519. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Christoph Spötl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "A paleoprecipitation and paleotemperature reconstruction of the Last Interglacial in the southeastern Alps, The marine Olenekian-Anisian Boundary in South-East-Europe, Thermoelasticity of ice explains widespread damage in dripstone caves during glacial periods" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


   
    

520. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie hat Lotte Ciska de Vugt bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Landslide mapping in forested areas" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Tabea Bork-Hüffer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie


     
    

521. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Mag. Dr. Daniela Sint bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Selective molecular detection of Paenibacillus larvae spores, the causative agent of American foulbrood in honeybees" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

ao. Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte

Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie


   
    

522. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Mostafa Alilou bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Alpine endophytes natural products for targeting agricultrual phytopathogen Botrytis cinerea" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


      
    

523. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Dr. Christina Biasi bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Work related to incubation experiment on N2O fluxes from permafrost soils" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie


    
    

524. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat Adjunct Professor Mag. Dr. Armin Wisthaler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Sondierungsstudie zur Nutzbarkeit von Satellitendaten für die Quellzuordnung von Luftschadstoffen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik


       

525. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Chemieingenieurwissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr. Oliver Ingolf Strube bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Thermische Sanierung mit Innendämmsystemen - Untersuchung und Entwicklung von feuchtesicheren Lösungen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Kai Olaf Langenbach

Leiter der Organisationseinheit Institut für Chemieingenieurwissenschaften


     
    

526. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Kleidorfer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Towards a monitoring service enabling climate change adaptation measures" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


    
    

527. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Michele Bianchi Janetti bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Thermische Sanierung mit Innendämmsystemen - Untersuchung und 
Entwicklung von feuchtesicheren Lösungen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


528. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Universitätsprofessur für das Fach „Philosophie und ästhetische Theorie“ an der Akademie der bildenden Künste Wien

 

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Universitätsprofessur

gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für das Fach „Philosophie und ästhetische Theorie“ am Institut für Kunst und Kulturwissenschaften (IKW) der Akademie der bildenden Künste Wien im vollen Beschäftigungsausmaß ab 1.9.2023 befristet bis 29.2.2024.

Der Schwerpunkt des IKW liegt auf Critical Studies im Rahmen von Gegenwartskunst, Gender Studies, Postcolonial Studies, Soziologie, Ästhetischer Theorie, Kunstgeschichte und Medienwissenschaft.

Die erforderliche Expertise richtet sich auf Theorien des Ästhetischen und zeitgenössische Formen kritischer Gesellschaftstheorie. Besondere Qualifikationen im Bereich ästhetischer Theorien unter Einbeziehung nichteuropäischer Perspektiven sowie kritischer Gesellschaftskonzepte unter besonderer Berücksichtigung von Formen post- und neoliberaler Herrschaftsverhältnisse und Fokus auf Herausforderungen der Gegenwartskultur werden vorausgesetzt. Das Aufgabenfeld umfasst Lehre und Forschung.

Anstellungsvoraussetzungen

  • eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene österreichische oder internationale Universitäts- bzw. Hochschulausbildung oder gleichwertige akademische Qualifikation
  • hervorragende wissenschaftliche Qualifikation für das zu besetzende Fach (laut obiger Profilbeschreibung)
  • ein qualifiziertes Forschungsprofil (einschlägige internationale Publikationen, Tagungsbeiträge, etc.) sowie Erfahrung mit dem Verfassen von Forschungsanträgen
  • pädagogische und didaktische Eignung sowie mehrjährige Lehrerfahrung, vorzugsweise im
  • Hochschulbereich
  • facheinschlägige internationale Vernetzung sowie außeruniversitäre Praxis
  • Kompetenz zur diskursiven Entwicklung und Reflexion der Künste im Rahmen der Forschungs- und Lehraktivitäten der Akademie
  • Bereitschaft zur engen inhaltlichen und organisatorischen Zusammenarbeit mit den Kolleg_innen des IKW
  • sehr gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

Gewünschte Qualifikationen

  • Kenntnisse aktueller Diskurse und Erfahrungen im Bereich zeitgenössischer Kunstproduktion und ihren Überschneidungen mit zeitgenössischer philosophischer und kulturwissenschaftlicher Theorie

Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Woche.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.826,5.

