Mitteilungsblatt (46. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 6. Juni 2023

46. Stück

Inhalt

539. Curriculum für das Masterstudium International Management an der Fakultät für Betriebswirtschaft

Anlage zum Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 06.06.2023, 46. Stück, Nr. 539

Beschluss der Curriculum-Kommission an der Fakultät für Betriebswirtschaft vom 15.03.2023, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 04.05.2023:

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Z 10a des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, idgF, und des § 40 des Satzungsteiles „Studienrechtliche Bestimmungen“, verlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 10. Februar 2022, 17. Stück, Nr. 277, idgF, wird verordnet:

 

Curriculum für das

Masterstudium International Management

an der Fakultät für Betriebswirtschaft

an der Universität Innsbruck

 

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Zuordnung des Studiums

§ 2 Qualifikationsprofil

§ 3 Zulassung

§ 4 Umfang und Dauer

§ 5 Sprache

§ 6 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern

§ 7 Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung

§ 8 Pflicht- und Wahlmodule

§ 9 Ausländischer Studienanteil

§ 10 Masterarbeit

§ 11 Prüfungsordnung

§ 12 Akademischer Grad

§ 13 Inkrafttreten

 

§ 1 Zuordnung

Das Masterstudium International Management ist gemäß § 54 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 – UG der Gruppe der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studien zugeordnet.

§ 2 Qualifikationsprofil

(1) Das Masterstudium International Management dient der vertieften sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, insbesondere für jene mit internationalem Bezug, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern. Als wissenschaftliches Studium besteht sein Kern in der Vermittlung von Theorien, Methoden und Instrumenten der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und insbesondere der internationalen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre. Dabei finden auch die Erkenntnisse der Geschlechterforschung Berücksichtigung.

(2) Das Masterstudium International Management fördert in den Modulen über die fachlichen Kompetenzen hinaus auch außerfachliche soziale, interkulturelle und fremdsprachliche Kompetenzen.

(3) Das Ausbildungsziel des universitären Masterstudiums ist das Erlangen einer vertieften wissenschaftlichen und wissenschaftlich fundierten, theorie- und methodengestützten Analyse- und Problemlösungskompetenz der Absolventinnen und Absolventen in Wissenschaft und Praxis. Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, um

  1. wissenschaftliche Probleme eigenständig zu bearbeiten, wissenschaftliches Wissen zu beurteilen und es in neuen, insbesondere forschungsrelevanten Kontexten anzuwenden sowie ein weiterführendes, wissenschaftliches Doktorats- oder PhD-Studium aufzunehmen;
  2. in ihren jeweiligen außeruniversitären beruflichen Einsatzfeldern, insbesondere jener mit internationalem Bezug, einschlägige Problemstellungen wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert zu bearbeiten. Über die Bereiche der internationalen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre hinaus verfügen sie über Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die ihren Einsatz in unterschiedlichen beruflichen Feldern ermöglichen;
  3. Verantwortung für die berufliche Entwicklung und Leitung von Personen und Gruppen zu übernehmen;
  4. die ethischen, interkulturellen und sozialen Konsequenzen und Voraussetzungen des Einsatzes ihres Wissens fundiert zu reflektieren.

(4) Das Masterstudium International Management bereitet in besonderer Weise auf leitende, planende, analysierende und beratende Tätigkeiten mit internationalem Bezug in insbesondere international tätigen Unternehmen verschiedener Größe und Branchen einschließlich freiberuflicher Tätigkeiten und auf Tätigkeiten mit internationalem Bezug in öffentlichen Verwaltungen, Interessensvertretungen, Non-Profit-Organisationen und supranationalen Institutionen sowie auf Tätigkeiten in Lehr- und Forschungsinstitutionen vor.

§ 3 Zulassung

(1) Die Zulassung zum Masterstudium International Management setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich infrage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.

(2) Jedenfalls als fachlich infrage kommendes Studium gilt das an der Universität Innsbruck absolvierte Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften (International Business & Economics). Über das Vorliegen der Voraussetzungen eines anderen fachlich infrage kommenden Studiums entscheidet das Rektorat gemäß § 64 Abs. 3 UG.

(3) Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Anrechnungspunkte (im Folgenden: ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind.

