Arbeitnehmer:innenschutz - Allgemeines

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und zahlreiche zugehörige Verordnungen gelten für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit denen ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis besteht. Die Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen tragen die Arbeitgeber:innen. Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und für menschengerechte Arbeitsbedingungen dienen dem Schutz der Gesundheit und des Lebens der Arbeitnehmer:innen während ihrer beruflichen Tätigkeit. Arbeitnehmer:innenschutz benötigt auch die Mitwirkung der Arbeitnehmer:innen. Diese haben die Pflicht, Anweisungen und Unterweisungen zu befolgen und sich so zu verhalten, dass Gefährdungen soweit als möglich vermieden werden.

 

 

 


Kontakt 

DLE für Sicherheit & Gesundheit 
Josef-Hirn-Straße 5-7, 9. Stock 
6020 Innsbruck

+43 (0)512 507-21001
arbeitnehmerinnenschutz@uibk.ac.at

Erreichbarkeit Sekretariat

Montag bis Mittwoch:  08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr

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