Der Bewerbung ist ein schriftliches Konzept zur Positionierung und Weiterentwicklung des Studienschwerpunkts in der ausgeschriebenen Fachrichtung inkl. Lehrkonzept (max. 7 Seiten) sowie Lebenslauf inkl. Forschungsprojekten, Motivationsschreiben und Publikationsliste beizulegen.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 08.06.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

 

Chirla Laura Bianca

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


 

529. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Projektmanager in Digitalisierung an der Akademie der bildenden Küste Wien

 

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Projektmanager_in Digitalisierung

im Ausmaß von 20 Wochenstunden zum ehestmöglichen Zeitpunkt. In Ihrer Rolle als Projektmanager_in Digitalisierung tragen Sie dazu bei, die Digitalisierung an der Akademie der bildenden Künste Wien voranzutreiben. Sie wirken an der Schnittstelle zwischen Rektorat, IT, Verwaltung und Kunst/Lehre/Forschung an abwechslungsreichen Digitalisierungsprojekten mit und unterstützen bei der Verwaltung des Projektportfolios.

Aufgabenbereiche

  • Leitung von (Teil-) Projekten im Kontext der Digitalisierung/ IT
  • Mitwirkung bei Planung, Umsetzung und Controlling von Digitalisierungsprojekten, sowie bei deren Überleitung in den Regelbetrieb
  • inhaltliche Mitarbeit in Projekten, beispielsweise durch Anforderungsanalysen, Prozessmodellierung, Erstellung von Präsentations-, Dokumentations- und Schulungsunterlagen oder die Durchführung von Schulungsmaßnahmen in Abstimmung mit den relevanten Fachabteilungen
  • Betreuung und Koordination interner sowie externer Partner_innen und Schnittstellen
  • Unterstützung bei der Verwaltung des Digitalisierungs-Projektportfolios

Anstellungsvoraussetzungen

  • ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium (Bachelor, Master oder Diplom)
  • gute Kenntnis von Projektmanagement-Methoden sowie praktische Erfahrung in der Projektarbeit
  • sehr gute Kenntnisse moderner digitaler Technologien und Trends im IT-Umfeld
  • Selbstverantwortung und Eigeninitiative sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • ausgezeichnete Deutsch- und sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift

Gewünschte Qualifikationen

  • Erfahrung im Hochschulbereich
  • Projektmanagement-Zertifizierung von Vorteil
  • Kenntnisse im Bereich digitale Barrierefreiheit bzw. die Bereitschaft sich in diesem Themenbereich einzuarbeiten
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IVa beträgt derzeit Euro 1.495,5 bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 05.06.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen.In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

 

Chirla Laura Bianca

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


 

530. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Three major universities located in Innsbruck, Austria (Medical University of Innsbruck MUI, University of Innsbruck LFUI, Private University for Health Sciences, Medical Informatics and Technology UMIT) jointly established this new, FWF-funded doctoral program in 2021.

 

Announcement of Opening of 1 PhD Student Position in New Doctoral School "Image Guided Diagnostics and Therapy- Academic Research Triangle (IGDT-ART)" in Innsbruck.

In the newly formed PhD programme “Image Guided Diagnostics and Therapy- Academic Research Triangle (IGDT- ART)” 1 PhD position is be offered for highly qualified early-stage clinical researchers and natural scientists who wish to obtain a doctoral degree, working on clinically oriented PhD projects.

 

Three major universities located in Innsbruck, Austria (Medical University of Innsbruck MUI, University of Innsbruck LFUI, Private University for Health Sciences, Medical Informatics and Technology UMIT) jointly established this new, FWF-funded doctoral program in 2021.

