... ein Sitz gestattet werden solle ...

Titel, Rangordnungen innerhalb und außerhalb der Universität bestimmten den sichtbaren Wert eines Universitätsangehörigen. Diesen Wert wollte man auch in die Pension mitnehmen, und er kam qua Verehelichung auch der Professorengattin zu.

Schreiben Gubernium an Studienkonsess, 2. November 1792. Universitätsarchiv Innsbruck, Rektorat 1728–1792.
Transkription:

Es bringe die von selbem allunterthänigst angesuchte, und Mittels k.k. HofKanzley Dekrets vom 2ten erdeudten WeinMonats allergnädigst zu gestandenen Ammts Jubilation ohnehin mit sich, das selber zwar gleich anderen Jubilirten Beamten aller seiner Privilegien, und Vorzüge die jedem Universitäts Mitgliede, um so mehr einem nach erworbenen vielen Verdiensten in den Ruhestand gesezten Lehrer zu statten kommen, folglich auch der Universitäts Gerichtsbarkeit weitershin zu geniesen habe, und werde auch kein Anstand genommen, dessen Namen unter dem Titel: Jubilirter Lehrer der mathematischen Wissenschaften, und würklicher Aufseher über das Vorder österreichische Mappirungs Geschäft dem gedruckten Schematismus am betrefenden Orte einrücken zu lassen.

Gubernium an jubilierten Lehrer der Mathematik Priester Ignaz von Weinhart 14.11.1780 (Konzept). Hofregistratur Reihe L. Gubernium Ein- und Auslauf. Ecclesiastica (Schule und Studien) Fasz. Nr. 172.

Seine Majestät haben zu Folge k.k Hofkanzley=Dekrets vom 18. v. M. zu befehlen geruhet, daß den Universitäts Lehrern der Rechtswissenschaft, und ihren Frauen in ämtlichen Ausfertigungen überhaupt der Titel Herr und Frau beygelegt, auch ihnen, wenn sie bey einer Gerichts oder andern Stelle zu erscheinen haben, ein Sitz gestattet werden solle.

Diese höchste Entschliessung wird demnach zur Wissenschaft dahin eröffnet.

Schreiben Gubernium an Studienkonsess, 2. November 1792. Universitätsarchiv Innsbruck, Rektorat 1728–1792.

Der Professor der Wundarznei und Hebammenkunst ist den Medizinprofessoren nachzusetzen, geht aber den Medicis, die keine Professoren sind, vor; kann aber nicht Dekan, Senior der Fakultät oder Rektor werden; seine Hörer sind nicht zu immatrikulieren, nur dann, wenn sie das Doktorat in der Wundarzneikunst anstreben.

Schreiben Gubernium an Rektor, Senat und Studienkommission v. 11. Februar 1772 (Konzept). TLA, Hofregistratur Gubernium Reihe L Sanität Universität 1772, Fasz. Nr. 95, Umschlag 1772 Universität.

Demonstrativer Konsum, um der Öffentlichkeit ihre Stellung zu zeigen, war den Professoren bei ihren geringen Gehältern nicht möglich. (Allerhöchste Belobigungen und spezielle Titel bei besonderen Leistungen ersetzten finanzielle Zuwendungen.) Ihre Titel markierten ihren Rang ebenso wie die Sitzordnungen innerhalb und außerhalb der Universität. Darauf wollte man selbst im Ruhestand nicht verzichten. Über die Eheschließung erhielt die Ehefrau, nach dem 1792 geltenden Josephinischen Gesetzbuch ebenso wie nach dem ABGB, den Rang und Namen des Ehemannes (und damit auch den Titel Frau und einen Sitzplatz ...). Die Professur für Wundarznei und Geburtshilfe war für die Ausbildung der Chirurgen/Wundärzte und der Hebammen vorgesehen, um die medizinische Versorgung auf dem Land möglichst flächendeckend zu verbessern. Ihre Inhaber waren keine vollwertigen Professoren, auch ihre HörerInnen keine vollwertigen Studenten (sonst hätte man eine scharfe Trennung herbeiführen oder womöglich Frauen immatrikulieren müssen). Allerdings erbat dieser Professor gleich um ein „doctoralisches Talar-Kleid“, damit er „neben anderen Professoren bey den öffentlichen Sollennitäten erscheinen könne“. Die Professoren für Wundarznei und Hebammenkunst blieben zu Zeiten des Lyzeums weiter bestellt, während die Medizinische Fakultät nach dem kurzen Intermezzo zwischen 1792 und 1810 erst 1869 wieder eingerichtet wurde.

Ignaz von Weinhart SJ (geb. 1705 in Innsbruck), Professor für Mathematik, hatte sich nicht nur um den Unterricht Peter Anichs verdient gemacht, sondern auch Praktikern Landvermessung gelehrt, Vergleichstabellen publiziert, eine Sammlung angelegt, physikalische Experimente durchgeführt und war Mitglied der von Maria Theresia angeordneten Ackerbaugesellschaft. Im damals hohen Alter von 75 Jahren mit vollem Gehalt pensioniert, legte er Wert darauf, dass er weiterhin die universitären Privilegien genießen könne und seine Leistungen nicht vergessen würden. Er lebte noch sieben Jahre in Pension.

(Margret Friedrich)

 

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