Transkription:
Es haben in den verflossenen Jahren viele Streitigkeiten zwischen den Studierenden und ihren Quartier-Gebern statt gefunden, welche vorzüglich ihren Grund hierin hatten, daß bey der Miethung der Wohnung nicht deutlich angesprochen wurde, ob sie monatlich, viertljährig, halbjährig oder ganzjährig gemiethet worden sind.
Da aus diesen Umständen den Herren Academikern leicht Nachtheil erwachsen kann, so findet das Rectorat im Einverständnisse mit dem academischen Senate nothwendig, die Herren Academiker vorläufig darauf aufmerksam zu machen, und Ihnen den wohlmeinenden Rath zu ertheilen, bey der Miethung der Wohnung in der Zukunft mit der größten Vorsicht zu Werke zu gehen, um sowohl jeden pecuniaeren Nachtheil, der ihnen daraus erwachsen könnte, als auch jeder polizeylichen Streitigkeit, die eines Academikers so unwürdig ist, vorzubeugen.
Innsbruck, den 23.ten July 1831
Universitaets-Rectorat
Joachim Suppan
d.z. UniversitätsRector
Universitätsarchiv Innsbruck, Akten des Rektorats, 2/R ex 1830/31.
Für die Studenten gab es unterschiedliche Möglichkeiten, in Innsbruck zu wohnen. Die meisten ortsansässigen Studenten lebten bei ihren Familien, außerdem nutzen Studenten die Möglichkeit, bei Verwandten in der Stadt unterzukommen. Die übrigen Studenten mussten entweder in einem Kollegiengebäude unterkommen oder sich ein Zimmer mieten. Kollegien kann man als Vorläufer von Studentenwohnheimen bezeichnen. Von diesen gab es mehrere in Innsbruck. In der Anfangszeit war vor allem das sog. Nikolaihaus ein wichtiges Kollegium, das von den Jesuiten für arme Gymnasialschüler und (Theologie-)Studenten eingerichtet worden war. Mit der Auflösung des Ordens 1773 wurde auch dieses geschlossen und erst 1857 wiedereröffnet. Daneben gab es das Collegium Nobilium oder Theresianum das wie der Name es schon bezeichnet, für junge Adelige vorbehalten war und die kostspieligste Art zu wohnen bedeutete: Dort erhielten die jungen Adeligen aber auch „Tische (jedoch ohne Wein), Wonung, Heizung, Bedienung, Unterricht in Sprachen, und Excertitien [Tanzen, Fechten ...]“.
Die übrigen Studenten musste sich bei einem der vielen Zimmervermieter ein Zimmer mieten. Auch hier gab es unterschiedliche Preisklassen und Angebote mit oder ohne Verpflegung. Vielfach gab es auch die Möglichkeit, dass unbemittelte und/oder talentierte Studenten bei einem Professor oder Förderer ein- oder mehrmals ein Mittagessen erhielten. Teilweise konnten Studenten – meist in höheren Semester – auch als Hauslehrer bei einer wohlhabenden oder adeligen Familie unterkommen.
Die Auseinandersetzungen mit Vermietern scheinen jedenfalls – wie auch das vorliegende Dokument zeigt – relativ häufig gewesen zu sein und mehrfach finden sich Notizen im Archiv, die sich mit solchen Streitigkeiten befassen. Auch finden sich Ratschläge an die Studenten, so wie oben zu lesen, wie diese vermieden werden können. Auch sorgten sich die Professoren um die Sitten der Studenten, und ermahnten sie mehrfach auch, nur von gutbeleumundeten Quartiergebern ein Zimmer zu mieten. Außerdem versuchte man ein Verbot zu erwirken, dass Studenten sich nicht bei alleinstehenden Frauen einmieten konnten. Genauso häufig finden sich Warnungen vor betrügerischen Vermietern, die die Studenten ausnehmen würden.
(Christof Aichner)