 

Interested candidates will be able to apply for project topics in clinical application areas, focusing on the general application domains of
1) Image fusion, Image segmentation
2) Image guided therapy and therapy planning.

 

Applicants will be sought with background e.g. in applied mathematics, computer science, physics, engineering and/or with a medical degree.

Located in the heart of the Alps, Innsbruck hosts the largest research and education institutions in western Austria and provides an inspiring multidisciplinary atmosphere and excellent facilities for research and learning in a spectacular environment.

 

To apply to our program you will need the following

* Application form (completed) submitted to phd-IGDT-ART@i-med.ac.at (ore use aconet filesender if necessary) .
* A university degree that would formally qualify you to enter our PhD program (which you already hold or expect receiving in the near future), i.e. an MD degree or a MSc degree (e.g. applied mathematics, computer Science, Physics, Engineering) or equivalent. The final acceptance to the PhD programme is subject to eligibility-check by the respective university.
* Research experience in a relevant scientific area (at least 6 months).
* Contact details of two referees, at least one of them should have supervised you in a research project.
* A high level of both spoken and written English (if available include the test score?)
Applicants that do not hold an MD or MSc degree or equivalent from a European University must provide Grade Point Average (GPA) scores, those with a European degree are asked to provide a GPA. Please provide information on your achieved grades, as well as a brief explanation of the applicable grading system.

 

The application form includes the following points

Please provide:
1) your personal information in the form
2) information regarding your education
3) information regarding research experience (e.g. Master-Thesis related).
4) name 2 persons who can provide a reference.
5) description of your research Interests:
Please provide information about the two PhD projects in IGDT that are most interesting to you. Write a short and concise scientific reasoning why these projects are most interesting and how you would address the research questions (max. 200 words / project)
6) additional documents:
Please provide a copy of your Diplomas / Certificates, transcript of grades, your CV and a motivation letter

The applications will be reviewed by the IGDT ART faculty, and some applicants will be selected invited to Innsbruck or to video conference for the interviews.
ON-SITE / Video INTERVIEW
Short general introduction to the program, campus, and research groups, chalk talk presentation of the master thesis, panel interview with faculty.
After faculty rating and discussion, successful candidates will be offered a position.

 

Tuition fees

Low tuition fees may have to be paid, depending on EU/EEA citizenship status.
In general, it is possible to apply to be exempted from these fees. Moreover,
EU/EEA members are exempt for the first four years. You can find more information
here: https://www.uibk.ac.at/

 

PhD3:

CT/MR image fusion and automatic parameters estimation for TAVI procedure Approach/methods/PhD:
The standard imaging work-up prior transcatheter aortic valve intervention (TAVI) is currently driven by a contrast-enhanced aortoiliacal computed tomography angiography (CTA). Fusion of a comprehensive cardiovascular MR image dataset with a non-contrast enhanced CT would combine the advantages of both modalities with immediate clinical applicability. Thus, in this project, we aim to develop software for fusing CT and MR images into one stacked image sequence (SIS) and to establish fully automatic data-driven parameter estimation techniques based on SIS.  Mathematical image registration algorithms are developed which transform corresponding image regions of the two modalities into each other. For the automatic estimation of TAVI parameters, data-driven methods based on statistical learning and deep learning are developed, implemented and analyzed.
Envisioned qualification of the candidates is mathematics / computer science student with knowledge of medical imaging applications and good programming skills or medical student with additional expertise in mathematics or computer science.

Co-supervision team:
Agnes Mayr (Radiologist/PI): clinical scientist, Department of Radiology, special expertise in cardiovascular MRI.
Markus Haltmeier (Mathematician/Co-PI): applied mathematician, Department of Mathematics, special expertise on inverse problems, mathematical imaging, deep learning

 

 

Ursula Jürschik

Univ.-Klinik für Radiologie

Medizinische Universität Innsbruck


 

531. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

 

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

 

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber


 

(PDF-Datei hier)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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