Transkription:
An sämtliche Herren Akademiker!
Die hohe Landesstelle hat unter dem 15.ten Februar des Jahres dem Lyzealrektorate aufgetragen durch Erinnerungen, Ermahnungen und andere in der academischen Disciplin liegende Mittel dem überhandnehmenden schädlichen Tabackrauchen der Studierenden mit Nachdruck entgegen zu wirken.
Das Rectorat erwartet es übrigens von der geistigen und moralischen Bildung der Herren Akademiker, daß sie sowohl die Nachtheile dieser widrigen Sitte einsehen, als auch dem erklärten Willen der hohen Landesstelle nicht entgegen handeln werden.
Innsbruck, am 7ten November 1823.
D.F.C. Karpe
Derzeit Lyzeumsrector
Anschlag für das Schwarze Brett, der den Studenten das Tabakrauchen verbietet, 7. November 1823.
Universitätsarchiv Innsbruck, Akten des Rektorats 44/R ex 1823/24.
Klagen über rauchende Studenten finden sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts regelmäßig. Auch in den Disziplinarordnungen für die Studenten des philosophischen Studiums aus dem Jahr 1826 wurde das Tabakrauchen strengstens verboten, wobei man sich auf eine Verordnung der Wiener Studienhofkommission bezog.
Das Verbot des Tabakrauchens verdeutlicht, wie das Leben der Studenten vielfältig reguliert war und von einer Reihe von Verboten eingeengt wurde. Denn die Aufgabe der Universität lag nicht nur in der wissenschaftlichen Ausbildung der jungen Männer, sondern sie sollte auch die Bildung der Studenten zu sittlichen und moralischen Individuen besorgen. Die Disziplinarordnung verweist dabei ständig auf „männliche Sittlichkeit“, für die es sich nicht zieme, einen ausschweifenden Lebensstil zu führen. In diesem Sinn war auch das „müßige Herumschwärmen, das Gasthausstreifen bey Nachtstunden scharf verbothen.“ Ebenso war das Schuldenmachen, das Spielen und eben das Tabakrauchen nicht erlaubt. Gesundheitliche Gründe waren demnach kein Argument gegen das Tabakrauchen, sondern es galt in erster Linie als unschicklich für junge Männer. Außerdem wurde in Brandverordnung der Stadt auf die Gefahr der Brandstiftung durch das Rauchen hingewiesen, wobei dies vor allem für Pfeifen – mit denen überwiegend geraucht wurde – ohne Deckel galt.
Ein Übertreten der Vorschrift im oben abgebildeten Anschlag wirkte sich negativ auf die sogenannte „Sittenklasse“ aus. Als „Sittenklasse“ wurde eine Bewertung des Betragens der Studenten während des Unterrichts, aber auch außerhalb der Universität bezeichnet, die gerade für die Studenten des philosophischen Studiums ein wichtiges Kriterium für den erfolgreichen Abschluss des Studiums war. Bei jenen Studenten, die ein Stipendium bezogen, konnte eine schlechte Sittenklasse auch den Verlust des Stipendiums bedeuten.
Allerdings zeigen die mehrfachen Aufforderungen und Anschläge des Verbots auch, dass die Studenten sich nicht an das Rauchverbot gehalten haben.
(Christof Aichner)