(4) Es gelten zudem die folgenden qualitativen Zulassungsbedingungen gemäß § 63a Abs. 1 UG:

Fähigkeit, betriebswirtschaftliches und volkswirtschaftliches Wissen mit Bezug auf einen internationalen Kontext sowie fundierte Wirtschaftsfremdsprachenkenntnisse, die für internationales Management Voraussetzung sind, mit wirtschaftswissenschaftlichen qualitativen und quantitativen Methodenkenntnissen in Verbindung zu bringen. Diese Kenntnisse gelten als erbracht, wenn Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 15 ECTS-AP aus dem Bereich Betriebswirtschaftslehre mit internationalem Bezug, mindestens 15 ECTS-AP aus dem Bereich Volkswirtschaftslehre mit internationalem Bezug sowie mindestens 10 ECTS-AP aus dem Bereich Wirtschaftsfremdsprachen positiv absolviert wurden.

§ 4 Umfang und Dauer

Das Masterstudium International Management umfasst 120 ECTS-AP; das entspricht einer Studiendauer von vier Semestern. Das Studium wird in Form von Modulen durchgeführt.

§ 5 Sprache

Das Masterstudium International Management wird in englischer Sprache angeboten.

§ 6 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern

(1) Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:

Vorlesungen (VO) sind vorwiegend im Vortragsstil gehaltene Lehrveranstaltungen. Sie vermitteln Inhalte, Methoden und Lehrmeinungen eines Fachs. Keine Teilungsziffer.

(2) Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:

  1. Arbeitsgemeinschaften (AG) dienen zur gemeinsamen Auseinandersetzung mit Theorien, Fragen, Methoden und Techniken eines Fachgebiets in Form der Zusammenarbeit in Gruppen. Teilungsziffer: 30.
  2. Seminare (SE) dienen zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Inhalten, Methoden und Techniken eines oder mehrerer Fachgebiete samt Präsentation und Diskussion von Beiträgen der Studierenden. Teilungsziffer: 30.
  3. Übungen (UE) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets sowie der Einübung von spezifischen Kompetenzen. Teilungsziffer: 30.
  4. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets, die sich in Zusammenhang mit dem Vorlesungsteil stellen. Teilungsziffer: 150.

§ 7 Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung

Bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden die Plätze wie folgt vergeben:

  1. Studierende, denen aufgrund der Zurückstellung eine Verlängerung der Studienzeit erwachsen würde, sind bevorzugt zuzulassen.
  2. Reicht Kriterium Z 1 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, so sind an erster Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Pflichtmoduls ist, und an zweiter Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Wahlmoduls ist, bevorzugt zuzulassen.
  3. Reichen die Kriterien Z 1 und Z 2 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, werden die vorhandenen Plätze verlost.

§ 8 Pflicht- und Wahlmodule

(1) Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 55 ECTS-AP zu absolvieren: 

1.

Pflichtmodul: Internationales Management

SSt

ECTS-AP

a.

VU Internationales Management

Vertiefte Behandlung von Internationalisierungs-, Markt- und Wettbewerbsstrategien von multinationalen Unternehmen; vertiefte Behandlung funktionaler Perspektiven mit Bezug zu internationalem Management (z. B. Marketing, Human Ressource Management, Supply Chain Management, Finanzmanagement); Wechselwirkungen zwischen Makroumfeld und multinationalen Unternehmen (z. B. geopolitische Einflüsse, Institutionen, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Diversität)

2

5

b.

SE Internationales Management

Vertiefung ausgewählter Themen der VU

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden sind in der Lage, theoriebasiert Empfehlungen abzugeben, unter welchen Umständen welche Form von internationaler Geschäftstätigkeit für Unternehmen gewählt werden soll. Studierende können evaluieren, wie internationales Management und das Makroumfeld multinationaler Unternehmen interagieren. Dabei können Studierende erklären, wie Geopolitik, nationale, internationale und supranationale Institutionen und Makrotrends wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Diversität internationale Geschäftstätigkeit beeinflussen und welche Wechselwirkungen sie im Rahmen internationaler Wirtschaftstätigkeit erzeugen.

 

 Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

2.

Pflichtmodul: Internationale Wirtschaftsbeziehungen

SSt

ECTS-AP

a.

