19.6.1992: Notifizierungsurkunde Österreichs und Italiens an die UNO zur Streitbeilegung
Sehr geehrter Herr Generalsekretär!
Die österreichische Bundesregierung beehrt sich, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Nachstehendes mitzuteilen:
Wie der österreichische Außenminister am 30. September 1970 der XXV. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen mitzuteilen die Ehre hatte, hatte die italienische Regierung in einer Erklärung gegenüber dem eigenen Parlament am 3. Dezember 1969 die Absicht angekündigt, unter Wahrung ihres Rechtsstandpunktes über die Frage der Durchführung des Pariser Abkommens vom 5. September 1946, eine Reihe von Maßnahmen zugunsten der Bevölkerung Südtirols zu treffen, die den Bereich der der Provinz Bozen zustehenden Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse zu erweitern bestimmt sind. Die österreichische Bundesregierung hatte ihrerseits, ebenfalls unter Wahrung ihres Rechtsstandpunktes über die oben genannte Frage, in einer Erklärung vor dem eigenen Parlament am 15. Dezember 1969 angekündigt, daß sie, sobald diese Maßnahmen getroffen sein werden, erklären werde, daß sie die Streitigkeit betreffend die Durchführung des Pariser Abkommens vom 5. September 1946 und 1661 (XVI) der Generalversammlung der Vereinten Nationen war, als beendet betrachtet. In Anbetracht der Verwirklichung der seinerzeit von der italienischen Regierung zugunsten der Bevölkerung Südtirols angekündigten Maßnahmen, die mit Note vom 22. April 1992 der österreichischen Bundesregierung mitgeteilt wurden und die mit Note vom ebenfalls 22. April erwidert wurde, hat die österreichische Bundesregierung schließlich mit Erklärung vom 11. Juni 1992 festgestellt, daß sie die erwähnte Streitigkeit als beendet betrachtet.
Die österreichische Bundesregierung ersucht den Generalsekretär der Vereinten Nationen, obige Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechenden Veranlassungen zu ergreifen.
Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Anm: Das dem UNO-Generalsekretär Boutros Boutros Ghali überreichte Dokument mit der Streitbeilegungserklärung ist in englischer Sprache abgefaßt. Die hier abgedruckte deutsche Übersetzung stammt vom österreichischen Außenministerium. Österreich und Italien haben gleichlautende Notifizierungsurkunden überreicht, entsprechend abgeändert nur dort, wo es um die Angabe der österreichischen Bundesregierung bzw. der italienischen Regierung geht.
Quelle: Hansjörg Kucera/Gianni Faustini (Hrsg.), Ein Weg für das Miteinander. 20 Jahre Autonomie in Südtirol, Bozen 1992, S. 105.