Kundmachung der Ausschreibung der Wahl der Vertreterin oder des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals im Fakultätsrat der Fakultät für Architektur gemäß § 10 des Organisationsplans der Universität Innsbruck

 

Gemäß § 10 Abs. 2 des Organisationsplans der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck berufe ich für

Donnerstag, 16. November 2023, von 10 bis 11 Uhr, 
im Institut für Gestaltung, Studio2, Technikerstraße 21, 2. OG

alle Angehörigen des allgemeinen Universitätspersonals der Fakultät für Architektur zur Wahl des Mitglieds und des Ersatzmitglieds im Fakultätsrat der Fakultät Architektur ein. Als Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechts wurde vom Rektorat der 2. Oktober 2023 festgesetzt.

Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt von 19. bis 25. Oktober 2023 im Dekanat der Fakultät für Architektur zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten auf. Während dieser Einsichtsfrist kann gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in das Verzeichnis Einspruch an den Wahlleiter erhoben werden.

Alle wählbaren Mitglieder der Personengruppe können sich als Kandidatinnen oder Kandidaten für die Wahl zur Verfügung stellen. Die Wahl erfolgt geheim durch Ankreuzen einer Kandidatin oder eines Kandidaten oder – im Falle des Vorliegens von Wahlvorschlägen – durch Ankreuzen eines Wahlvorschlags am Stimmzettel.

Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, eine Briefwahl oder eine Stimmübertragung sind nicht zulässig.

Die Funktionsperiode des Beirats beginnt am  01.12.2023 und beträgt vier Jahre, sofern sie nicht vorzeitig beendet wird (§ 10 Abs. 7 OP). 

Diese Kundmachung gilt als Einladung zur Wahl.

 

Ingomar Hafele

Wahlleiter

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