 VU Internationale Wirtschaftsbeziehungen

 Vertieftes Studium der globalen Aspekte ökonomischer Aktivitäten; internationaler Handel von Gütern und Dienstleistungen; globale Wertschöpfungsketten; multinationale Unternehmen; Handelspolitik und Rolle der WTO; Wirtschaftsintegration und Geopolitik

2

5

b.

SE Internationales Wirtschaftsbeziehungen

Vertiefung ausgewählter Themen der VU

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden kennen die wesentlichen theoretischen Ansätze, Problemstellungen und Instrumente der Wirtschaftspolitik. Sie können wirtschaftspolitische Fragen eigenständig recherchieren, aktuelle Artikel eigenständig nachvollziehen, deren Ergebnisse und Schlussfolgerungen kritisch hinterfragen und empirische Arbeiten replizieren. Sie können wirtschaftspolitische Themen für ein fachkundiges Publikum aufbereiten und vortragen. Sie haben hinreichende Sicherheit im Umgang mit den betreffenden Methoden und können diese selbstständig auf eigene wissenschaftliche Fragestellungen anwenden.

 

 Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

3.

Pflichtmodul: Internationale Institutionen

SSt

ECTS-AP

a.

VU Internationale Institutionen

Einführung in die Grundlagen der Institutionentheorie im internationalen Management; Unterscheidung und Vergleich von regionalen, nationalen, internationalen und supranationalen Institutionen; Zusammenspiel zwischen Institutionen und anderen Stakeholdern von multinationalen Unternehmen, vor allem politische Parteien, Interessensvertretungen und Bürgerbewegungen; Zugänge und Strategien von multinationalen Unternehmen im Umgang mit Institutionen bzw. deren Abwesenheit im Heimat- und Zielland; Institutionen als Schutz vor und Ursache von Risiken

2

5

b.

SE Internationale Stakeholder

Vertiefung ausgewählter Themen der VU

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden können evaluieren, wie internationale Institutionen die Geschäftstätigkeit und Wertschöpfung von multinationalen Unternehmen beeinflussen. Insbesondere können Studierende erklären, wie Institutionen multinationale Unternehmen einerseits vor Risiken schützen und ihnen Legitimität verleihen, aber andererseits auch einen Risikofaktor darstellen können. Außerdem kennen die Studierenden Ansätze und Strategien, die multinationale Unternehmen in ihren Beziehungen mit Institutionen in Heimat- und Zielländern anwenden können.

 

 Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

4.

Pflichtmodul: Interkulturelle Kompetenz

SSt

ECTS-AP

a.

VU Interkulturelle Kompetenz

Einführung in Kulturtheorien und Vergleich verschiedener theoretischer Zugänge zu Kultur und den verschiedenen Ebenen von Kultur; Rolle von kulturellen Unterschieden zwischen Regionen, Ländern, Berufsgruppen und Unternehmen und deren Bedeutung im internationalen Wirtschaftsleben; Diskussion von praktischen Ansätzen zur Entwicklung eines reflektierten Umgangs mit Kultur; Methoden zur vorurteilsfreien Identifikation von Unterschieden zwischen Kulturen und deren Akzeptanz durch effektive Kommunikation

2

3

b.

 UE Interkulturelle Kompetenz

Bearbeitung ausgewählter Themen der VU

1

2

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden kennen die wichtigsten Kulturtheorien und können die verschiedenen Zugänge zu fremden Kulturen einander gegenüberstellen. Sie sind in der Lage, das fundierte Wissen über die Rolle kultureller Unterschiede zwischen Regionen, Ländern, Berufsgruppen und Unternehmen situationsgerecht anzuwenden. Sie können beurteilen, welchen Einfluss diese Interaktionen im internationalen Wirtschaftsleben haben. Die Kenntnis praktischer Ansätze und Methoden zur Reflexion über Kultur befähigen die Studierenden, kulturelle Unterschiede zu identifizieren und in der Folge auch vorurteilsfrei zu akzeptieren.

 

 Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

5.

