... in classem primam ...

Zeugnisse waren nicht nur für Väter, Stipendienstellen und spätere Arbeitgeber von Interesse. Sie zeigen uns heute frühere Gestaltungen des Formulars, geben Auskunft über Notenstufen, die zu absolvierenden Fächer, personelle Zuständigkeiten – und sie gehören zur Biographie einer konkreten historischen Person.

Zeugnis. Privatbesitz ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Armin Denoth


Zeugnis. Privatbesitz ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Armin Denoth


Übersetzung des Lyzeum-Zeugnisses:

Mit dieser Urkunde bezeugen wir, dass Herr Aloysius Denoth aus Samnaun in Graubünden am kaiserlich-königlichen Lyzeum zu Innsbruck die Vorlesungen über die lateinischen Klassiker fleißig besucht hat und in der öffentlichen Prüfung des ersten Semesters in die erste Klasse eingestuft wurde. Sein sittliches Betragen entsprach den akademischen Vorschriften. Um dies zu bezeugen, übergeben wir ihm dieses von uns unterfertigte und mit dem Siegel der Philosophischen Fakultät bekräftigte Schreiben.

Innsbruck, am 15. April 1824

Gesehen Dr. Simon Schwalt eh
k.k. prov. Direktor des philosophischen Studiums

Dr. Jo[h]an[nes] Friese eh
Professor p[raeter] o[rdinarius]
supplierend

Privatbesitz ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Armin Denoth

Die beiden Zeugnisse für Aloysius Denoth aus Samnaun in Graubünden zeigen den Verlauf der Ausbildung zum Juristen. Zunächst musste er das philosophische Propädeutikum absolvieren, was auch am Lyzeum möglich war. Die Bestätigung, dass er bei der öffentlichen Prüfung des ersten Semesters die „erste Klasse“ erreichte, ist erhalten geblieben. Die Benotung mit der „ersten Klasse“ sollte nicht überschätzt werden, da es überhaupt nur drei „Klassen“ gab, und in den 1820er Jahren vom Gubernium immer wieder kritisiert wurde, dass zu unbedacht gute Noten vergeben würden. Der Bewertung in den „Sitten“ wurde, gerade in Zeiten möglicher studentischer Unruhen, große Bedeutung beigemessen. Gültig wurde ein Zeugnis erst, wenn es vom Studiendirektor, dem von der Regierung bestellten „Aufseher“ über das jeweilige Studium, bestätigt wurde.

Das Abschlusszeugnis des Jusstudiums aus 1828 ist überhaupt nur vom Gubernialrat und Direktor der Juridisch-Politischen Fakultät unterschrieben. Es zeigt den zu absolvierenden Fächerkanon. Auch hier erreichte Aloysius Denoth ausschließlich die beste Bewertung. Die abschließende Bewertung in „Sitten“ durfte auch hier nicht fehlen. Die Korrektheit des Zeugnisses lässt zu wünschen übrig – ein Druckfehler wurde nicht korrigiert: subriptas statt subscriptas. Außerdem gab es die Universität Innsbruck erst wieder ab dem Studienjahr 1826/27. Allerdings konnte man auch am Lyzeum einige juridische Fächer hören.

Die Fächer, die absolviert werden mussten, waren:
Der Stoff aus der juridisch-politischen Enzyklopädie, das private Naturrecht, das Staats- und Völkerrecht
Österreichisches Strafrecht
Staatenkunde Europas
Staatenkunde des Kaisertums Österreich
Römisches Zivilrecht
Österreichisches (Staats-)Kirchenrecht
Lehenrecht
Handels- und Wechselrecht
Kodifiziertes österreichisches Zivilrecht (ABGB)

In den politischen Wissenschaften wurde das Gesetzbuch über die schweren Polizeiübertretungen sowie die österreichische politische Gesetzgebung geprüft. Der Geschäftsstil und Gerichtsverfahren in streitigen Fällen und in Fällen der freiwilligen Gerichtsbarkeit waren ebenfalls Prüfungsstoff.

Nicht fehlen durfte die Bestätigung, dass 45 Kreuzer Gebühr bezahlt wurden.

Das Siegel bestätigte Echtheit und Rechtsverbindlichkeit des Dokuments und hat die Umschrift: *SIGIL*FAC*IUR*INUNIV*OENIP*ANNO*M*D*C*C*LXXXXII

Es handelt sich also um das Siegel der Juridischen Fakultät aus dem Jahr 1792.

Interessant ist, dass Zeugnisse immer noch in lateinischer Sprache verfasst waren; das Geburtsdatum spielte offensichtlich keine Rolle.

Nach seinem Studienabschluss arbeitete Aloys Denoth in der Finanzverwaltung. Da keine sonstigen Egodokumente im Privatbesitz vorhanden sind, könnte man seine Herkunft und seinen weiteren Lebensweg über Amtsschematismen und Matrikelbücher verfolgen.

(Margret Friedrich)

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