Transkription:
Dem k.k. Lyzeal Rektorat
„Der Herr Rektor werden hiemit eingeladen, mit dem Lyzeal Körper und den Studirenden nach früher hie üblicher Weise bey der am 6ten Junius einfallenden feyerlichen Frohnleichnams=Prozession zu erscheinen, und zu dem Ende in Ihrer Sphäre das Nöthige zu verfügen.“
Innsbruck den 26.ten May 1822.
Chotek
Schreiben Gubernium an Lyzealrektorat v. 26. Mai 1822. UAI, Rektorat 1820–1822.
An das k:k: Lyzeal=Rektorat dahier
Am 17. D: Mts: als dem Tage des Fronleichnamsfestes werden die gewöhnlichen Kirchen Feyerlichkeiten um 7 Uhr früh mit dem Hochamte in der St: Jakobs Stadtpfarrkirche beginnen, worauf dann die Procession diesmal mit der seltenen Auszeichnung Statt haben wird, daß Se k:k: Hoheit der Erzherzog Franz Carl derselben beizuwohnen die Gnade haben werden.
Der H: Rektor werden daher eingeladen, mit den Professoren, und den Studierenden nach der bisher üblichen Weise bei dieser feierlichen Procession zu erscheinen, und zu diesem Ende das weiter Geeignete an die Studierenden zu erlassen.
Innsbruck am 13. Juny 1824
Chotek
An die Herrn Akademiker
Am 17 d.M. als dem Tage des heil. Fronleichnamfestes werden die gewöhnlichen Kirchenfeyerlichkeiten um 7 Uhr früh mit dem Hochamte in der St. Jacobs Stadtpfarrkirche beginnen, worauf dann die Procession dießmahl mit der seltenen Auszeichnung Statt haben wird, daß Seine Kaiserlich=Königliche Hoheit der Erzherzog Franz Carl derselben beyzuwohnen die hohe Gnade haben werden. Wozu die Herrn Akademiker freundlichst eingeladen werden.
Innsbruck den 13. Juny 1824
Dr. F.C. Karpe
d.z. Lyc.Rector
Ordnung
Für die Frohnleichnamsprozession.
- Schuljugend
- Zünfte
- Lokalkaplaneien St. Nikolaus und Mariahilf
- Kapuziner
- Serviten
- Gymnasium mit den Professoren und Präfekt
- Erste Abtheilung des Militärs
- Lyzeum
- Lehrkörper des Lyzeums
- Stadtmagistrat, dann folgen die Buchhaltungs-Vorstehung, und sofort die Vorsteher der Hülfsämter
- Gefällen Verwaltung, nämlich der Administrator, die Assessoren, und Sekretäre, mit dieser vereinigen sich die Kammerprokuratour, und die Polizei-Direktion
- Stadt- und Landrecht inclus: Sekretär
- Appellationsgericht ebenso
- Gubernium ebenso
- Priesterschaft
- Das Sanctissimum
- Se Kaiserliche Hoheit der Durchlauchteste Prinz
- Der Herr Landes Gouverneur Excellenz, und der Herr Hofrath, dann der Herr Regierungsrath, und der Herr Oberstwachtmeister im Genie Corps
- Auf beiden Seiten Sr Kaiserlichen Hoheit 8 Kammer Herrn
- Zweite oder Schlußabtheilung des Militärs.
Zirkular v. 13. Juni 1824. UAI, Rektorat, 1822–1826.
Die Osterbeichtzettel der hiesigen Akademiker müssen an den hiesigen Stadtpfarrer abgegeben werden, die Jurisdictio Academica werde dadurch keineswegs beschränkt.
Schreiben Gubernium an Rektor und Senat v. 6. Mai 1775 (Konzept). Hofregistratur Ält. Gubernium Ecclesiastica Schule und Studien 1775 Jan.- Juni, Fasz. Nr. 124.
Ihre k.k. Majestät hat verfügt, dass „zur Zeit der österlichen Beichte die Universität in corpore an dem gründen Donnerstag die heilige Communion verrichten solle.
Schreiben Gubernium an Rektor und Senat v. 5. Juli 1777. TLA Hofregistratur Ält. Gubernium Ecclesiastica (Schule und Studien) 1777 Juli–Dezember, Fasz. 143.
In den Statuten der Universität handelt Artikel 2 über die öffentlichen Prozessionen, besonders die zu Fronleichnam. Zur Fronleichnamsprozession mussten alle Mitglieder der Universität jeglichen Ranges nach ausdrücklicher Anweisung von Rektor oder Vizerektor versammelt werden. Die Ordnung sollte nach Vorschrift von Rektor oder Vizerektor nach Absprache mit dem Senat erfolgen. In Artikel 13 wurde festgelegt, es trage viel zu Ehre und Ansehen der Universität bei, wenn bei öffentlichen Anlässen alle Universitätsangehörigen wie auch ihre Gäste ehrenvoll aufgestellt werden. Universitätsrektor und Vizerektor nahmen den ersten Platz ein; ihnen folgten die adeligen perillustres und illustres, die Grafen und Barone, dann der Reihe nach die Professoren, geordnet nach der Fakultätshierarchie mit der Theologie an der Spitze, gefolgt von Jus, Medizin und schließlich den Professoren der Artes liberales, jeweils mit ihren Dekanen an der Spitze. Für Promotionen galt eine andere Regelung, da hier die Fakultät, die promovierte, und der Promovierende vorangingen und die Ordnung auch vom Stand der Gäste abhing.
Aber nicht nur bei Prozessionen zu kirchlichen oder weltlichen Festen musste sich die Universität als eigener Körper wohlgeordnet einreihen. Ihren katholischen Glauben hatte sie – auf kaiserlichen Befehl hin – gemeinsam beim Sakramentenempfang in der Karwoche zu demonstrieren. Die Kontrolle, dass alle Studenten zur Osterbeichte gingen, wurde ebenfalls von weltlicher Seite, der obersten Landesstelle, eingefordert, allerdings der Stadtpfarrer damit beauftragt.
(Margret Friedrich)