Pflichtmodul: Fremdsprachige Wirtschaftskommunikation

SSt

ECTS-AP

 

UE Fremdsprachige Wirtschaftskommunikation

 Training und Anwendung von ausgewählten Kompetenzen im Bereich Wirtschaftskommunikation basierend auf Kommunikationsmodellen und
-theorien; Kommunikation als zentrales Element in einem internationalen Wirtschaftsumfeld (z. B. Leadership, Teamkompetenzen); Training von sprachlichen Fähigkeiten zur Wirtschaftskommunikation in einer Fremdsprache (außer Englisch) im Rahmen der Anwendung von Kommunikationsmodellen und -theorien

 3

 5

 

 Summe

 3

 5

 

Lernergebnisse:

 Die Studierenden verfügen über Wissen zu ausgewählten Modellen und Theorien in der Wirtschaftskommunikation und deren Relevanz im Wirtschaftsleben. Sie können auf Grund ihrer Kompetenzen in der Wirtschaftskommunikation und ihrer sprachlichen Fähigkeiten in einer Fremdsprache aktiv ihr Tätigkeitsfeld in einem internationalen Wirtschaftskontext gestalten. Studierende können ausgewählte Kompetenzen der Wirtschaftskommunikation (z. B. Leadership, Teamkompetenzen) anwenden und auf die jeweils gegebene Situation anpassen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

6.

Pflichtmodul: Wissenschaftliches Schreiben

SSt

ECTS-AP

a.

SE Wissenschaftliches Schreiben

 Vertiefte Auseinandersetzung und Anwendung von Ansätzen und Praktiken des englischsprachigen wissenschaftlichen Schreibens im Bereich internationales Management

1

2

b.

AG Wissenschaftliches Schreiben

 Lernen von Techniken zum Verfassen und Analysieren von wissenschaftlichen Texten im Bereich internationales Management; gute wissenschaftliche Praxis im Verfassen von Texten im Bereich internationales Management; Zusammenfassung, Analyse und kritische Bewertung von wissenschaftlichen Texten im Bereich internationales Management

2

3

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

 Die Studierenden können sich kritisch mit theoretischen und empirischen Forschungsansätzen und -methoden und den Anforderungen an gute wissenschaftliche Praxis in empirischen Forschungsprojekten im internationalen Management auseinandersetzen und diese selbstständig anwenden. Sie können wissenschaftliche Artikel im Bereich internationales Management verfassen, analysieren und kritisch bewerten.

 

 Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

7.

Pflichtmodul: Forschungsmethoden

SSt

ECTS-AP

a.

VU Forschungsmethoden

Empirische Forschungsansätze und -methoden im Bereich internationales Management; Relevante Datenquellen und Forschungsdesigns im Bereich internationales Management; gute wissenschaftliche Praxis in empirischen Forschungsprojekten im Bereich internationales Management; Zusammenfassung, Analyse und kritische Bewertung von Resultaten in empirischen Forschungsprojekten im Bereich internationales Management

2

3

b.

 SE Forschungsmethoden

 Vertiefte Auseinandersetzung und Anwendung von Forschungsansätzen und -methoden im Bereich internationales Management

1

2

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

 Die Studierenden können sich kritisch mit Forschungsansätzen und -methoden im internationalen Management auseinandersetzen und diese selbstständig auf Forschungsprojekte anwenden. Sie können die sozialen, ethischen und interkulturellen Implikationen verschiedener Forschungsansätze aufzeigen.

 

 Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

 

8.

Pflichtmodul: Konzeption der Masterarbeit

SSt

ECTS-AP

 

Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé) sowie Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs; Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit

-

2,5

 

Summe

-

2,5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden sind in der Lage, eine inhaltliche Kurzbeschreibung der geplanten Masterarbeit (Exposé) zu verfassen und einen zeitlichen Ablauf zu skizzieren.

 

 Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 6 und 7

 

9.

Pflichtmodul: Begleitung der Masterarbeit

SSt

ECTS-AP

 

 SE Begleitung der Masterarbeit

Unterstützung von laufenden Masterarbeiten; Präsentation von Masterarbeiten, vertiefte Diskussion der Gesamtarbeit oder von Teilaspekten mit Fachkolleginnen und Fachkollegen; Vertiefung theoretischer wie forschungsmethodischer Aspekte

1

2,5

 

Summe

1

 2,5

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden können eine wissenschaftliche Arbeit konzipieren, durchführen und die Forschungsergebnisse in unterschiedlichen Kontexten präsentieren. Sie können Teilaspekte oder ihre Gesamtarbeiten mit Fachkolleginnen und Fachkolleginnen kritisch diskutieren und die sozialen, ethischen und interkulturellen Implikationen reflektieren.

