... vor allem wenn sie zu­gleich arm seien ...

Geadelt durch Geburt oder durch besondere Leistungen? Auch wenn formale Sonder­behandlungen adeliger Studenten in späteren Quellen nicht mehr erwähnt werden, so blieb für mittellose Studenten die Anfor­derung bestehen, ihre Studier- und ggf. auch Stipendienwürdigkeit durch Wohlverhalten und sehr gute Leistungen im Studium zu belegen.

UAI, Tagebuch Theologische Fakultät, Bd. I: Einträge v. 26. Mai 1691, 24. Mai 1709, 14. November 1712. Üb. v. Nikolaus Hölzl, Isabella Walser, Wolfgang Kofler.
UAI, Tagebuch Theologische Fakultät, Bd. I: Einträge v. 26. Mai 1691, 24. Mai 1709, 14. November 1712. Üb. v. Nikolaus Hölzl, Isabella Walser, Wolfgang Kofler.


Übersetzung:

Die Herren Studenten wurden durch einen Aushang, die Adeligen durch den Pedell eingeladen, an der von den Franziskanern organisierten Prozession zu Ehren der hll. Giovanni da Capstranos und Paschalis Baylons teilzunehmen, die vor kurzem heilig gesprochen worden waren.

Am Nachmittag um 2 Uhr Vollversammlung, in der der Jurist de Leno von der Universität verwiesen wurde. Die Herren Kissinger und Merzinger wurden zum Karzer verurteilt. Die Strafe für Herrn de Leno wurde danach auf Einschreiten seines Vaters, eines Ratsherren, hin noch etwas abgemildert.

Bei dieser Gelegenheit teilte uns seine Magnifizenz der Rektor das ihm zugeschickte Dekret des Durchlauchtigsten mit, in dem der Durchlauchtigste befahl, dass die Studenten, wenn sie an unsere Universität kommen, nicht unbedingt in die Matrikel eingeschrieben werden sollten, sondern dass diejenigen, welche Zeugnisse mit zu schlechten Noten mitbrächten, weggeschickt werden sollten, vor allem wenn sie zugleich arm seien. Dies, um Probleme und Streitereien zu vermeiden, welche Menschen von solchem Schlag zu verursachen pflegen.

UAI, Tagebuch Theologische Fakultät, Bd. I: Einträge v. 26. Mai 1691, 24. Mai 1709, 14. November 1712. Üb. v. Nikolaus Hölzl, Isabella Walser, Wolfgang Kofler.

In einer ständisch strukturierten Gesellschaft wurden Studenten von Stand anders behandelt – Adelige wurden persönlich vom Pedell eingeladen, Söhne höherrangiger Väter durften bei Strafen auf Nachsicht hoffen, waren auch nicht auf gute Noten angewiesen. Mittellos zu sein und keine herausragenden Leistungen zu erbringen, konnte die Verweigerung der Aufnahme an Universität/Lyzeum bedeuten oder einen raschen Ausschluss vom Studium. Das Vorurteil der potenziellen Unruhestiftung unterstützte dieses Vorgehen. Als in den 1820er Jahren die Studentenzahlen am Lyzeum stiegen, wurde vom Gubernium zur „Regulirung der sogenannten Bettelstudenten“ die „kräftigste Handhabung“ der geltenden Verordnungen befohlen.

​(Margret Friedrich)

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