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Service für Mitglieder


ULV-Gruppen-Rechtsschutz in dienstrechtlichen Angelegenheiten


Die Mitgliedschaft im ULV inkludiert automatisch eine Arbeitsgerichtsrechtsschutzversicherung gem. Art. 20 sowie Sozialgerichtsrechtschutz gem. Art. 21 der "Allgemeinen Bedingungen der Grazer Wechselseitigen Versicherungs-AG für die Rechtsschutzversicherung" (ARB 2004), inkl. Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof. Gem. Art. 20 Pkt. 2.2. besteht bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie in Disziplinar-Verfahren. Versicherungsschutz besteht vor Arbeits- und Sozialgerichten sowie bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen in Abänderung des Art.6.5. auch für Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden. Versicherungsschutz für einzelne Mitglieder besteht frühestens 3 Monate nach Beitritt zum UniversitätslehrerInnenverband, wobei der Beitritt über die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages nachzuweisen ist.




Was ist konkret gedeckt?



Kosten für die außergerichtliche Vertretung bis 2,5 % der Versicherungssumme, d.s. € 1.000.- und Kosten für die Konfliktlösung durch Mediation bis 2,5 % der Versicherungssumme, d.s. € 1.000.- pro Versicherungsfall (siehe Art. 20 Pkt. 2.1. ARB 2004)

Wählt der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Rechtsanwalt oder erfolgt die Auswahl des Rechtsanwaltes gemäß Art 10 Pkt. 4 oder 5 ARB durch den Versicherer, trägt der Versicherer die Kosten gemäß Art. 6 ARB voll.




Vorgangsweise

  1. Bevor noch eine (kostenpflichtige) Rechtshilfe in Anspruch genommen wird, setzt sich der/die Betroffene mit dem/der ULV-Vorsitzenden in Verbindung.
  2. Der/Die Vorsitzende klärt über die weiteren Schritte auf, insbesondere


Ansprechpartner


Als Ansprechpartner auf ULV Seite gilt der Vorsitzende (dzt. Ao.Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonach; Tel: 0512-507-8604). Konkrete Innsbrucker Anspruchsfälle gehen über den Vorsitzenden an die österreichische Kontaktperson Mag. Dr. Dr. Anneliese Legat (Universität Graz; Tel: 0316-380-3284); Ansprechspartner auf Seiten der Versicherung ist Herr Dr. Schöngrundner, Generaldirektion der Grazer Wechselseitigen Versicherung, Herrengasse 18-20, 8011 Graz (Tel: 0316-8037-366). 

 

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