 

 Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 6 und 7

 (2) Aus den folgenden Wahlmodulen sind drei Wahlmodule im Umfang von 15 ECTS-AP zu absolvieren:

1.

Wahlmodul: Digitalisierung in internationalen Organisationen und Märkten

SSt

ECTS-AP

a.

VU Digitalisierung in internationalen Organisationen und Märkten

Digitalisierung im internationalen Management: Transformation in internationalen Märkten und strategische Implikationen für internationale Organisationen; Einführung in die theoretischen Grundlagen der Datenanalytik aus der Perspektive von internationalen Organisationen

2

3

b.

SE Digitalisierung in internationalen Organisationen und Märkten

Vertiefung ausgewählter Themen der VU

1

2


Summe

3

5


Lernergebnisse:

Die Studierenden sind in der Lage, den Einfluss von Digitalisierung auf internationale Organisationen einzuschätzen. Sie können Vorschläge formulieren, wie internationale Organisationen die Herausforderungen von Digitalisierung in internationalen Märkten bewältigen und daraus resultierende Chancen ergreifen. Die Studierenden entwickeln Einblicke in Analysemethoden und praktische Analysefähigkeiten in der systematischen Sammlung, Aufbereitung, Analyse und Interpretation von Daten zur Verbesserung von Geschäftsentscheidungen im internationalen Management.


Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2


2.

Wahlmodul: Diversität und Gender in internationalen Organisationen und Märkten

SSt

ECTS-AP

a.

VO Diversität und Gender in internationalen Organisationen und Märkten

Theorien und Begrifflichkeiten zu Diversität, Gender und Intersektionalität; internationale Arbeitsmärkte und Arbeitsmigration; theoretische Ansätze zu Auslandsentsendungen und damit verbundene Konzepte zur Personalentwicklung; theoretische Ansätze betrieblicher Gleichstellungspolitik in internationalen Organisationen

2

3

b.

SE Diversität und Gender in internationalen Organisationen und Märkten

Vertiefung ausgewählter Themen der VO

1

2


Summe

3

5


Lernergebnisse:

Die Studierenden können die Konzepte von Diversität, Gender und Intersektionalität im Kontext internationaler Organisationen und Märkte erklären. Sie verstehen die Rolle und Probleme der Arbeitsmigration auf internationalen Arbeitsmärkten für verschiedene Gruppen von Beschäftigten. Sie können theoriebasiert organisationale Strukturen zur Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit diversen Hintergründen analysieren und darauf aufbauend Gestaltungskonzepte entwickeln. Sie können die besondere Problemlage von Expatriates und Repatriates verstehen und Lösungskonzepte für diese Probleme entwickeln. Die Studierenden können die Potenziale und Grenzen von Gleichstellungsprogrammen, besonders von Diversitätsmanagement für internationale Organisationen differenziert beurteilen.


Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2


3.

Wahlmodul: Geopolitik in internationalen Organisationen und Märkten

SSt

ECTS-AP

a.

VO Geopolitik in internationalen Organisationen und Märkten

Einführung in den Einfluss von lokalen, regionalen, nationalen und internationalen politischen Akteurinnen und Akteuren auf internationale Märkte und das Umfeld von internationalen Organisationen; die Rolle von zwischenstaatlichen Abhängigkeiten in internationalen Beziehungen und Märkten sowie die Dimensionen dieser Abhängigkeiten (z. B. Wirtschaft, Technologie, Kultur, Militär, Ressourcen und Umwelt); die Rolle von supranationalen Institutionen (z. B. UNO, WTO, IMF, Weltbank) als Teil der multinationalen institutionellen Ordnung und deren Bedeutung für internationale Organisationen und Märkte; Ansätze von internationalen Organisationen, um die Risiken, die durch Geopolitik entstehen, zu reduzieren

2

3

b.

SE Geopolitik in internationalen Organisationen und Märkten

Vertiefung ausgewählter Themen der VO

1

2


Summe

3

5


Lernergebnisse:

Die Studierenden können verschiedene geopolitische Akteurinnen und Akteure identifizieren und deren Motive und Einflüsse auf internationale Organisationen einschätzen. Sie verstehen, wie zwischenstaatliche Abhängigkeiten internationale Beziehungen und internationale Märkte beeinflussen, welche Rolle supranationale Institutionen für diese Beziehungen spielen und welchen Einfluss diese auf internationale Organisationen haben. Die Studierenden können Strategien entwickeln, die Organisationen dabei helfen, geopolitische Risiken zu reduzieren.


Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2


4.

Wahlmodul: Nachhaltigkeit in internationalen Organisationen und Märkten

SSt

ECTS-AP

a.

VU Nachhaltigkeit in internationalen Organisationen und Märkten

Einführung in die strategischen, organisatorischen und ethischen Implikationen von Nachhaltigkeit in internationalen Organisationen und Märkten; wirtschaftliche, ökologische und soziopolitische Treiber von Nachhaltigkeitsstrategien in internationalen Organisationen; Komplexität, Herausforderungen und Chancen, die sich für internationale Organisationen im Rahmen des Stakeholder-Managements ergeben

2

3

b.

SE Nachhaltigkeit in internationalen Organisationen und Märkten

Vertiefung ausgewählter Themen der VU

1

2


Summe

3

5


Lernergebnisse:

Die Studierenden verstehen verschiedene Kernkonzepte im Bereich Nachhaltigkeit, wie z. B. unternehmerische Nachhaltigkeit, CSR, nachhaltige Entwicklung und Stakeholder-Management. Studierende kennen die Komponenten und Zusammenhänge zwischen wirtschaftlich-, ökologisch- und sozialnachhaltigen Strategien und können Vorschläge zu deren organisatorischen Implementierung in internationalen Organisationen entwickeln. Dabei können Studierende erklären, wie ein internationales Marktumfeld zur Komplexität in der Implementierung von Nachhaltigkeitsstrategien beiträgt. Sie können verschiedene Theorien und Praktiken im Bereich Nachhaltigkeit und nachhaltiger Entwicklung kritisch evaluieren.


Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2


5.

Wahlmodul: Aktuelle Themen in internationalen Organisationen und Märkten

SSt

ECTS-AP

a.

VU Aktuelle Themen in internationalen Organisationen und Märkten

Diskussion aktueller Themen, Konzepte, Techniken und Methoden in der Praxis und Forschung zu internationalen Organisationen und Märkten

2

3

b.

SE Aktuelle Themen in internationalen Organisationen und Märkten

Vertiefung ausgewählter Themen der VU

1

2


Summe

3

5


Lernergebnisse:

Die Studierenden können aktuelle Themen sowie neue Konzepte, Techniken und Methoden in der Praxis und Forschung zu internationalen Organisationen und Märkten evaluieren. Die Studierenden können sich kritisch mit ihnen auseinandersetzen und sie im Rahmen bekannter Theorien einordnen, reflektieren und anwenden.


Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

(3) Aus den folgenden Wahlmodulen ist ein Wahlmodul im Umfang von 10 ECTS-AP zu absolvieren:

1.

Wahlmodul: Unternehmensprojekt

SSt

ECTS-AP

a.

UE Unternehmensprojekt

Vertiefte Auseinandersetzung mit Methoden, Konzepten und Ansätzen zur Formulierung und Implementierung von Strategien in multinationalen Unternehmen im Rahmen eines Projekts mit Praxisbezug; Bearbeitung einer praktischen Problemstellung mit Bezug auf ein multinationales Unternehmen; Präsentation und Kommunikation der Projektergebnisse

1

7

b.

SE Reflexion

Begleitung und Reflexion der Erfahrungen während des Unternehmensprojekts

1

3


Summe

2

10


Lernergebnisse:

Die Studierenden können eigenständige Recherchen zu internationalen Strategieprozessen durchführen. Dabei können sie Informationen sammeln, filtern und für die Beantwortung einer spezifischen Forschungsfrage analysieren. Die Studierenden können die Ergebnisse und Schlussfolgerungen ihrer Recherchen präsentieren und die zugrundeliegenden Argumente überzeugend verteidigen.


Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2


2.

Wahlmodul: Sozioökonomisches Projekt

SSt

ECTS-AP

a.

UE Sozioökonomisches Projekt

Vertiefte Auseinandersetzung mit Methoden, Konzepten und Ansätzen zur Untersuchung von sozioökonomischen Fragestellungen im Rahmen eines Projekts mit Praxisbezug; Bearbeitung einer praktischen Problemstellung mit Bezug auf ein multinationales Unternehmen, Wirtschaftsforschungsinstitut oder eine NGO

1

7

b.

