Arbeitnehmer:innenschutz - Allgemeines
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und zahlreiche zugehörige Verordnungen gelten für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit denen ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis besteht. Die Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen tragen die Arbeitgeber:innen. Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und für menschengerechte Arbeitsbedingungen dienen dem Schutz der Gesundheit und des Lebens der Arbeitnehmer:innen während ihrer beruflichen Tätigkeit. Arbeitnehmer:innenschutz benötigt auch die Mitwirkung der Arbeitnehmer:innen. Diese haben die Pflicht, Anweisungen und Unterweisungen zu befolgen und sich so zu verhalten, dass Gefährdungen soweit als möglich vermieden werden.
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DLE für Sicherheit & Gesundheit
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