Impfungen
Untenstehende Impfungen werden während den Sprechstundenzeiten der Arbeitsmedizinerin ganzjährig für alle MitarbeiterInnen der Universität Innsbruck (aufrechter Dienstvertrag vorausgesetzt) angeboten bzw. geimpft.
Im Herbst/Winter wird zusätzlich die Grippeschutzimpfung angeboten.
Terminvereinbarung (bitte geben Sie bei der Terminanmeldung die benötigte Impfung in den Bemerkungen an)
Bitte beachten Sie, dass die Impfungen nur mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden können.
Aktuell wird keine COVID-19 Impfung an der UIBK angeboten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an michaela.noesig@uibk.ac.at oder direkt an die Arbeitsmedizin (arbeitsmedizin@uibk.ac.at).
Impfstoffe allgemein
Detaillierte Informationen zur Verabreichung der einzelnen Informationen (Anzahl und Zeitraum der Auffrischungen, Wirkungsdauer, etc.) finden Sie hier.
Mögliche Impfungen sind
- Hepatitis A+B
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Diphterie - Tetanus - Polio - Pertussis
- FSME
- Pneumokokken (Lungenentzündung)
- Typhus
Reiseimpfungen
Sollten Sie aufgrund einer Dienstreise eine andere Impfung benötigen, so bitten wir Sie uns vorab telefonisch (DW 21006) oder per Email (arbeitsmedizin@uibk.ac.at) zu informieren, damit der Impfstoff bestellt werden kann.
Mögliche Impfungen sind
- Cholera
- Gelbfieber (wird nur in Impfzentren bzw. in der Landessanitätsdirektion geimpft)
- Japan B
- Malaria
- Tollwut
Als Abwehr gegen Mücken sollte immer ein NOBITE Spray im Reisegepäck sein. In besonders gefährdeten Gebieten sollte auch die Kleidung vorab mit der NOBITE Waschlotion gewaschen werden.
Impfungen bei besonderem berufsbedingten Risiko
Für beruflich gefährdete Personen wird von der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) zur Vorbeugung berufsbedingter Erkrankungen kostenlos Impfstoff zur Verfügung gestellt. Unter berufsbedingtem Risiko versteht man Tätigkeiten, die mehr als 50% der Arbeitszeit betreffen (high risk).
Dies betrifft folgende Impfungen:
- FSME (Zecken) für GärtnerInnen & FreilandarbeiterInnen
- Hepatitis A/B (infektiöse Gelbsucht) bei Arbeiten mit human pathogenes Material (Blut, Körpersekrete, usw.)
Um diese kostenlosen Impfungen in Anspruch nehmen zu können, muss Folgendes vom Sekretariat des zuständigen Instituts bzw. Dienstleistungseinheit erhoben werden:
- Erhebung der Anzahl der betroffenen MitarbeiterInnen inkl. persönlicher Daten (Vor-/Nachname, Geburtsdatum, SV-Nummer, Art des benötigten Impfstoffes, Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung).
- Diese Liste muss per Email an uv-prophylaxe@bvaeb.at (& in cc an arbeitsmedizin@uibk.ac.at) gesendet werden.
- Die Liste muss halbjährlich zu Semesterbeginn aktualisiert und neu eingereicht werden.
- Eine Evaluierung der entsprechenden Arbeitsplätze bzw. -stoffe (genaue Beschreibung der Tätigkeit) muss der BVAEB zugesendet werden.
- Das zutreffende Bestellformular der BVAEB muss ausgefüllt und der BVAEB (uv-prophylaxe@bvaeb.at) übermittelt werden. Voraussetzung ist eine Evaluierung des Arbeitsplatz bzw. der Arbeitsstoffe (Pkt. 2!).
- Lieferadresse:
Universität Innsbruck
DLE für Sicherheit und Gesundheit / Arbeitsmedizin
Josef-Hirn-Straße 5-7 (9. OG)
6020 Innsbruck
- Lieferadresse:
Für MitarbeiterInnen die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit Erdreich und Schmutz sowie tierischen Ausscheidungen in Kontakt kommen und einem überdurchschnittlich hohen Infektionsrisiko durch Tetanusbakterien ausgesetzt sind, gewährt die Versicherungsanstalt lediglich einen Kostenzuschuss.
Dies betrifft folgende Impfungen:
- Tetanus für Gärtner*innen und Freilandarbeiter*innen
Die Antragstellung erfolgt unter vorheriger Kontaktaufnahme mit der Arbeitsmedizinerin (arbeitsmedizin@uibk.ac.at & arbeitnehmerInnenschutz@uibk.ac.at). Dafür sind folgende Angaben ihrerseits erforderlich:
- Vor-/Nachname, Geburtsdatum & Sozialversicherungsnummer (10-stellig)
- Art der Tätigkeit, die einen Zuschuss begründet
- Um welche Teilimpfung es sich handelt (Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung)
Es obliegt in Ihrem Wirkungsbereich dafür Sorge zu tragen, dass diese Impfstoffe angefordert werden. MitarbeiterIinnen deren Dienstverhältnis sich innerhalb des Meldungszeitraumes ändert (z.B. Tätigkeitswechsel ohne Bedarf auf eine Impfung) müssen der BVAEB und der Arbeitsmedizinerin gemeldet werden.
Für alle Informationen rund um die Impfungen steht Ihnen die Arbeitsmedizinerin gerne zur Verfügung.
Dr. Elisabeth Oberrauch