SE Reflexion

Begleitung und Reflexion der Erfahrungen während des sozioökonomischen Projekts

1

3


Summe

2

10


Lernergebnisse:

Die Studierenden können eigenständig wissenschaftliche Recherchen zu Methoden, Ansätzen und Theorien zu sozioökonomischen Fragestellungen durchführen. Sie können die Informationen für die Beantwortung einer spezifischen Forschungsfrage aufbereiten, geeignete Ansätze herausarbeiten und die Methoden auf die Fragestellung den Modellannahmen entsprechend korrekt anwenden. Die Studierenden können die Ergebnisse und Schlussfolgerungen ihrer Recherchen und empirischen Untersuchungen präsentieren und überzeugend verteidigen.


Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 und 2

(4)              Es ist ein weiteres Wahlmodul im Umfang von 15 ECTS-AP zu absolvieren:

 

Wahlmodul: Freies Wahlmodul

SSt

ECTS-AP

 

Das Modul ermöglicht – nach Maßgabe freier Plätze – die Absolvierung von weiteren noch nicht absolvierten Lehrveranstaltungen bzw. Wahlmodulen dieses Masterstudiums oder von Modulen bzw. Lehrveranstaltungen aus anderen an der Universität Innsbruck eingerichteten Masterstudien. Es wird empfohlen, auch Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung zu absolvieren.


15


Summe

 

15


Lernergebnisse:

Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. Sie können die Zusammenhänge zu ihrem eigenen Fachwissen herstellen.


Anmeldungsvoraussetzung/en: Die im jeweiligen Curriculum festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen.

Anstelle des freien Wahlmoduls kann ein Wahlpaket für Masterstudien oder die entsprechenden Teile davon nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Wahlpakete sind festgelegte Module aus anderen Fachdisziplinen im Ausmaß von 30 ECTS-AP; sie sind im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.

§ 9 Ausländischer Studienanteil

(1) Es ist mindestens ein Semester an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung gemäß § 51 Abs. 2 Z 1 UG des nicht-deutschsprachigen Auslands zu absolvieren (Ausländischer Studienteil). Der ausländische Studienanteil kann erst angetreten werden, wenn die Pflichtmodule gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 bis 3 absolviert sind.

(2) Im Rahmen des ausländischen Studienteils sind Module im Umfang von mindestens 24 ECTS-AP (oder ein entsprechendes Äquivalent) zu absolvieren.

(3) Die Studierenden haben rechtzeitig (i. d. R. ein Semester) vor Antreten des ausländischen Studienteils der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter mitzuteilen, an welcher Universität der ausländische Studienteil absolviert werden soll; dabei können auch Alternativen benannt werden.

(4) Die Universitätsstudienleiterin bzw. der Universitätsstudienleiter entscheidet über die Vergabe der den Fakultäten im Rahmen internationaler Abkommen zur Verfügung stehenden Studienplätze an den ausländischen Vertragsuniversitäten. Diese Vergabe ist unter Anwendung von studienspezifischen Leistungskriterien und nach Maßgabe der für ein Studium erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse auszuüben. Die Art und Anzahl der zur Verfügung stehenden ausländischen Studienplätze ist den Studierenden in transparenter Weise bekanntzugeben; dasselbe gilt für die Kriterien, nach denen die Vergabe der ausländischen Studienplätze erfolgt.

(5) Besteht mit der ausländischen Universität ein entsprechendes Abkommen, so können nur die in diesem Abkommen vereinbarten Fächer gewählt werden. Änderungen dürfen nur im Einvernehmen mit der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter vorgenommen werden.

(6) Studierende, die den ausländischen Studienteil an einer Universität ablegen wollen, mit der kein Abkommen besteht, müssen rechtzeitig (empfohlen wird mindestens drei Monate) vor Studienbeginn im Ausland einen Antrag gemäß § 78 Abs. 5 UG bei der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter stellen; dabei ist darzulegen, welche Module die bzw. der Studierende in Form welcher Lehrveranstaltungen an der ausländischen Universität abzulegen beabsichtigt. Die Universitätsstudienleiterin bzw. der Universitätsstudienleiter stellt mit Bescheid fest, welche der geplanten Prüfungen und anderen Studienleistungen anerkannt werden.

