Transkription:
Seine Majestät pp haben vermög k:k: Hofdecret vom 11ten des austrettenden Monats gnädigst anzubefehlen geruhet, daß die auf den hohen Schulen, und Lizeen bei offentlichen Feüerlichkeiten gewöhnliche Tragung der fliegenden Haaren, und der reichen, und bebrämten sammetenen Mäntelchen der Rectoren, und Dekanen, so, wie jener, deren sich die Doctoren zuweilen gebrauchen müssen, gänzlich abgestellet, sofort denselben bei derlei Gelegenheiten in ihren eigenen Kleidern zu erscheinen freistehen, und daher das hiesige Lizeum davon mit dem Beisatze verständiget werden solle, daß die diesfällige Kleidungen durch Versteigerung zu veräüssern seyen, und das daraus erlößte Geld den Kassen der Fakultäten, die ein= so anderes angeschaffen haben, überlassen, der von der gleichfalls zu veräüssernden Kleidung des Rectors zu lösende Betrag aber unter die vier Facultäten vertheilet werden könne; wo es übrigens in Ansehung den Pedellen bei der bisherigen Gewohnheit zu verbleiben habe.
Schreiben Gubernium an Lyzealrektorat v. 30. November 1784. UAI, Rektorat 1728–1792.
Joseph II. war kein Freund von barock anmutenden Festlichkeiten und Gebräuchen, umso weniger, wenn das Geld anderweitig benötigt wurde, z.B. in seiner konkreten Planung für den Ausbau des Volksschulwesens.
Schon 1672 sind Dekane der Philosophischen und der Theologischen Fakultät dokumentiert, die für die Professoren Doktormäntel auf Kosten des Universitätsfonds beantragten und genehmigt erhielten. Alle neu ernannten Professoren legten Wert auf den Talar, um ihren Stand und die Universität als spezielle Gemeinschaft damit symbolisch in der Öffentlichkeit zu präsentieren. 1776 bat der Professor der Patristik die Kameralbuchhaltung um Anschaffung von Talar, Kragen und Kappen, wie für die anderen Professoren, „damit ich zu die nächstens bevorstehende gradus einen in der Theologischen Facultät üblichen Thalar samt aller Zugehörde unentgeltlichen überkommen möge“. Ein Jahr später wurde angeordnet, dass wegen der bekannten „Aufliegenheit“ des Studienfonds nicht jedem neu eintretenden Lehrer ein Talar „mit beträchtlichen Kosten“ angeschafft werde, er vielmehr den Talar seines Vorgängers übernehmen müsse.
Bei den Beratungen der aus den vier Fakultäten zusammengesetzten Deputation zur Wiedereinrichtung der Universität 1792 wurde u. a. die Einführung „einer einförmigen Kleidungsart der Professorn“ diskutiert, die sie bei Prozessionen und anderen Feierlichkeiten tragen sollten, „ohne welche es für den Rang, den die Universität nimmt, unanständig wäre zu erscheinen“. Dieser Wunsch sei auch vom Hof gekommen. Da die unter Joseph II. abgeschaffte „Tracht“ wohl nicht mehr zeitgemäß sei, müssten alle Professoren bei öffentlichen Auftritten „in eigener schwarzer Kleidung“ erscheinen. Nur durch schwarze Kleidung werde die Einheit von geistlichen und weltlichen Professoren erreicht. Sie sei nicht kostspielig und sei trotzdem „eine feyerliche, ehrwürdige, und mit dem Geiste unsers Zeitalters übereinstimmende Kleidung“. Jeder Professor müsse das Bildnis des Hl. Leopold als Patron der Universität an einem Band auf seiner Brust tragen. Durch Größe oder Farbe des Bandes muss sich der Rektor „als akademische Oberkeit“ von den anderen unterscheiden.1822 wurde anlässlich des Kaiserbesuchs von „gehöriger Galla Kleidung“ gesprochen.
Erst im Dezember 1924 beschloss der Senat, den Wiener Maler, Grafiker und Bühnenbildner Alfred Roller mit den Entwürfen zu einer „feierlich und imponierend“ wirkenden Amtstracht zu beauftragen. Die danach angefertigten Talare trugen nun aber nicht mehr alle Professoren, sondern nur diejenigen, die eine akademische Funktion bei öffentlichen Feierlichkeiten innehatten.
(Margret Friedrich)