Kundmachung der Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren als Mitglieder und Ersatzmitglieder im Fakultätsrat der Fakultät für Architektur gemäß § 10 des Organisationsplans der Universität Innsbruck
Gemäß § 10 Abs. 2 des Organisationsplans der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck berufe ich für
Donnerstag, 9. November 2023, 10.00 bis 10.30 Uhr,
im Dekanats-Sitzungszimmer, Technikerstraße 15
alle der Fakultät für Architektur zugeordneten Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren zur Wahl der vier Mitglieder und ihrer Ersatzmitglieder im Fakultätsrat der Fakultät Architektur ein. Als Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechts wurde vom Rektorat der 2. Oktober 2023 festgesetzt.
Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt von 19. bis 24. Oktober 2023 im Dekanat der Fakultät für Architektur zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten auf. Während dieser Einsichtsfrist kann gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in das Verzeichnis Einspruch an den Wahlleiter erhoben werden.
Alle wählbaren Mitglieder der Personengruppe können sich als Kandidatinnen oder Kandidaten für die Wahl zur Verfügung stellen. Die Wahl erfolgt geheim durch Ankreuzen von bis zu vier Kandidatinnen oder Kandidaten oder – im Falle des Vorliegens von Wahlvorschlägen – durch Ankreuzen eines Wahlvorschlags am Stimmzettel.
Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, eine Briefwahl oder eine Stimmübertragung sind nicht zulässig.
Die Funktionsperiode des Beirats beginnt am 01.12.2023 und beträgt vier Jahre, sofern sie nicht vorzeitig beendet wird (§ 10 Abs. 7 OP).
Diese Kundmachung gilt als Einladung zur Wahl.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Peter Trummer, MSc
Wahlleiter