(7) Die Form der an der ausländischen Universität abzulegenden Prüfungen und deren Beurteilung obliegen der ausländischen Universität in Absprache mit der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter. Grundsätzlich sollten die Prüfungen in der gleichen Form und mit den gleichen Anforderungen erfolgen, wie es für die regulären Studierenden der jeweiligen ausländischen Universität der Fall ist. Bei der Umrechnung der Studienleistungen orientiert sich die Universitätsstudienleiterin bzw. der Universitätsstudienleitern an der vom European Credit Transfer System (ECTS) entwickelten internationalen Bewertungsskala.

§ 10 Masterarbeit

(1) Das Thema der Masterarbeit muss in einem unmittelbaren Bezug zu einem oder mehreren der Pflichtmodule gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 bis 5 oder der Wahlmodule gemäß § 8 Abs. 2 Z 1 bis 5 stehen.

(2) Die Masterarbeit stellt eine wissenschaftliche Arbeit dar.

(3) Studierende haben durch die Anfertigung der Masterarbeit den Nachweis zu erbringen, dass sie selbstständig in der Lage sind, theoretische und methodische Instrumente des Fachs in begrenzter Zeit auf eine eingegrenzte Fragestellung anzuwenden und zu reflektieren.

(4) Studierende haben das Recht, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen.

(5) Die Masterarbeit umfasst einen Arbeitsaufwand von 25 ECTS-AP.

(6) Die schriftliche Bekanntgabe des Themas und der Betreuerin bzw. des Betreuers der Masterarbeit setzt die positive Absolvierung der Pflichtmodule gemäß § 8 Abs. 1 Z 6 und 7 voraus.

(7) Die abgeschlossene Masterarbeit ist bei der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter in elektronischer Form einzureichen. Ihr ist eine eidesstattliche Erklärung beizufügen, in der bestätigt wird, dass die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis befolgt wurden.

(8) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert gekennzeichnet und zuzuordnen sind.

(9) Die Masterarbeit kann mit Zustimmung der Leiterin bzw. des Leiters der Lehrveranstaltung in einer anderen Sprache abgefasst werden.

§ 11 Prüfungsordnung

(1) Die Leistungsbeurteilung eines Moduls erfolgt auf eine der folgenden Arten:

  1. bei einem Modul, das aus einer Vorlesung und einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung besteht, durch eine Lehrveranstaltungsprüfung über die prüfungsimmanente Lehrveranstaltung und durch eine Gesamtprüfung über den Stoff der Lehrveranstaltungen des Moduls, wobei die positive Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung Voraussetzung für die Zulassung zur Gesamtprüfung ist;
  2. bei einem Modul, das ausschließlich aus einer oder mehreren prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht, durch Lehrveranstaltungsprüfungen dieser Lehrveranstaltungen.

(2) Bei Lehrveranstaltungsprüfungen legt die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. der Lehrveranstaltungsleiter die Prüfungsmethode (schriftlich/mündlich/Prüfungsarbeit/en) zu Beginn des Semesters fest.

(3) Bei Lehrveranstaltungsprüfungen prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen erfolgt die Beurteilung aufgrund von mindestens zwei schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

(4) Gesamtprüfungen umfassen den Inhalt des gesamten Moduls und sind vor Einzelprüferinnen bzw. Einzelprüfern abzulegen. Die Gesamtprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (Dauer maximal 90 Minuten).

(5) Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls Konzeption der Masterarbeit erfolgt durch die Betreuerin bzw. den Betreuer auf Basis des Exposés. Die positive Beurteilung hat „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung hat „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.

(6) Die Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltungen UE Unternehmensprojekt und UE Sozioökonomisches Projekt hat „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.

(7) Für Module und Lehrveranstaltungen, die aus anderen Studien gewählt werden, gilt die Prüfungsordnung jenes Curriculums, aus dem sie übernommen sind. Für außercurriculare Wahlpakete gilt die Prüfungsordnung gemäß diesem Curriculum.

§ 12 Akademischer Grad

An Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums International Management wird der akademische Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, verliehen.

§ 13 Inkrafttreten

Dieses Curriculum tritt mit 1. Oktober 2024 in Kraft.

 

Für die Curriculum-Kommission:

Ass.-Prof. Mag. Dr. Heike Welte



Für den Senat:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer



(PDF-Datei hier)

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