Abschlussarbeiten
Professur für Financial Accounting
Univ.-Prof. Dr. Mag. Dipl.-Ing. Stéphanie Mittelbach-Hörmanseder, MIM (CEMS)
Allgemeine Richtlinien für wissenschaftliche Arbeiten und Formulare
Professur für internationale Steuerlehre
Univ.-Prof. Dr. habil. Corinna Treisch
Bachelorarbeiten
Siehe unter Internationale Steuerlehre
Allgemeine Richtlinien für wissenschaftliche Arbeiten und Formulare
Professur für Wirtschaftsprüfung
Im Bachelorstudium ist eine Bachelorarbeit zu erstellen.
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit setzt die schriftliche Deklaration der Vertiefungsrichtung Volkswirtschaft oder Betriebswirtschaft gemäß § 2 Abs. 3 voraus.
Die Bachelorarbeit stellt eine Arbeit dar, die den Standards der Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre in inhaltlicher und methodischer Hinsicht gerecht werden muss. Sie hat den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis zu entsprechen.
Studierende haben durch die Anfertigung von Bachelorarbeiten den Nachweis zu erbringen, dass sie selbstständig in der Lage sind, theoretische und methodische Instrumente der Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre in begrenzter Zeit auf eine eingegrenzte Fragestellung anzuwenden.
Gemäß § 11 Abs. 4 ist die Bachelorarbeit in der Vertiefungsrichtung Betriebswirtschaft im Rahmen des Pflichtmoduls "Seminar + Bachelorarbeit" (§ 6 Abs. 5) abzufassen und muss einen inhaltlichen Schwerpunkt aus dem Bereich der Speziellen Betriebswirtschaftslehre gemäß § 7 Abs. 2 oder 3 haben. Die Bachelorarbeit muss inhaltlich einem bereits absolvierten Wahlmodul (Grundlagen) Spezielle Betriebswirtschaftslehre gemäß § 7 Abs. 2 zugeordnet werden. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit setzt die schriftliche Deklaration der Vertiefungsrichtung Betriebswirtschaft gemäß § 2 Abs. 3 voraus.
Im Bereich der Wirtschaftsprüfung kann die Bachelorarbeit im entsprechenden Seminar mit Bachelorarbeit absolviert werden. Für die Anmeldung zu dem Seminar mit Bachelorarbeit setzen wir voraus, dass das Wahlmodul gem. § 7 Abs 2 bei der Vertiefungsrichtung Betriebswirtschaft (Grundlagen Wirtschaftsprüfung) positiv abgeschlossen wurde.
Alle Information zur Abfassung der Arbeit erhalten Sie zu Beginn der Lehrveranstaltung.
Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum (siehe Formulare)
Bewerber:innen für Diplom- und Masterarbeiten können davon ausgehen, dass ein Notendurchschnitt (Note des PS aus dem Grundlagenkurs und Fach- bzw. Modulprüfungsnote Grundlagenkurs bzw. Pflichtmodul) von mindestens 2,5 erwartet wird. Bewerber:innen haben ein Kurzkonzept (Problemstellung, Zielsetzung, Methodik & Zeitplan) abzugeben.
Auf Basis des Kurzkonzepts wird die Betreuung der Diplom- bzw. Masterarbeit im Bereich der Prüfungslehre diskutiert. Nach Entscheidung über die Bewerbung werden die Studierenden umgehend informiert und gegebenenfalls zu einem weiterführenden Gespräch eingeladen. Detailliertere Informationen über die Anforderungen an Bewerber:innen und Kurzkonzept, sowie den Ablauf der Betreuung in unserem Bereich entnehmen Sie bitte dem Leitfaden.
Unsere formalen Anforderungen für wissenschaftliche Arbeiten entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen zum wissenschaftlichen Arbeiten.
Diplomarbeiten
- Deckblatt (es wird empfohlen, vor dem Binden die jeweils gültige Vorlage beim Prüfungsreferat abzuholen)
- Eidesstattliche Erklärung (bei einer Diplomarbeit sollte diese auf der letzten Seite stehen)
Masterarbeiten